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SmartMed

Änderungen im e-Health-Gesetz

20. Februar 2015 | von

Die ausführliche Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) enthält einige Vorschläge zur Änderung des e-Health-Gesetzes, welches in einem Referentenentwurf bereits veröffentlicht wurde.

Sanktionen, die eine Haushaltsperre beinhalten, lehne man, laut Stellungnahme ab. Außerdem fordere man, dass nur hausärztlich bekannte Medikamente und die vom Patienten gewünschten Medikamente in den Medikationsplan aufgenommen werden. Da Arztpraxen vierteljährlich ihre Daten aktualisieren, sieht die KBV zusätzliche Softwarekosten in einer 14-tägigen Aktualisierung, die auf die Ärzte umgelegt würden.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 11.02.2015

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