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ApoVWG: Kritik von Hausärzten, KBV und BÄK an erweiterten Apothekenbefugnissen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Apotheken deutlich ab. Zwar unterstützt der Verband das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, das Apothekennetz zu sichern und Fachkräfte zu gewinnen. Die geplante Ausweitung der Aufgaben von Apotheken wird jedoch als problematisch angesehen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Möglichkeit, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Dadurch werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip geschwächt, bei dem Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, während Apothekerinnen und Apotheker prüfen und abgeben. Nach Ansicht des Verbands gefährdet dies vor allem bei chronisch kranken Menschen die Arzneimitteltherapiesicherheit, weil notwendige Therapieanpassungen, Wechselwirkungen oder Komplikationen ärztliche Begleitung erfordern. Zudem seien zentrale Begriffe wie „akute Erkrankung“ oder der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Gesetzentwurf unklar. Hinzu komme ein möglicher wirtschaftlicher Fehlanreiz, da Apotheken an jeder Abgabe verdienen würden.
Auch die erweiterten Möglichkeiten für Impfungen und Tests in Apotheken lehnt der Verband ab. Prävention und Früherkennung sollten in der hausärztlichen Praxis gebündelt werden, da dort die gesamte Krankengeschichte dokumentiert ist und eine koordinierte Versorgung stattfinden könne. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen fordert der Verband deshalb eine Informationspflicht der Apotheken gegenüber den behandelnden Hausärzten sowie eine Einbindung in die Standardanweisungen.
Gleichzeitig regt der Hausärzteverband an zu prüfen, ob Hausärzte in klar begrenzten Fällen Medikamente direkt in der Praxis abgeben dürfen, etwa in Notfällen, bei Hausbesuchen oder akuten Infektionsbehandlungen.
Auch KBV und Bundesärztekammer äußerten im Gesundheitsausschuss deutliche Kritik. Sie warnen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die ABDA hingegen verteidigt die Reform und sieht darin eine sinnvolle Stärkung der Apotheken.
(zuletzt aufgerufen 04.03.2026)
(zuletzt aufgerufen am 05.03.2026)
Apothekenreform soll neue pharmazeutische Dienstleistungen stärken
Mit dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte das Bundesgesundheitsministerium die Kompetenzen von Apotheken deutlich ausweiten. Nach Angaben der ABDA sollen fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister weiter zu stärken.
Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Ärztinnen und Ärzte künftig alle pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen können sollen. Zudem ist vorgesehen, die Impfkompetenz der Apotheken auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene auszuweiten. Auch bei der Arzneimittelabgabe sollen Apotheken mehr Spielraum erhalten. So könnten sie in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa zur kurzfristigen Anschlussversorgung mit der kleinsten verfügbaren Packungsgröße, wenn das Arzneimittel zuvor bereits über längere Zeit verordnet wurde. Geplant ist außerdem ein sogenannter „Pharmacy first“-Ansatz für akute, in der Regel unkomplizierte Erkrankungen, bei denen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel eigenständig abgeben dürfen. Systemisch wirkende Antibiotika sollen davon jedoch ausgeschlossen bleiben.
Weitere geplante Leistungen betreffen das Medikationsmanagement bei neu verordneter oder komplexer Dauermedikation, Präventionsangebote zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sowie eine intensivere Einweisung in die richtige Anwendung von Arzneimitteln, etwa bei Injektionen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Therapietreue, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Prävention zu verbessern.
Falls das Gesetz in Kraft tritt, soll die Bundesapothekerkammer innerhalb von zwei Monaten Arbeitsanweisungen für die neuen Leistungen entwickeln. Die Vergütung und Anspruchsberechtigung sollen anschließend zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geregelt werden. Insgesamt bewertet die ABDA die geplanten Neuerungen positiv, da sie evidenzbasiert seien und Apotheken ermöglichen würden, ihre pharmazeutische Expertise noch stärker in die Patientenversorgung einzubringen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-steckt-hinter-den-neuen-pdl-161566/
(zuletzt aufgerufen 01.01.2026)
(zuletzt aufgerufen am 12.01.2026)
Elektronische Patientenakte: Große Akzeptanz in der Ärzteschaft, aber weiter erhebliche Mängel
Eine neue Umfrage zeigt, dass die elektronische Patientenakte (ePA) von vielen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits genutzt und grundsätzlich positiv bewertet wird. Seit dem 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung für Arztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer verpflichtend. Ziel der ePA ist es, den Austausch medizinischer Informationen zu erleichtern und dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Nach einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Arztpraxen haben bereits 80 Prozent der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten Dokumente in die ePA hochgeladen. Zudem gaben etwa drei Viertel der Befragten an, bereits abgelegte Unterlagen wie Arztbriefe oder Befundberichte eingesehen und für Behandlungen genutzt zu haben. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird von fast 80 Prozent als hilfreich oder zumindest teilweise hilfreich eingeschätzt.
Trotz dieser grundsätzlich positiven Bilanz gibt es weiterhin deutliche Kritik. Vertreter aus Apotheken, Ärzteschaft und Kassen in Hessen bemängeln vor allem technische Probleme, unzureichende Datenqualität und komplizierte Abläufe. Viele Informationen in der ePA seien unvollständig, unstrukturiert oder schwer auffindbar. Außerdem sei häufig unklar, wer für die Aktualität und Korrektheit der Inhalte verantwortlich ist. Apotheken kritisieren insbesondere, dass wichtige Informationen oft nicht schnell genug erfassbar und für den Alltag nicht zuverlässig genug seien. Auch die Landesärztekammer Hessen sieht zwar grundsätzlich Chancen in der ePA, verweist aber auf funktionale Lücken und häufige Ausfälle der Telematikinfrastruktur. Noch schärfer äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die der ePA aktuell nur einen geringen praktischen Nutzen zuschreibt und sie als ineffizientes System mit erheblichen Schwächen bewertet.
Insgesamt zeigt sich: Die ePA wird zunehmend genutzt und besitzt Potenzial, doch ein wirklicher Mehrwert für die Versorgung entsteht erst, wenn Technik, Struktur, Verlässlichkeit und Datenqualität deutlich verbessert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-digitale-aldituete-ohne-suchfunktion/
(zuletzt aufgerufen 04.02.2026)
(zuletzt aufgerufen am 06.02.2026)
Urteil im Millionenprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel
Im Betrugsprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel im Wert von mehr als neun Millionen Euro hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei der ursprünglich vier Angeklagten verurteilt. Ein Apotheker aus München erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen versuchten Betrugs. Ein Mediziner und Geschäftsführer eines Nürnberger Unternehmens wurde wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung im Fall des Mediziners wurde bereits Revision eingelegt.
Zu Beginn des Verfahrens hatte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vier Männer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Im Laufe des Prozesses konnte sich dieser schwere Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten wurde deshalb gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Geschäftsmodell, bei dem apothekenpflichtige und hochpreisige Medikamente für schwerkranke Patientinnen und Patienten über ein Nürnberger Unternehmen vertrieben worden sein sollen. Nach Auffassung des Gerichts wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Apothekenpflicht umgangen. Die Arzneimittel seien direkt an die Kunden abgegeben, aber dennoch über eine Apotheke bei den Krankenkassen abgerechnet worden. Genau diese Abrechnungen summierten sich auf mehr als neun Millionen Euro.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieses Modell nicht gesetzeskonform war, da der beteiligte Apotheker keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die abgegebenen Arzneimittel gehabt habe. Damit sei eine Abrechnung gegenüber den Krankenkassen unzulässig gewesen. Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Einziehung der mehr als neun Millionen Euro beim Apotheker an.
Insgesamt zeigt das Urteil, dass der ursprüngliche Verdacht des Bandenbetrugs zwar nicht bestätigt wurde, das Gericht aber dennoch erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben bei der Arzneimittelabgabe und Abrechnung festgestellt hat.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/01/21/bewaehrungsstrafe-fuer-apotheker
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-162069/
(zuletzt aufgerufen am 21.01.2026)
Apothekenreform bietet Chancen stößt aber auch auf Kritik
Die Bundesapothekerkammer (BAK) bewertet den Regierungsentwurf zur Apothekenreform grundsätzlich positiv, sieht jedoch auch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht von BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann zeigt der Entwurf Anerkennung für den apothekerlichen Heilberuf und eröffnet neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Apotheken. Besonders die stärkere Ausrichtung auf pharmazeutische Leistungen wie Beratung, Medikationsanalysen und die Betreuung chronisch kranker Menschen wertet die BAK als grundlegenden Wandel. Diese Leistungen seien keine Zusatzangebote, sondern zentrale Aufgaben moderner Pharmazie. Damit sie im Alltag wirksam umgesetzt werden können, müssten sie jedoch dauerhaft, ausreichend und möglichst unbürokratisch vergütet werden.
Hoffmann betonte beim Fortbildungskongress Pharmacon, dass Apotheken weit mehr seien als reine Abgabestellen für Medikamente. Sie entlasteten Arztpraxen und Krankenhäuser, dienten als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem und seien vielerorts der letzte verbliebene Gesundheitsstandort. Gerade bei chronischen Erkrankungen, Mehrfachmedikation und beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung müssten Apotheken deshalb systematisch eingebunden werden. Ein Medikationsplan ohne die fachliche Expertise von Apothekerinnen und Apothekern bleibe unvollständig.
Zugleich kritisiert die BAK die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung des Apothekensystems. Zwischen dem gesetzlichen Versorgungsauftrag und der wirtschaftlichen Realität bestehe mittlerweile eine große Lücke. Die Politik müsse deshalb für verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen sorgen und die im Koalitionsvertrag angekündigte Planungssicherheit tatsächlich umsetzen.
Deutliche Ablehnung äußert die BAK gegenüber der geplanten PTA-Vertretung, auch wenn diese nur befristet erprobt werden soll. Die Leitung einer Apotheke müsse stets in der Verantwortung approbierter Apothekerinnen oder Apotheker bleiben. Hoffmann warnt, dass jede Aufweichung dieser Regelung die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährden und langfristig auch das Fremdbesitzverbot unter Druck setzen könnte. Insgesamt sieht die BAK in der Reform zwar Chancen, fordert aber klare politische Entscheidungen zugunsten einer starken und wohnortnahen Apothekenversorgung.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/chance-fuer-die-apotheken-wenn-die-politik-liefert-161973/
(zuletzt aufgerufen 18.01.2026)
(zuletzt aufgerufen am 19.01.2026)
Apotheken sollen eine größere Rolle bei Prävention, Früherkennung und Versorgung erhalten
Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.
Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.
Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.
Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:
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Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.
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Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.
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Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.
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(Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)
Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg
(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)
(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)
35 Jahre Einheit: Wie sich die Arzneimittelversorgung in Ost und West entwickelt hat
Zum 35. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung hebt die ABDA die Fortschritte, aber auch die verbliebenen Unterschiede in der Arzneimittelversorgung zwischen Ost- und Westdeutschland hervor. Grundsätzlich zeigt das neue Faktenblatt „35 Jahre Deutsche Einheit“, erstellt mit Unterstützung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI), dass die flächendeckende Versorgung durch Apotheken in beiden Landesteilen heute auf einem vergleichbar hohen Niveau ist. Dies stellt ein bedeutendes Ergebnis jahrzehntelanger Harmonisierung im Gesundheitswesen dar.
Dennoch lassen sich regionale Unterschiede erkennen, die vor allem auf unterschiedliche Gesundheitsgewohnheiten und Anwendungsweisen von Arzneimitteln zurückzuführen sind. So wird in Ostdeutschland häufiger geimpft, und ein größerer Anteil der Frauen nutzt die Anti-Baby-Pille. Auch Diabetes-Medikamente kommen dort stärker zum Einsatz. Im Westen hingegen ist der Antibiotikaverbrauch höher als im Osten. Diese Differenzen spiegeln medizinische Traditionen, verschiedene Versorgungsschwerpunkte sowie unterschiedliche Präventions- und Therapieansätze wider.
Positiv bewertet die ABDA, dass die Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in beiden Teilen Deutschlands seit der Wiedervereinigung deutlich gestiegen ist. Die Bevölkerung in Ost und West nutzt Apotheken regelmäßig, bringt ihnen großes Vertrauen entgegen und befürwortet ihre stärkere Einbindung in die Primärversorgung. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen.
Ein historischer Rückblick verdeutlicht die besondere Bedeutung dieses Jahrestages auch für die Apothekerschaft: Im Video zum 75-jährigen Bestehen der ABDA wird eine Szene vom Deutschen Apothekertag 1990 gezeigt, bei dem der damalige ABDA-Präsident Klaus Stürzbecher die Wiedervereinigung als historischen Moment für den Berufsstand würdigte. Nach nahezu fünf Jahrzehnten Trennung markierte sie auch für Apotheken den Beginn einer neuen gemeinsamen Entwicklung.
(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)
(zuletzt aufgerufen 03.10.2025)
EuGH: Polnisches Apothekenverbot verstößt gegen EU-Recht
Am 19. Juni 2025 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das Werbeverbot für Apotheken in Polen, das seit 2012 besteht, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-200/24). Apotheken können nach dem polnischen Arzneimittelgesetz nur eingeschränkt über ihren Standort und ihre Öffnungszeiten informiert werden. Eine kommerzielle Kommunikation, vor allem im Internet, ist verboten und mit Geldstrafe belegt. Eine Verletzung mehrerer Grundfreiheiten der EU, wie der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wurde von der Europäischen Kommission festgestellt. Diese Einschätzung wurde vom EuGH bestätigt und die Klage der Kommission wurde vollständig zurückgewiesen. Da die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr reglementierten Berufen wie Apothekern grundsätzlich erlaubt, ihre Dienstleistungen online zu bewerben, hält das Gericht das allgemeine Werbeverbot für eine unzulässige Einschränkung. Die nationalen Vorschriften können zwar bestimmte Inhalte festlegen, aber sie dürfen nicht zu einem allgemeinen Verbot führen.
Der EuGH wies die Argumentation Polens zurück, dass das Verbot nur auf Apotheker und Apothekerinnen anwendbar sei, die in einer Apotheke tätig seien. Da die Regelung auf mehr als zwei Drittel der Apotheker in Polen Anwendung findet, ist sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Auch der Zugang ausländischer Apotheker zum polnischen Markt werde durch das Verbot behindert und ihre Chancen, sich potenziellen Kunden bekannt zu machen, würden eingeschränkt.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit der Apotheker konnte Polen ebenfalls keine überzeugende Begründung für das Verbot vorbringen. Der EuGH wies darauf hin, dass berufsrechtliche Vorschriften kein generelles Werbeverbot bewirken dürfen.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C20024-werbeverbot-apotheken-polen
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbeverbot-fuer-apotheken-verstoesst-gegen-eu-recht-156830/
(zuletzt aufgerufen 19.06)
Rezeptfälschungen im Trend: Abnehmspritzen als Tatmotiv
Das zunehmende Interesse an Schlankheitsmitteln wie Ozempic, Wegovy und Mounjaro, die ursprünglich zur Diabetesbehandlung entwickelt worden waren, führt auch zu einer Zunahme gefälschter ärztlicher Rezepte in Deutschland. Das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen melden einen markanten Zuwachs solcher Delikte. Im letzten Jahr wurden in Niedersachsen hohe dreistellige Fallzahlen verzeichnet, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu den niedrigen dreistelligen Zahlen des Vorjahres darstellt. Auch auf nationaler Ebene versuchen Kriminelle, gefälschte Rezepte einzulösen. Die genauen Zahlen können jedoch aufgrund noch andauernder Ermittlungen schwanken.
In Bremen sind ähnliche Fälle bekannt, obwohl dort keine systematische Erfassung stattfindet. Die Polizei führt im laufenden Jahr Ermittlungen in sechs Fällen wegen Rezeptfälschungen für Abnehmspritzen durch. Solche Taten werden als Urkundenfälschung sowie als Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz klassifiziert. Apothekerkammern sensibilisieren Apotheken, wenn Muster erkennbar sind.
Die Apothekerkammer Niedersachsen berichtet, dass Apotheken regelmäßig verdächtige Papierrezepte für Antidiabetika melden. Fälschungen erkennen Apotheker, die gesetzlich zur Prüfung verpflichtet sind, häufig an Unregelmäßigkeiten wie einer ungewohnten Handschrift, fehlerhaften Aufdrucken oder verdächtigen Arzneimitteln.
Die Zunahme gefälschter Rezepte wird vom BKA auf die steigende Nachfrage, den begrenzten legalen Zugang und die hohen Preise dieser Medikamente zurückgeführt. Es gibt allerdings keine zentrale Statistik. Die Behörden fordern Wachsamkeit, da es nicht nur um wirtschaftlichen Betrug geht, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken für Patienten bestehen können.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundeskriminalamt-warnt-vor-mehr-rezeptfaelschungen-156653/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/rezeptfaelschungen-bka-schlaegt-alarm/#
(zuletzt aufgerufen 12.06.2025)
Gefahr für Medikamente bei Sommerhitze
Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni informiert die Bundesapothekerkammer, dass Apotheken gut auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten bei hohen Temperaturen vorbereitet sind. Hitzewellen können sowohl die Wirkung als auch die Haltbarkeit von Medikamenten beeinflussen. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, warnt davor, dass sich bei anhaltender Hitze die Wirkung von Arzneimitteln im Körper verändern kann, wodurch eine individuelle Dosisanpassung notwendig werden könne. Zugleich könnten Medikamente durch falsche Lagerung bei zu hohen Temperaturen unbrauchbar werden.
Besonders betroffen sind Medikamente wie Entwässerungsmittel, Blutdrucksenker und Schlaf- oder Abführmittel, da sie den Flüssigkeitshaushalt und die Thermoregulation des Körpers beeinflussen. Bei starkem Schwitzen kann die Wirkung verstärkt auftreten. Auch bei arzneimittelhaltigen Pflastern kann durch die stärkere Hautdurchblutung bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut gelangen, was das Risiko für Nebenwirkungen erhöht.
Für Apotheken gilt, dass Arzneimittel bei höchstens 25 Grad gelagert werden dürfen. Die meisten Medikamente überstehen einen Transport nach Hause an warmen Tagen gut, sollten aber dauerhaft nicht über 25 Grad gelagert werden. Kühlpflichtige Medikamente, wie Insuline, müssen laut Verpackung zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Einmal überhitzte Medikamente sollten nicht mehr verwendet werden – auch nach dem Abkühlen nicht, da viele Schäden unsichtbar bleiben. Manche Veränderungen, wie das Schmelzen von Zäpfchen, sind jedoch sichtbar. Andere, wie veränderte Dosiergenauigkeit bei Asthmasprays, können unbemerkt bleiben, wenn diese in der direkten Sonne gelagert wurden. Apotheken bieten hierzu eine persönliche Beratung an, um Risiken vorzubeugen.
(zuletzt aufgerufen 03.06.2025)