Mit dem Aktionsplan „AMTS 2026–2029“ startet das Bundesministerium für Gesundheit die inhaltliche Umsetzung eines neuen Programms zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Digitale Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte mit Medikationsplan sollen helfen, den Medikationsprozess sicherer, strukturierter und übersichtlicher zu gestalten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte zur Auftaktsitzung der Koordinierungsgruppe AMTS, dass moderne Arzneimittel und Therapien zwar immer bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten, die gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente jedoch Risiken mit sich bringt. Unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen könnten in vielen Fällen vermieden werden, wenn mehr Aufmerksamkeit für Medikationsrisiken bestehe und ein besserer Überblick über die aktuelle Medikation geschaffen werde. Laut Warken führen Medikationsfehler jährlich zu schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen.
Die Koordinierungsgruppe AMTS untersucht daher, wie digitale Instrumente die Abläufe im Medikationsprozess verändern und welche Verbesserungen sich daraus für die Patientensicherheit ableiten lassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Nutzung von Gesundheitsdaten, insbesondere Routinedaten aus der Versorgung. Diese sollen künftig dazu beitragen, Entwicklungen in der Arzneimitteltherapiesicherheit kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten.
Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere, Frauen und hochbetagte Menschen sollen stärker berücksichtigt werden, da hier teilweise noch Forschungslücken bestehen. Die Koordinierungsgruppe setzt sich interprofessionell aus Vertreterinnen und Vertretern von BMG, Ärzteschaft, Apothekerschaft, Pflege, Krankenhäusern, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften und gesetzlicher Krankenversicherung zusammen. Damit wird die Bedeutung gemeinsamer Zusammenarbeit für eine sichere Arzneimitteltherapie hervorgehoben.
https://www.aerzteblatt.de/news/arzneimitteltherapiesicherheit-umsetzung-des-neuen-aktionsplans-beginnt-362fa4e8-76c2-4b83-8c61-0778143eca74
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/auftakttreffen-der-koordinierungsgruppe-amts/
(zuletzt aufgerufen 29.05.2026)
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) ausdrücklich unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung zu stellen. Hintergrund ist eine Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer, die auf bestehende datenschutzrechtliche und rechtliche Unsicherheiten hingewiesen hatten.
Nach aktueller Rechtslage gilt laut § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung ausdrücklich ein Beschlagnahmeverbot für die elektronische Gesundheitskarte. Für die elektronische Patientenakte fehlt jedoch bisher eine klare gesetzliche Regelung. Zwar wird teilweise vertreten, dass der Schutz auch die ePA umfasst, doch sehen KBV, BÄK und BPtK darin erhebliche Rechtsunsicherheiten. Besonders problematisch ist, dass sich die Daten der ePA meist nicht im direkten Gewahrsam von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen oder anderen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen befinden, sondern bei den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter der ePA. Dadurch könnte der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht im digitalen Raum geschwächt werden.
Die drei Organisationen hatten sich deshalb im Februar mit einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gewandt und eine eindeutige gesetzliche Klarstellung gefordert. Justizministerin Stefanie Hubig unterstützt diese Forderung und teilte mit, dass ihr Ministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit an einer entsprechenden Regelung arbeite. Ziel ist es, eindeutig festzulegen, dass sensible Gesundheitsdaten in der ePA, wie Diagnosen, Befunde und Behandlungsdaten, vor einer Beschlagnahmung durch Strafverfolgungsbehörden geschützt sind.
Damit soll das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen auch bei digital gespeicherten Gesundheitsdaten verfassungsrechtlich abgesichert werden.
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/05-13/ministerium-plant-beschlagnahmeschutz-fuer-inhalte-der-elektronischen-patientenakte
(zuletzt aufgerufen 13.05)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/justizministerin-verspricht-beschlagnahmeschutz-fuer-epa-165323/
(zuletzt aufgerufen 18.05)
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Ab dem 1. April 2026 steht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Damit ist die Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der vollständig an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Bereits seit dem 1. April 2025 können für diese Patientengruppe die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das elektronische Rezept und die elektronische Ersatzbescheinigung genutzt werden. Die Einführung der TI-Anwendungen erfolgt insgesamt schrittweise, da neben der Ausgabe der eGK auch technische Voraussetzungen für einzelne Anwendungen geschaffen werden müssen.
Sonstige Kostenträger sind Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten medizinischer Leistungen für bestimmte Personengruppen übernehmen. Im Fall der Bundespolizei sollen rund 45.000 Polizeivollzugsbeamte mit einer eGK ausgestattet werden. Dadurch können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschiedene TI-Anwendungen nutzen und die dazugehörigen Leistungen abrechnen, etwa die Anlage eines Notfalldatensatzes über die GOP 01640.
Für die ePA sind derzeit drei Gebührenordnungspositionen (GOP) relevant. Die GOP 01648 betrifft die Erstbefüllung der ePA und kann abgerechnet werden, wenn zuvor noch kein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut Dokumente in die ePA eingestellt hat. Sie ist sektorenübergreifend nur einmal pro Patient berechnungsfähig und noch bis zum 30. Juni 2026 abrechenbar. Die GOP 01647 gilt für eine weitere Befüllung der ePA, wenn ein persönlicher oder videogestützter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Sie kann einmal pro Behandlungsfall als Zuschlag abgerechnet werden. Die GOP 01431 ist für eine weitere Befüllung ohne Arzt-Patienten-Kontakt vorgesehen, etwa wenn Daten ohne direkten Kontakt eingestellt werden. Sie ist jedoch nur in Verbindung mit bestimmten GOP abrechnungsfähig und darf nicht neben einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale im selben Arztfall angesetzt werden.
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/03-27/Bundespolizisten%20erhalten%20elektronische%20Gesundheitskarte
https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/bundespolizisten-erhalten-ab-1-april-die-elektronische-patientenakte
(zuletzt aufgerufen am 27.03.2026)
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24. Februar 2026 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Aktuell kommt es bei Versicherten der AOK und Barmer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung der Gesundheits-ID. Nach Angaben der Gematik liegt die Ursache in einer Störung des von T-Systems International GmbH betriebenen sektoralen Identity Providers (IDP). Betroffen sind vor allem die Anmeldung in der E-Rezept-App sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Zeitweise war sogar von einem „Totalausfall“ die Rede. Der alternative Einlöseweg für E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) — Ausdruck oder App mit PIN — blieb jedoch zunächst nutzbar.
Zusätzlich kam es in Apotheken zu weiteren technischen Problemen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). So konnten elektronische Gesundheitskarten von AOK- und teilweise auch Barmer-Versicherten zeitweise nicht korrekt eingelesen werden. Auch die Aktualisierung und Prüfung von Versichertendaten war gestört. Davon betroffen waren unter anderem das Versichertenstammdatenmanagement, die Nutzung von KIM-Nachrichten sowie weitere Funktionen rund um das E-Rezept. Teilweise konnten E-Rezepte nicht erstellt, verändert, eingelöst oder gelöscht werden.
Die Gematik teilte im Laufe des Tages mit, dass technische Redundanzmechanismen aktiviert wurden, damit Apotheken E-Rezepte trotz der Störung teilweise weiter bearbeiten konnten. Gegen 17:50 Uhr wurde schließlich Entwarnung gegeben: Die Störung sei behoben und es bestünden keine aktuellen Einschränkungen mehr beim Einlesen der eGK, beim Abruf von Versichertendaten oder beim Einlösen von E-Rezepten für die betroffenen Versicherten. Dennoch könne es vereinzelt noch Nachwirkungen geben.
Die Vorfälle zeigen, wie störanfällig die digitale Gesundheitsinfrastruktur weiterhin ist. Besonders problematisch ist dies, weil mit der AOK und der Barmer die größten gesetzlichen Krankenkassen betroffen waren. Zusammen versichern sie mehr als 35 Millionen Menschen in Deutschland.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/e-rezeptausfall-aok-karten-nicht-einlesbar/
(zuletzt aufgerufen 10.02.2026)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/totalausfall-bei-gesundheits-id-fuer-barmer-und-aok-versicherte-162742/
(zuletzt aufgerufen am 12.02.2026)
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19. Februar 2026 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem neuen Aktionsplan 2026–2029 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) eine stärkere Ausrichtung auf digitale Lösungen. Ziel ist es, Medikationsfehler zu reduzieren und dadurch Patientinnen und Patienten besser zu schützen. AMTS umfasst alle Maßnahmen, die einen sicheren und optimalen Medikationsprozess gewährleisten und vermeidbare Risiken bei der Arzneimitteltherapie verringern.
Ein zentraler Schwerpunkt des Entwurfs ist die Digitalisierung des Medikationsprozesses. Vor allem die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts soll helfen, die Gesamtmedikation eines Patienten übersichtlich und aktuell darzustellen. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Apotheker und Pflegekräfte sollen dadurch einen besseren Überblick erhalten, um Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und andere Risiken frühzeitig zu erkennen. Auch der mögliche Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse von Medikationsdaten wird geprüft.
Darüber hinaus soll die AMTS-Fachkompetenz in Heil- und Pflegeberufen gestärkt werden. Vorgesehen ist die Einführung sogenannter AMTS-Stewardships: interprofessionell besetzter Teams, die institutions- und berufsgruppenübergreifend Risiken im Medikationsprozess verringern und AMTS als Qualitätsmerkmal in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen verankern sollen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Evaluation des Erfolgs bisheriger Aktionspläne. Da bislang kaum Daten zur praktischen Wirkung vorliegen, sollen bei einem Expertentreffen Möglichkeiten entwickelt werden, wie sich die Wirksamkeit künftiger Maßnahmen mithilfe von Gesundheitsdaten besser messen lässt.
Der Handlungsbedarf ist groß: Jährlich werden in Deutschland über 250.000 Menschen wegen Medikationsfehlern ins Krankenhaus eingeliefert. Der neue Aktionsplan versteht sich daher als wichtiger Schritt, um die Arzneimittelversorgung sicherer, transparenter und zukunftsfähiger zu machen.
https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/arzneimitteltherapie-aktionsplan-soll-mehr-sicherheit-bringen-1475017.html
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kurs-fuer-e-medikationsplan/#
(zuletzt aufgerufen am 09.02.2026)
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16. Februar 2026 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Eine neue Umfrage zeigt, dass die elektronische Patientenakte (ePA) von vielen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits genutzt und grundsätzlich positiv bewertet wird. Seit dem 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung für Arztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer verpflichtend. Ziel der ePA ist es, den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern und dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Nach einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Arztpraxen haben bereits 80 Prozent der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten Dokumente in die ePA hochgeladen. Zudem gaben etwa drei Viertel der Befragten an, bereits abgelegte Unterlagen wie Arztbriefe oder Befundberichte eingesehen und für Behandlungen genutzt zu haben. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird von fast 80 Prozent als hilfreich oder zumindest teilweise hilfreich eingeschätzt.
Trotz dieser grundsätzlich positiven Bilanz gibt es weiterhin deutliche Kritik. Vertreter aus Apotheken, Ärzteschaft und Kassen in Hessen bemängeln vor allem technische Probleme, unzureichende Datenqualität und komplizierte Abläufe. Viele Informationen in der ePA seien unvollständig, unstrukturiert oder schwer auffindbar. Außerdem sei häufig unklar, wer für die Aktualität und Korrektheit der Inhalte verantwortlich ist. Apotheken kritisieren insbesondere, dass wichtige Informationen oft nicht schnell genug erfassbar und für den Alltag nicht zuverlässig genug seien. Auch die Landesärztekammer Hessen sieht zwar grundsätzlich Chancen in der ePA, verweist aber auf funktionale Lücken und häufige Ausfälle der Telematikinfrastruktur. Noch schärfer äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die der ePA aktuell nur einen geringen praktischen Nutzen zuschreibt und sie als ineffizientes System mit erheblichen Schwächen bewertet.
Insgesamt zeigt sich: Die ePA wird zunehmend genutzt und besitzt Potenzial, doch ein wirklicher Mehrwert für die Versorgung entsteht erst, wenn Technik, Struktur, Verlässlichkeit und Datenqualität deutlich verbessert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-digitale-aldituete-ohne-suchfunktion/
(zuletzt aufgerufen 04.02.2026)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-als-hilfreich-aber-kritisieren-die-technik-162596/
(zuletzt aufgerufen am 06.02.2026)
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Ein Jahr nach dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Opt-out-Verfahren fällt die Bilanz gemischt aus. Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA für gesetzlich Versicherte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Nach einer Pilotphase in ausgewählten Regionen begann am 29. April 2025 der bundesweite Roll-out. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Im Versorgungsalltag zeigt sich vor allem bei Leistungserbringern eine zunehmende Nutzung. Für Apotheken ist die elektronische Medikationsliste (eML) dabei besonders wichtig. Sie enthält chronologisch alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel eines Versicherten. Nach Angaben der gematik wurden allein in einer Woche rund 24,8 Millionen Medikationslisten geöffnet. Insgesamt nutzten in den vergangenen zwölf Wochen etwa 117.000 Einrichtungen die ePA, darunter rund 10.500 Apotheken. Auch die Zahl der hochgeladenen Dokumente steigt: In einer Woche wurden etwa 2,2 Millionen Dokumente in die Akten eingestellt.
Aus Sicht der Apothekerschaft liegt der größte Nutzen der ePA künftig im elektronischen Medikationsplan. Laut einer Umfrage im Auftrag der ABDA unter 500 Apothekeninhaberinnen und -inhabern erwarten viele einen Mehrwert vor allem dann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert wird und Apotheken selbst Bearbeitungsmöglichkeiten erhalten. Auch eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit wird als wichtiger Vorteil gesehen.
Weniger positiv ist die Nutzung durch die Versicherten selbst. Zwar kennen viele Menschen die ePA, doch nur ein kleiner Teil verwendet sie aktiv. Ein Grund dafür ist der komplizierte Anmeldeprozess mit hohen Sicherheitsanforderungen. Sowohl Krankenkassen als auch die Pharmabranche sehen darin ein Hindernis. Während die Kassenseite den erfolgreichen Start betont, kritisiert die Pharmabranche, dass die Vorteile der ePA im Alltag vieler Patientinnen und Patienten bislang noch nicht ausreichend ankommen.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/ein-jahr-elektronische-patientenakte-epa/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-jahr-epa-eine-bilanz-161911/
(zuletzt aufgerufen am 15.01.2026)
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20. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) technisch nutzen zu können. Das bedeutet, dass sie zumindest in der Lage sein müssen, auf die ePA zuzugreifen. Um weiterhin die volle Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale) zu erhalten, müssen sie diesen Nachweis bis spätestens zum 31. Dezember 2025 im NNF-Portal erbringen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, droht ab dem 1. Januar 2026 eine Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent, selbst wenn nur ein einzelnes TI-Modul nicht nachgewiesen wurde.
Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin haben rund 10 Prozent der Apotheken diesen Nachweis bislang noch nicht erbracht. In den meisten Fällen wird die Meldung automatisch über das Apothekenverwaltungssystem (AVS) an das NNF übermittelt. Dennoch müssen die Apotheken selbst im NNF-Portal prüfen, ob die Übermittlung tatsächlich erfolgt ist. Sollte die automatische Meldung fehlen, kann der Nachweis auch manuell im Portal eingetragen werden.
Derzeit sind die Nutzungsmöglichkeiten der ePA für Apotheken noch eingeschränkt. Sie verfügen bislang nur über Leserechte und können selbst keine Einträge in die Akte vornehmen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird aktuell automatisch mit Daten aus E-Rezepten befüllt, ohne dass Apotheken aktiv etwas ergänzen müssen. Ab dem kommenden Jahr soll sich das ändern: Dann ist die Einführung des elektronischen Medikationsplans vorgesehen. Außerdem sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Angaben wie OTC-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder nicht elektronisch verordnete Medikamente händisch in die Medikationsliste einzutragen.
Die Berufsverbände raten Apotheken daher nicht nur zur fristgerechten Nachweiserbringung, sondern auch dazu, sich fachlich und praktisch mit der ePA und insbesondere mit der elektronischen Medikationsliste vertraut zu machen. Die ePA soll in Zukunft weiter ausgebaut und stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert werden.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/09/epa-nutzung-bis-zum-jahresende-nachweisen
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/50-prozent-kuerzung-ohne-ti-nachweis/
(zuletzt aufgerufen am 09.12.2025)
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15. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Fast alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügen inzwischen über eine elektronische Patientenakte (ePA). Dennoch fühlen sich viele Menschen über deren Funktionen, Vorteile und den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten noch nicht ausreichend informiert. Um die Bekanntheit der ePA zu steigern und mögliche Vorbehalte abzubauen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 1. Dezember eine neue digitale Informationskampagne unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ gestartet.
Nach Angaben des Ministeriums richtet sich die Kampagne an alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Über eine eigens eingerichtete Website sollen Bürgerinnen und Bürger mithilfe von häufig gestellten Fragen, Videos und weiteren Informationsangeboten verständlich über die elektronische Patientenakte aufgeklärt werden. Zusätzlich veröffentlicht das BMG Inhalte auf seinen Social-Media-Kanälen, die auf die Kampagnenseite verweisen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die ePA als zentrales Element einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Sie betont, dass Versicherte mit der ePA einen direkten Überblick über wichtige Gesundheitsdaten erhalten, während Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser besser miteinander vernetzt werden können. Dadurch könnten doppelte Untersuchungen vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten reduziert werden. Zugleich versichert das Ministerium, dass die Versicherten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die ePA kann seit Mitte Januar 2025 von gesetzlich Versicherten genutzt werden, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 sind zudem Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA im Behandlungsalltag zu verwenden und sie mit gesetzlich festgelegten Informationen wie Befunden oder Arztbriefen zu befüllen. Darüber hinaus plant das BMG weitere Ausbaustufen der ePA. Künftig sollen unter anderem ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen, strukturierte Laborberichte und eine elektronische Patientenkurzakte hinzukommen. Die Kampagne soll dazu beitragen, das Vertrauen in dieses digitale Instrument weiter zu stärken.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-wirbt-mit-online-kampange-fuer-epa-160901/
https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-startet-informationskampagne-zur-elektronischen-patientenakte-259fc8a2-062a-41da-aab0-f621312be132
(zuletzt aufgerufen am 01.12.2025)
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30. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.
Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.
Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.
Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung
(zuletzt aufgerufen 27.11)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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