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Corona-News

Neue Handreichung für den Umgang mit Exkursionen

24. Juni 2020 | von

Im Nachgang zu der bereits vorliegenden Handreichung zur Durchführung von Klausuren und Praktika  (Englische Fassung) hat der Krisenstab der RWTH eine weitere Handreichung zum Umgang mit Exkursionen zur Verfügung gestellt. Die Handreichung zum Umgang mit Exkursionen folgt den Vorgaben der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung sowie der Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das Sommersemester 2020. Gemäß der vorstehenden Vorgaben muss die für die Exkursion verantwortliche Person rechtzeitig vor der geplanten Durchführung beim zuständigen Studiendekanat einen Antrag auf Durchführung der Exkursion in Präsenz stellen. Hierzu ist das mit der Stabsstelle für Arbeits- und Strahlenschutz abgestimmte Formblatt (Englische Fassung) zu verwenden. Im Falle einer Bewilligung ist das von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan unterschriebene Formblatt zur Information dem Krisenstab (krisenstab@zhv.rwth-aachen.de) zu übermitteln. Bei Exkursionen sind wie bei allen Prüfungs- und Lehrveranstaltungen die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) zwingend einzuhalten. Alle handreichungen finden sich im Downloadbereich der RWTH-Corona-Seiten:

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Aktuelle-Informationen-im-Umgang-mit-der/~ibivv/Downloads-zum-Coronavirus/

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