{"id":1427,"date":"2021-01-08T14:04:35","date_gmt":"2021-01-08T13:04:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=1427"},"modified":"2021-01-11T12:22:57","modified_gmt":"2021-01-11T11:22:57","slug":"betreuungsfragen-information-fuer-hochschulangehoerige-eltern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2021\/01\/08\/betreuungsfragen-information-fuer-hochschulangehoerige-eltern\/","title":{"rendered":"Betreuungsfragen? Information f\u00fcr hochschulangeh\u00f6rige Eltern"},"content":{"rendered":"<p>Die Landesregierung NRW bittet mit einem dringenden Appell alle Eltern, ihre Kinder in der Zeit bis zum 31. Januar 2021 nur dann in die Betreuung zu bringen, wenn es absolut notwendig ist. F\u00fcr die Kitas gilt, dass der Betreuungsumfang um 10 Stunden reduziert und die Betreuung ausschlie\u00dflich in festen Gruppen stattfinden wird. F\u00fcr die Kindertagespflege gelten die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Dieser Appell und die damit verbundenen Vorgaben gelten auch f\u00fcr die RWTH-Betreuungseinrichtungen. N\u00e4heres ist dem <a href=\"https:\/\/www.mkffi.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/20210107_elternbrief_minister_eingeschraenkter_pandmiebetrieb.pdf\">Schreiben<\/a> des Familienministers, Dr. Joachim Stamp, an die Eltern und weiteren <a href=\"https:\/\/www.mkffi.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/20210107_offizielle_information_eingeschrankter_pandemiebetrieb.pdf\">Informationen<\/a> zu entnehmen.<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4senzunterricht in allen Schulen und Schulformen wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Der Unterricht wird mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, f\u00fcr alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch f\u00fcr alle Abschlussklassen. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden k\u00f6nnen oder bei denen eine Kindeswohlgef\u00e4hrdung vorliegt. N\u00e4here Informationen entnehmen Sie der<a href=\"https:\/\/www.schulministerium.nrw.de\/ministerium\/schulverwaltung\/schulmail-archiv\/07012021-schulbetrieb-ab-dem-11-januar-2021\"> Schulmail<\/a> vom 7. Januar 2021 zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021.<\/p>\n<p>Es ist auf Bundesebene geplant, dass f\u00fcr die Betreuung ihrer Kinder jedem Elternteil 10 Kinderkranktage bzw. alleinerziehenden Eltern 20 Tage zus\u00e4tzlich gew\u00e4hrt werden sollen. Geplant ist, dass diese Tage auch genommen werden k\u00f6nnen, wenn das Kind wegen Schul- und Kitaschlie\u00dfungen zuhause betreut werden muss. Sollten Eltern dies in Anspruch nehmen wollen, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse bereit ist, den Lohnersatz zu leisten, bestehen keine personalrechtlichen Bedenken seitens der RWTH, die Besch\u00e4ftigten ohne Zahlung des Entgelts freizustellen.<\/p>\n<p>Von Seiten der RWTH werden den Eltern erneut Sonderurlaubstage zur Kinderbetreuung f\u00fcr das Jahr 2021 zur Verf\u00fcgung gestellt. Dieses Angebot kann in Anspruch genommen werden, wenn \u00dcberstunden abgebaut sind und kein Resturlaub f\u00fcr das Jahr 2020 mehr besteht. Nicht genutzte Sonderurlaubstage zur Kinderbetreuung aus 2020 k\u00f6nnen nicht noch in 2021 genommen werden. N\u00e4here Informationen erteilt das Personaldezernat.<\/p>\n<p>Gegebenenfalls k\u00f6nnen Eltern auch einen <a href=\"https:\/\/www9.rwth-aachen.de\/go\/id\/hmw\/?src=Lohnersatz\">Antrag<\/a> auf Lohnersatz wegen Schlie\u00dfung oder Betretungsverbot der Kita oder Schule im Sinne des \u00a7 56 Infektionsschutzgesetz stellen. Die Regelung des \u00a7 56 IFSG gilt auch, wenn die Pr\u00e4senzpflicht in einer Schule aufgehoben wird, sodass wir davon ausgehen, dass aufgrund der aktuellen Regelungen bei Kitas und Schulen ein Anspruch grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist. Weitere Informationen finden Sie unter <a href=\"https:\/\/ifsg-online.de\/index.html\">https:\/\/ifsg-online.de\/index.html<\/a>. Den Antrag auf \u201eLohnersatz wegen Kita- und Schulschlie\u00dfung nach \u00a7 56 IfSG\u201c finden Sie im Formularcenter.<\/p>\n<p>Voraussichtlich wird f\u00fcr Beamtinnen\/Beamten, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsverdienstgrenze bleibt (2021: 64.350\u20ac) eine zum Kinderkrankengeld vergleichbare L\u00f6sung m\u00f6glich sein. Die M\u00f6glichkeit einer Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es f\u00fcr den Beamtenbereich nicht.<\/p>\n<p>Die Landesregierung NRW plant zudem, die Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Kinderbetreuung f\u00fcr Januar auszusetzen.<\/p>\n<p>Sobald weitere Informationen zu m\u00f6glichen Entlastungsleistungen f\u00fcr Eltern vorliegen, werden diese im Corona-Blog ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Besch\u00e4ftigte und Studierende der RWTH, die im privaten Bereich eine Betreuungsperson f\u00fcr ihre Kinder suchen, k\u00f6nnen weiterhin die <a href=\"https:\/\/www.rwth-aachen.de\/cms\/root\/Die-RWTH\/Profil\/Familiengerechte-Hochschule\/Kinderbetreuung\/Kurzzeitbetreuung\/~qzhm\/Babysittervermittlung\/\">Babysitter-Vermittlung<\/a> nutzen. Die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind einzuhalten. Studierende mit Kind(ern) k\u00f6nnen au\u00dferdem gegebenenfalls den <a href=\"https:\/\/www.rwth-aachen.de\/go\/id\/hlem\">Betreuungskostenzuschuss<\/a> nutzen.<\/p>\n<p>Wenden Sie sich gerne an den Familienservice des Gleichstellungsb\u00fcros, wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben. <a href=\"mailto:familienservice@rwth-aachen.de\">familienservice@rwth-aachen.de<\/a><\/p>\n<p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Landesregierung NRW bittet mit einem dringenden Appell alle Eltern, ihre Kinder in der Zeit bis zum 31. 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