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Corona-News

Regelungen zu Reisen und Besuchen aus dem Ausland

07. Juli 2020 | von

Dienstreisen von Beschäftigten in Risikogebiete werden aktuell nicht genehmigt. Das gab der Krisenstab der RWTH bekannt. Kehren Dienstreisende aus einem zwischenzeitlich zu einem Risikogebiet eingestuften Land zurück und wird aus besonderen Gründen seitens des Gesundheitsamts keine Quarantäne ausgesprochen oder die Quarantäne verkürzt, so gilt dennoch für die erste Woche nach Rückkehr immer ein angeordnetes Home-Office.

Der Krisenstab appelliert zudem dringend an alle Beschäftigten, nicht zwingend notwendige Privatreisen in Risikogebiete zu unterlassen. Wird dennoch eine solche Reise unternommen, sollten die jeweiligen Vorgesetzten hierüber vorab in Kenntnis gesetzt werden, damit vorab eine Regelung zur Arbeitsplanung getroffen werden kann. Wird nach Rückkehr aus dem Risikogebiet aus besonderen Gründen seitens des Gesundheitsamts keine Quarantäne ausgesprochen oder die Quarantäne verkürzt, so gilt dennoch für die erste Woche nach Rückkehr immer ein angeordnetes Home-Office.

Nachdrücklich empfohlen wird, physische Treffen zu unterlassen und auf Videokonferenzformate oder ähnliches auszuweichen. Reisen Gäste usw. dennoch aus Risikogebieten ein (z. B. weil ein längerer Aufenthalt als zwei Wochen in Europa vorgesehen ist), sind diese von der aufnehmenden Einrichtung auf die Meldeverpflichtung beim zuständigen Gesundheitsamt (in der Regel der Städteregion Aachen) hinzuweisen. Unabhängig von der Entscheidung des Gesundheitsamtes bezüglich einer Quarantäne, dürfen diese Gäste ebenfalls erst frühestens eine Woche nach Einreise Räumlichkeiten der RWTH betreten.

[Veraltete Regelung:]

In Bezug auf Studierende, die aus Risikogebieten einreisen, werden die aufnehmenden Hochschuleinrichtungen gebeten, die Studierenden aktiv auf die Meldepflichten und Quarantäneregelungen hinzuweisen. Das International Office der RWTH wird ebenfalls alle bekannten Studierenden kontaktieren. Für solche Studierende gilt, dass unabhängig von der Entscheidung des Gesundheitsamtes bezüglich einer Quarantäne, diese ebenfalls erst frühestens eine Woche nach Einreise Räumlichkeiten der RWTH betreten dürfen. Sollten Prüfungen hiervon betroffen sein, werden die Prüfungsausschüsse gebeten, Regelungen im Sinne der Studierenden zu treffen.

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