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Logbuch Lehre

Schlagwort: ‘Urheberrecht’

Neues Gesetz zum Urheberrecht

07. März 2018 | von

Seit dem 01.03.2018 ist das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft. Im Zuge dessen werden die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch die neu ins Urheberrechtsgesetz eingefügten §§ 60a-h UrhG übersichtlicher und präziser formuliert. Weiterlesen »

§52a Urheberrechtsgesetz und digitaler Semesterapparat in L²P

28. September 2017 | von

Der Bundesgerichtshof hat im November 2013 entschieden, dass Hochschulen, deren Lehrende ihren Studierenden urheberrechtlich geschützte Sprachwerke auf Basis des sogenannten Wissenschaftsparagraphen §52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) öffentlich zugänglich machen, diese Verwendungen einzeln erfassen, an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden und mit dieser einzeln abrechnen müssen. Die Umsetzung dieses Modells führte Ende 2016 zu Streit zwischen Politik, Hochschulen und VG Wort und einer vorläufigen Verlängerung der bis dahin geltenden Pauschalabrechnung. In einem Informationsschreiben an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die RWTH zum bevorstehenden Semesterstart über den aktuellen Stand informiert: Information zur Einigung über Pauschalabrechnung betreffend Nutzungen auf Basis von § 52a UrhG Weiterlesen »

Blended Learning mit L²P – Teil 10: Fachliteratur im digitalen Semesterapparat bereitstellen

13. Juli 2016 | von

In Teil zehn der Artikelserie zu Blended Learning mit L²P stellen wir Ihnen das Literaturmodul vor. Damit können Sie in Ihren Lernräumen Literaturlisten verwalten und mit Unterstützung eines Digitalisierungsservices der Universitätsbibliothek (UB) einen urheberrechtskonformen digitalen Semesterapparat erstellen.

Aktuelle Umfragen zeigen, dass der Zugang zu Fachliteratur für Studierende sehr wichtig ist. Da digitale Angebote häufig fehlen, muss auf gedruckte Bücher zurückgegriffen werden. Diese aber sind in den Bibliotheken nur in begrenzter Anzahl vorhanden, zudem häufig ausgeliehen und damit nur in beschränktem Maße für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung verfügbar. Das kann gerade bei der Prüfungsvorbereitung zu einem Problem werden.

Wie im Artikel zu E-Learning und Urheberrecht erwähnt, bietet L²P mit dem Literaturmodul eine Möglichkeit, den Studierenden veranstaltungsrelevante Literatur (Fachartikel, Buchauszüge etc.) urheberrechtskonform über einen digitalen Semesterapparat bereitzustellen. Sie erstellen manuell oder per BibTeX-Import eine Literaturliste und beauftragen die UB per Knopfdruck, die gewünschten Titel als PDF-Dokument bereitzustellen (siehe Abbildung).

screenshot literaturmodul

Abb.: Screenshot des L²P-Literaturmoduls

Die UB prüft dann, ob die Digitalisierung aus urheberrechtlicher Perspektive zulässig ist. Hierbei wird u.a. geprüft, ob bei Auszügen aus Büchern die Anzahl der zu digitalisierenden Seiten die erlaubten 12 Prozent des Gesamtwerks (maximal 100 Seiten) nicht überschreitet und ob es ein digitales Angebot gibt, auf das verlinkt werden muss. Ist der Auftrag urheberrechtskonform, werden die gewünschten Passagen digitalisiert und die anfallenden Gebühren an die VG Wort abgeführt. Die Studierenden können das PDF dann für die Dauer der Veranstaltung herunterladen und nutzen.

Sollte es ein digitales Angebot des Verlages geben, erstellt die UB kein PDF, sondern verlinkt auf das Angebot. Sollte der Titel, aus dem digitalisiert werden soll, nicht in der UB vorhanden sein, wird dieser nach Möglichkeit beschafft.

Sie können das Literaturmodul ganz einfach selbst per Häkchen in den Lernraum-Einstellungen aktivieren. Eine Anleitung zum Literaturmodul finden Sie in den L²P-Tutorials (PDF-Download). Dort finden Sie auch die relevanten Bestimmungen des Urheberrechts zur Bereitstellung von Literatur im Rahmen von Lehrveranstaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich an den L²P-Support.

E-Learning und Urheberrecht

07. April 2016 | von

Sie sind unsicher, ob und in welcher Weise Sie Ihren Studierenden urheberrechtlich geschützte Materialien oder Auszüge daraus zugänglich machen dürfen? Dann schauen Sie sich doch einmal das folgende Video von Prof. Dr. Michael Beurskens an. Darin fasst der Urheberrechtsexperte vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn einige zentrale Aspekte zu Urheberrecht und E-Learning im Hochschulbereich gut verständlich zusammen.

Eine ausführliche Einführung in die Thematik gab Prof. Beurskens 2015 im Rahmen des Lunch Lehre und einer daran anschließenden Schulung aus dem ExAcT-Qualifizierungsprogramm. Die hierbei besprochenen Materialien mit den einschlägigen Bestimmungen und ihrer Erläuterung sind in Form eines Merkblatts allen Blended Learning-Ansprechpersonen der Hochschule zur Verfügung gestellt worden.

In L²P steht Ihnen im Übrigen das Literaturmodul zur Verfügung, um einen digitalen Semesterapparat mit Auszügen aus Forschungsliteratur zusammenzustellen. Sie können darin eine Literaturliste pflegen und per Knopfdruck die Universitätsbibliothek beauftragen, den gewünschten Titel als PDF-Dokument bereitzustellen. Die Bibliothek prüft dann, ob eine Digitalisierung urheberrechtlich in Ordnung ist, digitalisiert den gewünschten Titel bzw. Auszüge daraus als PDF und führt die anfallenden Gebühren ab. Sollte es ein digitales Angebot des Verlages geben, erstellt die Bibliothek kein PDF, sondern verlinkt – sofern das Angebot lizenziert wurde – auf das entsprechende Angebot. Eine Anleitung zum Literaturmodul finden Sie hier.

Urheberrecht an Universitäten: iRights.info beantwortet häufig gestellte Fragen

13. August 2014 | von

irightsDarf ich Vorlesungen aufzeichnen? Darf ich Klausuren in Sozialen Medien teilen? Wann ist eine Zweitveröffentlichung erlaubt? Das Urheberrecht ist in Bildung und Wissenschaft eine komplexe Angelegenheit. Einen Überblick über diese und andere häufig gestellten Fragen gibt es bei iRights.info.

BGH-Urteil im Urheberrechtsstreit

25. April 2014 | von

paragraphBereits im vergangenen November gab der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil zum sogenannten Wissenschaftsparagraphen (§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) in einer Pressemitteilung bekannt. Nun liegt das Urteil auch im Volltext vor. Der Paragraph 52a wurde 2003 eingeführt, um es z.B. Hochschulen zu ermöglichen, gegen eine angemessene Vergütung kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in abgegrenzten Bereichen zu nutzen. Die Gültigkeit dieser Regelung steht schon lange in der Diskussion. Dem jüngsten Urteil ist nun zu entnehmen, dass Hochschulen … Weiterlesen »