{"id":1472,"date":"2021-01-27T16:34:41","date_gmt":"2021-01-27T15:34:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=1472"},"modified":"2021-01-27T22:16:40","modified_gmt":"2021-01-27T21:16:40","slug":"weitere-massnahmen-zu-studium-und-lehre-und-verlaengerung-der-home-office-regelung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2021\/01\/27\/weitere-massnahmen-zu-studium-und-lehre-und-verlaengerung-der-home-office-regelung\/","title":{"rendered":"Weitere Ma\u00dfnahmen zu Studium und Lehre und Verl\u00e4ngerung der Home-Office-Regelung"},"content":{"rendered":"<p>Krisenstab und Rektorat der RWTH haben auf Basis der Beschl\u00fcsse von Bund und L\u00e4ndern zur Verl\u00e4ngerung des Lockdowns bis Mitte Februar folgende Ma\u00dfnahmen beschlossen:<\/p>\n<p>Studium und Lehre (bis 14. Februar):<\/p>\n<ul>\n<li>Einsichtnahmen und m\u00fcndliche Pr\u00fcfungen sind bis einschlie\u00dflich 14. Februar weiterhin ausschlie\u00dflich online m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Praktika und schriftliche Pr\u00fcfungen in Pr\u00e4senz sind grunds\u00e4tzlich auf Termine nach dem 14. Februar zu verlegen. Ausnahmen sind nur in besonders begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen und nach Abstimmung mit der Abteilung 1.1 m\u00f6glich. Die den Studiendekanaten bekannten Rahmenbedingungen f\u00fcr begr\u00fcndete Einzelf\u00e4lle gelten weiter fort. Die Studierenden sollten zeitnah \u00fcber die Verlegung bzw. Durchf\u00fchrung der Veranstaltung informiert werden. Sofern in Hygienekonzepten in Veranstaltungen das Tragen von Mund-Nasen-Schutz vorgesehen ist, ist nunmehr mindestens eine sog. medizinische Maske notwendig. Die Masken sind \u00fcber das RWTH-Kaufhaus erh\u00e4ltlich und entsprechend vorzuhalten.<\/li>\n<li>Bei experimentellen Abschlussarbeiten, die eine Pr\u00e4senz erfordern, sind die M\u00f6glichkeiten mit den Betreuenden zu besprechen.<\/li>\n<li>Das Online-Lehr- und -Pr\u00fcfungsangebot wird weiterhin \u2013 wie geplant \u2013 durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Planung Studium und Lehre (ab 15. Februar):<\/p>\n<p>Vorbemerkung: Da die weitere Planung im Bereich Studium und Lehre erheblich von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abh\u00e4ngen wird, soll hier eine erste Einsch\u00e4tzung \u00fcber m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen gegeben werden. Eine Konkretisierung bzw. Entscheidung wird wahrscheinlich erst kurzfristig m\u00f6glich sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Um\u00a0vom Infektionsgeschehen\u00a0unabh\u00e4ngig zu sein, wird allen Pr\u00fcfenden nachdr\u00fccklich empfohlen, m\u00f6glichst viele Pr\u00fcfungen auf Online-Formate oder m\u00fcndliche Pr\u00fcfungen per Videokonferenzsystem umzustellen.<\/li>\n<li>Der Rosenmontag wird in die weitere Klausurplanung aufgenommen.<\/li>\n<li>Falls schriftliche Pr\u00fcfungen auch nach dem 14. Februar weiterhin nicht durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, werden wir die ausfallenden Klausuren wochenweise hinter den Rest der Pr\u00fcfungsphase verschieben m\u00fcssen. Dabei wird davon ausgegangen, dass auch das Sommersemester wieder weitgehend digital stattfinden wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dienstbetrieb:<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ver\u00f6ffentlicht, die den Schutz von Besch\u00e4ftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus verbessern soll. Hieraus ergeben sich f\u00fcr die RWTH folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die bekannte Home-Office-Regelung (Home-Office f\u00fcr alle T\u00e4tigkeiten, die \u2013 auch unter Inkaufnahme von Qualit\u00e4tsverlusten \u2013 im Home-Office m\u00f6glich sind) wird bis einschlie\u00dflich 15. M\u00e4rz 2021 verl\u00e4ngert.<\/li>\n<li>Auf Grund einiger aktueller Nachfragen wird bei Arbeiten in notwendiger Pr\u00e4senz nochmals an folgenden, nicht abschlie\u00dfenden, Ma\u00dfnahmenkatalog erinnert, der auf Basis der Verordnung der Bundesregierung teilweise fortgeschrieben wurde:\n<ul>\n<li>Besch\u00e4ftigte\u00a0sollen\u00a0m\u00f6glichst einzeln in R\u00e4umen arbeiten. In gr\u00f6\u00dferen R\u00e4umen sind pro Person 10 qm Fl\u00e4che vorzusehen.<\/li>\n<li>Bei Unterschreitung des Mindestabstands (1,5 m) oder der 10 qm-Regel sind den Besch\u00e4ftigten med. Masken zu stellen. Die Masken k\u00f6nnen auf Kosten der jeweiligen Hochschuleinrichtung im RWTH Kaufhaus erworben werden.<\/li>\n<li>Sofern erforderlich, sollte die Bildung von\u00a0festen\u00a0(Arbeits-)Gruppen vor Ort festgelegt werden.<\/li>\n<li>Die Einrichtung von Schichtmodellen sollte aktiv gepr\u00fcft werden.<\/li>\n<li>Auch bei Vorstellungsgespr\u00e4chen ist von digitalen Formaten Gebrauch zu machen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Krisenstab und Rektorat sind sich bewusst, dass die aktuellen Ma\u00dfnahmen alle Besch\u00e4ftigten der RWTH vor erhebliche Herausforderungen stellen. Alle Ma\u00dfnahmen stellen einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung weiterer Infektionen dar.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Krisenstab und Rektorat der RWTH haben auf Basis der Beschl\u00fcsse von Bund und L\u00e4ndern zur Verl\u00e4ngerung des Lockdowns bis Mitte Februar folgende Ma\u00dfnahmen beschlossen: Studium und Lehre (bis 14. 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