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Corona-News

Risikogebiete: Durchreise gilt nicht als Aufenthalt

21. September 2020 | von

Seitens der Landes NRW wurde Paragraph 2 Absatz 1 der Coronaeinreiseverordnung um einen Satz ergänzt: „Eine Durchreise auf direktem Weg ohne Übernachtung im Risikogebiet gilt nicht als Aufenthalt im Sinne des Satzes 1.“ Da die Zahl der Risikogebiete in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen ist, war diese konkretere Formulierung notwendig. Alles rund um das Thema Reisen findet sich in den FAQs:

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/Infektionen-mit-Coronavirus/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/

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