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Krankenkassen und Ärzte haben sich mit Gesundheitsministerium auf Grundkonzept für elektronische Patientenakte geeinigt

23. Oktober 2018 | von

Die elektronische Patientenakte wurde von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen. Kritisiert wurde von den Ärzten, dass ein garantierter Schutz der Patientendaten gegeben sein müsste. Eine Weitergabe von Daten an Krankenkassen, Arbeitgeber oder andere Dritte müsse ausgeschlossen sein.

Laut dem Grundkonzept soll die elektronische Patientenakte allen gesetzlichen Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin sollen gemeinsame Standards geschaffen werden.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-10/gesundheitswesen-elektronische-patientenakte-grundkonzept-jens-spahn 23.Oktober 2018

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