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Elektronische Patientenakte gewinnt an Fahrt
Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 verzeichnet die gematik eine beachtliche Zunahme in der Nutzung. Mittlerweile ist die ePA in knapp 46.000 der rund 160.000 medizinischen Einrichtungen Deutschlands im Einsatz, darunter Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäuser. Laut dem TI-Dashboard der gematik wurden innerhalb von drei Wochen etwa 50 Millionen Patientenakten eröffnet, wobei die täglichen Zugriffe bis zu sechs Millionen erreichen. Allein in der vergangenen Woche wurden rund 600.000 Dokumente in die Akten hochgeladen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) gewinnt zunehmend an Bedeutung im Praxisalltag. Mittlerweile wird täglich auf etwa 1,5 Millionen Medikationslisten zugegriffen. Diese Funktion erleichtert es dem medizinischen Fachpersonal erheblich, den Überblick über bestehende Therapien zu behalten und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der gematik, bezeichnet dies als Meilenstein für das deutsche Gesundheitswesen. Die ePA ermögliche eine sektorenübergreifende Versorgung, reduziere unnötige Doppeluntersuchungen und erleichtere die Anamnese. Besonderes Lob findet die Medikationsliste, die als konkreter praktischer Mehrwert angesehen wird. Die positiven Entwicklungen zeigten, dass die ePA zunehmend Akzeptanz findet und sich auf dem Weg befände, ein essenzieller Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland zu werden. Langfristig werde eine effizientere, sicherere und stärker patientenorientierte medizinische Versorgung angestrebt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-wird-immer-mehr-genutzt-156178/
(zuletzt aufgerufen 23.05.2025)
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/epa-nutzung-steigt
(zuletzt aufgerufen. 22.05.2025)
Vorgaben für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.
Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.
https://www.kbv.de/html/1150_74089.php
(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)
Ärzte klagen über technische Probleme: ePA-Start verzögert sich
Start der elektronische Patientenakte 3.0
Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.
Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.
Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.
Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.
(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)
https://www.kbv.de/html/69298.php
(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)
Holpriger Start der ePA-Testphase: Technische Probleme, Verzögerungen und Kritik
Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.
Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.
Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.
Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)
(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)
EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen
Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.
Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.
Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.
Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.
Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/
(letzter Aufruf 06.03.2023)
IT-Verband fordert umfassende E-Health-Strategie
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) fordert, dass deutsche Innovationen aktiv gefördert werden. So wurden in den vergangenen Jahren wichtige Impulse für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gesetzt. Es gebe aber weiterhin viele digitale Defizite, weshalb die Bundesregierung diese Digitalisierung weiter im Fokus behalten sollte. Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, fordert, dass ePA, eRezept, DiGA und DiPA fester Bestandteil der alltäglichen Versorgung werden. Gleichzeitig müssten digitale Ziele und eine E-Health-Strategie entwickelt werden. Drei wesentliche Themenfelder die für den Erfolg der Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen, seien eine Besinnung auf marktwirtschaftliche Prinzipien, die Erschließung des Mehrwerts von digitalen Technologien sowie eine breit angelegte Aufklärungsoffensive zu den Mehrwerten der digitalen Lösungen.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/it-verband-fordert-umfassende-ehealth-strategie, 21. Juni 2021
Spahn erwartet holprigen ePA-Start
Bundesgesundheitsminister Spahn rechnet nicht mit einem reibungslosen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Juli. Die Praxis EDV-Systeme der Ärzte seien voraussichtlich noch nicht alle soweit, dass die ePA befüllt werden könnten. Die Kritik, in der er die PVS-Hersteller für die Verzögerungen verantwortlich macht, weisen die Hersteller allerdings zurück. Nach den Vorstellungen Spahns sei die ePA in rund zwei Jahren nicht mehr aus dem medizinischen Alltag wegzudenken. Hierbei halte er es für wichtig einheitliche Standards zu setzen, die idealerweise international funktionieren. Dafür sollte das Wegkommen von Insellösungen erzwungen werden.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Spahn-rechnet-mit-holprigem-ePA-Start-420247.html, 14. Juni 2021
Verhaltener Start der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit Beginn des Jahres von allen Kassenpatienten genutzt werden. Sie stößt bei den Versicherten großer Krankenkassen allerdings noch auch verhaltenes Interesse. Bei der AOK wurde die App bislang 4.500 und bei der Barmer 2.600-mal aktiviert. Bei der TK luden fast 80.000 Nutzer die App herunter. Die ePA ist zunächst in einer Testphase für die 73 Millionen Versicherten gestartet. Eine Vernetzung mit den Arztpraxen muss erst bis zum 1. Juli dieses Jahrs erfolgt sein. Die AOK betont, dass die ePA einen echten Nutzen für Versicherte haben werde, wenn sie flächendeckend eingesetzt und von Ärzten befüllt werde. Die TK stellt fest, dass insbesondere die Versicherten zwischen 26 und 59 Jahren das Angebot nutzen (78 Prozent der Downloads). Alle Krankenkassen setzen auf stark steigende Nutzerzahlen, sobald mehr Anwendungen integriert werden. So seien ein Impfausweis, ein Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft als nächste Schritte geplant.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121842/Elektronische-Patientenakte-startet-verhalten, 15. März 2021
TI-Anwendungen erhalten neue Technikpauschalen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes auf neue Technikpauschalen für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verständigt. Weiterhin erhalten Praxen für zusätzliche stationäre Kartenterminals für medizinische Fachanwendungen höhere Erstattungen. So wurde eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro pro Quartal. Für die zusätzlichen Kartenterminals wird die Erstattungspauschale um 60 Euro auf 595 Euro angehoben. Die höhere Pauschale kann rückwirkend für Gerate abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121110/Neue-Technikpauschalen-fuer-TI-Anwendungen, 22. Februar 2021