Kategorien
Seiten
-

Corona-News

Mund-Nasenschutz-Pflicht in NRW in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen

22. April 2020 | von

Ab Montag, 27. April, gilt auch in Nordrhein-Westfalen in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Das gab die Landesregierung am heutigen Mittwoch, 22. April, bekannt. Allen Bürgerinnen und Bürger sowie den Handelsunternehmen, werde damit die notwendige Zeit gegeben, sich auf die ab Montag geltende Regelung einzustellen. Bis dahin appelliert die Landesregierung auf freiwilligen Einsatz eines Mund-Nasenschutzes. Zulässig sind auch sogenannten Alltagsmasken und Schals, die Mund und Nase verdecken.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-niedersachsen-rheinland-pfalz-und-das-saarland-fuehren  

Kommentare sind geschlossen.