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Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte

06. November 2020 | von

Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020

Eine Antwort zu “Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte”

  1. Baade sagt:

    Die elektronische Patientenakte führt die ärztliche Schweigepflicht ab absurdum. Was geht meinen Orthopäden meine Gyn- Untersuchung an. Das es auch nur die gesetzlich Versicherten betrifft, für mich eindeutig inakzeptabel und verfassungsfeindlich. Das Ganze in Kombination mit dem Verkauf der Schufa ins Ausland in diesem Zusammenhang: wem nutzt es?! Nicht dem gesetztlich versicherten.

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