{"id":688,"date":"2020-05-27T17:08:05","date_gmt":"2020-05-27T15:08:05","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=688"},"modified":"2020-05-27T22:47:23","modified_gmt":"2020-05-27T20:47:23","slug":"rwth-passt-regelungen-fuer-home-office-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2020\/05\/27\/rwth-passt-regelungen-fuer-home-office-an\/","title":{"rendered":"RWTH passt Regelungen f\u00fcr Home Office an"},"content":{"rendered":"<p>Trotz der in einigen Bereichen erfolgten Lockerungen der Beschr\u00e4nkungen und Regelungen besteht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite. Um f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten und Studierenden einen angemessenen Infektionsschutz gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, sind an der RWTH Aachen der Situation angepasste organisatorische Ma\u00dfnahmen erforderlich.<\/p>\n<p>Es geht jetzt darum, die n\u00e4chsten Schritte hin zum hoffentlich bald wieder m\u00f6glichen Normalbetrieb festzulegen.<\/p>\n<p>Bezogen auf die Home Office-Regelung bedeutet das, dass nach dem 1. Juni 2020 Home Office dort erm\u00f6glicht werden soll, wo es unter Ber\u00fccksichtigung dienstlicher Interessen sinnvoll umsetzbar ist und zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes beitr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Es bedarf daher der Abstimmung in den jeweiligen Hochschuleinrichtungen zwischen den Besch\u00e4ftigten und den Personalverantwortlichen, um eine vertretbare L\u00f6sung unter Ber\u00fccksichtigung aller Interessen zu erreichen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich bestehen keine Bedenken wesentliche Aufgaben wieder am Arbeitsplatz durchzuf\u00fchren, wenn damit ein Risiko verbunden ist, das dem in der \u00fcbrigen Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag gleichzusetzen ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Folgende Leitlinien sind dabei zu beachten:<\/p>\n<p>Von der Leitung der jeweiligen Hochschuleinrichtung sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden k\u00f6nnen. Hierzu geh\u00f6rt auch die Durchf\u00fchrung der <a href=\"http:\/\/www9.rwth-aachen.de\/go\/id\/crga\/\">arbeitsplatzbezogenen Gef\u00e4hrdungsbeurteilung<\/a>.<\/p>\n<p>F\u00fcr die tats\u00e4chliche Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen sind sowohl die Besch\u00e4ftigten selbst wie auch die F\u00fchrungskr\u00e4fte in den jeweiligen Hochschuleinrichtungen verantwortlich.<\/p>\n<p>Die Nutzung von Mehrfachb\u00fcror\u00e4umen sollte, wenn die T\u00e4tigkeiten dies zulassen, im Wechselbetrieb zwischen Home Office und Pr\u00e4senz erfolgen, sodass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen m\u00f6glichst gering ist. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, dann muss sichergestellt werden, dass die Abstandsregelungen und Hygienebestimmungen eingehalten und besondere Schutzma\u00dfnahmen (Trennwand, Mund- und Nasenmaske bei vor\u00fcbergehender Unterschreitung des Mindestabstands, Raumgr\u00f6\u00dfe u. \u00e4.) getroffen werden.<\/p>\n<p>In Laboren, Werkst\u00e4tten u. \u00e4. sind Ma\u00dfnahmen zu treffen, um f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten ein risikominimiertes Arbeiten im vorgenannten Sinne zu gew\u00e4hrleisten. Bei Bedarf steht hier die Stabsstelle f\u00fcr Arbeit- und Strahlenschutz beratend zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>F\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die zu einer Risikogruppe im Sinne von SARS \u2013 CoV 2 geh\u00f6ren oder die durch die eingeschr\u00e4nkte \u00d6ffnung von Schulen oder Kitas zus\u00e4tzliche Aufgaben bei der Kinderbetreuung haben, soll vorrangig von der Home-Office-Regelung Gebrauch gemacht werden, sofern es mit den Aufgaben vereinbar ist.<\/p>\n<p>Bei Nutzung der Home-Office-Regelung beachten Sie bitte auch den verf\u00fcgbaren <a href=\"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2020\/05\/27\/leitfaden-fuer-home-office-waehrend-der-corona-pandemie\/\">Leitfaden<\/a>.<\/p>\n<p>Bei der Kinderbetreuung sind zwischen den betroffenen Erziehungsberechtigten und der bzw. den Personalverantwortlichen ausgewogene L\u00f6sungen zu vereinbaren, die sich an der individuellen Situation der Besch\u00e4ftigten und der jeweiligen Hochschuleinrichtung orientieren m\u00fcssen. Hierin sind auch die M\u00f6glichkeiten des bzw. der jeweils anderen Erziehungsberechtigten in die Planungen einzubeziehen.<\/p>\n<p>Die Personalabteilungen der RWTH stehen f\u00fcr weitere Informationen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich wird auf die Angebote des <a href=\"https:\/\/www.rwth-aachen.de\/cms\/root\/Die-RWTH\/Einrichtungen\/Einrichtungen-A-Z\/~enn\/Familienservice\/\">Familienservices<\/a> verwiesen.<\/p>\n<p>Bei den o.a. Risikogruppen geht die RWTH von der <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogruppen.html\">Definition des Robert Koch-Instituts<\/a> aus. Nach der Einsch\u00e4tzung der Hochschul\u00e4rztlichen Einrichtung geh\u00f6ren insbesondere Besch\u00e4ftigte mit folgenden Vorerkrankungen zur Risikogruppe im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.<\/p>\n<p>o Therapiebed\u00fcrftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen<\/p>\n<p>(z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck<\/p>\n<p>o Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)<\/p>\n<p>o Chronische Lebererkrankungen<\/p>\n<p>o Nierenerkrankungen<\/p>\n<p>o Onkologische Erkrankungen<\/p>\n<p>o Diabetes mellitus<\/p>\n<p>o Geschw\u00e4chtes Immunsystem<\/p>\n<p>(z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschw\u00e4che einhergeht, oder durch regelm\u00e4\u00dfige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen k\u00f6nnen, wie z.B. Cortison).<\/p>\n<p>F\u00fcr Schwangere erfolgt die spezifische Beurteilung zu SARS &#8211; CoV 2 im Rahmen der allgemeinen Gef\u00e4hrdungsbeurteilung bei Bekanntgabe der Schwangerschaft.<\/p>\n<p>Als Nachweis der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Risikogruppe gen\u00fcgt eine Erkl\u00e4rung der\/des Besch\u00e4ftigten gegen\u00fcber der\/dem Vorgesetzten in Textform (E-Mail reicht aus), wenn die Erkrankung der\/dem Vorgesetzten bekannt ist. Ansonsten ist ein \u00e4rztliches Attest vorzulegen, das die Best\u00e4tigung enthalten muss, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS &#8211; CoV-2 aufgrund der besonderen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gr\u00fcnden des Datenschutzes nicht anzugeben.<\/p>\n<p>Im Bedarfsfall k\u00f6nnen die Besch\u00e4ftigten und Hochschuleinrichtungen R\u00fcckfragen in diesem Zusammenhang mit der Hochschul\u00e4rztlichen Einrichtung kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Sofern Besch\u00e4ftigte einer Risikogruppe an ihrem Arbeitsplatz arbeiten, sind im Bedarfsfall mit der Stabsstelle f\u00fcr Arbeits- und Strahlenschutz und der Hochschul\u00e4rztlichen Einrichtung geeignete Schutzma\u00dfnahmen abzustimmen, sodass damit nur ein geringes Ansteckungsrisiko verbunden ist.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz der in einigen Bereichen erfolgten Lockerungen der Beschr\u00e4nkungen und Regelungen besteht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite. 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