Ab dem 1. April 2026 steht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Damit ist die Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der vollständig an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Bereits seit dem 1. April 2025 können für diese Patientengruppe die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das elektronische Rezept und die elektronische Ersatzbescheinigung genutzt werden. Die Einführung der TI-Anwendungen erfolgt insgesamt schrittweise, da neben der Ausgabe der eGK auch technische Voraussetzungen für einzelne Anwendungen geschaffen werden müssen.
Sonstige Kostenträger sind Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten medizinischer Leistungen für bestimmte Personengruppen übernehmen. Im Fall der Bundespolizei sollen rund 45.000 Polizeivollzugsbeamte mit einer eGK ausgestattet werden. Dadurch können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschiedene TI-Anwendungen nutzen und die dazugehörigen Leistungen abrechnen, etwa die Anlage eines Notfalldatensatzes über die GOP 01640.
Für die ePA sind derzeit drei Gebührenordnungspositionen (GOP) relevant. Die GOP 01648 betrifft die Erstbefüllung der ePA und kann abgerechnet werden, wenn zuvor noch kein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut Dokumente in die ePA eingestellt hat. Sie ist sektorenübergreifend nur einmal pro Patient berechnungsfähig und noch bis zum 30. Juni 2026 abrechenbar. Die GOP 01647 gilt für eine weitere Befüllung der ePA, wenn ein persönlicher oder videogestützter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Sie kann einmal pro Behandlungsfall als Zuschlag abgerechnet werden. Die GOP 01431 ist für eine weitere Befüllung ohne Arzt-Patienten-Kontakt vorgesehen, etwa wenn Daten ohne direkten Kontakt eingestellt werden. Sie ist jedoch nur in Verbindung mit bestimmten GOP abrechnungsfähig und darf nicht neben einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale im selben Arztfall angesetzt werden.
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/03-27/Bundespolizisten%20erhalten%20elektronische%20Gesundheitskarte
https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/bundespolizisten-erhalten-ab-1-april-die-elektronische-patientenakte
(zuletzt aufgerufen am 27.03.2026)
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Der Verband Pro Generika fordert eine Ausweitung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig zu sichern. Anlass ist die positive Entwicklung bei Kinderarzneimitteln in der Erkältungssaison 2025/26. Laut Verband habe sich die Versorgung dort deutlich stabilisiert, nachdem der Preis für Kinderfiebersaft um 67 Cent pro Flasche erhöht worden war. Diese Preisanpassung habe es den Herstellern ermöglicht, in zusätzliche Wirkstoffbestände, neue Lieferanten für Flaschen und Verpackungen sowie in zusätzliche Abfüllkapazitäten zu investieren.
Während sich die Lage bei Kinderarzneimitteln verbessert habe, bleibe die Versorgung bei anderen versorgungskritischen Wirkstoffen wie Antibiotika, Diabetesmedikamenten und Krebsarzneien angespannt. Deshalb schlägt Pro Generika vor, die bei Kinderarzneimitteln erfolgreiche Anreizlogik auf weitere Generika zu übertragen. Der Verband betont, dass es dabei nicht um Subventionen gehe, sondern um funktionierende Marktanreize, die eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ermöglichen.
Im Mittelpunkt steht ein „Masterplan für Versorgungssicherheit“, der drei Versorgungslagen unterscheidet: desolat, wacklig und angespannt. Für jede Lage werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. In einer desolaten Lage sollen Rabattverträge sofort ausgesetzt und zeitweise sogar verboten werden. Außerdem wird eine deutliche Preisanhebung von bis zu 100 Prozent gefordert. In einer wackligen Lage sollen keine neuen Rabattverträge mehr geschlossen, stattdessen Open-House-Modelle genutzt und die Preise moderat um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei einer angespannten Versorgungslage spricht sich der Verband für flexiblere Vorratspflichten, angepasste Zuschlagskriterien, Änderungen am Festbetragssystem und eine stärkere Verantwortung der Krankenkassen aus.
Die Kosten des Maßnahmenpakets beziffert Pro Generika auf etwa 310 bis 610 Millionen Euro. Ziel ist eine stabile Arzneimittelversorgung, ohne die gesetzliche Krankenversicherung unnötig zu belasten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/masterplan-zur-arzneimittelversorgung-163452/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/03/09/pro-generika-masterplan-gegen-lieferengpaesse
(zuletzt aufgerufen am 09.03.2026)
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Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Apotheken deutlich ab. Zwar unterstützt der Verband das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, das Apothekennetz zu sichern und Fachkräfte zu gewinnen. Die geplante Ausweitung der Aufgaben von Apotheken wird jedoch als problematisch angesehen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Möglichkeit, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Dadurch werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip geschwächt, bei dem Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, während Apothekerinnen und Apotheker prüfen und abgeben. Nach Ansicht des Verbands gefährdet dies vor allem bei chronisch kranken Menschen die Arzneimitteltherapiesicherheit, weil notwendige Therapieanpassungen, Wechselwirkungen oder Komplikationen ärztliche Begleitung erfordern. Zudem seien zentrale Begriffe wie „akute Erkrankung“ oder der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Gesetzentwurf unklar. Hinzu komme ein möglicher wirtschaftlicher Fehlanreiz, da Apotheken an jeder Abgabe verdienen würden.
Auch die erweiterten Möglichkeiten für Impfungen und Tests in Apotheken lehnt der Verband ab. Prävention und Früherkennung sollten in der hausärztlichen Praxis gebündelt werden, da dort die gesamte Krankengeschichte dokumentiert ist und eine koordinierte Versorgung stattfinden könne. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen fordert der Verband deshalb eine Informationspflicht der Apotheken gegenüber den behandelnden Hausärzten sowie eine Einbindung in die Standardanweisungen.
Gleichzeitig regt der Hausärzteverband an zu prüfen, ob Hausärzte in klar begrenzten Fällen Medikamente direkt in der Praxis abgeben dürfen, etwa in Notfällen, bei Hausbesuchen oder akuten Infektionsbehandlungen.
Auch KBV und Bundesärztekammer äußerten im Gesundheitsausschuss deutliche Kritik. Sie warnen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die ABDA hingegen verteidigt die Reform und sieht darin eine sinnvolle Stärkung der Apotheken.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenreform/apothekenreform-hausaerzte-wollen-arzneimittel-abgeben/#
(zuletzt aufgerufen 04.03.2026)
https://www.aerzteblatt.de/news/arzteschaft-sieht-mogliche-patientengefahrdung-durch-apothekenreform-f549aa81-f51b-43f3-a141-a86e0f0953ee
(zuletzt aufgerufen am 05.03.2026)
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20. Februar 2026 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Mit dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte das Bundesgesundheitsministerium die Kompetenzen von Apotheken deutlich ausweiten. Nach Angaben der ABDA sollen fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister weiter zu stärken.
Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Ärztinnen und Ärzte künftig alle pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen können sollen. Zudem ist vorgesehen, die Impfkompetenz der Apotheken auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene auszuweiten. Auch bei der Arzneimittelabgabe sollen Apotheken mehr Spielraum erhalten. So könnten sie in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa zur kurzfristigen Anschlussversorgung mit der kleinsten verfügbaren Packungsgröße, wenn das Arzneimittel zuvor bereits über längere Zeit verordnet wurde. Geplant ist außerdem ein sogenannter „Pharmacy first“-Ansatz für akute, in der Regel unkomplizierte Erkrankungen, bei denen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel eigenständig abgeben dürfen. Systemisch wirkende Antibiotika sollen davon jedoch ausgeschlossen bleiben.
Weitere geplante Leistungen betreffen das Medikationsmanagement bei neu verordneter oder komplexer Dauermedikation, Präventionsangebote zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sowie eine intensivere Einweisung in die richtige Anwendung von Arzneimitteln, etwa bei Injektionen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Therapietreue, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Prävention zu verbessern.
Falls das Gesetz in Kraft tritt, soll die Bundesapothekerkammer innerhalb von zwei Monaten Arbeitsanweisungen für die neuen Leistungen entwickeln. Die Vergütung und Anspruchsberechtigung sollen anschließend zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geregelt werden. Insgesamt bewertet die ABDA die geplanten Neuerungen positiv, da sie evidenzbasiert seien und Apotheken ermöglichen würden, ihre pharmazeutische Expertise noch stärker in die Patientenversorgung einzubringen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-steckt-hinter-den-neuen-pdl-161566/
(zuletzt aufgerufen 01.01.2026)
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/griese-mammen-was-steckt-hinter-den-neuen-pdl/
(zuletzt aufgerufen am 12.01.2026)
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19. Februar 2026 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem neuen Aktionsplan 2026–2029 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) eine stärkere Ausrichtung auf digitale Lösungen. Ziel ist es, Medikationsfehler zu reduzieren und dadurch Patientinnen und Patienten besser zu schützen. AMTS umfasst alle Maßnahmen, die einen sicheren und optimalen Medikationsprozess gewährleisten und vermeidbare Risiken bei der Arzneimitteltherapie verringern.
Ein zentraler Schwerpunkt des Entwurfs ist die Digitalisierung des Medikationsprozesses. Vor allem die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts soll helfen, die Gesamtmedikation eines Patienten übersichtlich und aktuell darzustellen. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Apotheker und Pflegekräfte sollen dadurch einen besseren Überblick erhalten, um Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und andere Risiken frühzeitig zu erkennen. Auch der mögliche Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse von Medikationsdaten wird geprüft.
Darüber hinaus soll die AMTS-Fachkompetenz in Heil- und Pflegeberufen gestärkt werden. Vorgesehen ist die Einführung sogenannter AMTS-Stewardships: interprofessionell besetzter Teams, die institutions- und berufsgruppenübergreifend Risiken im Medikationsprozess verringern und AMTS als Qualitätsmerkmal in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen verankern sollen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Evaluation des Erfolgs bisheriger Aktionspläne. Da bislang kaum Daten zur praktischen Wirkung vorliegen, sollen bei einem Expertentreffen Möglichkeiten entwickelt werden, wie sich die Wirksamkeit künftiger Maßnahmen mithilfe von Gesundheitsdaten besser messen lässt.
Der Handlungsbedarf ist groß: Jährlich werden in Deutschland über 250.000 Menschen wegen Medikationsfehlern ins Krankenhaus eingeliefert. Der neue Aktionsplan versteht sich daher als wichtiger Schritt, um die Arzneimittelversorgung sicherer, transparenter und zukunftsfähiger zu machen.
https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/arzneimitteltherapie-aktionsplan-soll-mehr-sicherheit-bringen-1475017.html
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kurs-fuer-e-medikationsplan/#
(zuletzt aufgerufen am 09.02.2026)
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16. Februar 2026 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Eine neue Umfrage zeigt, dass die elektronische Patientenakte (ePA) von vielen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits genutzt und grundsätzlich positiv bewertet wird. Seit dem 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung für Arztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer verpflichtend. Ziel der ePA ist es, den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern und dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Nach einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Arztpraxen haben bereits 80 Prozent der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten Dokumente in die ePA hochgeladen. Zudem gaben etwa drei Viertel der Befragten an, bereits abgelegte Unterlagen wie Arztbriefe oder Befundberichte eingesehen und für Behandlungen genutzt zu haben. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird von fast 80 Prozent als hilfreich oder zumindest teilweise hilfreich eingeschätzt.
Trotz dieser grundsätzlich positiven Bilanz gibt es weiterhin deutliche Kritik. Vertreter aus Apotheken, Ärzteschaft und Kassen in Hessen bemängeln vor allem technische Probleme, unzureichende Datenqualität und komplizierte Abläufe. Viele Informationen in der ePA seien unvollständig, unstrukturiert oder schwer auffindbar. Außerdem sei häufig unklar, wer für die Aktualität und Korrektheit der Inhalte verantwortlich ist. Apotheken kritisieren insbesondere, dass wichtige Informationen oft nicht schnell genug erfassbar und für den Alltag nicht zuverlässig genug seien. Auch die Landesärztekammer Hessen sieht zwar grundsätzlich Chancen in der ePA, verweist aber auf funktionale Lücken und häufige Ausfälle der Telematikinfrastruktur. Noch schärfer äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die der ePA aktuell nur einen geringen praktischen Nutzen zuschreibt und sie als ineffizientes System mit erheblichen Schwächen bewertet.
Insgesamt zeigt sich: Die ePA wird zunehmend genutzt und besitzt Potenzial, doch ein wirklicher Mehrwert für die Versorgung entsteht erst, wenn Technik, Struktur, Verlässlichkeit und Datenqualität deutlich verbessert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-digitale-aldituete-ohne-suchfunktion/
(zuletzt aufgerufen 04.02.2026)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-als-hilfreich-aber-kritisieren-die-technik-162596/
(zuletzt aufgerufen am 06.02.2026)
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Ein Jahr nach dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Opt-out-Verfahren fällt die Bilanz gemischt aus. Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA für gesetzlich Versicherte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Nach einer Pilotphase in ausgewählten Regionen begann am 29. April 2025 der bundesweite Roll-out. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Im Versorgungsalltag zeigt sich vor allem bei Leistungserbringern eine zunehmende Nutzung. Für Apotheken ist die elektronische Medikationsliste (eML) dabei besonders wichtig. Sie enthält chronologisch alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel eines Versicherten. Nach Angaben der gematik wurden allein in einer Woche rund 24,8 Millionen Medikationslisten geöffnet. Insgesamt nutzten in den vergangenen zwölf Wochen etwa 117.000 Einrichtungen die ePA, darunter rund 10.500 Apotheken. Auch die Zahl der hochgeladenen Dokumente steigt: In einer Woche wurden etwa 2,2 Millionen Dokumente in die Akten eingestellt.
Aus Sicht der Apothekerschaft liegt der größte Nutzen der ePA künftig im elektronischen Medikationsplan. Laut einer Umfrage im Auftrag der ABDA unter 500 Apothekeninhaberinnen und -inhabern erwarten viele einen Mehrwert vor allem dann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert wird und Apotheken selbst Bearbeitungsmöglichkeiten erhalten. Auch eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit wird als wichtiger Vorteil gesehen.
Weniger positiv ist die Nutzung durch die Versicherten selbst. Zwar kennen viele Menschen die ePA, doch nur ein kleiner Teil verwendet sie aktiv. Ein Grund dafür ist der komplizierte Anmeldeprozess mit hohen Sicherheitsanforderungen. Sowohl Krankenkassen als auch die Pharmabranche sehen darin ein Hindernis. Während die Kassenseite den erfolgreichen Start betont, kritisiert die Pharmabranche, dass die Vorteile der ePA im Alltag vieler Patientinnen und Patienten bislang noch nicht ausreichend ankommen.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/ein-jahr-elektronische-patientenakte-epa/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-jahr-epa-eine-bilanz-161911/
(zuletzt aufgerufen am 15.01.2026)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten
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Die Bundesapothekerkammer (BAK) bewertet den Regierungsentwurf zur Apothekenreform grundsätzlich positiv, sieht jedoch auch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht von BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann zeigt der Entwurf Anerkennung für den apothekerlichen Heilberuf und eröffnet neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Apotheken. Besonders die stärkere Ausrichtung auf pharmazeutische Leistungen wie Beratung, Medikationsanalysen und die Betreuung chronisch kranker Menschen wertet die BAK als grundlegenden Wandel. Diese Leistungen seien keine Zusatzangebote, sondern zentrale Aufgaben moderner Pharmazie. Damit sie im Alltag wirksam umgesetzt werden können, müssten sie jedoch dauerhaft, ausreichend und möglichst unbürokratisch vergütet werden.
Hoffmann betonte beim Fortbildungskongress Pharmacon, dass Apotheken weit mehr seien als reine Abgabestellen für Medikamente. Sie entlasteten Arztpraxen und Krankenhäuser, dienten als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem und seien vielerorts der letzte verbliebene Gesundheitsstandort. Gerade bei chronischen Erkrankungen, Mehrfachmedikation und beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung müssten Apotheken deshalb systematisch eingebunden werden. Ein Medikationsplan ohne die fachliche Expertise von Apothekerinnen und Apothekern bleibe unvollständig.
Zugleich kritisiert die BAK die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung des Apothekensystems. Zwischen dem gesetzlichen Versorgungsauftrag und der wirtschaftlichen Realität bestehe mittlerweile eine große Lücke. Die Politik müsse deshalb für verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen sorgen und die im Koalitionsvertrag angekündigte Planungssicherheit tatsächlich umsetzen.
Deutliche Ablehnung äußert die BAK gegenüber der geplanten PTA-Vertretung, auch wenn diese nur befristet erprobt werden soll. Die Leitung einer Apotheke müsse stets in der Verantwortung approbierter Apothekerinnen oder Apotheker bleiben. Hoffmann warnt, dass jede Aufweichung dieser Regelung die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährden und langfristig auch das Fremdbesitzverbot unter Druck setzen könnte. Insgesamt sieht die BAK in der Reform zwar Chancen, fordert aber klare politische Entscheidungen zugunsten einer starken und wohnortnahen Apothekenversorgung.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/chance-fuer-die-apotheken-wenn-die-politik-liefert-161973/
(zuletzt aufgerufen 18.01.2026)
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenreform/hoffmann-leistungen-auskoemmlich-und-buerokratiearm-vergueten/
(zuletzt aufgerufen am 19.01.2026)
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15. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Fast alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügen inzwischen über eine elektronische Patientenakte (ePA). Dennoch fühlen sich viele Menschen über deren Funktionen, Vorteile und den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten noch nicht ausreichend informiert. Um die Bekanntheit der ePA zu steigern und mögliche Vorbehalte abzubauen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 1. Dezember eine neue digitale Informationskampagne unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ gestartet.
Nach Angaben des Ministeriums richtet sich die Kampagne an alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Über eine eigens eingerichtete Website sollen Bürgerinnen und Bürger mithilfe von häufig gestellten Fragen, Videos und weiteren Informationsangeboten verständlich über die elektronische Patientenakte aufgeklärt werden. Zusätzlich veröffentlicht das BMG Inhalte auf seinen Social-Media-Kanälen, die auf die Kampagnenseite verweisen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die ePA als zentrales Element einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Sie betont, dass Versicherte mit der ePA einen direkten Überblick über wichtige Gesundheitsdaten erhalten, während Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser besser miteinander vernetzt werden können. Dadurch könnten doppelte Untersuchungen vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten reduziert werden. Zugleich versichert das Ministerium, dass die Versicherten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die ePA kann seit Mitte Januar 2025 von gesetzlich Versicherten genutzt werden, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 sind zudem Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA im Behandlungsalltag zu verwenden und sie mit gesetzlich festgelegten Informationen wie Befunden oder Arztbriefen zu befüllen. Darüber hinaus plant das BMG weitere Ausbaustufen der ePA. Künftig sollen unter anderem ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen, strukturierte Laborberichte und eine elektronische Patientenkurzakte hinzukommen. Die Kampagne soll dazu beitragen, das Vertrauen in dieses digitale Instrument weiter zu stärken.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-wirbt-mit-online-kampange-fuer-epa-160901/
https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-startet-informationskampagne-zur-elektronischen-patientenakte-259fc8a2-062a-41da-aab0-f621312be132
(zuletzt aufgerufen am 01.12.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Krankenhaus, Patienten
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30. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.
Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.
Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.
Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung
(zuletzt aufgerufen 27.11)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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