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Mehr Sicherheit durch Medikationsplan

20. Juni 2016 | von

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und Bundesärztekammer (BÄK) legten eine Vereinbarung zur  Erstellung und Aktualisierung des  Medikationsplans vor.

Ab dem 1. Oktober 2016  haben alle Versicherten der gesetz­lichen Krankenversicherung, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Laut des KBV Vorstands Regina Feldmann bringe der Medikationsplan den Patienten mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Details zur Einnahme der Medikamente enthalte.

Quelle:
www.aerzteblatt.de, 19.Juni. 2016

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