Schlagwort: ‘Telematikinfrastruktur’
Elektronische Patientenakte und abrechnungsfähige Leistungen für Bundespolizisten ab 2025/2026
Ab dem 1. April 2026 steht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Damit ist die Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der vollständig an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Bereits seit dem 1. April 2025 können für diese Patientengruppe die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das elektronische Rezept und die elektronische Ersatzbescheinigung genutzt werden. Die Einführung der TI-Anwendungen erfolgt insgesamt schrittweise, da neben der Ausgabe der eGK auch technische Voraussetzungen für einzelne Anwendungen geschaffen werden müssen.
Sonstige Kostenträger sind Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten medizinischer Leistungen für bestimmte Personengruppen übernehmen. Im Fall der Bundespolizei sollen rund 45.000 Polizeivollzugsbeamte mit einer eGK ausgestattet werden. Dadurch können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschiedene TI-Anwendungen nutzen und die dazugehörigen Leistungen abrechnen, etwa die Anlage eines Notfalldatensatzes über die GOP 01640.
Für die ePA sind derzeit drei Gebührenordnungspositionen (GOP) relevant. Die GOP 01648 betrifft die Erstbefüllung der ePA und kann abgerechnet werden, wenn zuvor noch kein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut Dokumente in die ePA eingestellt hat. Sie ist sektorenübergreifend nur einmal pro Patient berechnungsfähig und noch bis zum 30. Juni 2026 abrechenbar. Die GOP 01647 gilt für eine weitere Befüllung der ePA, wenn ein persönlicher oder videogestützter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Sie kann einmal pro Behandlungsfall als Zuschlag abgerechnet werden. Die GOP 01431 ist für eine weitere Befüllung ohne Arzt-Patienten-Kontakt vorgesehen, etwa wenn Daten ohne direkten Kontakt eingestellt werden. Sie ist jedoch nur in Verbindung mit bestimmten GOP abrechnungsfähig und darf nicht neben einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale im selben Arztfall angesetzt werden.
(zuletzt aufgerufen am 27.03.2026)
Störungen bei Gesundheits-ID: Probleme für AOK- und Barmer-Versicherte
Aktuell kommt es bei Versicherten der AOK und Barmer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung der Gesundheits-ID. Nach Angaben der Gematik liegt die Ursache in einer Störung des von T-Systems International GmbH betriebenen sektoralen Identity Providers (IDP). Betroffen sind vor allem die Anmeldung in der E-Rezept-App sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Zeitweise war sogar von einem „Totalausfall“ die Rede. Der alternative Einlöseweg für E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) — Ausdruck oder App mit PIN — blieb jedoch zunächst nutzbar.
Zusätzlich kam es in Apotheken zu weiteren technischen Problemen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). So konnten elektronische Gesundheitskarten von AOK- und teilweise auch Barmer-Versicherten zeitweise nicht korrekt eingelesen werden. Auch die Aktualisierung und Prüfung von Versichertendaten war gestört. Davon betroffen waren unter anderem das Versichertenstammdatenmanagement, die Nutzung von KIM-Nachrichten sowie weitere Funktionen rund um das E-Rezept. Teilweise konnten E-Rezepte nicht erstellt, verändert, eingelöst oder gelöscht werden.
Die Gematik teilte im Laufe des Tages mit, dass technische Redundanzmechanismen aktiviert wurden, damit Apotheken E-Rezepte trotz der Störung teilweise weiter bearbeiten konnten. Gegen 17:50 Uhr wurde schließlich Entwarnung gegeben: Die Störung sei behoben und es bestünden keine aktuellen Einschränkungen mehr beim Einlesen der eGK, beim Abruf von Versichertendaten oder beim Einlösen von E-Rezepten für die betroffenen Versicherten. Dennoch könne es vereinzelt noch Nachwirkungen geben.
Die Vorfälle zeigen, wie störanfällig die digitale Gesundheitsinfrastruktur weiterhin ist. Besonders problematisch ist dies, weil mit der AOK und der Barmer die größten gesetzlichen Krankenkassen betroffen waren. Zusammen versichern sie mehr als 35 Millionen Menschen in Deutschland.
(zuletzt aufgerufen 10.02.2026)
(zuletzt aufgerufen am 12.02.2026)
Elektronische Patientenakte: Große Akzeptanz in der Ärzteschaft, aber weiter erhebliche Mängel
Eine neue Umfrage zeigt, dass die elektronische Patientenakte (ePA) von vielen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits genutzt und grundsätzlich positiv bewertet wird. Seit dem 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung für Arztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer verpflichtend. Ziel der ePA ist es, den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern und dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Nach einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Arztpraxen haben bereits 80 Prozent der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten Dokumente in die ePA hochgeladen. Zudem gaben etwa drei Viertel der Befragten an, bereits abgelegte Unterlagen wie Arztbriefe oder Befundberichte eingesehen und für Behandlungen genutzt zu haben. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird von fast 80 Prozent als hilfreich oder zumindest teilweise hilfreich eingeschätzt.
Trotz dieser grundsätzlich positiven Bilanz gibt es weiterhin deutliche Kritik. Vertreter aus Apotheken, Ärzteschaft und Kassen in Hessen bemängeln vor allem technische Probleme, unzureichende Datenqualität und komplizierte Abläufe. Viele Informationen in der ePA seien unvollständig, unstrukturiert oder schwer auffindbar. Außerdem sei häufig unklar, wer für die Aktualität und Korrektheit der Inhalte verantwortlich ist. Apotheken kritisieren insbesondere, dass wichtige Informationen oft nicht schnell genug erfassbar und für den Alltag nicht zuverlässig genug seien. Auch die Landesärztekammer Hessen sieht zwar grundsätzlich Chancen in der ePA, verweist aber auf funktionale Lücken und häufige Ausfälle der Telematikinfrastruktur. Noch schärfer äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die der ePA aktuell nur einen geringen praktischen Nutzen zuschreibt und sie als ineffizientes System mit erheblichen Schwächen bewertet.
Insgesamt zeigt sich: Die ePA wird zunehmend genutzt und besitzt Potenzial, doch ein wirklicher Mehrwert für die Versorgung entsteht erst, wenn Technik, Struktur, Verlässlichkeit und Datenqualität deutlich verbessert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-digitale-aldituete-ohne-suchfunktion/
(zuletzt aufgerufen 04.02.2026)
(zuletzt aufgerufen am 06.02.2026)
Apotheker fordern stabile Systeme: E-Rezept kämpft mit häufigen Ausfällen
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert die anhaltenden Störungen und Ausfälle beim elektronischen Rezept (E-Rezept). Dessen Zuverlässigkeit sei so schlecht, dass es „der Deutschen Bahn den Rang ablaufe“, sagte ABDA-Chef Thomas Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Während Zugausfälle lediglich ärgerlich seien, könnten nicht abrufbare E-Rezepte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patienten haben.
Nach Angaben von Preis kam es allein in den vergangenen zwei Wochen an fünf Tagen zu Komplettausfällen oder massiven Beeinträchtigungen des E-Rezept-Systems oder der zugrunde liegenden Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch seien Zehntausende Patienten betroffen gewesen, die ihre Medikamente nicht oder nur verzögert erhielten.
Preis betonte, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens grundsätzlich notwendig sei, die derzeitige Unzuverlässigkeit jedoch nicht akzeptabel. Die zuständige Gematik, die die digitale Infrastruktur verwaltet, müsse dringend dafür sorgen, dass Apotheken und Arztpraxen in einem stabilen System arbeiten können. Zudem fordert die ABDA, dass Apotheken bei Systemausfällen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Patienten weiterhin zeitnah mit Arzneimitteln versorgen zu können.
Die Gematik wies die Kritik teilweise zurück. Einschränkungen, die die gesamte Infrastruktur betreffen, kämen nur selten vor. Man räume jedoch ein, dass einzelne Komponenten oder Dienste zuletzt wiederholt beeinträchtigt gewesen seien. Die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems hätten „oberste Priorität“, und es werde kontinuierlich daran gearbeitet, den Betrieb des E-Rezepts zu verbessern.
Seit der Einführung des E-Rezepts im Januar 2024 häufen sich die technischen Probleme, was nicht nur Apotheker, sondern auch Patientenschutzorganisationen zunehmend beunruhigt.
https://www.zeit.de/news/2025-08/08/apotheker-klagen-ueber-ausfaelle-im-system-fuer-e-rezepte
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/e-rezept-apotheker-stoerung-totalausfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-rezept-ausfaelle-100.html
(zuletzt aufgerufen 08.08)
Gematik erlaubt Video-Ident-Verfahren zur ePA-Registrierung erneut
Die Gematik hat das Video-Ident-Verfahren „ePass“ der Nect GmbH am 1. August 2025 erneut für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Damit können sich gesetzlich Versicherte künftig wieder per Video-Ident-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) registrieren – eine Möglichkeit, die 2022 wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt worden war.
Damals hatten sowohl die Gematik als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche sicherheitstechnische Schwachstellen festgestellt und das Verfahren für unzulässig erklärt. Eine Wiederzulassung wurde erst nach Vorlage konkreter Nachweise erlaubt, dass die Mängel behoben wurden. Diese Nachweise liegen nun vor.
Das zugelassene Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die „Stand-Alone“-Version der Nect-App, also eine unabhängige Anwendung, die nicht in Krankenkassen-Apps integriert werden darf. Beim neuen Verfahren werden neben der visuellen Identitätsprüfung auch Ausweisdokumente elektronisch ausgelesen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die Entscheidung soll insbesondere Versicherten helfen, die keine PIN für ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder ihren Personalausweis besitzen. Bisher konnten sie ihre ePA nur durch eine Identitätsprüfung vor Ort oder über die Online-Ausweisfunktion aktivieren.
Mit dem neuen Verfahren soll die Aktivierung und Nutzung der ePA vereinfacht und beschleunigt werden. Die Gematik sieht darin einen wichtigen Schritt, um mehr Bürger zur aktiven Nutzung der elektronischen Patientenakte zu bewegen. Über die tatsächliche Einführung des Verfahrens in den Systemen entscheiden nun die Krankenkassen, nachdem das BSI die sicherheitstechnische Eignung bestätigt hat.
14.08
Hürden bei der TI-Anbindung für Betriebsärzte und Pflegeeinrichtungen
Kritik an der ePA: Sicherheitslücken und praktische Probleme
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.
Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
https://www.kbv.de/html/1150_73620.php
(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)
Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.
Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
E-Patientenakte für alle ab 2025
Aktuell müssen Patienten bei ihrer Krankenkasse per Opt-In die elektronische Patientenakte beantragen. Etwa 1 Prozent der Versicherten haben dies bisher getan. Laut dem Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen jedoch alle Versicherten ab 2025 automatisch eine E-Patientenakte erhalten. Wer keine E-Patientenakte haben wolle, müsse widersprechen.
Dieser Beschluss sorgte für Kritik und eine Petition für die Beibehaltung der Opt-In Variante wurde erstellt. Die Petition erhielt über 50.000 Unterschriften und wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses besprochen.
Die Kritik an der E-Patientenakte sei die Abschaffung der Schweigepflicht und fehlender Datenschutz. Dem kam das Bundesgesundheitsministerium entgegen und wies auf die verschlüsselte Übertragung der Daten hin. Es wurde auch betont, dass die Schweigepflicht weiterhin bestehe und Strafen drohen, wenn Ärzte sich nicht daran hielten.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970564
(zuletzt aufgerufen am 11.10.2023)
E-Rezept-Enthusiasten
Der neugegründete Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“ will das Gesundheitswesen dahingehend unterstützen, dass das E-Rezept schneller und flächendeckender eingeführt wird. Hierbei soll die Testphase verkürzt und die Akteure des Gesundheitswesens und die Patienten über das elektronische Rezept aufgeklärt werden.
Der Verein zählt bekannte Gesichter und Namen zu seinen Mitgliedern. Als Vorsitzender fungiert der Apotheker und ehemalige Berater des Bundesgesundheitsministeriums Ralf König, während der niedergelassene Arzt Dr. Nicolas Kahl den Posten des Vizepräsidenten inne hat. Ein weiteres Gründungsmitglied ist der ehemalige Leiter der Unterabteilung „Gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth“ und derzeitige Client Partner für die IBM Deutschland GmbH, Christian Klose. Unter den Vereinsmitgliedern befinden sich außerdem Vertreter der Digital- und Medienbranche (CompuGroup Medical, die Bundesdruckerei, Gesund.de, Medatixx, Noventi Health Se, Shop Apotheke, der Wort und Bild Verlag).
Laut der Deutschen Apotheker Zeitung wird die Initiative zurzeit durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. Wenn der Verein den Gemeinnützigkeitsstatus anerkannt wird, kommen Spendengelder als Finanzmittel hinzu.
Quelle: https://www.heise.de/news/E-Rezept-Enthusiasten-Verein-will-digitalem-Rezept-mit-Aufbauspritze-helfen-7096746.html (zuletzt aufgerufen am: 02.06.2022)