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Corona-News

Risikogebiet Niederlande: Folgen für RWTH-Angehörige

03. April 2020 | von

Das Robert Koch Institut hat die Niederlande zu einem weiteren COVID19-Risikogebiet erklärt. Damit gilt ab sofort ein Betretungsverbot der RWTH für Personen, die sich in den Niederlanden aufgehalten haben. Beschäftigte mit Wohnsitz in den Niederlanden haben zwingend im Home-Office zu arbeiten, soweit dies möglich ist. Alternative Möglichkeiten sind mit dem jeweiligen Vorgesetzten zu besprechen. Ausdrücklich weist die Hochschule auch noch einmal auf das generelle Dienstreiseverbot für RKI-Risikogebiete hin, welches selbst für kurze und nicht angemeldete dienstliche Reisen (zum Beispiel in die Niederlande) gilt.

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