{"id":1286,"date":"2020-11-13T14:02:44","date_gmt":"2020-11-13T13:02:44","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=1286"},"modified":"2020-11-13T19:45:39","modified_gmt":"2020-11-13T18:45:39","slug":"aktualisierte-regelungen-zur-reiserueckkehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2020\/11\/13\/aktualisierte-regelungen-zur-reiserueckkehr\/","title":{"rendered":"Aktualisierte Regelungen zur Reiser\u00fcckkehr"},"content":{"rendered":"<p>Aufgrund der aktualisierten gesetzlichen Vorgaben und aus F\u00fcrsorge gegen\u00fcber allen Mitgliedern der Hochschule hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH folgende Regelungen im Kontext von Reisen getroffen: Sobald eine Person COVID-19-Symptome aufweist, gilt nach wie vor ein absolutes Betretungsverbot der RWTH. Dar\u00fcber hinaus gibt es f\u00fcr die Reisen in Risikogebiete folgende aktuelle Regelungen:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Dienstreisen von Besch\u00e4ftigten:<\/strong><\/p>\n<p>Dienstreisen von Besch\u00e4ftigten in Risikogebiete werden aktuell grunds\u00e4tzlich nicht genehmigt. Risikogebiete werden durch das Robert Koch Institut ausgewiesen. Es handelt sich dabei nur um Gebiete au\u00dferhalb Deutschlands. Innerdeutsch gibt es keine Risikogebiete im Sinne der <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2020-11-06_coronaeinrvo_ab_09.11.2020_lesefassung_0.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">CoronaEinreiseVO<\/a>. Kehren Dienstreisende aus einem zwischenzeitlich zu einem Risikogebiet eingestuften Land zur\u00fcck, gelten die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) hinsichtlich der Meldepflicht und Quarant\u00e4neregelung. Bei Fragen hierzu ber\u00e4t die Abteilung 8.3 gerne.<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit, Dienstreisen im Inland durchzuf\u00fchren, besteht weiter. Diese sind auf zwingend notwendige Reisen zu beschr\u00e4nken. Wo m\u00f6glich, ist von digitalen Formaten Gebrauch zu machen. \u00d6PNV und Flugzeug sollen m\u00f6glichst nicht genutzt werden. Die RWTH nimmt das Vorliegen von triftigen Gr\u00fcnden f\u00fcr die Nutzung von Mietwagen oder privaten PKW regelm\u00e4\u00dfig an. Auflagen am Zielort, gegebenenfalls verursacht durch das Infektionsgeschehen am Wohnort sind zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Privatreisen von Besch\u00e4ftigten:<\/strong><\/p>\n<p>Der Krisenstab appelliert dringend an die Eigenverantwortung aller Besch\u00e4ftigten, auf nicht zwingend notwendige Privatreisen zu verzichten. Wird eine Reise in ein Risikogebiet unternommen, sollten die jeweiligen Vorgesetzten hier\u00fcber vorab in Kenntnis gesetzt werden, damit eine Regelung zur Arbeitsplanung getroffen werden kann. Kehren Reisende aus einem Risikogebiet zur\u00fcck, gelten die Vorgaben der CoronaEinrVO hinsichtlich der Meldepflicht und Quarant\u00e4neregelung. Bitte beachten Sie insbesondere, dass nunmehr eine Mindestquarant\u00e4nezeit von 5 Tagen nach R\u00fcckkehr vorgesehen ist. Bei Fragen zur Freitestung (insbesondere bei Tests kurz vor der R\u00fcckkehr aus Risikogebieten) ber\u00e4t die Hochschul\u00e4rztliche Einrichtung gerne.<\/p>\n<p><strong>Aufenthalte in der Grenzregion BeNeLux <\/strong><\/p>\n<p>Aufenthalte bis maximal 24 Stunden in den BeNeLux-L\u00e4ndern f\u00fchren bis auf weiteres nicht zu einem Betretungsverbot der RWTH.<\/p>\n<p>Gleichsam ist Personen, die sich zuvor in den BeNeLux-L\u00e4ndern aufgehalten haben, die dann f\u00fcr maximal 24 Stunden nach Deutschland einreisen, ein Betreten der RWTH erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Umgang mit Pendlern, G\u00e4sten, Besuchern, Dienstleistern, Fremdfirmen aus Risikogebieten:<\/strong><\/p>\n<p>Personen, die t\u00e4glich oder f\u00fcr bis zu f\u00fcnf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums aus einem Risikogebiet einreisen, d\u00fcrfen die RWTH betreten. Sofern f\u00fcr diese Zwecke eine Bescheinigung ben\u00f6tigt wird, stehen folgende Fachabteilungen hier gerne zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<ul>\n<li>Zentrales Pr\u00fcfungsamt f\u00fcr Studierende<\/li>\n<li>die Personalabteilungen f\u00fcr Besch\u00e4ftigte<\/li>\n<li>die Abteilung 2.2 f\u00fcr G\u00e4ste, Besucher, Dienstleister usw.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Krisenstab empfiehlt nachdr\u00fccklich, auf physische Treffen zu verzichten und auf Videokonferenzformate o.\u00e4. auszuweichen. Reisen G\u00e4ste usw. dennoch aus Risikogebieten ein sind diese von der aufnehmenden Einrichtung auf die Meldeverpflichtung hinzuweisen.<\/p>\n<p><strong>Regelung f\u00fcr Studierende, die aus Risikogebieten einreisen:<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Studierende, die t\u00e4glich oder f\u00fcr bis zu 5 Tage zur Ablegung und Vorbereitung von ausbildungs- und studienbezogenen Pr\u00fcfungen in das Bundesgebiet einreisen, gilt nach CoronaEinrVO die Quarant\u00e4nepflicht nicht \u2013 eine Meldung beim Gesundheitsamt ist dennoch erforderlich. Studierende, die f\u00fcr l\u00e4nger als 5 Tage eingereist sind, m\u00fcssen sich in eine Quarant\u00e4ne begeben. Sobald diese Quarant\u00e4nezeit abgelaufen ist, d\u00fcrfen die Studierenden an etwaigen Pr\u00e4senz-Veranstaltungen und -Pr\u00fcfungen der RWTH teilnehmen. Aufnehmende Hochschuleinrichtungen werden gebeten, die Studierenden aktiv auf die Meldepflichten und Quarant\u00e4neregelungen hinzuweisen. F\u00fcr einzelne Studierende aus Risikogebieten kann eine Beaufsichtigung der Klausur per Zoom angeboten werden. N\u00e4here Informationen hierzu haben die Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse erhalten.<\/p>\n<p><strong>Hilfreiche Links:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.einreiseanmeldung.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Digitale Einreiseanmeldung\u00a0<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2020-11-06_coronaeinrvo_ab_09.11.2020_lesefassung_0.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">CoronaEinreiseVO<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete_neu.html\">Risikogebiete nach RKI<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund der aktualisierten gesetzlichen Vorgaben und aus F\u00fcrsorge gegen\u00fcber allen Mitgliedern der Hochschule hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH folgende Regelungen im Kontext von Reisen getroffen: [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2284,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"c2c_always_allow_admin_comments":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1286","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1286","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2284"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1286"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1286\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1294,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1286\/revisions\/1294"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1286"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1286"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1286"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}