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Kategorie: ‘Ärzte’

Apotheker-Interventionen senken Schlaganfall- und Blutungsrisiko bei Vorhofflimmern

15. September 2025 | von

Eine internationale Metaanalyse zeigt, dass apothekergeführte Interventionen das Schlaganfall- und Blutungsrisiko bei Patienten mit Vorhofflimmern deutlich verringern können. Der systematische Review, veröffentlicht im Canadian Pharmacists Journal, umfasste 17 Studien aus neun Ländern mit insgesamt 11.428 Teilnehmenden. Er untersuchte verschiedene apothekerbasierte Maßnahmen, von Medikationsmanagement und Therapieoptimierung bis hin zu eigenständigen Arzneimittelverordnungen, im Vergleich zur Standardbehandlung.
Die Ergebnisse zeigen: Das Schlaganfallrisiko sank um 35 Prozent, und das Risiko für schwere Blutungen ging um 24 Prozent zurück. Keine signifikanten Unterschiede wurden bei thromboembolischen Ereignissen, der Gesamtmortalität oder der Therapietreue (Adhärenz) festgestellt. Positiv wirkte sich die Intervention auf die Verschreibung von oralen Antikoagulanzien aus, die um 36 Prozent häufiger angemessen erfolgte. Zudem verbesserten sich die Werte im therapeutischen Bereich (Time in Therapeutic Range, TTR) um 35 Prozent, was auf eine optimierte Einstellung der Blutgerinnung hinweist.
Die Studien stammen vor allem aus Spanien, Portugal und Kanada. Aus Deutschland konnte keine Studie berücksichtigt werden, da diese die Einschlusskriterien nicht erfüllte. Dennoch hatte die frühere deutsche Forschung bereits positive Effekte apothekergeführter Medikationsanalysen für Sicherheit, Lebensqualität und Adhärenz gezeigt.
Der korrespondierende Autor der Metaanalyse ist Prof. Dr. Martin Schulz (FU Berlin, ABDA) und Erstautorin Prof. Dr. Fernanda S. Tonin (Universität Granada). Das Autorenteam schlussfolgert, dass pharmazeutisch geleitete Dienstleistungen die Versorgungsqualität bei Vorhofflimmern verbessern und Leitlinientreue erhöhen können. Es fordert jedoch weitere randomisierte Studien, um die optimale Rolle des Apothekers in der Therapie zu bestimmen – insbesondere bei Früherkennung, Medikationsmanagement und Verschreibungskompetenz.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-koennen-risiko-fuer-schlaganfall-senken-158683/

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https://www.aponet.de/artikel/vorhofflimmern-apotheken-koennen-risiko-fuer-schlaganfall-senken-32192

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BPI warnt vor neuen Handelsbarrieren im transatlantischen Pharmahandel

29. August 2025 | von

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bewertet die jüngsten Entwicklungen im Handelsabkommen zwischen der EU und den USA als nur teilweise positiv. Zwar seien durch die Ende Juli vereinbarte Absichtserklärung höhere Sonderzölle auf Arzneimittel abgewendet worden, dennoch bleibe die Lage für die Branche angespannt. BPI-Vorsitzender Oliver Kirst warnt vor anhaltender Unsicherheit und neuen Belastungen für pharmazeutische Unternehmen.
Erstmals unterliegen Arzneimittel nun einem Zollregime: Für Generika, Wirkstoffe und Vorprodukte gilt künftig der MFN-Satz (Meistbegünstigungszollsatz), während für alle übrigen Pharma-Produkte ein Zollsatz von 15 Prozent vorgesehen ist. Da die Vereinbarung bislang lediglich politisch bindend ist, fehlen noch konkrete rechtliche Regelungen. Laut Kirst führt dies zu Unsicherheit bei kurzfristigen Geschäftsentscheidungen und schafft mittelfristig das Risiko neuer Handelsbarrieren.
Der BPI fordert einen fairen Umgang zwischen den Handelspartnern und betont, dass Arzneimittel, Medizinprodukte und deren Vorprodukte vollständig aus politischen Handelskonflikten herausgehalten werden müssten. Hinter jeder wirtschaftlichen Entscheidung stünden letztlich Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche Versorgung angewiesen seien.
Darüber hinaus bezieht sich die Erklärung auch auf weitere EU-Regelwerke wie die Entwaldungsverordnung (EUDR), die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CS3D). Der BPI unterstützt deren nachhaltige Zielsetzungen, warnt jedoch davor, dass diese Regelungen zu versteckten Handelshemmnissen werden und Unternehmen zusätzlich belasten könnten.
Insgesamt sieht der Verband zwar einen ersten Schritt zur Entspannung, fordert aber klare rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Handelsbeziehungen, um die pharmazeutische Versorgungssicherheit langfristig sicherzustellen.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-unterliegen-erstmals-einem-harten-zollregime-158468/

https://www.bpi.de/newsroom/news-details/transatlantisches-handelsabkommen-vorlaeufig-15-prozent-hoechstsatz-und-generika-zum-mfn-satz-rechtliche-unsicherheit-bleibt

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Apotheker fordern stabile Systeme: E-Rezept kämpft mit häufigen Ausfällen

11. August 2025 | von

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert die anhaltenden Störungen und Ausfälle beim elektronischen Rezept (E-Rezept). Dessen Zuverlässigkeit sei so schlecht, dass es „der Deutschen Bahn den Rang ablaufe“, sagte ABDA-Chef Thomas Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Während Zugausfälle lediglich ärgerlich seien, könnten nicht abrufbare E-Rezepte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patienten haben.
Nach Angaben von Preis kam es allein in den vergangenen zwei Wochen an fünf Tagen zu Komplettausfällen oder massiven Beeinträchtigungen des E-Rezept-Systems oder der zugrunde liegenden Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch seien Zehntausende Patienten betroffen gewesen, die ihre Medikamente nicht oder nur verzögert erhielten.
Preis betonte, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens grundsätzlich notwendig sei, die derzeitige Unzuverlässigkeit jedoch nicht akzeptabel. Die zuständige Gematik, die die digitale Infrastruktur verwaltet, müsse dringend dafür sorgen, dass Apotheken und Arztpraxen in einem stabilen System arbeiten können. Zudem fordert die ABDA, dass Apotheken bei Systemausfällen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Patienten weiterhin zeitnah mit Arzneimitteln versorgen zu können.
Die Gematik wies die Kritik teilweise zurück. Einschränkungen, die die gesamte Infrastruktur betreffen, kämen nur selten vor. Man räume jedoch ein, dass einzelne Komponenten oder Dienste zuletzt wiederholt beeinträchtigt gewesen seien. Die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems hätten „oberste Priorität“, und es werde kontinuierlich daran gearbeitet, den Betrieb des E-Rezepts zu verbessern.
Seit der Einführung des E-Rezepts im Januar 2024 häufen sich die technischen Probleme, was nicht nur Apotheker, sondern auch Patientenschutzorganisationen zunehmend beunruhigt.

 

https://www.zeit.de/news/2025-08/08/apotheker-klagen-ueber-ausfaelle-im-system-fuer-e-rezepte

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/e-rezept-apotheker-stoerung-totalausfall-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-rezept-ausfaelle-100.html

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Gematik erlaubt Video-Ident-Verfahren zur ePA-Registrierung erneut

11. August 2025 | von

Die Gematik hat das Video-Ident-Verfahren „ePass“ der Nect GmbH am 1. August 2025 erneut für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Damit können sich gesetzlich Versicherte künftig wieder per Video-Ident-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) registrieren – eine Möglichkeit, die 2022 wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt worden war.
Damals hatten sowohl die Gematik als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche sicherheitstechnische Schwachstellen festgestellt und das Verfahren für unzulässig erklärt. Eine Wiederzulassung wurde erst nach Vorlage konkreter Nachweise erlaubt, dass die Mängel behoben wurden. Diese Nachweise liegen nun vor.
Das zugelassene Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die „Stand-Alone“-Version der Nect-App, also eine unabhängige Anwendung, die nicht in Krankenkassen-Apps integriert werden darf. Beim neuen Verfahren werden neben der visuellen Identitätsprüfung auch Ausweisdokumente elektronisch ausgelesen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die Entscheidung soll insbesondere Versicherten helfen, die keine PIN für ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder ihren Personalausweis besitzen. Bisher konnten sie ihre ePA nur durch eine Identitätsprüfung vor Ort oder über die Online-Ausweisfunktion aktivieren.
Mit dem neuen Verfahren soll die Aktivierung und Nutzung der ePA vereinfacht und beschleunigt werden. Die Gematik sieht darin einen wichtigen Schritt, um mehr Bürger zur aktiven Nutzung der elektronischen Patientenakte zu bewegen. Über die tatsächliche Einführung des Verfahrens in den Systemen entscheiden nun die Krankenkassen, nachdem das BSI die sicherheitstechnische Eignung bestätigt hat.

https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-gematik-lasst-video-ident-verfahren-zu-c5331add-894f-456f-adda-b587cc993890

14.08

https://netzpolitik.org/2025/gematik-fuer-die-elektronische-patientenakte-kann-man-sich-jetzt-doch-per-video-identifizieren/

Apotheker und Sozialverbände warnen vor Abschaffung gedruckter Beipackzettel

07. August 2025 | von

Apotheker und Sozialverbände in Deutschland lehnen Pläne der EU-Kommission ab, gedruckte Beipackzettel für Medikamente künftig schrittweise durch digitale Varianten per QR-Code und Smartphone zu ersetzen. Hintergrund ist eine geplante Reform des europäischen Arzneimittelrechts, mit der die Versorgungssicherheit verbessert und der Pharmasektor wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Digitale Beipackzettel sollen helfen, Lieferengpässe flexibler zu managen, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Zudem bieten sie Vorteile wie mehrsprachige Inhalte, barrierefreie Formate für Sehbehinderte sowie die Möglichkeit, Bilder und Videos einzubinden.
Trotz dieser Vorteile warnen Kritiker vor negativen Folgen einer vollständigen Digitalisierung. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, betont, elektronische Packungsbeilagen könnten die gedruckten nur ergänzen, nicht ersetzen. Jeder müsse sich barrierefrei über Medikamente informieren können, insbesondere in Notfällen. Viele ältere Menschen hätten keinen Zugang zu digitalen Geräten. Zudem dürften Apotheken und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden, etwa durch den Ausdruck digitaler Beipackzettel.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, spricht sich für ein „gedruckt und digital“-Modell aus. Alle Patientinnen und Patienten müssten weiterhin einen rechtlichen Anspruch auf eine Papierbeilage haben, damit niemand ausgeschlossen werde. Gleichzeitig erkennt sie die Vorteile digitaler Formate an – insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen, die auf barrierefreie elektronische Informationen angewiesen sind.
In mehreren EU-Staaten, darunter Frankreich, warnen bereits Verbraucher- und Patientenschützer vor dem möglichen Verschwinden der gedruckten Packungsbeilage, das ihrer Ansicht nach zu einer Digitalkluft im Gesundheitswesen führen könnte.

 

https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-abschaffung-von-beipackzetteln-fur-medikamente-a706f1cc-6bae-4e00-b04e-676abcaa81db

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warnungen-vor-dem-ende-gedruckter-beipackzettel-157993/

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DAK-Gesundheit informiert über pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken

04. August 2025 | von

Die DAK-Gesundheit startet eine Informationskampagne, um ihre Versicherten über pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Apotheken aufzuklären. Auf einer eigens eingerichteten Webseite erklärt die Apothekerin Dr. Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin für wissenschaftliche Evaluation bei der ABDA, welche Beratungsangebote es gibt, wer Anspruch darauf hat und wie sie zur Patientensicherheit beitragen.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind kostenlose, vertiefte Beratungen in Apotheken, die über das übliche Beratungsgespräch hinausgehen. Sie richten sich an Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen in der Arzneimitteltherapie, etwa bei Inhalationsproblemen, Polymedikation, nach Organtransplantationen oder bei oraler Krebstherapie. Zudem gehört auch das Blutdruckmessen zu den fünf derzeit angebotenen pDL. Diese sollen helfen, Arzneimittel sicherer und wirksamer einzunehmen und so die Therapiesicherheit und Behandlungsqualität zu verbessern.
Griese-Mammen betont im Interview mit DAK-Patientensicherheitsbeauftragter Dr. Viola Sinirlioglu, dass die Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen und Versicherte die Dienstleistungen niedrigschwellig direkt in der Apotheke in Anspruch nehmen können, ohne vorherige Anmeldung oder bürokratische Hürden. Ziel sei es, Patientinnen und Patienten im Umgang mit ihren Medikamenten zu stärken und Fehlanwendungen zu vermeiden.
Während die DAK-Gesundheit das Angebot aktiv bewirbt, hatten andere Krankenkassen in der Vergangenheit Skepsis gegenüber den pDL geäußert oder deren Nutzen infrage gestellt – insbesondere beim Blutdruckmessen. Trotz dieser Kritik sieht die DAK in den pharmazeutischen Dienstleistungen einen wichtigen Schritt, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Arzneimitteltherapie nachhaltig zu fördern und die Rolle der Apotheken vor Ort zu stärken.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/dak-informiert-ueber-pdl/

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https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/krankenkasse-dak-berichtet-ueber-pharmazeutische-dienstleistungen/

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ePA 3.0.5: Neue Funktionen für mehr Kommunikation, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit

01. August 2025 | von

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird mit dem neuen Release ePA 3.0.5 deutlich erweitert. Neben technischen Verbesserungen im Hintergrund kommen neue Funktionen hinzu, die insbesondere den Versicherten zugutekommen. Krankenkassen beginnen schrittweise, den TI-Messenger (TIM) in ihre ePA-Apps zu integrieren. Ein sicherer Kommunikationsdienst, über den künftig auch Nachrichten zwischen Versicherten, Praxen und Krankenkassen ausgetauscht werden können. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Zudem startet der Rollout einer Desktop-Variante, mit der Versicherte ihre ePA künftig auch am PC verwalten können – vor allem für Menschen ohne Smartphone ist das ein Vorteil. Dafür werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), eine PIN und ein Kartenlesegerät benötigt.
Die neuen Funktionen stammen von den beiden ePA-Systemherstellern Rise/Bitmarck und IBM, die die Vernetzung der Krankenkassen ermöglichen. Rise und Bitmarck betonen, dass mehr Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz im Mittelpunkt stehen. So können Versicherte in der elektronischen Medikationsliste (eML) nun genau festlegen, welche Informationen für welche Einrichtungen sichtbar sind. Außerdem können Krankenkassen über die ePA auf mögliche Gesundheitsrisiken hinweisen, und eine neue Patientenkurzakte bietet im Notfall einen schnellen Überblick über wichtige medizinische Daten.
Die Gematik bestätigt, dass der Ausbau der ePA kontinuierlich fortschreitet. Mit dem neuen Release werden Einschränkungen bei der Vertreterregelung behoben – bis zu fünf Personen können jetzt Zugriff erhalten. Insgesamt soll die ePA 3.0.5 die digitale Souveränität im deutschen Gesundheitswesen stärken und die Akzeptanz der Nutzer erhöhen.

 

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-ueberblick-das-sind-die-neuen-funktionen-der-epa-fuer-alle

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https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-mit-neuen-funktionen/#

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Elektronische Ersatzbescheinigung ersetzt Gesundheitskarte bei Praxisbesuch

25. Juli 2025 | von

Seit dem 1. Juli können gesetzlich Versicherte bei einem Praxisbesuch eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) fehlt oder defekt ist. Diese kann direkt über die App der Krankenkasse beantragt werden. Patienten müssen dabei die KIM-Adresse der Praxis angeben, an die die Ersatzbescheinigung elektronisch gesendet wird. Um Tippfehler zu vermeiden, kann die Praxis die KIM-Adresse als QR-Code bereitstellen. Nach Eingang der Anfrage wird die Bescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM an die Praxis übermittelt.
Auch Praxen selbst können mit Zustimmung des Patienten die Bescheinigung freiwillig bei der Krankenkasse anfordern. Das Verfahren war zeitweise wegen Sicherheitsproblemen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesetzt, ist nun aber wieder bei allen Krankenkassen verfügbar.
Der größte Vorteil der elektronischen Ersatzbescheinigung liegt in der schnellen Verfügbarkeit und der automatischen Datenübertragung in das Praxisverwaltungssystem, wodurch das manuelle Einpflegen entfällt. Alternativ können Praxen weiterhin das papierbasierte Ersatzverfahren oder befristete Papierbescheinigungen der Krankenkassen nutzen.
Beim Einsatz der elektronischen Ersatzbescheinigung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) technisch nicht möglich. Dennoch können alle Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet werden. Ein erneutes Einbestellen des Patienten zum Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Das VSDM, das normalerweise einen Datenabgleich zwischen eGK und Krankenkasse sicherstellt, bleibt grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, doch Ausnahmen wie die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung sind in der Anlage 4a des Bundesmantelvertrags-Ärzte geregelt.

 

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/07-17/elektronische-ersatzbescheinigung-annahme-seit-juli-pflicht

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https://www.neuromedizin.de/Patienten/Annahme-seit-Juli-2025-Pflicht–elektronische-Ersatzbeschein.htm

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Elektronische Patientenakte: Millionen eingerichtet, aber kaum genutzt

25. Juli 2025 | von

In Deutschland besitzen mittlerweile fast alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) – rund 70 Millionen Menschen. Doch nur etwa 1,2 Millionen Versicherte nutzen sie aktiv, also weniger als zwei Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind von elf Millionen angelegten ePA rund 750.000 aktiv, bei der Barmer etwa 250.000 und bei den AOKs rund 200.000.
Krankenkassen und Gesundheitsverbände hoffen auf eine stärkere Nutzung, sobald Ärztinnen und Ärzte ab Oktober gesetzlich verpflichtet sind, die ePA mit relevanten Dokumenten zu befüllen. TK-Chef Jens Baas betont, die Akte müsse nun „in der breiten Bevölkerung ankommen“, um ihr volles Potenzial für die Versorgungsqualität zu entfalten. AOK-Chefin Carola Reimann verweist auf neue Funktionen wie Medikationspläne und digitale Arzneilisten, die die Nutzung attraktiver machen sollen.
Laut Gematik werden derzeit wöchentlich etwa 40 Millionen ePA-Zugriffe in Praxen, Kliniken und Apotheken registriert. Rund 70.000 Einrichtungen nutzen das System bereits. Trotzdem sieht der GKV-Spitzenverband noch erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Künftig soll die ePA auch am PC verwaltet werden können – mit einem Lesegerät für die Gesundheitskarte.
Kritik kommt vom Hausärzteverband, der vor einem möglichen Scheitern des Projekts warnt. Die geringe Nutzung liege auch an den Krankenkassen, die zu wenig Aufklärung betrieben hätten. Dabei könne die ePA, wenn sie gut gefüllt und regelmäßig genutzt wird, die Behandlungsqualität verbessern und Arztbesuche erleichtern. Auch die Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßen Verbesserungen beim Datenschutz, fordern aber mehr Selbstbestimmung der Patienten über den Datenzugriff. Insgesamt zeigt sich: Die ePA ist flächendeckend eingeführt, doch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung bleibt bisher gering.

 

https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-vielfach-ungenutzt-8e7b2492-41e0-4ca4-adab-a220c68128be

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https://www.t-online.de/gesundheit/aktuelles/id_100829810/elektronische-patientenakte-warum-kaum-jemand-die-epa-nutzt.html

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BGH kippt Preisbindung – Apotheken schlagen Alarm

20. Juli 2025 | von

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/preis-zum-bgh-urteil-rabatte-und-boni-gehoeren-nicht-in-die-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung/

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