Elektronische Patientenakte und abrechnungsfähige Leistungen für Bundespolizisten ab 2025/2026
Ab dem 1. April 2026 steht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Damit ist die Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der vollständig an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Bereits seit dem 1. April 2025 können für diese Patientengruppe die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das elektronische Rezept und die elektronische Ersatzbescheinigung genutzt werden. Die Einführung der TI-Anwendungen erfolgt insgesamt schrittweise, da neben der Ausgabe der eGK auch technische Voraussetzungen für einzelne Anwendungen geschaffen werden müssen.
Sonstige Kostenträger sind Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten medizinischer Leistungen für bestimmte Personengruppen übernehmen. Im Fall der Bundespolizei sollen rund 45.000 Polizeivollzugsbeamte mit einer eGK ausgestattet werden. Dadurch können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschiedene TI-Anwendungen nutzen und die dazugehörigen Leistungen abrechnen, etwa die Anlage eines Notfalldatensatzes über die GOP 01640.
Für die ePA sind derzeit drei Gebührenordnungspositionen (GOP) relevant. Die GOP 01648 betrifft die Erstbefüllung der ePA und kann abgerechnet werden, wenn zuvor noch kein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut Dokumente in die ePA eingestellt hat. Sie ist sektorenübergreifend nur einmal pro Patient berechnungsfähig und noch bis zum 30. Juni 2026 abrechenbar. Die GOP 01647 gilt für eine weitere Befüllung der ePA, wenn ein persönlicher oder videogestützter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Sie kann einmal pro Behandlungsfall als Zuschlag abgerechnet werden. Die GOP 01431 ist für eine weitere Befüllung ohne Arzt-Patienten-Kontakt vorgesehen, etwa wenn Daten ohne direkten Kontakt eingestellt werden. Sie ist jedoch nur in Verbindung mit bestimmten GOP abrechnungsfähig und darf nicht neben einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale im selben Arztfall angesetzt werden.
(zuletzt aufgerufen am 27.03.2026)
Masterplan von Pro Generika: Neue Anreize gegen Arzneimittel-Lieferengpässe
Der Verband Pro Generika fordert eine Ausweitung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig zu sichern. Anlass ist die positive Entwicklung bei Kinderarzneimitteln in der Erkältungssaison 2025/26. Laut Verband habe sich die Versorgung dort deutlich stabilisiert, nachdem der Preis für Kinderfiebersaft um 67 Cent pro Flasche erhöht worden war. Diese Preisanpassung habe es den Herstellern ermöglicht, in zusätzliche Wirkstoffbestände, neue Lieferanten für Flaschen und Verpackungen sowie in zusätzliche Abfüllkapazitäten zu investieren.
Während sich die Lage bei Kinderarzneimitteln verbessert habe, bleibe die Versorgung bei anderen versorgungskritischen Wirkstoffen wie Antibiotika, Diabetesmedikamenten und Krebsarzneien angespannt. Deshalb schlägt Pro Generika vor, die bei Kinderarzneimitteln erfolgreiche Anreizlogik auf weitere Generika zu übertragen. Der Verband betont, dass es dabei nicht um Subventionen gehe, sondern um funktionierende Marktanreize, die eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ermöglichen.
Im Mittelpunkt steht ein „Masterplan für Versorgungssicherheit“, der drei Versorgungslagen unterscheidet: desolat, wacklig und angespannt. Für jede Lage werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. In einer desolaten Lage sollen Rabattverträge sofort ausgesetzt und zeitweise sogar verboten werden. Außerdem wird eine deutliche Preisanhebung von bis zu 100 Prozent gefordert. In einer wackligen Lage sollen keine neuen Rabattverträge mehr geschlossen, stattdessen Open-House-Modelle genutzt und die Preise moderat um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei einer angespannten Versorgungslage spricht sich der Verband für flexiblere Vorratspflichten, angepasste Zuschlagskriterien, Änderungen am Festbetragssystem und eine stärkere Verantwortung der Krankenkassen aus.
Die Kosten des Maßnahmenpakets beziffert Pro Generika auf etwa 310 bis 610 Millionen Euro. Ziel ist eine stabile Arzneimittelversorgung, ohne die gesetzliche Krankenversicherung unnötig zu belasten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/masterplan-zur-arzneimittelversorgung-163452/
(zuletzt aufgerufen am 09.03.2026)
ApoVWG: Kritik von Hausärzten, KBV und BÄK an erweiterten Apothekenbefugnissen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Apotheken deutlich ab. Zwar unterstützt der Verband das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, das Apothekennetz zu sichern und Fachkräfte zu gewinnen. Die geplante Ausweitung der Aufgaben von Apotheken wird jedoch als problematisch angesehen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Möglichkeit, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Dadurch werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip geschwächt, bei dem Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, während Apothekerinnen und Apotheker prüfen und abgeben. Nach Ansicht des Verbands gefährdet dies vor allem bei chronisch kranken Menschen die Arzneimitteltherapiesicherheit, weil notwendige Therapieanpassungen, Wechselwirkungen oder Komplikationen ärztliche Begleitung erfordern. Zudem seien zentrale Begriffe wie „akute Erkrankung“ oder der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Gesetzentwurf unklar. Hinzu komme ein möglicher wirtschaftlicher Fehlanreiz, da Apotheken an jeder Abgabe verdienen würden.
Auch die erweiterten Möglichkeiten für Impfungen und Tests in Apotheken lehnt der Verband ab. Prävention und Früherkennung sollten in der hausärztlichen Praxis gebündelt werden, da dort die gesamte Krankengeschichte dokumentiert ist und eine koordinierte Versorgung stattfinden könne. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen fordert der Verband deshalb eine Informationspflicht der Apotheken gegenüber den behandelnden Hausärzten sowie eine Einbindung in die Standardanweisungen.
Gleichzeitig regt der Hausärzteverband an zu prüfen, ob Hausärzte in klar begrenzten Fällen Medikamente direkt in der Praxis abgeben dürfen, etwa in Notfällen, bei Hausbesuchen oder akuten Infektionsbehandlungen.
Auch KBV und Bundesärztekammer äußerten im Gesundheitsausschuss deutliche Kritik. Sie warnen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die ABDA hingegen verteidigt die Reform und sieht darin eine sinnvolle Stärkung der Apotheken.
(zuletzt aufgerufen 04.03.2026)
(zuletzt aufgerufen am 05.03.2026)
Störungen bei Gesundheits-ID: Probleme für AOK- und Barmer-Versicherte
Aktuell kommt es bei Versicherten der AOK und Barmer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung der Gesundheits-ID. Nach Angaben der Gematik liegt die Ursache in einer Störung des von T-Systems International GmbH betriebenen sektoralen Identity Providers (IDP). Betroffen sind vor allem die Anmeldung in der E-Rezept-App sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Zeitweise war sogar von einem „Totalausfall“ die Rede. Der alternative Einlöseweg für E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) — Ausdruck oder App mit PIN — blieb jedoch zunächst nutzbar.
Zusätzlich kam es in Apotheken zu weiteren technischen Problemen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). So konnten elektronische Gesundheitskarten von AOK- und teilweise auch Barmer-Versicherten zeitweise nicht korrekt eingelesen werden. Auch die Aktualisierung und Prüfung von Versichertendaten war gestört. Davon betroffen waren unter anderem das Versichertenstammdatenmanagement, die Nutzung von KIM-Nachrichten sowie weitere Funktionen rund um das E-Rezept. Teilweise konnten E-Rezepte nicht erstellt, verändert, eingelöst oder gelöscht werden.
Die Gematik teilte im Laufe des Tages mit, dass technische Redundanzmechanismen aktiviert wurden, damit Apotheken E-Rezepte trotz der Störung teilweise weiter bearbeiten konnten. Gegen 17:50 Uhr wurde schließlich Entwarnung gegeben: Die Störung sei behoben und es bestünden keine aktuellen Einschränkungen mehr beim Einlesen der eGK, beim Abruf von Versichertendaten oder beim Einlösen von E-Rezepten für die betroffenen Versicherten. Dennoch könne es vereinzelt noch Nachwirkungen geben.
Die Vorfälle zeigen, wie störanfällig die digitale Gesundheitsinfrastruktur weiterhin ist. Besonders problematisch ist dies, weil mit der AOK und der Barmer die größten gesetzlichen Krankenkassen betroffen waren. Zusammen versichern sie mehr als 35 Millionen Menschen in Deutschland.
(zuletzt aufgerufen 10.02.2026)
(zuletzt aufgerufen am 12.02.2026)
Apothekenreform soll neue pharmazeutische Dienstleistungen stärken
Mit dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte das Bundesgesundheitsministerium die Kompetenzen von Apotheken deutlich ausweiten. Nach Angaben der ABDA sollen fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister weiter zu stärken.
Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Ärztinnen und Ärzte künftig alle pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen können sollen. Zudem ist vorgesehen, die Impfkompetenz der Apotheken auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene auszuweiten. Auch bei der Arzneimittelabgabe sollen Apotheken mehr Spielraum erhalten. So könnten sie in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa zur kurzfristigen Anschlussversorgung mit der kleinsten verfügbaren Packungsgröße, wenn das Arzneimittel zuvor bereits über längere Zeit verordnet wurde. Geplant ist außerdem ein sogenannter „Pharmacy first“-Ansatz für akute, in der Regel unkomplizierte Erkrankungen, bei denen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel eigenständig abgeben dürfen. Systemisch wirkende Antibiotika sollen davon jedoch ausgeschlossen bleiben.
Weitere geplante Leistungen betreffen das Medikationsmanagement bei neu verordneter oder komplexer Dauermedikation, Präventionsangebote zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sowie eine intensivere Einweisung in die richtige Anwendung von Arzneimitteln, etwa bei Injektionen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Therapietreue, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Prävention zu verbessern.
Falls das Gesetz in Kraft tritt, soll die Bundesapothekerkammer innerhalb von zwei Monaten Arbeitsanweisungen für die neuen Leistungen entwickeln. Die Vergütung und Anspruchsberechtigung sollen anschließend zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geregelt werden. Insgesamt bewertet die ABDA die geplanten Neuerungen positiv, da sie evidenzbasiert seien und Apotheken ermöglichen würden, ihre pharmazeutische Expertise noch stärker in die Patientenversorgung einzubringen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-steckt-hinter-den-neuen-pdl-161566/
(zuletzt aufgerufen 01.01.2026)
(zuletzt aufgerufen am 12.01.2026)
Neuer AMTS-Aktionsplan 2026–2029: Mehr Sicherheit durch Digitalisierung
Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem neuen Aktionsplan 2026–2029 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) eine stärkere Ausrichtung auf digitale Lösungen. Ziel ist es, Medikationsfehler zu reduzieren und dadurch Patientinnen und Patienten besser zu schützen. AMTS umfasst alle Maßnahmen, die einen sicheren und optimalen Medikationsprozess gewährleisten und vermeidbare Risiken bei der Arzneimitteltherapie verringern.
Ein zentraler Schwerpunkt des Entwurfs ist die Digitalisierung des Medikationsprozesses. Vor allem die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts soll helfen, die Gesamtmedikation eines Patienten übersichtlich und aktuell darzustellen. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Apotheker und Pflegekräfte sollen dadurch einen besseren Überblick erhalten, um Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und andere Risiken frühzeitig zu erkennen. Auch der mögliche Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse von Medikationsdaten wird geprüft.
Darüber hinaus soll die AMTS-Fachkompetenz in Heil- und Pflegeberufen gestärkt werden. Vorgesehen ist die Einführung sogenannter AMTS-Stewardships: interprofessionell besetzter Teams, die institutions- und berufsgruppenübergreifend Risiken im Medikationsprozess verringern und AMTS als Qualitätsmerkmal in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen verankern sollen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Evaluation des Erfolgs bisheriger Aktionspläne. Da bislang kaum Daten zur praktischen Wirkung vorliegen, sollen bei einem Expertentreffen Möglichkeiten entwickelt werden, wie sich die Wirksamkeit künftiger Maßnahmen mithilfe von Gesundheitsdaten besser messen lässt.
Der Handlungsbedarf ist groß: Jährlich werden in Deutschland über 250.000 Menschen wegen Medikationsfehlern ins Krankenhaus eingeliefert. Der neue Aktionsplan versteht sich daher als wichtiger Schritt, um die Arzneimittelversorgung sicherer, transparenter und zukunftsfähiger zu machen.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kurs-fuer-e-medikationsplan/#
(zuletzt aufgerufen am 09.02.2026)
Elektronische Patientenakte: Große Akzeptanz in der Ärzteschaft, aber weiter erhebliche Mängel
Eine neue Umfrage zeigt, dass die elektronische Patientenakte (ePA) von vielen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits genutzt und grundsätzlich positiv bewertet wird. Seit dem 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung für Arztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer verpflichtend. Ziel der ePA ist es, den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern und dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Nach einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Arztpraxen haben bereits 80 Prozent der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten Dokumente in die ePA hochgeladen. Zudem gaben etwa drei Viertel der Befragten an, bereits abgelegte Unterlagen wie Arztbriefe oder Befundberichte eingesehen und für Behandlungen genutzt zu haben. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird von fast 80 Prozent als hilfreich oder zumindest teilweise hilfreich eingeschätzt.
Trotz dieser grundsätzlich positiven Bilanz gibt es weiterhin deutliche Kritik. Vertreter aus Apotheken, Ärzteschaft und Kassen in Hessen bemängeln vor allem technische Probleme, unzureichende Datenqualität und komplizierte Abläufe. Viele Informationen in der ePA seien unvollständig, unstrukturiert oder schwer auffindbar. Außerdem sei häufig unklar, wer für die Aktualität und Korrektheit der Inhalte verantwortlich ist. Apotheken kritisieren insbesondere, dass wichtige Informationen oft nicht schnell genug erfassbar und für den Alltag nicht zuverlässig genug seien. Auch die Landesärztekammer Hessen sieht zwar grundsätzlich Chancen in der ePA, verweist aber auf funktionale Lücken und häufige Ausfälle der Telematikinfrastruktur. Noch schärfer äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die der ePA aktuell nur einen geringen praktischen Nutzen zuschreibt und sie als ineffizientes System mit erheblichen Schwächen bewertet.
Insgesamt zeigt sich: Die ePA wird zunehmend genutzt und besitzt Potenzial, doch ein wirklicher Mehrwert für die Versorgung entsteht erst, wenn Technik, Struktur, Verlässlichkeit und Datenqualität deutlich verbessert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-digitale-aldituete-ohne-suchfunktion/
(zuletzt aufgerufen 04.02.2026)
(zuletzt aufgerufen am 06.02.2026)
Urteil im Millionenprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel
Im Betrugsprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel im Wert von mehr als neun Millionen Euro hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei der ursprünglich vier Angeklagten verurteilt. Ein Apotheker aus München erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen versuchten Betrugs. Ein Mediziner und Geschäftsführer eines Nürnberger Unternehmens wurde wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung im Fall des Mediziners wurde bereits Revision eingelegt.
Zu Beginn des Verfahrens hatte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vier Männer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Im Laufe des Prozesses konnte sich dieser schwere Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten wurde deshalb gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Geschäftsmodell, bei dem apothekenpflichtige und hochpreisige Medikamente für schwerkranke Patientinnen und Patienten über ein Nürnberger Unternehmen vertrieben worden sein sollen. Nach Auffassung des Gerichts wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Apothekenpflicht umgangen. Die Arzneimittel seien direkt an die Kunden abgegeben, aber dennoch über eine Apotheke bei den Krankenkassen abgerechnet worden. Genau diese Abrechnungen summierten sich auf mehr als neun Millionen Euro.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieses Modell nicht gesetzeskonform war, da der beteiligte Apotheker keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die abgegebenen Arzneimittel gehabt habe. Damit sei eine Abrechnung gegenüber den Krankenkassen unzulässig gewesen. Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Einziehung der mehr als neun Millionen Euro beim Apotheker an.
Insgesamt zeigt das Urteil, dass der ursprüngliche Verdacht des Bandenbetrugs zwar nicht bestätigt wurde, das Gericht aber dennoch erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben bei der Arzneimittelabgabe und Abrechnung festgestellt hat.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/01/21/bewaehrungsstrafe-fuer-apotheker
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-162069/
(zuletzt aufgerufen am 21.01.2026)
Elektronische Patientenakte nach einem Jahr mit gemischter Bilanz
Ein Jahr nach dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Opt-out-Verfahren fällt die Bilanz gemischt aus. Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA für gesetzlich Versicherte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Nach einer Pilotphase in ausgewählten Regionen begann am 29. April 2025 der bundesweite Roll-out. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Im Versorgungsalltag zeigt sich vor allem bei Leistungserbringern eine zunehmende Nutzung. Für Apotheken ist die elektronische Medikationsliste (eML) dabei besonders wichtig. Sie enthält chronologisch alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel eines Versicherten. Nach Angaben der gematik wurden allein in einer Woche rund 24,8 Millionen Medikationslisten geöffnet. Insgesamt nutzten in den vergangenen zwölf Wochen etwa 117.000 Einrichtungen die ePA, darunter rund 10.500 Apotheken. Auch die Zahl der hochgeladenen Dokumente steigt: In einer Woche wurden etwa 2,2 Millionen Dokumente in die Akten eingestellt.
Aus Sicht der Apothekerschaft liegt der größte Nutzen der ePA künftig im elektronischen Medikationsplan. Laut einer Umfrage im Auftrag der ABDA unter 500 Apothekeninhaberinnen und -inhabern erwarten viele einen Mehrwert vor allem dann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert wird und Apotheken selbst Bearbeitungsmöglichkeiten erhalten. Auch eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit wird als wichtiger Vorteil gesehen.
Weniger positiv ist die Nutzung durch die Versicherten selbst. Zwar kennen viele Menschen die ePA, doch nur ein kleiner Teil verwendet sie aktiv. Ein Grund dafür ist der komplizierte Anmeldeprozess mit hohen Sicherheitsanforderungen. Sowohl Krankenkassen als auch die Pharmabranche sehen darin ein Hindernis. Während die Kassenseite den erfolgreichen Start betont, kritisiert die Pharmabranche, dass die Vorteile der ePA im Alltag vieler Patientinnen und Patienten bislang noch nicht ausreichend ankommen.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/ein-jahr-elektronische-patientenakte-epa/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-jahr-epa-eine-bilanz-161911/
(zuletzt aufgerufen am 15.01.2026)
Apothekenreform bietet Chancen stößt aber auch auf Kritik
Die Bundesapothekerkammer (BAK) bewertet den Regierungsentwurf zur Apothekenreform grundsätzlich positiv, sieht jedoch auch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht von BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann zeigt der Entwurf Anerkennung für den apothekerlichen Heilberuf und eröffnet neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Apotheken. Besonders die stärkere Ausrichtung auf pharmazeutische Leistungen wie Beratung, Medikationsanalysen und die Betreuung chronisch kranker Menschen wertet die BAK als grundlegenden Wandel. Diese Leistungen seien keine Zusatzangebote, sondern zentrale Aufgaben moderner Pharmazie. Damit sie im Alltag wirksam umgesetzt werden können, müssten sie jedoch dauerhaft, ausreichend und möglichst unbürokratisch vergütet werden.
Hoffmann betonte beim Fortbildungskongress Pharmacon, dass Apotheken weit mehr seien als reine Abgabestellen für Medikamente. Sie entlasteten Arztpraxen und Krankenhäuser, dienten als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem und seien vielerorts der letzte verbliebene Gesundheitsstandort. Gerade bei chronischen Erkrankungen, Mehrfachmedikation und beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung müssten Apotheken deshalb systematisch eingebunden werden. Ein Medikationsplan ohne die fachliche Expertise von Apothekerinnen und Apothekern bleibe unvollständig.
Zugleich kritisiert die BAK die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung des Apothekensystems. Zwischen dem gesetzlichen Versorgungsauftrag und der wirtschaftlichen Realität bestehe mittlerweile eine große Lücke. Die Politik müsse deshalb für verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen sorgen und die im Koalitionsvertrag angekündigte Planungssicherheit tatsächlich umsetzen.
Deutliche Ablehnung äußert die BAK gegenüber der geplanten PTA-Vertretung, auch wenn diese nur befristet erprobt werden soll. Die Leitung einer Apotheke müsse stets in der Verantwortung approbierter Apothekerinnen oder Apotheker bleiben. Hoffmann warnt, dass jede Aufweichung dieser Regelung die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährden und langfristig auch das Fremdbesitzverbot unter Druck setzen könnte. Insgesamt sieht die BAK in der Reform zwar Chancen, fordert aber klare politische Entscheidungen zugunsten einer starken und wohnortnahen Apothekenversorgung.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/chance-fuer-die-apotheken-wenn-die-politik-liefert-161973/
(zuletzt aufgerufen 18.01.2026)
(zuletzt aufgerufen am 19.01.2026)