Schlagwort: ‘Arzneimitteltherapiesicherheit’
ApoVWG: Kritik von Hausärzten, KBV und BÄK an erweiterten Apothekenbefugnissen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Apotheken deutlich ab. Zwar unterstützt der Verband das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, das Apothekennetz zu sichern und Fachkräfte zu gewinnen. Die geplante Ausweitung der Aufgaben von Apotheken wird jedoch als problematisch angesehen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Möglichkeit, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Dadurch werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip geschwächt, bei dem Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, während Apothekerinnen und Apotheker prüfen und abgeben. Nach Ansicht des Verbands gefährdet dies vor allem bei chronisch kranken Menschen die Arzneimitteltherapiesicherheit, weil notwendige Therapieanpassungen, Wechselwirkungen oder Komplikationen ärztliche Begleitung erfordern. Zudem seien zentrale Begriffe wie „akute Erkrankung“ oder der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Gesetzentwurf unklar. Hinzu komme ein möglicher wirtschaftlicher Fehlanreiz, da Apotheken an jeder Abgabe verdienen würden.
Auch die erweiterten Möglichkeiten für Impfungen und Tests in Apotheken lehnt der Verband ab. Prävention und Früherkennung sollten in der hausärztlichen Praxis gebündelt werden, da dort die gesamte Krankengeschichte dokumentiert ist und eine koordinierte Versorgung stattfinden könne. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen fordert der Verband deshalb eine Informationspflicht der Apotheken gegenüber den behandelnden Hausärzten sowie eine Einbindung in die Standardanweisungen.
Gleichzeitig regt der Hausärzteverband an zu prüfen, ob Hausärzte in klar begrenzten Fällen Medikamente direkt in der Praxis abgeben dürfen, etwa in Notfällen, bei Hausbesuchen oder akuten Infektionsbehandlungen.
Auch KBV und Bundesärztekammer äußerten im Gesundheitsausschuss deutliche Kritik. Sie warnen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die ABDA hingegen verteidigt die Reform und sieht darin eine sinnvolle Stärkung der Apotheken.
(zuletzt aufgerufen 04.03.2026)
(zuletzt aufgerufen am 05.03.2026)
Apothekenreform soll neue pharmazeutische Dienstleistungen stärken
Mit dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte das Bundesgesundheitsministerium die Kompetenzen von Apotheken deutlich ausweiten. Nach Angaben der ABDA sollen fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister weiter zu stärken.
Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Ärztinnen und Ärzte künftig alle pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen können sollen. Zudem ist vorgesehen, die Impfkompetenz der Apotheken auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene auszuweiten. Auch bei der Arzneimittelabgabe sollen Apotheken mehr Spielraum erhalten. So könnten sie in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa zur kurzfristigen Anschlussversorgung mit der kleinsten verfügbaren Packungsgröße, wenn das Arzneimittel zuvor bereits über längere Zeit verordnet wurde. Geplant ist außerdem ein sogenannter „Pharmacy first“-Ansatz für akute, in der Regel unkomplizierte Erkrankungen, bei denen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel eigenständig abgeben dürfen. Systemisch wirkende Antibiotika sollen davon jedoch ausgeschlossen bleiben.
Weitere geplante Leistungen betreffen das Medikationsmanagement bei neu verordneter oder komplexer Dauermedikation, Präventionsangebote zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sowie eine intensivere Einweisung in die richtige Anwendung von Arzneimitteln, etwa bei Injektionen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Therapietreue, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Prävention zu verbessern.
Falls das Gesetz in Kraft tritt, soll die Bundesapothekerkammer innerhalb von zwei Monaten Arbeitsanweisungen für die neuen Leistungen entwickeln. Die Vergütung und Anspruchsberechtigung sollen anschließend zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geregelt werden. Insgesamt bewertet die ABDA die geplanten Neuerungen positiv, da sie evidenzbasiert seien und Apotheken ermöglichen würden, ihre pharmazeutische Expertise noch stärker in die Patientenversorgung einzubringen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-steckt-hinter-den-neuen-pdl-161566/
(zuletzt aufgerufen 01.01.2026)
(zuletzt aufgerufen am 12.01.2026)
Neuer AMTS-Aktionsplan 2026–2029: Mehr Sicherheit durch Digitalisierung
Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem neuen Aktionsplan 2026–2029 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) eine stärkere Ausrichtung auf digitale Lösungen. Ziel ist es, Medikationsfehler zu reduzieren und dadurch Patientinnen und Patienten besser zu schützen. AMTS umfasst alle Maßnahmen, die einen sicheren und optimalen Medikationsprozess gewährleisten und vermeidbare Risiken bei der Arzneimitteltherapie verringern.
Ein zentraler Schwerpunkt des Entwurfs ist die Digitalisierung des Medikationsprozesses. Vor allem die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts soll helfen, die Gesamtmedikation eines Patienten übersichtlich und aktuell darzustellen. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Apotheker und Pflegekräfte sollen dadurch einen besseren Überblick erhalten, um Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und andere Risiken frühzeitig zu erkennen. Auch der mögliche Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse von Medikationsdaten wird geprüft.
Darüber hinaus soll die AMTS-Fachkompetenz in Heil- und Pflegeberufen gestärkt werden. Vorgesehen ist die Einführung sogenannter AMTS-Stewardships: interprofessionell besetzter Teams, die institutions- und berufsgruppenübergreifend Risiken im Medikationsprozess verringern und AMTS als Qualitätsmerkmal in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen verankern sollen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Evaluation des Erfolgs bisheriger Aktionspläne. Da bislang kaum Daten zur praktischen Wirkung vorliegen, sollen bei einem Expertentreffen Möglichkeiten entwickelt werden, wie sich die Wirksamkeit künftiger Maßnahmen mithilfe von Gesundheitsdaten besser messen lässt.
Der Handlungsbedarf ist groß: Jährlich werden in Deutschland über 250.000 Menschen wegen Medikationsfehlern ins Krankenhaus eingeliefert. Der neue Aktionsplan versteht sich daher als wichtiger Schritt, um die Arzneimittelversorgung sicherer, transparenter und zukunftsfähiger zu machen.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kurs-fuer-e-medikationsplan/#
(zuletzt aufgerufen am 09.02.2026)
Apothekenreform bietet Chancen stößt aber auch auf Kritik
Die Bundesapothekerkammer (BAK) bewertet den Regierungsentwurf zur Apothekenreform grundsätzlich positiv, sieht jedoch auch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht von BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann zeigt der Entwurf Anerkennung für den apothekerlichen Heilberuf und eröffnet neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Apotheken. Besonders die stärkere Ausrichtung auf pharmazeutische Leistungen wie Beratung, Medikationsanalysen und die Betreuung chronisch kranker Menschen wertet die BAK als grundlegenden Wandel. Diese Leistungen seien keine Zusatzangebote, sondern zentrale Aufgaben moderner Pharmazie. Damit sie im Alltag wirksam umgesetzt werden können, müssten sie jedoch dauerhaft, ausreichend und möglichst unbürokratisch vergütet werden.
Hoffmann betonte beim Fortbildungskongress Pharmacon, dass Apotheken weit mehr seien als reine Abgabestellen für Medikamente. Sie entlasteten Arztpraxen und Krankenhäuser, dienten als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem und seien vielerorts der letzte verbliebene Gesundheitsstandort. Gerade bei chronischen Erkrankungen, Mehrfachmedikation und beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung müssten Apotheken deshalb systematisch eingebunden werden. Ein Medikationsplan ohne die fachliche Expertise von Apothekerinnen und Apothekern bleibe unvollständig.
Zugleich kritisiert die BAK die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung des Apothekensystems. Zwischen dem gesetzlichen Versorgungsauftrag und der wirtschaftlichen Realität bestehe mittlerweile eine große Lücke. Die Politik müsse deshalb für verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen sorgen und die im Koalitionsvertrag angekündigte Planungssicherheit tatsächlich umsetzen.
Deutliche Ablehnung äußert die BAK gegenüber der geplanten PTA-Vertretung, auch wenn diese nur befristet erprobt werden soll. Die Leitung einer Apotheke müsse stets in der Verantwortung approbierter Apothekerinnen oder Apotheker bleiben. Hoffmann warnt, dass jede Aufweichung dieser Regelung die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährden und langfristig auch das Fremdbesitzverbot unter Druck setzen könnte. Insgesamt sieht die BAK in der Reform zwar Chancen, fordert aber klare politische Entscheidungen zugunsten einer starken und wohnortnahen Apothekenversorgung.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/chance-fuer-die-apotheken-wenn-die-politik-liefert-161973/
(zuletzt aufgerufen 18.01.2026)
(zuletzt aufgerufen am 19.01.2026)
DAPI-Vorstand bestätigt: Hubmann bleibt Vorsitzender
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat einen neuen Vorstand gewählt und Dr. Hans-Peter Hubmann (61) einstimmig für weitere vier Jahre als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Hubmann steht dem DAPI bereits seit 2021 vor und bleibt damit auch in der kommenden Amtsperiode die zentrale Führungsperson des Instituts. Er betont die Rolle des DAPI bei der Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Durch Publikationen und Gutachten trage das Institut zur Verbesserung der sicheren Arzneimittelanwendung bei. Zusätzlich unterstützten die Auswertungen und Analysen des DAPI Apothekerkammern und -verbände, etwa bei der Vorbereitung von Verhandlungen, bei Schulungen oder bei Veranstaltungen. Hubmann zeigt sich erfreut, das Institut weiterhin leiten zu dürfen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bleibt unverändert: Cathrin Burs (62), Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, wurde ebenfalls mit allen Stimmen im Amt bestätigt. Neben ihr gehören weiterhin Thomas Benkert (69), Ehrenpräsident der Bundesapothekerkammer, sowie Dr. Peter Froese (65), Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA), dem Vorstand an.
Neu in das Gremium rückt Prof. Dr. Martin Schulz (66) auf. Er ist Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und zugleich Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Schulz war zuvor bereits als einer der beiden Geschäftsführer des DAPI tätig und übernimmt nun zusätzlich Verantwortung im Vorstand. Im Gegenzug scheidet Dr. Sebastian Schmitz (66), Hauptgeschäftsführer der ABDA, aus dem DAPI-Vorstand aus, da er nicht erneut kandidierte.
Zum Hintergrund: Das DAPI ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Getragen wird es derzeit von 15 Landesapothekerkammern und 15 Landesapothekerverbänden. Darüber hinaus unterstützen rund 250 Einzelmitglieder die Arbeit des Instituts durch jährliche Mitgliedsbeiträge.
(zuletzt aufgerufen 10.11)
erstellt 13.11
DAK-Gesundheit informiert über pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken
Die DAK-Gesundheit startet eine Informationskampagne, um ihre Versicherten über pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Apotheken aufzuklären. Auf einer eigens eingerichteten Webseite erklärt die Apothekerin Dr. Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin für wissenschaftliche Evaluation bei der ABDA, welche Beratungsangebote es gibt, wer Anspruch darauf hat und wie sie zur Patientensicherheit beitragen.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind kostenlose, vertiefte Beratungen in Apotheken, die über das übliche Beratungsgespräch hinausgehen. Sie richten sich an Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen in der Arzneimitteltherapie, etwa bei Inhalationsproblemen, Polymedikation, nach Organtransplantationen oder bei oraler Krebstherapie. Zudem gehört auch das Blutdruckmessen zu den fünf derzeit angebotenen pDL. Diese sollen helfen, Arzneimittel sicherer und wirksamer einzunehmen und so die Therapiesicherheit und Behandlungsqualität zu verbessern.
Griese-Mammen betont im Interview mit DAK-Patientensicherheitsbeauftragter Dr. Viola Sinirlioglu, dass die Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen und Versicherte die Dienstleistungen niedrigschwellig direkt in der Apotheke in Anspruch nehmen können, ohne vorherige Anmeldung oder bürokratische Hürden. Ziel sei es, Patientinnen und Patienten im Umgang mit ihren Medikamenten zu stärken und Fehlanwendungen zu vermeiden.
Während die DAK-Gesundheit das Angebot aktiv bewirbt, hatten andere Krankenkassen in der Vergangenheit Skepsis gegenüber den pDL geäußert oder deren Nutzen infrage gestellt – insbesondere beim Blutdruckmessen. Trotz dieser Kritik sieht die DAK in den pharmazeutischen Dienstleistungen einen wichtigen Schritt, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Arzneimitteltherapie nachhaltig zu fördern und die Rolle der Apotheken vor Ort zu stärken.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/dak-informiert-ueber-pdl/
(zuletzt aufgerufen 01.08)
(zuletzt aufgerufen 30.07)
Elektronische Patientenakte gewinnt an Fahrt
Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 verzeichnet die gematik eine beachtliche Zunahme in der Nutzung. Mittlerweile ist die ePA in knapp 46.000 der rund 160.000 medizinischen Einrichtungen Deutschlands im Einsatz, darunter Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäuser. Laut dem TI-Dashboard der gematik wurden innerhalb von drei Wochen etwa 50 Millionen Patientenakten eröffnet, wobei die täglichen Zugriffe bis zu sechs Millionen erreichen. Allein in der vergangenen Woche wurden rund 600.000 Dokumente in die Akten hochgeladen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) gewinnt zunehmend an Bedeutung im Praxisalltag. Mittlerweile wird täglich auf etwa 1,5 Millionen Medikationslisten zugegriffen. Diese Funktion erleichtert es dem medizinischen Fachpersonal erheblich, den Überblick über bestehende Therapien zu behalten und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der gematik, bezeichnet dies als Meilenstein für das deutsche Gesundheitswesen. Die ePA ermögliche eine sektorenübergreifende Versorgung, reduziere unnötige Doppeluntersuchungen und erleichtere die Anamnese. Besonderes Lob findet die Medikationsliste, die als konkreter praktischer Mehrwert angesehen wird. Die positiven Entwicklungen zeigten, dass die ePA zunehmend Akzeptanz findet und sich auf dem Weg befände, ein essenzieller Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland zu werden. Langfristig werde eine effizientere, sicherere und stärker patientenorientierte medizinische Versorgung angestrebt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-wird-immer-mehr-genutzt-156178/
(zuletzt aufgerufen 23.05.2025)
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/epa-nutzung-steigt
(zuletzt aufgerufen. 22.05.2025)
AMK neu besetzt: Stärkung der Arzneimittelsicherheit für 2025 bis 2028
Die ABDA hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Periode 2025 bis 2028 neu besetzt. Professor Dr. Martin Schulz bleibt weiterhin Vorsitzender. Die Kommission umfasst zukünftig 21 Mitglieder, darunter Fachleute aus Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie und Intensivmedizin. Neu hinzugekommen sind Professor Dr. Burkhard Kleuser und Professor Dr. Anne Seidlitz (beide Universität Berlin) sowie Professor Dr. Martina Hahn (Varisano Kliniken Frankfurt-Main-Taunus). Zum Jahresende 2024 scheiden Professor Dr. Rolf Daniels, Prof. Dietmar Schrenk und Professor Dr. Christoph Stein aus. Die AMK, die 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht, ist entscheidend für die Arzneimittelsicherheit. Sie dokumentiert Risiken, erfasst Meldungen aus Apotheken (über 10.000 im Jahr 2024) und warnt bei Rückrufen, Nebenwirkungen und Qualitätsdefiziten. Die Berliner Geschäftsstelle koordiniert die Kommunikation mit Behörden, Pharmaunternehmen und Apotheken. Laut Berufsordnung müssen alle Apothekerinnen und Apotheker Arzneimittelrisiken der AMK melden. Die ehrenamtlich tätige Kommission unterstützt die Apothekerschaft mit Fachinformationen und Stellungnahmen. ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass die AMK maßgeblich zum Patientenschutz in Deutschland beiträgt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/amk-mitglieder-neu-berufen-155410/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/amk-schulz-bleibt-vorsitzender/#
(zuletzt aufgerufen 17.04.2025)
Dosierungsangabe auf Rezepten sorgt für verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit
Seit November 2020 muss auf ärztlichen Rezepten die Dosierung festgehalten werden, beispielsweise „1-0-1“ für je eine Tablette morgens und eine abends.
Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vom Herbst 2023 zeigt, dass rund 44% der 318 befragten Apotheken bestätigen, dass die Dosierung auf einem Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert. Etwa 78% der Befragten betonten zudem, dass durch die Angabe der Dosierung potenzielle Medikationsfehler erkannt werden können. Somit könne man durch Rücksprache mit Patientinnen und Patienten möglichen Risiken begegnen.
Sollten Patientinnen oder Patienten bereits einen Medikationsplan haben, reicht das Kürzel „Dj“ auf dem Rezept. Dieses bedeutet „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“. Laut der befragten Apotheker sei auf ca. 50% der Rezepte dieses Kürzel, obwohl auf Nachfrage manche Betroffenen keinen Medikationsplan hätten. In dem Fall berät die Apotheke zur Medikation.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 29.04.2024)
Arzneimitteltherapiesicherheit kann durch Medikationsanalysen in der Apotheke gesteigert werden
Eine Beobachtungsstudie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat gezeigt, dass die Patienten von pharmazeutischen Dienstleistungen wie Medikationsanalysen profitieren können. So erhöhen strukturierte Medikationsanalysen in der Apotheke die Arzneimitteltherapiesicherheit massiv. Bei 98 Prozent der Patienten wurde mindestens ein arzneimittelbezogenes Problem festgestellt. Bei einem signifikanten Anteil der Patienten gelang es, die von den Apothekern formulierten Empfehlungen umzusetzen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, betont, dass durch die Studie untermauert werde, wie gut die Apotheker auf die im Apotheken-vor-Ort-Stärkungsgesetz vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen vorbereitet sind.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/21/studie-belegt-mehr-amts-durch-medikationsanalysen-in-der-apotheke, 7. Juni 2021