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Einheitlicher Rezeptdatenhandel

10. Oktober 2013 | von

Die Verwendung von Rezeptdaten, neben der Abrechnung mit der Krankenkasse, ist im Süden unter strengesten Bedingungen erlaubt. Im Norden Deutschlands ist dieses Verfahren jedoch nicht zulässig.

Wegen der hohen Missbrauchszahlen in der Vergangenheit und deren mögliche Gefährdung des Gesundheitssystems soll eine gesetzliche bundesweite Regelung in Kraft treten.

Ob und inwiefern eine gesetzliche Änderung notwendig ist wird derzeit geprüft.

Quelle:
Spiegel Online, 2.10.2013

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