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Corona-News

Archiv für April 2020

RWTH: Fachartikel zu Krankheitsverlauf bei Covid-19-Infizierten veröffentlicht

06. April 2020 | von

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der RWTH Aachen haben einen Fachartikel zur Behandlung bei COVID-19-Infizierten veröffentlicht. Sie analysieren hierin den Krankheitsverlauf von Patientinnen und Patienten, die im Februar und März in die Uniklinik RWTH Aachen eingeliefert wurden, und beschreiben damit das erste Kollektiv von Erkrankten in Deutschland. Im Fokus stehen die klinischen und laborchemischen Charakteristika der Erkrankten mit und ohne akutem Lungenversagen, dem acute respiratory distress syndrome (ARDS).

Behandelt wurden 50 Patientinnen und Patienten, 16 von ihnen wurden aus anderen Krankenhäusern in die Aachener Uniklinik verlegt. Das mittlere Alter der Infizierten lag bei 65 Jahren, zwischen den ersten Symptomen wie Fieber, Husten und Atemnot bis zur Einlieferung in die Uniklinik vergingen durchschnittlich vier Tage. Entscheidend für den Verlauf der Erkrankung ist das Auftreten des acute respiratory distress syndrome (ARDS): 24 intubierte Erkrankte mit ARDS unterschiedlichen Schweregrads wurden auf der Intensivstation behandelt, 26 spontanatmende, aber sauerstoffpflichtige Infizierte ohne ARDS wurden auf einer Normalstation isoliert therapiert. Patientinnen und Patienten mit ARDS waren im Vergleich zu denen ohne ARDS häufiger vorerkrankt im Bereich der Atemwege und hatten zudem häufiger Übergewicht. Es zeigte sich kein Unterschied in der Anzahl von Viruspartikeln im Blut der Infizierten, jedoch gab es deutliche Unterschiede in den Laborparametern: ARDS-Patientinnen und Patienten hatten erhöhte Werte für Leukozyten, Interleukin-6, Lactatdehydrogenase, Kreatinkinase sowie D-Dimere. Bei Erkrankten ohne ARDS fielen über eine Woche erhöhte Entzündungswerte und Temperatur bei gleichzeitiger Sauerstoffpflichtigkeit auf.

Die Veröffentlichung kann hier aufgerufen werden.

Zur Pressemeldung

Appell an die Bevölkerung: auch bei schönem Wetter Kontaktverbot beherzigen

04. April 2020 | von

Polizei und Ordnungsbehörden appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, auch am Wochenende das Kontaktverbot und die geltenden Maßnahmen zu beachten. Dies gilt auch für das Verhalten bei schönem Wetter in Parks, Wäldern und auf Plätzen. Mit Blick auf das schöne Wetter am nun anstehenden Wochenende wird dringend darum gebeten, auch schon jetzt möglichst auf Fahrten in die nahegelegenen Erholungsgebiete zu verzichten.

Erreichbarkeit der Zentralen Studienberatung

03. April 2020 | von

Während der Osterferien ist die Zentrale Studienberatung werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr über die Hotline +49 241 80 94050 erreichbar. Informationsanfragen werden werktags per E-Mail beantwortet, für die Zeit nach den Osterferien werden persönliche Gesprächstermine vereinbart. Kontakt über studienberatung@rwth-aachen.de oder das Terminformular auf der Webseite.

Von jeweils 9 bis 12 Uhr wird eine Psychologin für psychologische Kurzberatung zur Verfügung stehen: +49 241 80 99424. Sollten sich hieraus weitere Gesprächsbedarfe ergeben, stehen die Kolleginnen im Anschluss an die Sprechstunde noch zur Verfügung. Reguläre Termine für die psychologische Einzelberatung (per Telefon) werden erst wieder für die Zeit nach den Osterferien vergeben.

➡️ www.rwth-aachen.de/go/id/rcw

Neue Übersicht der Corona-bedingten Fristen an der RWTH

03. April 2020 | von

Auch wenn der Kreis Heinsberg seitens des Robert-Koch-Instituts nicht mehr besonders eingestuft wird, bittet die RWTH die Beschäftigten aus dem Kreis Heinsberg weiterhin im Home-Office zu arbeiten.  Diese Regelung gilt bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 19. April 2020. Alle Regelungen und Fristen der RWTH rund um das Themengebiet Corona finden Sie ab sofort unter:

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/NRW-Landesregierung-verschiebt-Start-des/~gybjo/Aktuell-geltende-Fristen-und-Termine

Alle RWTH-Angehörigen werden gebeten, sich regelmäßig auf dieser Seite zu informieren. Die Fristen werden regelmäßig vom Krisenstab der Hochschule aktualisiert.

Risikogebiet Niederlande: Folgen für RWTH-Angehörige

03. April 2020 | von

Das Robert Koch Institut hat die Niederlande zu einem weiteren COVID19-Risikogebiet erklärt. Damit gilt ab sofort ein Betretungsverbot der RWTH für Personen, die sich in den Niederlanden aufgehalten haben. Beschäftigte mit Wohnsitz in den Niederlanden haben zwingend im Home-Office zu arbeiten, soweit dies möglich ist. Alternative Möglichkeiten sind mit dem jeweiligen Vorgesetzten zu besprechen. Ausdrücklich weist die Hochschule auch noch einmal auf das generelle Dienstreiseverbot für RKI-Risikogebiete hin, welches selbst für kurze und nicht angemeldete dienstliche Reisen (zum Beispiel in die Niederlande) gilt.

Tipps für Familien gegen Langeweile in der Coronazeit

03. April 2020 | von

Da die Osterferienfreizeiten der RWTH ausfallen, wird für alle Eltern und Kinder auf der Webseite des Familienservice eine Zusammenstellung mit Tipps für Familien gegen Langeweile in der Coronazeit aufgelistet.

TU9-Unis setzen auf digitale Formate

03. April 2020 | von

Die TU9-Universitäten halten an den Plänen zur Aufrechterhaltung des Sommersemesters 2020 und des damit einhergehenden Lehrbetriebs fest – es werde so weit wie möglich ein reguläres und voll gültiges Semester sein, teilte der Verbund der neun führenden technischen Universitäten, dem auch die RWTH angehört, mit.
Die TU9-Universitäten arbeiten unerlässlich daran, digitale Formate auszubauen, mit deren Hilfe Lehr- und Prüfungsveranstaltungen umgesetzt werden können, natürlich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele Präsenzveranstaltungen nicht durch digitale Formate zu ersetzen sind und alternative Prü- fungs- und Abschlussmöglichkeiten rechtssicher gestaltet werden müssen.
„Trotz oder gerade wegen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 bedingten Einschränkungen darf das Sommersemester kein verlorenes Semester für Studierende werden“, so Prof. Wolfram Ressel, TU9-Präsident und Rektor der Universität Stuttgart. „Wir stellen uns den aktuellen Herausforderungen und arbeiten mit Hochdruck und der Unterstützung von Bund und Ländern an tragfähigen Lösungen. Die durch das Coronavirus verursachte Krise stellt weltweit die Gesellschafts-, Wirtschafts-, Gesundheits- und Hoch- schulsysteme vor große Herausforderungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und wirken aktiv einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stillstand entgegen.“

Abstrichzentren offen für Pendlerinnen und Pendler

02. April 2020 | von

Wer im Ausland wohnt, aber eine deutsche Krankenversicherung hat und die jeweils aktuellen Voraussetzungen erfüllt, kann die Kommunalen Abstrichzentren in Aachen und Eschweiler in Anspruch nehmen. Hierzu ist eine Kontaktaufnahme über die Rufnummer +49241 5198 7500 nötig.

Einstellung des RWTH-Sportbetriebs wird verlängert

02. April 2020 | von

Aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Verbreitung des Coronavirus sowie der Empfehlungen der zuständigen Behörden werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung und zur Entlastung des Gesundheitssystems umgesetzt. Der Sportbetrieb, der Abo-Betrieb, die Sportstättenvermietung und -überlassung muss bis voraussichtlich 10. Mai 2020 eingestellt werden. Hiervon sind ausnahmslos alle Angebote des Hochschulsportzentrums (HSZ) betroffen, egal ob diese in hochschuleigenen, städtischen oder Anlagen externer Partner stattfinden.

Dies beinhaltet auch die Schließung aller Sporthallen, der Tennisplätze, der Beachsport- und Cagesoccer-Anlage, des Allwetterplatzes, des Naturrasenplatzes, der Outdoor-Fitnessanlagen, der Wassersportstätte Wildenhof, des RWTH Gym, der Sauna, unabhängig von der sportlichen Nutzung inklusive der Umkleiden und Sanitäranlagen.

Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Betriebs und der Anmeldestart für das SoSe 2020 wird von den zukünftigen Entwicklungen abhängen und kurzfristig auf der HSZ-Website kommuniziert. Der Servicepoint ist in dieser Zeit nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen. Vom 6. bis 17. April ist der Servicepoint nicht erreichbar.

Landesrektorenkonferenz: Sommersemester soll kein verlorenes werden

01. April 2020 | von

Für die rund 770.000 Studierenden an den nordrhein-westfälischen Hochschulen soll das Sommersemester 2020 kein verlorenes Semester werden. Das betonen die Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen der Universitäten beziehungsweise der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Lambert T. Koch und Marcus Baumann, in einer Mitteilung. Eine große Mehrheit der Studierenden zeige sich äußerst motiviert, dafür zusammen mit ihren Lehrenden auch innovative Wege zu gehen.

Ein weitgehender Umstieg auf Onlineformate in Lehre und Prüfungen bedürfe zeitnah zahlreicher rechtlicher Anpassungen. Um diese auf den Weg zu bringen, solle das geltende Hochschulgesetz um einen Paragrafen ergänzt werden, der Maßnahmen zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie ermöglicht. Dieser Paragraf, so ist es geplant, ermächtigt das für Wissenschaft zuständige Ministerium, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die den Einsatz digitaler Formate in der Lehre und für Prüfungen erleichtert und den Hochschulen die benötigte Rechtssicherheit gibt. Außerdem sollen darüber Vorgaben zur Regelstudienzeit, zum Einschreibungsprozess und für sonstige wichtige Belange der Arbeit der Hochschulen flexibilisiert werden.

„Es geht allein darum, im Interesse unserer Studierenden schnell zu handeln, damit wir aus dem Semester so viel machen können, wie es eben geht. Daher bitten wir das Parlament um parteiübergreifende Solidarität, damit die Gesetzesänderung samt Rechtsverordnung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden kann. Es zählt jeder Tag. Immerhin erwarten wir von den Lehrenden nicht mehr und nicht weniger, als ihre Lehrformate binnen weniger Tage teils komplett umzustellen“, erklärt Koch.