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Kategorie: ‘Krankenhaus’

Lohmann & Rauscher steigt in Telemedizin ein

15. März 2025 | von

Der Medizinproduktehersteller Lohmann & Rauscher (L&R) hat die Mehrheit der Anteile an OnlineDoctor übernommen, einem führenden Telemedizin-Startup, das digitale Hautdiagnosen durch Hautärzte anbietet. OnlineDoctor bleibt als eigenständige Tochtergesellschaft unter dem gleichen Namen bestehen, und die beiden Mitgründer, Dr. Philipp Wustrow und Dr. Tobias Wolf, bleiben als Geschäftsführer und Gesellschafter aktiv. Der Kaufpreis wurde nicht bekannt gegeben.

L&R geht mit dieser Übernahme erstmals in den Bereich der Telemedizin und will seine Position als vielseitiger Lösungsanbieter im Gesundheitssystem stärken, insbesondere durch den Ausbau digitaler Services und Künstlicher Intelligenz (KI). Die Akquisition ist Teil einer größeren Wachstumsstrategie, die auf Digitalisierung und technologische Innovation setzt. OnlineDoctor hat sich als Marktführer in der Dermatologie-Software etabliert und arbeitet mit rund 800 Hautärzten sowie 300 Apotheken und Krankenhäusern in der Schweiz zusammen.

Für OnlineDoctor bedeutet die Partnerschaft mit L&R langfristige Wachstums- und Innovationsmöglichkeiten, da der neue Mehrheitsinhaber den digitalen Gesundheitsmarkt weiter vorantreiben möchte. Die Akquisition wird als strategischer Schritt betrachtet, um das Potenzial von OnlineDoctor im Bereich der digitalen Medizinprodukte zu maximieren. Die Zusammenarbeit wird insbesondere durch die zunehmende Bedeutung digitaler Diagnosen und der Pandemiebeschleunigung von Telemedizin unterstützt.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/medizinproduktehersteller-lr-uebernimmt-onlinedoctor/

https://www.organisator.ch/de/management/2025-02-26/lr-uebernimmt-st-galler-telemedizin-unternehmen-onlinedoctor/

(zuletzt aufgerufen 26.02.2025)

Ärzte klagen über technische Probleme: ePA-Start verzögert sich

14. Februar 2025 | von

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich aufgrund technischer Probleme in der laufenden Testphase. Ursprünglich für Mitte Februar geplant, wird der Start nun frühestens im April möglich sein. In den teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken gibt es weiterhin Schwierigkeiten, da viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) noch nicht vollständig mit den nötigen ePA-Modulen ausgestattet sind. Rund 80 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen sind mittlerweile technisch vorbereitet, jedoch fehlt das erforderliche Update in einigen Praxen.

Einige Ärzte berichten von Problemen beim Zugriff auf die ePA. Beispielsweise ist es in einer Hamburger Arztpraxis noch selten, dass Patienten mit einer funktionierenden ePA erscheinen. In der Rheumaambulanz eines Krankenhauses funktioniert die ePA mittlerweile bei den meisten Patienten, doch die elektronische Gesundheitskarte muss weiterhin im Terminal stecken bleiben, was den Prozess verzögert.

Zusätzlich gibt es Kritik an der Sicherheit der ePA. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte im Dezember Schwachstellen im System entdeckt. 28 Organisationen aus dem Gesundheitswesen und der Zivilgesellschaft fordern daher, dass alle Bedenken bezüglich der Sicherheit ausgeräumt werden, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert außerdem eine schnellere Bearbeitung der ePA, da der aktuelle Prozess zeitaufwendig und nicht refinanziert wird.

Sicherheitsrisiko Medikationsplan: Fehlerhafte Übertragung kann zu Überdosierungen führen

07. Februar 2025 | von

Beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans in digitale Praxis- oder Krankenhausverwaltungssysteme kann es zu Übertragungsfehlern kommen, die die Patientensicherheit gefährden. Besonders kritisch ist dies bei Medikamenten wie Methotrexat (MTX), das sowohl in der Rheumatherapie als auch in der Krebstherapie eingesetzt wird. Während es bei Autoimmunerkrankungen in der Regel wöchentlich eingenommen wird, ist in der Onkologie oft eine tägliche Dosierung erforderlich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet von Fällen, in denen eine wöchentliche Einnahme fälschlicherweise als tägliche interpretiert wurde. Der Fehler entstand, weil Dosierungsangaben wie „1-0-0-0“ im Standardfeld hinterlegt waren, während der Wochentag der Einnahme lediglich im Hinweisfeld stand. Da dieses nicht immer korrekt übertragen wurde, kam es zu gefährlichen Fehlmedikationen.

Um solche Risiken zu minimieren, empfiehlt die KBV, Dosierangaben für nicht täglich einzunehmende Medikamente nicht im klassischen Schema („morgens – mittags – abends – zur Nacht“) einzutragen. Stattdessen sollte die vollständige Dosierungsinformation zentral und eindeutig in einem Hinweisfeld dokumentiert werden.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen. Dieser kann auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Eine optimierte Praxissoftware und eine sorgfältigere Dokumentation sind essenziell, um Übertragungsfehler zu vermeiden und die Patientensicherheit zu gewährleisten.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/medikationsplan-ueberdosierung-wegen-uebertragungsfehler/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/02/07/kbv-informiert-ueber-dosierungsfehler-durch-pvs

(zuletzt aufgerufen 07.02.2025)

Verbände warnen: Ethanol unverzichtbar für Medizin und Hygiene

04. Dezember 2024 | von

Vier Verbände der Gesundheitsindustrie (BPI, BVMed, IHO und VDGH) warnen vor einer geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Ethanol könnte als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft werden, was gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung hätte. Ethanol ist unverzichtbar in Desinfektionsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln, da es wirksam, sicher und biologisch abbaubar ist. Es wird zur Herstellung, Stabilisierung und Konservierung von Arzneimitteln sowie in Produktionsprozessen eingesetzt.

Eine CMR-Einstufung würde den Einsatz stark einschränken und langwierige Konformitätsverfahren für Produkte auslösen. Besonders betroffen wären Desinfektionsmittel, die essenziell für die Hygiene und Infektionskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind. Die Verbände kritisieren, dass die Bewertung der ECHA auf Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol basiert, obwohl die Anwendungen in der Medizin und Hygiene sicher und gut reguliert sind.

Die Verbände fordern, die geplante Einstufung zu verhindern, um eine Verschlechterung der Hygiene und Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Ethanol bleibt in Pandemiezeiten und darüber hinaus eine zentrale Säule des Infektionsschutzes. Die Einstufung würde dem Ziel der Biozid- und CLP-Verordnungen, die menschliche Gesundheit zu schützen, widersprechen.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herstellung-wichtiger-arzneimittel-gefaehrdet-151424/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/neue-auflagen-fuer-ethanol-verbaende-schlagen-alarm/

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/ethanol-ist-im-medizinischen-bereich-unverzichtbar-163681/

(zuletzt aufgerufen 18.11.2024)

 

 

Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform

27. Mai 2024 | von

Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.

Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.

Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.

Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform

https://www.sueddeutsche.de/politik/krankenhausreform-lauterbach-kabinett-gesetz-beschluss-widerstand-1.7251275

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html

(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)

Start des „fit4translation“-Projekts

19. Januar 2024 | von

An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.

Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.

Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.

 

Quellen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148271/Digitalanwendungen-Projekt-will-Innovationen-in-Versorgung-bringen

https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-medizinische-informatik/alle-beitraege-aus-news/news/fit4translation-geht-im-rahmen-der-medizininformatik-initiative-an-den-start/

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung

19. Januar 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.

Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.

 

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

Deutschlandweites Telemedizin Netzwerk gestartet

27. Oktober 2023 | von

Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) hat unter Beteiligung der Uniklinik der RWTH Aachen ein deutschlandweites Telemedizin Netzwerk namens „Universitäres Telemedizinnetzwerk“ (UTN) gestartet.

Telemedizin wurde besonders zu Zeiten der COVID-19 Pandemie vermehrt von Ärztinnen und Ärzten genutzt, um weiterhin in Kontakt mit den Patientinnen und Patienten zu bleiben. Auch die Forschung war von der Pandemie betroffen und wurde teilweise telemedizinisch fortgeführt.

Das Hauptziel des Projektes sei nun, die bereits bestehenden telemedizinischen Strukturen an Universitätskliniken zu vereinheitlichen und eine einfache Nutzung an Universitätskliniken zu ermöglichen. Langfristig gesehen solle eine telemedizinische Infrastruktur aufgebaut werden.

Als erstes Anwendungsbeispiel des Netzwerks erfolge die Erfassung der Langzeitfolgen von COVID-19 und deren Risikofaktoren. Dabei läge der Fokus vor allem auf dem Zeitraum nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Quelle: https://www.ukaachen.de/alle-beitraege-aus-news/news/deutschlandweites-telemedizin-netzwerk-gestartet/

(zuletzt aufgerufen am 27.10.2023)

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/

E-Rezept-Pflicht wird verschoben

10. Januar 2022 | von

Die geplante Einführung des E-Rezepts für Januar 2022 und die damit verbundene, verpflichtende Umstellung in den Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wird verschoben. Der Grund dafür liege laut Gesundheitsministerium in technischen Schwierigkeiten. Die benötigte Technik sei nicht flächendeckend vorhanden, weswegen die Testphase nun verlängert werde.

Das erste Quartal des neuen Jahres soll inzwischen als Übergangszeitraum dienen, in dem die nötigen Installationen und Schulungen durchgeführt werden können. Als Übergangslösung soll es den Arztpraxen möglich sein, das alte Muster-16-Rezept bis zum 30. Juni 2022 weiterhin auszustellen. Die Apotheken, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnten das E-Rezept annehmen, aber eine Pflicht dazu bestehe nicht.

Ein neues Datum für die bundesweite verpflichtende Einführung des E-Rezepts stehe noch nicht fest.

Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/gesundheit-erezept-101.html  ( Zugriff am: 10.01.2022)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/testen-bis-es-klappt-130529/ (Zugriff am: 10.01.2022)