{"id":1885,"date":"2021-09-23T08:12:47","date_gmt":"2021-09-23T06:12:47","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=1885"},"modified":"2021-09-23T08:12:47","modified_gmt":"2021-09-23T06:12:47","slug":"rwth-schreibt-regelungen-fuer-home-office-fort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2021\/09\/23\/rwth-schreibt-regelungen-fuer-home-office-fort\/","title":{"rendered":"RWTH schreibt Regelungen f\u00fcr Home-Office fort"},"content":{"rendered":"<p>Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der Impffortschritt haben dazu gef\u00fchrt, dass in vielen Bereichen die Beschr\u00e4nkungen und Regelungen gelockert werden konnten. Trotzdem gilt weiterhin, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite bis Ende November besteht und alle Hochschulmitglieder nach wie vor zu einem verantwortungsvollen Handeln verpflichtet sind.<\/p>\n<p>Entsprechend bleibt f\u00fcr die RWTH der Schutz der Besch\u00e4ftigten und Studierenden vor einer m\u00f6glichen Infektion weiterhin oberstes Ziel.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Weiterhin hat der Arbeitgeber alle geeigneten technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen zu treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Es k\u00f6nnen <u>weiterhin<\/u> Aufgaben am Arbeitsplatz unter Ber\u00fccksichtigung der unten ausgef\u00fchrten Rahmenbedingungen durchgef\u00fchrt werden. Die Personalverantwortlichen sollen dabei im Sinne des Infektionsschutzes Antr\u00e4ge auf Home-Office, die bis zu 50% der individuellen Arbeitszeit umfassen, weiterhin erm\u00f6glichen, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen und keine Sonderregelung nach der unten dargestellten 2G-Regelung (Geimpft, Genesen) zur Anwendung kommt. Es bestehen ferner keine Bedenken, wenn dar\u00fcber hinaus gehende Antr\u00e4ge in gemeinsamer Abstimmung genehmigt werden.<\/p>\n<p>Das Modell des t\u00e4tigkeitsbezogenen Wechsels zwischen Pr\u00e4senz und Home-Office kann nat\u00fcrlich weiterhin Anwendung finden. Auch hier entscheiden die jeweiligen Personalverantwortlichen.<\/p>\n<p><strong>Folgende Leitlinien sind daneben zu beachten:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Von der Leitung der jeweiligen Hochschuleinrichtung sind die Voraussetzungen zur Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygieneregelungen zu schaffen. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Auflagen sind die diesbez\u00fcglich im letzten Jahr erstellten Dokumentationen der arbeitsplatzbezogenen Gef\u00e4hrdungsbeurteilung umgehend zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. anzupassen.<\/li>\n<li>F\u00fcr die tats\u00e4chliche Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen sind sowohl die F\u00fchrungskr\u00e4fte wie auch die Besch\u00e4ftigten in den jeweiligen Hochschuleinrichtungen verantwortlich.<\/li>\n<li>Die gleichzeitige Nutzung von B\u00fcror\u00e4umen durch mehr als eine Person ist nur m\u00f6glich, sofern der Dienstbetrieb dies erfordert. Bei Besch\u00e4ftigten, denen T\u00e4tigkeiten zugewiesen sind, die auch im Home-Office gleichwertig erledigt werden k\u00f6nnen, ist bei Arbeiten in Pr\u00e4senz durch Wechsel- (zwischen Home-Office und Pr\u00e4senz) oder Schichtbetrieb die gleichzeitige Nutzung der B\u00fcror\u00e4ume von mehreren Personen auszuschlie\u00dfen. Dies gilt nicht, wenn die nachstehende 2G-Regelung zur Anwendung kommt.<\/li>\n<li>Sofern eine gleichzeitige Nutzung von R\u00e4umen vorgesehen ist, muss sichergestellt werden, dass die Abstandsregelungen und Hygienebestimmungen eingehalten und besondere Schutzma\u00dfnahmen (Trennwand, Mund- und Nasenmaske bei vor\u00fcbergehender Unterschreitung des Mindestabstands, Raumgr\u00f6\u00dfe u. \u00e4.) auf Grundlage der Gef\u00e4hrdungsbeurteilung getroffen werden. Hierbei sind auch die L\u00fcftungsverh\u00e4ltnisse regelm\u00e4\u00dfig zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Die Stabsstelle f\u00fcr Arbeits- und Strahlenschutz wird durch Stichproben auch weiterhin \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden.<\/li>\n<li>In Laboren, Werkst\u00e4tten u. \u00e4. sind weiterhin die Ma\u00dfnahmen aufrecht zu erhalten, um f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten ein risikominimiertes Arbeiten im vorgenannten Sinne zu gew\u00e4hrleisten. Bei Bedarf steht hier die Stabsstelle f\u00fcr Arbeit- und Strahlenschutz beratend zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Die Bundesregierung hat zudem die M\u00f6glichkeit geschaffen, bei festen Gruppen mit gesichertem 2G-Status eine Anpassung der Schutzma\u00dfnahmen in Betracht zu ziehen. Eine solche Anpassung kann nur von den jeweiligen Besch\u00e4ftigten \u2013 widerruflich und auf Basis der Freiwilligkeit \u2013 nachgefragt werden. Die RWTH bzw. die jeweiligen Vorgesetzten sind auch weiterhin nicht befugt, den Impfstatus o.\u00e4. zu erfragen.<\/li>\n<li>Konkrete Umsetzungsregelungen hierzu finden Sie in der verlinkten <a href=\"https:\/\/www9.rwth-aachen.de\/global\/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaoefvh\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gef\u00e4hrdungsbeurteilung<\/a>, die von allen Besch\u00e4ftigten der Gruppe sowie den jeweiligen Vorgesetzten zu unterzeichnen sind.<\/li>\n<li>Die Nutzung der besonderen Regelungen der Gef\u00e4hrdungsbeurteilung mit gesichertem 2G-Status setzt verantwortungsvollen Umgang mit den M\u00f6glichkeiten aber auch den Risiken aller Besch\u00e4ftigten voraus.<\/li>\n<li>Besprechungen in Pr\u00e4senz sind im Falle ihrer Notwendigkeit zul\u00e4ssig. An Besprechungen in Pr\u00e4senz d\u00fcrfen nur die Personen teilnehmen, die zur Er\u00f6rterung des jeweiligen Themas zwingend ben\u00f6tigt werden. \u00dcber die Notwendigkeit einer Besprechung in Pr\u00e4senz sowie den Teilnehmerkreis entscheiden die jeweiligen Vorgesetzten. Auch hier sind die bekannten Abstandsregelungen und Hygienebestimmungen einzuhalten.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sitzungen von Gremien, die auf Grund des Hochschulgesetzes errichtet sind (Senat, Rektorat, Fakult\u00e4tsr\u00e4te, Berufungskommissionen etc.), gelten besondere Regelungen (u.a. 3G-Regel \u2013 Geimpft, Genesen, Getestet) auf Grund der Coronaschutzverordnung. Das Dezernat 1.0 erstellt hierf\u00fcr einen entsprechenden Vermerk.<\/li>\n<li>Bitte beachten Sie, dass das \u00f6rtliche Gesundheitsamt im Falle einer Erkrankung von Gespr\u00e4chsteilnehmenden nach aktueller Richtlinie des RKI im Regelfall gegen\u00fcber allen, nicht vollst\u00e4ndig geimpften Teilnehmenden eine Quarant\u00e4ne aussprechen wird.<\/li>\n<li>Das gleiche Vorgehen des Gesundheitsamtes ist ebenfalls f\u00fcr T\u00e4tigkeiten in Mehrfachb\u00fcror\u00e4umen, Werkst\u00e4tten usw. zu erwarten.\u2013 Das RKI reagiert mit seiner angepassten Richtlinie auf die h\u00f6here \u00dcbertragbarkeit bei sog. Virusmutationen.<\/li>\n<li>Die Regelungen zum Home-Office gelten bis 30. November 2021. Die Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz hat eine \u00dcbersicht \u00fcber geeignete, besondere Schutzma\u00dfnahmen im Arbeitsumfeld ver\u00f6ffentlicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der Impffortschritt haben dazu gef\u00fchrt, dass in vielen Bereichen die Beschr\u00e4nkungen und Regelungen gelockert werden konnten. 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