{"id":1054,"date":"2020-09-08T10:43:50","date_gmt":"2020-09-08T08:43:50","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=1054"},"modified":"2020-09-09T08:06:18","modified_gmt":"2020-09-09T06:06:18","slug":"anpassung-der-rwth-regelungen-zu-reisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2020\/09\/08\/anpassung-der-rwth-regelungen-zu-reisen\/","title":{"rendered":"Anpassung der RWTH-Regelungen zu Reisen"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 1. September gelten bezogen auf die Corona-Pandemie neue Verordnungen, welche auch zur Anpassungen der RWTH-Regelungen bez\u00fcglich der Einreise aus <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete_neu.html\">Risikogebieten<\/a> und Reise in Risikogebiete f\u00fchren. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und aus F\u00fcrsorge gegen\u00fcber allen Mitgliedern der Hochschule hat der Krisenstab in Abstimmung mit der Hochschulleitung folgende Regelungen getroffen:<\/p>\n<p><strong>Einreise aus Risikogebiete<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Einreisende aus Risikogebieten besteht weiterhin die Verpflichtung, sich in 14-t\u00e4gige Quarant\u00e4ne zu begeben (\u00a73 (1) <a href=\"https:\/\/www.mags.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/200831_coronaeinrvo_ab_01.09.2020.pdf\">CoronaEinrVO<\/a>) und das Gesundheitsamt \u00fcber die Einreise nach vorherigem Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren (\u00a72 (1) <a href=\"https:\/\/www.mags.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/200831_coronaeinrvo_ab_01.09.2020.pdf\">CoronaEinrVO<\/a>). Das Gesundheitsamt kann innerhalb der 14 Tage einen Coronatest anordnen (<a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/C\/Coronavirus\/Testpflicht_Risikogebiete_VO_BAnz_AT_070820.pdf\">Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten<\/a>).<\/p>\n<p>Informationen des Gesundheitsamtes Aachen finden Sie <a href=\"https:\/\/www.staedteregion-aachen.de\/de\/navigation\/aemter\/oeffentlichkeitsarbeit-s-13\/aktuelles\/reiserueckkehr\/\">hier<\/a>.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Berufspendler (Besch\u00e4ftigte), die aus Risikogebieten pendeln:<\/strong><\/p>\n<p>Personen, die in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis zur RWTH stehen und deren T\u00e4tigkeit nicht im Home-Office erledigt werden kann, d\u00fcrfen ihre T\u00e4tigkeit vor Ort (an der RWTH) aus\u00fcben. F\u00fcr Pendler, die sich aufgrund einer Dienst- oder Privatreise in einem vom Wohnort abweichenden Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die zuvor beschriebenen Regelungen. Bei Pendlern aus Risikogebieten m\u00fcssen in besonderem Ma\u00dfe die physischen Kontakte auf das notwendige Minimum reduziert werden.<\/p>\n<p><strong>Umgang mit G\u00e4sten\/Besuchern aus Risikogebieten: <\/strong><\/p>\n<p>Der Krisenstab empfiehlt nachdr\u00fccklich, physische Treffen zu unterlassen und auf Videokonferenzformate o.\u00e4. auszuweichen. Reisen G\u00e4ste\/Besucher dennoch aus Risikogebieten ein (zum Beispiel weil ein l\u00e4ngerer Aufenthalt als zwei Wochen in Europa vorgesehen ist), sind diese von der aufnehmenden Einrichtung auf die Meldeverpflichtung beim zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt hinzuweisen. Unabh\u00e4ngig von der Entscheidung des Gesundheitsamtes bez\u00fcglich einer Quarant\u00e4ne, d\u00fcrfen diese G\u00e4ste ebenfalls erst fr\u00fchestens eine Woche nach Einreise R\u00e4umlichkeiten der RWTH betreten.<\/p>\n<p><strong>Regelung f\u00fcr Studierende, die aus Risikogebieten einreisen: <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Studierende, die t\u00e4glich einreisen (Pendler) oder die sich nur f\u00fcr bis zu 5 Tage wegen ihres Studiums im Bundesgebiet aufhalten, gilt nach \u00a73 (4) 4. <a href=\"https:\/\/www.mags.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/200831_coronaeinrvo_ab_01.09.2020.pdf\">CoronaEinrVO<\/a> die Quarant\u00e4ne- und Meldungspflicht beim Gesundheitsamt nicht. Studierende, die f\u00fcr l\u00e4nger als 5 Tage eingereist sind, m\u00fcssen sich unverz\u00fcglich beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt kann die Quarant\u00e4ne aufgrund eines negativen Testergebnisses verk\u00fcrzen. Sobald diese (verk\u00fcrzte) Quarant\u00e4nezeit abgelaufen ist, d\u00fcrfen die Studierenden an Veranstaltungen und Pr\u00fcfungen der RWTH teilnehmen.<\/p>\n<p>Aufnehmende Hochschuleinrichtungen werden gebeten, die Studierenden aktiv auf die Meldepflichten und Quarant\u00e4neregelungen hinzuweisen. F\u00fcr einzelne Studierende aus Risikogebieten kann eine Beaufsichtigung der Klausur per Zoom angeboten werden. N\u00e4here Informationen hierzu haben die Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse erhalten.<\/p>\n<p><strong>Reisen in Risikogebiete<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dienstreisen von Besch\u00e4ftigten:<\/strong><\/p>\n<p>Dienstreisen von Besch\u00e4ftigten in Risikogebiete werden aktuell nicht genehmigt. Kehren Dienstreisende aus einem zwischenzeitlich zu einem Risikogebiet eingestuften Land zur\u00fcck und wird aus besonderen Gr\u00fcnden seitens des Gesundheitsamts keine Quarant\u00e4ne ausgesprochen oder die Quarant\u00e4ne verk\u00fcrzt, so gilt dennoch f\u00fcr die erste Woche nach R\u00fcckkehr immer ein angeordnetes Home-Office.<\/p>\n<p><strong>Privatreisen von Besch\u00e4ftigten: <\/strong><\/p>\n<p>Der Krisenstab appelliert dringend an die Eigenverantwortung aller Besch\u00e4ftigten, nicht zwingend notwendige Privatreisen in Risikogebiete zu unterlassen. Wird dennoch eine solche Reise unternommen, sollten die jeweiligen Vorgesetzten hier\u00fcber im Vorfeld in Kenntnis gesetzt werden, damit vorab eine Regelung zur Arbeitsplanung getroffen werden kann. Unabh\u00e4ngig von der Entscheidung des Gesundheitsamts bez\u00fcglich einer Quarant\u00e4ne gilt f\u00fcr die erste Woche nach R\u00fcckkehr immer ein angeordnetes Home-Office.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 1. September gelten bezogen auf die Corona-Pandemie neue Verordnungen, welche auch zur Anpassungen der RWTH-Regelungen bez\u00fcglich der Einreise aus Risikogebieten und Reise in Risikogebiete f\u00fchren. Auf Grund der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2284,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"c2c_always_allow_admin_comments":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1054","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1054","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2284"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1054"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1054\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1056,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1054\/revisions\/1056"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1054"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1054"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1054"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}