{"id":1875,"date":"2021-09-05T21:25:47","date_gmt":"2021-09-05T19:25:47","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=1875"},"modified":"2021-09-06T10:45:08","modified_gmt":"2021-09-06T08:45:08","slug":"regelungen-und-empfehlungen-fuer-das-wintersemester","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2021\/09\/05\/regelungen-und-empfehlungen-fuer-das-wintersemester\/","title":{"rendered":"Regelungen und Empfehlungen f\u00fcr das Wintersemester"},"content":{"rendered":"<p>Ab dem Wintersemester ist der Pr\u00e4senzbetrieb nach den geltenden Landesverordnungen prinzipiell wieder erlaubt.<\/p>\n<p>Auf Basis der derzeit bekannten Regelungen k\u00f6nnen Pr\u00e4senzveranstaltungen mit folgenden Regelungen und Empfehlungen stattfinden:<\/p>\n<ul>\n<li>Es m\u00fcssen bei allen Lehrveranstaltungen alle Teilnehmer*innen beim Zutritt zu den R\u00e4umen auf Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert werden. Wer weder geimpft noch genesen noch getestet ist, darf an der Veranstaltung in Pr\u00e4senz nicht teilnehmen. Im Konfliktfall ist die Hochschulwache (+49 241 80 94250 oder 113 innerhalb der RWTH Aachen) einzuschalten. Die Lehrenden sind f\u00fcr die Einhaltung der 3G-Regeln im Veranstaltungsraum verantwortlich und nat\u00fcrlich gelten diese Regeln auch f\u00fcr sie selbst. Die ZHV pr\u00fcft aktuell, ob eine optische Kennzeichnung der Bluecard angeboten werden kann, damit die Kontrollzeiten verk\u00fcrzt werden k\u00f6nnen. F\u00fcr die Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht auf den Fluren der zentralen H\u00f6rsaalgeb\u00e4ude werden wieder Corona Guides vorhanden sein.<\/li>\n<li>Wir bem\u00fchen uns f\u00fcr die Gruppe der Studierenden mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff sowie f\u00fcr die Gruppe, die aus medizinischen Gr\u00fcnden nicht geimpft werden kann, um ein kostenloses Testangebot durch die Hochschul\u00e4rztliche Einrichtung. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in K\u00fcrze. Alle anderen Studierenden m\u00fcssen sich um die erforderlichen, dann kostenpflichtigen Tests, selbst k\u00fcmmern, sofern sie nicht zur 2G-Gruppe geh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Zudem entf\u00e4llt im Veranstaltungsraum die Pflicht zur Einhaltung der Mindestabst\u00e4nde am Sitzplatz. Den Lehrenden empfehlen wir dringend, Veranstaltungsr\u00e4ume maximal im Schachbrettmuster zu belegen und auch w\u00e4hrend der Veranstaltung zum Tragen von Masken aufzufordern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu beachten ist, dass sich &#8211; insbesondere auf Grund eines ver\u00e4nderten Infektionsgeschehens &#8211; die Regelungen und Empfehlungen kurzfristig \u00e4ndern k\u00f6nnen. So hat sich das Wissenschaftsministerium u.a. die M\u00f6glichkeit vorbehalten, im Wintersemester ein erh\u00f6htes Infektionsgeschehen feststellen zu k\u00f6nnen und in der Folge die umgehende Umwandlung von Pr\u00e4senzveranstaltungen in digitale Formate anzuordnen.<\/p>\n<p>Der Krisenstab wird bei \u00c4nderungen zu den Regelungen und Empfehlungen fr\u00fchestm\u00f6glich informieren.<\/p>\n<p>Die RWTH empfiehlt daher nachdr\u00fccklich, alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von \u00fcber 200 von Beginn an digital durchzuf\u00fchren. Da im Wintersemester eine Kombination von Pr\u00e4senzangeboten und digitalen Formaten durchgef\u00fchrt werden wird, m\u00fcssen die digitalen Formate das ganze Semester \u00fcber vorgehalten werden. Aufgrund der Wegezeiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die digitalen Formate von den Studierenden w\u00e4hrend des Veranstaltungsslots besucht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Durchf\u00fchrung hybrider Lehrveranstaltungen, bei denen ein Teil der Studierenden im Veranstaltungsraum und ein anderer Teil per Videokonferenz teilnimmt, ist m\u00f6glich. Die Studierenden k\u00f6nnen sich dann jedoch jederzeit frei f\u00fcr die Teilnahme an der Pr\u00e4senzveranstaltung oder dem Online-Format entscheiden. Empfehlungen zur technischen Durchf\u00fchrung werden aktuell vorbereitet.<\/p>\n<p>Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung in Pr\u00e4senz oder online oder hybrid angeboten wird, liegt bei den Lehrenden.<\/p>\n<p>Rechtlich ist nach den geltenden Landesverordnungen auch eine h\u00f6here Teilnehmerzahl als 200 Personen zul\u00e4ssig. Die Erfahrungen aus den letzten drei Semestern haben uns jedoch gezeigt, dass wir unabh\u00e4ngig vom Infektionsgeschehen dauerhaft digitale Lehrformate gerade in gro\u00dfen Lehrveranstaltungen einsetzen m\u00f6chten. Hinzu kommt der organisatorische und zeitliche Aufwand bei der Zugangskontrolle, der die Durchf\u00fchrung von gro\u00dfen Lehrveranstaltungen in Pr\u00e4senz derzeit leider erschwert. Wir haben uns mit den Vertreter*innen aller Fakult\u00e4ten darauf verst\u00e4ndigt, so viel Pr\u00e4senz wie m\u00f6glich anzubieten, um insbesondere die soziale Integration der Studierenden zu f\u00f6rdern, aber andererseits auch verantwortungsvoll mit der pandemischen Situation umzugehen.<\/p>\n<p>Die o. g. Regeln werden voraussichtlich auch f\u00fcr Laborpraktika, Exkursionen und studentische Arbeitspl\u00e4tze gelten<\/p>\n<p>F\u00fcr die Medizin k\u00f6nnen abweichende Regelungen gelten, die vom Dekanat beschlossen werden.<\/p>\n<p>Pr\u00fcfungen k\u00f6nnen im Wintersemester weiterhin auch als Online-Fernpr\u00fcfung mit Dynexite abgelegt werden. Die Lehrenden werden rechtzeitig \u00fcber das Format informiert. Temp-moodle wird im Wintersemester als Plattform <u>nicht<\/u> zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem Wintersemester ist der Pr\u00e4senzbetrieb nach den geltenden Landesverordnungen prinzipiell wieder erlaubt. 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