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Schlagwort: ‘ePA’

Elektronische Patientenakte: Große Akzeptanz in der Ärzteschaft, aber weiter erhebliche Mängel

16. Februar 2026 | von

Eine neue Umfrage zeigt, dass die elektronische Patientenakte (ePA) von vielen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits genutzt und grundsätzlich positiv bewertet wird. Seit dem 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung für Arztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer verpflichtend. Ziel der ePA ist es, den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern und dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Nach einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Arztpraxen haben bereits 80 Prozent der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten Dokumente in die ePA hochgeladen. Zudem gaben etwa drei Viertel der Befragten an, bereits abgelegte Unterlagen wie Arztbriefe oder Befundberichte eingesehen und für Behandlungen genutzt zu haben. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird von fast 80 Prozent als hilfreich oder zumindest teilweise hilfreich eingeschätzt.

Trotz dieser grundsätzlich positiven Bilanz gibt es weiterhin deutliche Kritik. Vertreter aus Apotheken, Ärzteschaft und Kassen in Hessen bemängeln vor allem technische Probleme, unzureichende Datenqualität und komplizierte Abläufe. Viele Informationen in der ePA seien unvollständig, unstrukturiert oder schwer auffindbar. Außerdem sei häufig unklar, wer für die Aktualität und Korrektheit der Inhalte verantwortlich ist. Apotheken kritisieren insbesondere, dass wichtige Informationen oft nicht schnell genug erfassbar und für den Alltag nicht zuverlässig genug seien. Auch die Landesärztekammer Hessen sieht zwar grundsätzlich Chancen in der ePA, verweist aber auf funktionale Lücken und häufige Ausfälle der Telematikinfrastruktur. Noch schärfer äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die der ePA aktuell nur einen geringen praktischen Nutzen zuschreibt und sie als ineffizientes System mit erheblichen Schwächen bewertet.

Insgesamt zeigt sich: Die ePA wird zunehmend genutzt und besitzt Potenzial, doch ein wirklicher Mehrwert für die Versorgung entsteht erst, wenn Technik, Struktur, Verlässlichkeit und Datenqualität deutlich verbessert werden.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-digitale-aldituete-ohne-suchfunktion/

(zuletzt aufgerufen 04.02.2026)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-als-hilfreich-aber-kritisieren-die-technik-162596/

(zuletzt aufgerufen am 06.02.2026)

Elektronische Patientenakte nach einem Jahr mit gemischter Bilanz

23. Januar 2026 | von

Ein Jahr nach dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Opt-out-Verfahren fällt die Bilanz gemischt aus. Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA für gesetzlich Versicherte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Nach einer Pilotphase in ausgewählten Regionen begann am 29. April 2025 der bundesweite Roll-out. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen.

Im Versorgungsalltag zeigt sich vor allem bei Leistungserbringern eine zunehmende Nutzung. Für Apotheken ist die elektronische Medikationsliste (eML) dabei besonders wichtig. Sie enthält chronologisch alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel eines Versicherten. Nach Angaben der gematik wurden allein in einer Woche rund 24,8 Millionen Medikationslisten geöffnet. Insgesamt nutzten in den vergangenen zwölf Wochen etwa 117.000 Einrichtungen die ePA, darunter rund 10.500 Apotheken. Auch die Zahl der hochgeladenen Dokumente steigt: In einer Woche wurden etwa 2,2 Millionen Dokumente in die Akten eingestellt.

Aus Sicht der Apothekerschaft liegt der größte Nutzen der ePA künftig im elektronischen Medikationsplan. Laut einer Umfrage im Auftrag der ABDA unter 500 Apothekeninhaberinnen und -inhabern erwarten viele einen Mehrwert vor allem dann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert wird und Apotheken selbst Bearbeitungsmöglichkeiten erhalten. Auch eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit wird als wichtiger Vorteil gesehen.

Weniger positiv ist die Nutzung durch die Versicherten selbst. Zwar kennen viele Menschen die ePA, doch nur ein kleiner Teil verwendet sie aktiv. Ein Grund dafür ist der komplizierte Anmeldeprozess mit hohen Sicherheitsanforderungen. Sowohl Krankenkassen als auch die Pharmabranche sehen darin ein Hindernis. Während die Kassenseite den erfolgreichen Start betont, kritisiert die Pharmabranche, dass die Vorteile der ePA im Alltag vieler Patientinnen und Patienten bislang noch nicht ausreichend ankommen.

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/ein-jahr-elektronische-patientenakte-epa/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-jahr-epa-eine-bilanz-161911/

(zuletzt aufgerufen am 15.01.2026)

Apotheken müssen ePA-Nachweis bis Jahresende erbringen

20. Dezember 2025 | von

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) technisch nutzen zu können. Das bedeutet, dass sie zumindest in der Lage sein müssen, auf die ePA zuzugreifen. Um weiterhin die volle Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale) zu erhalten, müssen sie diesen Nachweis bis spätestens zum 31. Dezember 2025 im NNF-Portal erbringen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, droht ab dem 1. Januar 2026 eine Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent, selbst wenn nur ein einzelnes TI-Modul nicht nachgewiesen wurde.

Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin haben rund 10 Prozent der Apotheken diesen Nachweis bislang noch nicht erbracht. In den meisten Fällen wird die Meldung automatisch über das Apothekenverwaltungssystem (AVS) an das NNF übermittelt. Dennoch müssen die Apotheken selbst im NNF-Portal prüfen, ob die Übermittlung tatsächlich erfolgt ist. Sollte die automatische Meldung fehlen, kann der Nachweis auch manuell im Portal eingetragen werden.

Derzeit sind die Nutzungsmöglichkeiten der ePA für Apotheken noch eingeschränkt. Sie verfügen bislang nur über Leserechte und können selbst keine Einträge in die Akte vornehmen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird aktuell automatisch mit Daten aus E-Rezepten befüllt, ohne dass Apotheken aktiv etwas ergänzen müssen. Ab dem kommenden Jahr soll sich das ändern: Dann ist die Einführung des elektronischen Medikationsplans vorgesehen. Außerdem sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Angaben wie OTC-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder nicht elektronisch verordnete Medikamente händisch in die Medikationsliste einzutragen.

Die Berufsverbände raten Apotheken daher nicht nur zur fristgerechten Nachweiserbringung, sondern auch dazu, sich fachlich und praktisch mit der ePA und insbesondere mit der elektronischen Medikationsliste vertraut zu machen. Die ePA soll in Zukunft weiter ausgebaut und stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert werden.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/09/epa-nutzung-bis-zum-jahresende-nachweisen

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/50-prozent-kuerzung-ohne-ti-nachweis/

(zuletzt aufgerufen am 09.12.2025)

Informationskampagne soll elektronische Patientenakte bekannter machen

15. Dezember 2025 | von

Fast alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügen inzwischen über eine elektronische Patientenakte (ePA). Dennoch fühlen sich viele Menschen über deren Funktionen, Vorteile und den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten noch nicht ausreichend informiert. Um die Bekanntheit der ePA zu steigern und mögliche Vorbehalte abzubauen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 1. Dezember eine neue digitale Informationskampagne unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ gestartet.

Nach Angaben des Ministeriums richtet sich die Kampagne an alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Über eine eigens eingerichtete Website sollen Bürgerinnen und Bürger mithilfe von häufig gestellten Fragen, Videos und weiteren Informationsangeboten verständlich über die elektronische Patientenakte aufgeklärt werden. Zusätzlich veröffentlicht das BMG Inhalte auf seinen Social-Media-Kanälen, die auf die Kampagnenseite verweisen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die ePA als zentrales Element einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Sie betont, dass Versicherte mit der ePA einen direkten Überblick über wichtige Gesundheitsdaten erhalten, während Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser besser miteinander vernetzt werden können. Dadurch könnten doppelte Untersuchungen vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten reduziert werden. Zugleich versichert das Ministerium, dass die Versicherten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die ePA kann seit Mitte Januar 2025 von gesetzlich Versicherten genutzt werden, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 sind zudem Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA im Behandlungsalltag zu verwenden und sie mit gesetzlich festgelegten Informationen wie Befunden oder Arztbriefen zu befüllen. Darüber hinaus plant das BMG weitere Ausbaustufen der ePA. Künftig sollen unter anderem ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen, strukturierte Laborberichte und eine elektronische Patientenkurzakte hinzukommen. Die Kampagne soll dazu beitragen, das Vertrauen in dieses digitale Instrument weiter zu stärken.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-wirbt-mit-online-kampange-fuer-epa-160901/

https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-startet-informationskampagne-zur-elektronischen-patientenakte-259fc8a2-062a-41da-aab0-f621312be132

(zuletzt aufgerufen am 01.12.2025)

KBV verlängert Vergütung der ePA Erstbefüllung bis Ende Juni 2026

30. November 2025 | von

Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.

Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.

Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.

Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).

https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung

(zuletzt aufgerufen 27.11)

Hartmannbund fordert Tempo und echte Innovationen für die ePA

24. November 2025 | von

Der Hartmannbund kritisiert die elektronische Patientenakte (ePA) als bislang nur unzureichend nutzbar und bemängelt eine schleppende Einführung. Obwohl die ePA in Politik und Gesundheitswesen als zentraler Meilenstein der Digitalisierung gilt, bleibe der erhoffte Nutzen im Versorgungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten bislang aus. Die Folge sei spürbare Ernüchterung: In ihrer aktuellen Form biete die ePA kaum praktische Vorteile und wirke vor allem wie eine digitale Ablage, die analoge Prozesse lediglich kopiert.
Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund und Vorstandsmitglied, fordert deshalb einen Kurswechsel: Die Diskussion über alle Eventualitäten dürfe nicht länger den Fortschritt bremsen, denn entscheidend sei jetzt eine konsequente, schnelle Umsetzung. Fertige Module und Ideen lägen nach Angaben des Verbandes längst vor, würden aber nicht zügig in die Versorgung gebracht. Stillstand gefährde zudem die Glaubwürdigkeit der gesamten Digitalisierung.
Der Ärzteverband warnt, die ePA könne zu einem „Datenfriedhof“ werden: ein unsortiertes Archiv, das weder in der Versorgung noch in der Forschung sinnvoll genutzt werden kann. Um echten Mehrwert zu schaffen, müsse sich die ePA zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug entwickeln. Dazu gehören automatisierte Integrationen von Laborbefunden, Bildgebung und Medikationsplänen, außerdem übersichtliche Verlaufsdarstellungen, Kumulativbefunde, Trendansichten sowie eine leistungsfähige Suchfunktion. Perspektivisch seien auch KI-gestützte Analysen denkbar.
Wichtig sei zudem, Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien und aktuelle Medikation jederzeit verfügbar zu machen und die ePA aktiv unterstützen zu lassen, etwa durch Warnhinweise bei Wechselwirkungen oder nötigen Dosisanpassungen. Für Patientinnen und Patienten fordert der Hartmannbund eine klar strukturierte Oberfläche, einfache Zugänge und präventive Empfehlungen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die ePA werde derzeit faktisch vor allem ambulant genutzt, während viele Krankenhäuser technisch abgehängt seien. Daher fordert der Verband verbindliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen an Praxis- und Krankenhaussoftware sowie mehr Datenharmonisierung durch die Gematik, etwa bei Labordaten. Ziel ist eine beschleunigte Weiterentwicklung der ePA bei gleichzeitig niedrigeren regulatorischen Hürden.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-auf-dem-weg-zum-datenfriedhof-160718/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/aerzte-fordern-tempo-bei-der-epa/#

(zuletzt aufgerufen 24.11)

Elektronische Patientenakte wird Pflicht in Praxen und Kliniken

30. Oktober 2025 | von

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte müssen damit Diagnosen, Behandlungen und Medikationen von gesetzlich Versicherten zentral in der ePA hinterlegen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu vereinfachen, Therapien zu verbessern und medizinische Informationen schneller verfügbar zu machen. Die Nutzung der ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsdaten wie Laborwerte, Untersuchungsbefunde oder Medikamentenpläne jederzeit einsehbar zu machen – sofern der Patient zustimmt.

Bereits seit Januar wurden für rund 70 Millionen der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten durch die Krankenkassen angelegt. Nur wer aktiv widersprochen hat, besitzt keine ePA. Für Privatversicherte gilt dieser automatische Prozess nicht: Bislang bieten lediglich fünf von 36 privaten Krankenversicherern eine freiwillige ePA an.

Die Einführung wurde zuvor regional getestet und anschließend bundesweit ausgeweitet. Bislang konnten Ärzte die ePA freiwillig nutzen; nun gilt die gesetzliche Pflicht. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung allerdings weiterhin freiwillig. Ein späterer Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte. Zudem entscheiden Patienten selbst, welche Ärzte Einblick erhalten. Die Zugriffsrechte lassen sich über die ePA-App zeitlich und inhaltlich begrenzen.

Die Bundesregierung betont die Sicherheit der Daten: Nur berechtigte Personen können auf die ePA zugreifen, nicht einmal die Krankenkassen. Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis wird der Zugriff temporär ermöglicht. Da freigegebene Informationen jedoch allen behandelnden Berechtigten sichtbar werden, bietet ein internes Zugriffsprotokoll Transparenz: Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen oder hinzugefügt hat.

Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorangebracht und die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html#:~:text=Ab%20heute%20sind%20%C3%84rzte%20und,und%20damit%20zentral%20zug%C3%A4nglich%20machen.

(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)

https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-was-sie-zur-epa-wissen-muessen-957439.html

(zuletzt aufgerufen 27.10.2025)

ePA 3.0.5: Neue Funktionen für mehr Kommunikation, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit

01. August 2025 | von

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird mit dem neuen Release ePA 3.0.5 deutlich erweitert. Neben technischen Verbesserungen im Hintergrund kommen neue Funktionen hinzu, die insbesondere den Versicherten zugutekommen. Krankenkassen beginnen schrittweise, den TI-Messenger (TIM) in ihre ePA-Apps zu integrieren. Ein sicherer Kommunikationsdienst, über den künftig auch Nachrichten zwischen Versicherten, Praxen und Krankenkassen ausgetauscht werden können. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Zudem startet der Rollout einer Desktop-Variante, mit der Versicherte ihre ePA künftig auch am PC verwalten können – vor allem für Menschen ohne Smartphone ist das ein Vorteil. Dafür werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), eine PIN und ein Kartenlesegerät benötigt.
Die neuen Funktionen stammen von den beiden ePA-Systemherstellern Rise/Bitmarck und IBM, die die Vernetzung der Krankenkassen ermöglichen. Rise und Bitmarck betonen, dass mehr Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz im Mittelpunkt stehen. So können Versicherte in der elektronischen Medikationsliste (eML) nun genau festlegen, welche Informationen für welche Einrichtungen sichtbar sind. Außerdem können Krankenkassen über die ePA auf mögliche Gesundheitsrisiken hinweisen, und eine neue Patientenkurzakte bietet im Notfall einen schnellen Überblick über wichtige medizinische Daten.
Die Gematik bestätigt, dass der Ausbau der ePA kontinuierlich fortschreitet. Mit dem neuen Release werden Einschränkungen bei der Vertreterregelung behoben – bis zu fünf Personen können jetzt Zugriff erhalten. Insgesamt soll die ePA 3.0.5 die digitale Souveränität im deutschen Gesundheitswesen stärken und die Akzeptanz der Nutzer erhöhen.

 

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-ueberblick-das-sind-die-neuen-funktionen-der-epa-fuer-alle

(zuletzt aufgerufen 15.07)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-mit-neuen-funktionen/#

(zuletzt aufgerufen 30.07)

Elektronische Patientenakte gewinnt an Fahrt

26. Mai 2025 | von

Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 verzeichnet die gematik eine beachtliche Zunahme in der Nutzung. Mittlerweile ist die ePA in knapp 46.000 der rund 160.000 medizinischen Einrichtungen Deutschlands im Einsatz, darunter Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäuser. Laut dem TI-Dashboard der gematik wurden innerhalb von drei Wochen etwa 50 Millionen Patientenakten eröffnet, wobei die täglichen Zugriffe bis zu sechs Millionen erreichen. Allein in der vergangenen Woche wurden rund 600.000 Dokumente in die Akten hochgeladen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) gewinnt zunehmend an Bedeutung im Praxisalltag. Mittlerweile wird täglich auf etwa 1,5 Millionen Medikationslisten zugegriffen. Diese Funktion erleichtert es dem medizinischen Fachpersonal erheblich, den Überblick über bestehende Therapien zu behalten und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der gematik, bezeichnet dies als Meilenstein für das deutsche Gesundheitswesen. Die ePA ermögliche eine sektorenübergreifende Versorgung, reduziere unnötige Doppeluntersuchungen und erleichtere die Anamnese. Besonderes Lob findet die Medikationsliste, die als konkreter praktischer Mehrwert angesehen wird. Die positiven Entwicklungen zeigten, dass die ePA zunehmend Akzeptanz findet und sich auf dem Weg befände, ein essenzieller Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland zu werden. Langfristig werde eine effizientere, sicherere und stärker patientenorientierte medizinische Versorgung angestrebt.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-wird-immer-mehr-genutzt-156178/

(zuletzt aufgerufen 23.05.2025)

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/epa-nutzung-steigt

(zuletzt aufgerufen. 22.05.2025)

Vorgaben für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA)

24. Februar 2025 | von

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.

Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/aerzte-nicht-jeder-schnupfen-gehoert-in-die-epa/

https://www.kbv.de/html/1150_74089.php

 

(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)