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Schlupfloch im Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog)

07. November 2014 | von

Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog), soll Pharmaunternehmen davon abhalten, für neue Medikamente immense Preise zu verlangen. Um höhere Preise verhandeln zu können, muss das Pharmaunternehmen ein Dossier einreichen, welches belegt, dass der Nutzen des neuen Medikaments den der Vergleichstherapie tatsächlich übersteigt.

Laut Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) Vorsitzenden Josef Hecken hat dieses System ein Schlupfloch für Medikamente, die einen geringeren Nutzen aufweisen, als die Vergleichstherapie. Für solche Medikamente müsse nämlich kein Dossier zur Prüfung vorgelegt werden und der Preis orientiere sich dann an dem der Vergleichstherapie.

Laut Spiegel sei davon etwa jedes zehnte Medikament betroffen und damit rund 23 Millionen Euro in Medikamente geflossen, die nicht geprüft wurden.

Quelle:
Spiegel online, 03.11.2014

Äußerungen der vfa zum Thema:
healthcare marketing, 05.11.2014

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