{"id":975,"date":"2020-07-30T16:02:14","date_gmt":"2020-07-30T14:02:14","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/?p=975"},"modified":"2020-07-30T16:21:00","modified_gmt":"2020-07-30T14:21:00","slug":"regelungen-fuer-schriftliche-und-elektronische-pruefungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.rwth-aachen.de\/corona\/2020\/07\/30\/regelungen-fuer-schriftliche-und-elektronische-pruefungen\/","title":{"rendered":"Regelungen f\u00fcr schriftliche und elektronische Pr\u00fcfungen"},"content":{"rendered":"<p>Aufgrund aktueller Entwicklungen hat der Krisenstab beschlossen, dass ab dem 10. August die Pflicht besteht, auf den G\u00e4ngen und Fluren innerhalb der RWTH eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei den schriftlichen Klausuren kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Klausurplatz abgelegt werden, solange dort der 1,50 m Sicherheitsabstand eingehalten wird. In dem Fall, dass bei einer Teilnehmerin bzw. einem Teilnehmer eine Infektion mit COVID-19 festgestellt wird, werden alle Teilnehmer\/innen und Aufsichtskr\u00e4fte dar\u00fcber informiert und als <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Kontaktperson\/Grafik_Kontakt_allg.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kontaktpersonen der Kategorie II des RKI<\/a> angesehen. In diesem Fall ist keine Quarant\u00e4ne vorgesehen. <!--more--><\/p>\n<p>Bei den elektronischen Klausuren im ZuseLab kann der Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden. In diesem Fall m\u00fcssen die Teilnehmer\/innen die Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Beginn der Klausur tragen und werden gebeten, vor der Klausur von Gespr\u00e4chen mit ihren Nachbarinnen\/Nachbarn abzusehen. Das ZuseLab ist voll belegt, weil andernfalls die H\u00e4lfte der Klausuren wegen mangelnder Kapazit\u00e4t ersatzlos gestrichen werden m\u00fcsste. Deshalb sind Trennw\u00e4nde aus Plexiglas zwischen den Klausurpl\u00e4tzen montiert und die Klimaanlage sorgt f\u00fcr eine ausreichende Bel\u00fcftung.<\/p>\n<p>Im Sinne der Corona-Schutzverordnung wird dabei das Verfahren der erweiterten R\u00fcckverfolgung mit einem entsprechenden Sitzplan angewendet. Sollte bei einer Teilnehmerin\/einem Teilnehmer eine Infektion mit COVID-19 festgestellt werden, werden ebenfalls alle informiert, allerdings werden diejenigen, die im n\u00e4heren Umkreis der Person gesessen haben, als Kontaktpersonen der Kategorie I des RKI angesehen. Als Konsequenz ist f\u00fcr diese Personengruppe eine Meldung der RWTH an das Gesundheitsamt sowie eine zweiw\u00f6chige Quarant\u00e4ne vorgeschrieben.<\/p>\n<p>Die Hochschule sieht es als ihre Pflicht an, Studierende und Besch\u00e4ftigte im Rahmen einer Transparenz \u00fcber m\u00f6gliche Folgen aufzukl\u00e4ren, wobei nat\u00fcrlich versucht wird, das Risiko minimal zu halten. Letztendlich muss jede\/r selbst entscheiden, ob sie\/er an Pr\u00fcfungen teilnimmt.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass sich Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgekl\u00e4rte Erk\u00e4ltung) oder Fieber nicht in den R\u00e4umlichkeiten der RWTH aufhalten d\u00fcrfen. Personen mit entsprechenden Krankheitssymptomen, sollten im Sinne einer R\u00fccksichtnahme gegen\u00fcber Mitstudierenden und Aufsichtskr\u00e4ften auf eine Klausurteilnahme verzichten. Dazu k\u00f6nnen sie sich weiterhin bis vor der Pr\u00fcfung abmelden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund aktueller Entwicklungen hat der Krisenstab beschlossen, dass ab dem 10. August die Pflicht besteht, auf den G\u00e4ngen und Fluren innerhalb der RWTH eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 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