Kategorie: ‘Allgemein’
Digitalisierung als Schlüssel für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
Mit dem Aktionsplan „AMTS 2026–2029“ startet das Bundesministerium für Gesundheit die inhaltliche Umsetzung eines neuen Programms zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Digitale Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte mit Medikationsplan sollen helfen, den Medikationsprozess sicherer, strukturierter und übersichtlicher zu gestalten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte zur Auftaktsitzung der Koordinierungsgruppe AMTS, dass moderne Arzneimittel und Therapien zwar immer bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten, die gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente jedoch Risiken mit sich bringt. Unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen könnten in vielen Fällen vermieden werden, wenn mehr Aufmerksamkeit für Medikationsrisiken bestehe und ein besserer Überblick über die aktuelle Medikation geschaffen werde. Laut Warken führen Medikationsfehler jährlich zu schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen.
Die Koordinierungsgruppe AMTS untersucht daher, wie digitale Instrumente die Abläufe im Medikationsprozess verändern und welche Verbesserungen sich daraus für die Patientensicherheit ableiten lassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Nutzung von Gesundheitsdaten, insbesondere Routinedaten aus der Versorgung. Diese sollen künftig dazu beitragen, Entwicklungen in der Arzneimitteltherapiesicherheit kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten.
Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere, Frauen und hochbetagte Menschen sollen stärker berücksichtigt werden, da hier teilweise noch Forschungslücken bestehen. Die Koordinierungsgruppe setzt sich interprofessionell aus Vertreterinnen und Vertretern von BMG, Ärzteschaft, Apothekerschaft, Pflege, Krankenhäusern, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften und gesetzlicher Krankenversicherung zusammen. Damit wird die Bedeutung gemeinsamer Zusammenarbeit für eine sichere Arzneimitteltherapie hervorgehoben.
(zuletzt aufgerufen 29.05.2026)
Apothekenreform erweitert Gesundheitsleistungen vor Ort
Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG, wird das Aufgabenspektrum von Apotheken deutlich erweitert. Ziel der Reform ist es, die Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken zu stärken, insbesondere in ländlichen Regionen, und Apotheken stärker als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen einzubinden. Dadurch sollen sie künftig nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern auch bestimmte präventive, diagnostische und unterstützende Gesundheitsleistungen anbieten können.
Zu den neuen Möglichkeiten gehören Impfungen mit sämtlichen Totimpfstoffen für volljährige Kundinnen und Kunden, patientennahe Schnelltests auf bestimmte Erreger wie Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, RSV und Rotaviren sowie venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken. Diese sollen unter anderem die assistierte Telemedizin unterstützen und bei der Kontrolle von Blutwerten im Rahmen des Medikationsmanagements helfen. Auch pharmazeutische Dienstleistungen werden ausgeweitet, etwa zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Adipositas und tabakassoziierten Erkrankungen.
Ein besonders sensibler Punkt ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Diese soll nicht allgemein erlaubt sein, sondern nur in bestimmten Fällen, etwa bei dringender Anschlussversorgung bekannter Patientinnen und Patienten oder bei bestimmten unkomplizierten Erkrankungen. Die Apotheke wird dadurch nicht zum Ersatz für ärztliche Diagnostik oder Therapieentscheidungen.
Für Arztpraxen bedeutet die Reform neue Schnittstellen. Patienten könnten künftig mit Apothekenbefunden, Impfnachweisen oder Fragen zur Dauermedikation in die Praxis kommen. Dadurch entstehen Chancen zur Entlastung, aber auch zusätzlicher Abstimmungs- und Dokumentationsbedarf. Kritiker aus der Ärzteschaft warnen vor einer Verwischung ärztlicher Kompetenzen. Entscheidend wird daher sein, dass Kommunikation, Dokumentation und Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen klar geregelt werden.
(zuletzt aufgerufen 22.05)
https://www.praktischarzt.de/magazin/apothekenreform/
(zuletzt aufgerufen 26.05)
Geplanter Beschlagnahmeschutz für Daten der elektronischen Patientenakte
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) ausdrücklich unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung zu stellen. Hintergrund ist eine Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer, die auf bestehende datenschutzrechtliche und rechtliche Unsicherheiten hingewiesen hatten.
Nach aktueller Rechtslage gilt laut § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung ausdrücklich ein Beschlagnahmeverbot für die elektronische Gesundheitskarte. Für die elektronische Patientenakte fehlt jedoch bisher eine klare gesetzliche Regelung. Zwar wird teilweise vertreten, dass der Schutz auch die ePA umfasst, doch sehen KBV, BÄK und BPtK darin erhebliche Rechtsunsicherheiten. Besonders problematisch ist, dass sich die Daten der ePA meist nicht im direkten Gewahrsam von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen oder anderen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen befinden, sondern bei den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter der ePA. Dadurch könnte der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht im digitalen Raum geschwächt werden.
Die drei Organisationen hatten sich deshalb im Februar mit einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gewandt und eine eindeutige gesetzliche Klarstellung gefordert. Justizministerin Stefanie Hubig unterstützt diese Forderung und teilte mit, dass ihr Ministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit an einer entsprechenden Regelung arbeite. Ziel ist es, eindeutig festzulegen, dass sensible Gesundheitsdaten in der ePA, wie Diagnosen, Befunde und Behandlungsdaten, vor einer Beschlagnahmung durch Strafverfolgungsbehörden geschützt sind.
Damit soll das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen auch bei digital gespeicherten Gesundheitsdaten verfassungsrechtlich abgesichert werden.
(zuletzt aufgerufen 13.05)
(zuletzt aufgerufen 18.05)
Assistierte Telemedizin in Apotheken soll ab Juli 2026 starten
Die assistierte Telemedizin in Apotheken kann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 starten. Hintergrund ist ein Schiedsspruch zur Vergütung dieser neuen Leistung, nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zuvor nicht in allen Punkten einigen konnten. Die Entscheidung der Schiedsstelle muss allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden. Zudem muss auch die DAV-Mitgliederversammlung dem Vertrag noch zustimmen.
Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV, begrüßte den Schiedsspruch und zeigte sich zuversichtlich, dass Apotheken ihren Kundinnen und Kunden die assistierte Telemedizin ab Juli anbieten können. Sie betonte, dass diese Leistung vielen Menschen helfen könne, lange Wege zur Arztpraxis zu vermeiden. Gleichzeitig zeige die neue Aufgabe, wie wichtig und nah Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verankert seien.
Ein konkretes Beispiel für assistierte Telemedizin ist ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Apotheken könnten dafür ihre Beratungsräume nutzen, sodass Patientinnen und Patienten in einer vertraulichen und sicheren Umgebung per Video mit einer Arztpraxis kommunizieren können. Damit wird Digitalisierung im Gesundheitswesen direkt in der Apotheke erlebbar.
Der DAV und der GKV-Spitzenverband hatten sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bereits auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin verständigt. Dafür musste der Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V ergänzt werden. Da jedoch bei der Vergütung keine vollständige Einigung erzielt wurde, entschied die Schiedsstelle über die offenen Punkte. Die mündliche Verhandlung fand Mitte April 2026 statt. Nun liegt die Vereinbarung dem Bundesgesundheitsministerium vor, das sie innerhalb eines Monats beanstanden kann.
(zuletzt aufgerufen 08.05.2026)
Elektronische Patientenakte und abrechnungsfähige Leistungen für Bundespolizisten ab 2025/2026
Ab dem 1. April 2026 steht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Damit ist die Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der vollständig an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Bereits seit dem 1. April 2025 können für diese Patientengruppe die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das elektronische Rezept und die elektronische Ersatzbescheinigung genutzt werden. Die Einführung der TI-Anwendungen erfolgt insgesamt schrittweise, da neben der Ausgabe der eGK auch technische Voraussetzungen für einzelne Anwendungen geschaffen werden müssen.
Sonstige Kostenträger sind Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten medizinischer Leistungen für bestimmte Personengruppen übernehmen. Im Fall der Bundespolizei sollen rund 45.000 Polizeivollzugsbeamte mit einer eGK ausgestattet werden. Dadurch können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschiedene TI-Anwendungen nutzen und die dazugehörigen Leistungen abrechnen, etwa die Anlage eines Notfalldatensatzes über die GOP 01640.
Für die ePA sind derzeit drei Gebührenordnungspositionen (GOP) relevant. Die GOP 01648 betrifft die Erstbefüllung der ePA und kann abgerechnet werden, wenn zuvor noch kein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut Dokumente in die ePA eingestellt hat. Sie ist sektorenübergreifend nur einmal pro Patient berechnungsfähig und noch bis zum 30. Juni 2026 abrechenbar. Die GOP 01647 gilt für eine weitere Befüllung der ePA, wenn ein persönlicher oder videogestützter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Sie kann einmal pro Behandlungsfall als Zuschlag abgerechnet werden. Die GOP 01431 ist für eine weitere Befüllung ohne Arzt-Patienten-Kontakt vorgesehen, etwa wenn Daten ohne direkten Kontakt eingestellt werden. Sie ist jedoch nur in Verbindung mit bestimmten GOP abrechnungsfähig und darf nicht neben einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale im selben Arztfall angesetzt werden.
(zuletzt aufgerufen am 27.03.2026)
Masterplan von Pro Generika: Neue Anreize gegen Arzneimittel-Lieferengpässe
Der Verband Pro Generika fordert eine Ausweitung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig zu sichern. Anlass ist die positive Entwicklung bei Kinderarzneimitteln in der Erkältungssaison 2025/26. Laut Verband habe sich die Versorgung dort deutlich stabilisiert, nachdem der Preis für Kinderfiebersaft um 67 Cent pro Flasche erhöht worden war. Diese Preisanpassung habe es den Herstellern ermöglicht, in zusätzliche Wirkstoffbestände, neue Lieferanten für Flaschen und Verpackungen sowie in zusätzliche Abfüllkapazitäten zu investieren.
Während sich die Lage bei Kinderarzneimitteln verbessert habe, bleibe die Versorgung bei anderen versorgungskritischen Wirkstoffen wie Antibiotika, Diabetesmedikamenten und Krebsarzneien angespannt. Deshalb schlägt Pro Generika vor, die bei Kinderarzneimitteln erfolgreiche Anreizlogik auf weitere Generika zu übertragen. Der Verband betont, dass es dabei nicht um Subventionen gehe, sondern um funktionierende Marktanreize, die eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ermöglichen.
Im Mittelpunkt steht ein „Masterplan für Versorgungssicherheit“, der drei Versorgungslagen unterscheidet: desolat, wacklig und angespannt. Für jede Lage werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. In einer desolaten Lage sollen Rabattverträge sofort ausgesetzt und zeitweise sogar verboten werden. Außerdem wird eine deutliche Preisanhebung von bis zu 100 Prozent gefordert. In einer wackligen Lage sollen keine neuen Rabattverträge mehr geschlossen, stattdessen Open-House-Modelle genutzt und die Preise moderat um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei einer angespannten Versorgungslage spricht sich der Verband für flexiblere Vorratspflichten, angepasste Zuschlagskriterien, Änderungen am Festbetragssystem und eine stärkere Verantwortung der Krankenkassen aus.
Die Kosten des Maßnahmenpakets beziffert Pro Generika auf etwa 310 bis 610 Millionen Euro. Ziel ist eine stabile Arzneimittelversorgung, ohne die gesetzliche Krankenversicherung unnötig zu belasten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/masterplan-zur-arzneimittelversorgung-163452/
(zuletzt aufgerufen am 09.03.2026)
Iran-Krieg: Folgen für Gesundheitsversorgung und Arzneimittelversorgung
ApoVWG: Kritik von Hausärzten, KBV und BÄK an erweiterten Apothekenbefugnissen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Apotheken deutlich ab. Zwar unterstützt der Verband das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, das Apothekennetz zu sichern und Fachkräfte zu gewinnen. Die geplante Ausweitung der Aufgaben von Apotheken wird jedoch als problematisch angesehen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Möglichkeit, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Dadurch werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip geschwächt, bei dem Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, während Apothekerinnen und Apotheker prüfen und abgeben. Nach Ansicht des Verbands gefährdet dies vor allem bei chronisch kranken Menschen die Arzneimitteltherapiesicherheit, weil notwendige Therapieanpassungen, Wechselwirkungen oder Komplikationen ärztliche Begleitung erfordern. Zudem seien zentrale Begriffe wie „akute Erkrankung“ oder der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Gesetzentwurf unklar. Hinzu komme ein möglicher wirtschaftlicher Fehlanreiz, da Apotheken an jeder Abgabe verdienen würden.
Auch die erweiterten Möglichkeiten für Impfungen und Tests in Apotheken lehnt der Verband ab. Prävention und Früherkennung sollten in der hausärztlichen Praxis gebündelt werden, da dort die gesamte Krankengeschichte dokumentiert ist und eine koordinierte Versorgung stattfinden könne. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen fordert der Verband deshalb eine Informationspflicht der Apotheken gegenüber den behandelnden Hausärzten sowie eine Einbindung in die Standardanweisungen.
Gleichzeitig regt der Hausärzteverband an zu prüfen, ob Hausärzte in klar begrenzten Fällen Medikamente direkt in der Praxis abgeben dürfen, etwa in Notfällen, bei Hausbesuchen oder akuten Infektionsbehandlungen.
Auch KBV und Bundesärztekammer äußerten im Gesundheitsausschuss deutliche Kritik. Sie warnen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die ABDA hingegen verteidigt die Reform und sieht darin eine sinnvolle Stärkung der Apotheken.
(zuletzt aufgerufen 04.03.2026)
(zuletzt aufgerufen am 05.03.2026)
Störungen bei Gesundheits-ID: Probleme für AOK- und Barmer-Versicherte
Aktuell kommt es bei Versicherten der AOK und Barmer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung der Gesundheits-ID. Nach Angaben der Gematik liegt die Ursache in einer Störung des von T-Systems International GmbH betriebenen sektoralen Identity Providers (IDP). Betroffen sind vor allem die Anmeldung in der E-Rezept-App sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Zeitweise war sogar von einem „Totalausfall“ die Rede. Der alternative Einlöseweg für E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) — Ausdruck oder App mit PIN — blieb jedoch zunächst nutzbar.
Zusätzlich kam es in Apotheken zu weiteren technischen Problemen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). So konnten elektronische Gesundheitskarten von AOK- und teilweise auch Barmer-Versicherten zeitweise nicht korrekt eingelesen werden. Auch die Aktualisierung und Prüfung von Versichertendaten war gestört. Davon betroffen waren unter anderem das Versichertenstammdatenmanagement, die Nutzung von KIM-Nachrichten sowie weitere Funktionen rund um das E-Rezept. Teilweise konnten E-Rezepte nicht erstellt, verändert, eingelöst oder gelöscht werden.
Die Gematik teilte im Laufe des Tages mit, dass technische Redundanzmechanismen aktiviert wurden, damit Apotheken E-Rezepte trotz der Störung teilweise weiter bearbeiten konnten. Gegen 17:50 Uhr wurde schließlich Entwarnung gegeben: Die Störung sei behoben und es bestünden keine aktuellen Einschränkungen mehr beim Einlesen der eGK, beim Abruf von Versichertendaten oder beim Einlösen von E-Rezepten für die betroffenen Versicherten. Dennoch könne es vereinzelt noch Nachwirkungen geben.
Die Vorfälle zeigen, wie störanfällig die digitale Gesundheitsinfrastruktur weiterhin ist. Besonders problematisch ist dies, weil mit der AOK und der Barmer die größten gesetzlichen Krankenkassen betroffen waren. Zusammen versichern sie mehr als 35 Millionen Menschen in Deutschland.
(zuletzt aufgerufen 10.02.2026)
(zuletzt aufgerufen am 12.02.2026)
Apothekenreform soll neue pharmazeutische Dienstleistungen stärken
Mit dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte das Bundesgesundheitsministerium die Kompetenzen von Apotheken deutlich ausweiten. Nach Angaben der ABDA sollen fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister weiter zu stärken.
Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Ärztinnen und Ärzte künftig alle pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen können sollen. Zudem ist vorgesehen, die Impfkompetenz der Apotheken auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene auszuweiten. Auch bei der Arzneimittelabgabe sollen Apotheken mehr Spielraum erhalten. So könnten sie in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa zur kurzfristigen Anschlussversorgung mit der kleinsten verfügbaren Packungsgröße, wenn das Arzneimittel zuvor bereits über längere Zeit verordnet wurde. Geplant ist außerdem ein sogenannter „Pharmacy first“-Ansatz für akute, in der Regel unkomplizierte Erkrankungen, bei denen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel eigenständig abgeben dürfen. Systemisch wirkende Antibiotika sollen davon jedoch ausgeschlossen bleiben.
Weitere geplante Leistungen betreffen das Medikationsmanagement bei neu verordneter oder komplexer Dauermedikation, Präventionsangebote zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sowie eine intensivere Einweisung in die richtige Anwendung von Arzneimitteln, etwa bei Injektionen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Therapietreue, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Prävention zu verbessern.
Falls das Gesetz in Kraft tritt, soll die Bundesapothekerkammer innerhalb von zwei Monaten Arbeitsanweisungen für die neuen Leistungen entwickeln. Die Vergütung und Anspruchsberechtigung sollen anschließend zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geregelt werden. Insgesamt bewertet die ABDA die geplanten Neuerungen positiv, da sie evidenzbasiert seien und Apotheken ermöglichen würden, ihre pharmazeutische Expertise noch stärker in die Patientenversorgung einzubringen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-steckt-hinter-den-neuen-pdl-161566/
(zuletzt aufgerufen 01.01.2026)
(zuletzt aufgerufen am 12.01.2026)