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Corona-News

Aktualisierte Regelungen zum Home-Office

29. Oktober 2020 | von

Aus Fürsorge gegenüber allen Mitgliedern der Hochschule hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH Aachen weitere Regelungen getroffen. Aufgrund des stark erhöhten Infektionsgeschehens ist das Ansteckungsrisiko an der RWTH möglichst gering zu halten, dabei aber der Dienstbetrieb sicherzustellen. Wenige persönliche Kontakte können folgendermaßen erreicht werden:

  • Allen Beschäftigten (auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte), bei denen die Arbeitsprozesse es ermöglichen, ist Home-Office zu ermöglichen. Sofern Beschäftigte für Home-Office anfragen, ist dies für die zweifelsfrei im Home-Office zu erledigenden Tätigkeiten zu genehmigen.
  • Arbeiten in Präsenz erfolgen nur an Corona-geeigneten Arbeitsplätzen (Gefährdungsbeurteilung). In fachlichen Fragen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beraten die Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz sowie die Hochschulärztliche Einrichtung gerne.
  • Bei Arbeiten in Präsenz sollen sich möglichst wenige Beschäftigte (auch für stud. und wissenschaftliche Hilfskräfte) zeitgleich in den jeweiligen Gebäuden/Räumen aufhalten, um physische Kontakten zu vermeiden. Hierbei ist eine flexible Arbeitszeitgestaltung in einem Zeitkorridor von 6 bis 20 Uhr in Absprache zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten möglich.
  • Sowohl bei Home-Office als auch bei Präsenz sind Mischformen möglich. So können zum Beispiel erforderliche Arbeiten in Präsenz vormittags am Arbeitsplatz durchgeführt und nachmittags Arbeiten im Homeoffice erledigt werden.

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