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SmartMed

Schlagwort: ‘digitales Gesundheitswesen’

Digitalisierung als Schlüssel für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit

30. Mai 2026 | von

Mit dem Aktionsplan „AMTS 2026–2029“ startet das Bundesministerium für Gesundheit die inhaltliche Umsetzung eines neuen Programms zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Digitale Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte mit Medikationsplan sollen helfen, den Medikationsprozess sicherer, strukturierter und übersichtlicher zu gestalten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte zur Auftaktsitzung der Koordinierungsgruppe AMTS, dass moderne Arzneimittel und Therapien zwar immer bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten, die gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente jedoch Risiken mit sich bringt. Unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen könnten in vielen Fällen vermieden werden, wenn mehr Aufmerksamkeit für Medikationsrisiken bestehe und ein besserer Überblick über die aktuelle Medikation geschaffen werde. Laut Warken führen Medikationsfehler jährlich zu schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen.

Die Koordinierungsgruppe AMTS untersucht daher, wie digitale Instrumente die Abläufe im Medikationsprozess verändern und welche Verbesserungen sich daraus für die Patientensicherheit ableiten lassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Nutzung von Gesundheitsdaten, insbesondere Routinedaten aus der Versorgung. Diese sollen künftig dazu beitragen, Entwicklungen in der Arzneimitteltherapiesicherheit kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten.

Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere, Frauen und hochbetagte Menschen sollen stärker berücksichtigt werden, da hier teilweise noch Forschungslücken bestehen. Die Koordinierungsgruppe setzt sich interprofessionell aus Vertreterinnen und Vertretern von BMG, Ärzteschaft, Apothekerschaft, Pflege, Krankenhäusern, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften und gesetzlicher Krankenversicherung zusammen. Damit wird die Bedeutung gemeinsamer Zusammenarbeit für eine sichere Arzneimitteltherapie hervorgehoben.

https://www.aerzteblatt.de/news/arzneimitteltherapiesicherheit-umsetzung-des-neuen-aktionsplans-beginnt-362fa4e8-76c2-4b83-8c61-0778143eca74

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/auftakttreffen-der-koordinierungsgruppe-amts/

(zuletzt aufgerufen 29.05.2026)

Geplanter Beschlagnahmeschutz für Daten der elektronischen Patientenakte

20. Mai 2026 | von

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) ausdrücklich unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung zu stellen. Hintergrund ist eine Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer, die auf bestehende datenschutzrechtliche und rechtliche Unsicherheiten hingewiesen hatten.

Nach aktueller Rechtslage gilt laut § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung ausdrücklich ein Beschlagnahmeverbot für die elektronische Gesundheitskarte. Für die elektronische Patientenakte fehlt jedoch bisher eine klare gesetzliche Regelung. Zwar wird teilweise vertreten, dass der Schutz auch die ePA umfasst, doch sehen KBV, BÄK und BPtK darin erhebliche Rechtsunsicherheiten. Besonders problematisch ist, dass sich die Daten der ePA meist nicht im direkten Gewahrsam von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen oder anderen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen befinden, sondern bei den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter der ePA. Dadurch könnte der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht im digitalen Raum geschwächt werden.

Die drei Organisationen hatten sich deshalb im Februar mit einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gewandt und eine eindeutige gesetzliche Klarstellung gefordert. Justizministerin Stefanie Hubig unterstützt diese Forderung und teilte mit, dass ihr Ministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit an einer entsprechenden Regelung arbeite. Ziel ist es, eindeutig festzulegen, dass sensible Gesundheitsdaten in der ePA, wie Diagnosen, Befunde und Behandlungsdaten, vor einer Beschlagnahmung durch Strafverfolgungsbehörden geschützt sind.

Damit soll das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen auch bei digital gespeicherten Gesundheitsdaten verfassungsrechtlich abgesichert werden.

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/05-13/ministerium-plant-beschlagnahmeschutz-fuer-inhalte-der-elektronischen-patientenakte

(zuletzt aufgerufen 13.05)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/justizministerin-verspricht-beschlagnahmeschutz-fuer-epa-165323/

(zuletzt aufgerufen 18.05)

Assistierte Telemedizin in Apotheken soll ab Juli 2026 starten

11. Mai 2026 | von

Die assistierte Telemedizin in Apotheken kann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 starten. Hintergrund ist ein Schiedsspruch zur Vergütung dieser neuen Leistung, nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zuvor nicht in allen Punkten einigen konnten. Die Entscheidung der Schiedsstelle muss allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden. Zudem muss auch die DAV-Mitgliederversammlung dem Vertrag noch zustimmen.

Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV, begrüßte den Schiedsspruch und zeigte sich zuversichtlich, dass Apotheken ihren Kundinnen und Kunden die assistierte Telemedizin ab Juli anbieten können. Sie betonte, dass diese Leistung vielen Menschen helfen könne, lange Wege zur Arztpraxis zu vermeiden. Gleichzeitig zeige die neue Aufgabe, wie wichtig und nah Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verankert seien.

Ein konkretes Beispiel für assistierte Telemedizin ist ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Apotheken könnten dafür ihre Beratungsräume nutzen, sodass Patientinnen und Patienten in einer vertraulichen und sicheren Umgebung per Video mit einer Arztpraxis kommunizieren können. Damit wird Digitalisierung im Gesundheitswesen direkt in der Apotheke erlebbar.

Der DAV und der GKV-Spitzenverband hatten sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bereits auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin verständigt. Dafür musste der Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V ergänzt werden. Da jedoch bei der Vergütung keine vollständige Einigung erzielt wurde, entschied die Schiedsstelle über die offenen Punkte. Die mündliche Verhandlung fand Mitte April 2026 statt. Nun liegt die Vereinbarung dem Bundesgesundheitsministerium vor, das sie innerhalb eines Monats beanstanden kann.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/assistierte-telemedizin-schiedsstelle-macht-weg-frei/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/05/08/assistierte-telemedizin-ab-juli-in-apotheken

(zuletzt aufgerufen 08.05.2026)

 

Elektronische Patientenakte wird Pflicht in Praxen und Kliniken

30. Oktober 2025 | von

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte müssen damit Diagnosen, Behandlungen und Medikationen von gesetzlich Versicherten zentral in der ePA hinterlegen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu vereinfachen, Therapien zu verbessern und medizinische Informationen schneller verfügbar zu machen. Die Nutzung der ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsdaten wie Laborwerte, Untersuchungsbefunde oder Medikamentenpläne jederzeit einsehbar zu machen – sofern der Patient zustimmt.

Bereits seit Januar wurden für rund 70 Millionen der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten durch die Krankenkassen angelegt. Nur wer aktiv widersprochen hat, besitzt keine ePA. Für Privatversicherte gilt dieser automatische Prozess nicht: Bislang bieten lediglich fünf von 36 privaten Krankenversicherern eine freiwillige ePA an.

Die Einführung wurde zuvor regional getestet und anschließend bundesweit ausgeweitet. Bislang konnten Ärzte die ePA freiwillig nutzen; nun gilt die gesetzliche Pflicht. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung allerdings weiterhin freiwillig. Ein späterer Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte. Zudem entscheiden Patienten selbst, welche Ärzte Einblick erhalten. Die Zugriffsrechte lassen sich über die ePA-App zeitlich und inhaltlich begrenzen.

Die Bundesregierung betont die Sicherheit der Daten: Nur berechtigte Personen können auf die ePA zugreifen, nicht einmal die Krankenkassen. Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis wird der Zugriff temporär ermöglicht. Da freigegebene Informationen jedoch allen behandelnden Berechtigten sichtbar werden, bietet ein internes Zugriffsprotokoll Transparenz: Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen oder hinzugefügt hat.

Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorangebracht und die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html#:~:text=Ab%20heute%20sind%20%C3%84rzte%20und,und%20damit%20zentral%20zug%C3%A4nglich%20machen.

(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)

https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-was-sie-zur-epa-wissen-muessen-957439.html

(zuletzt aufgerufen 27.10.2025)

Apotheker fordern stabile Systeme: E-Rezept kämpft mit häufigen Ausfällen

11. August 2025 | von

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert die anhaltenden Störungen und Ausfälle beim elektronischen Rezept (E-Rezept). Dessen Zuverlässigkeit sei so schlecht, dass es „der Deutschen Bahn den Rang ablaufe“, sagte ABDA-Chef Thomas Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Während Zugausfälle lediglich ärgerlich seien, könnten nicht abrufbare E-Rezepte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patienten haben.
Nach Angaben von Preis kam es allein in den vergangenen zwei Wochen an fünf Tagen zu Komplettausfällen oder massiven Beeinträchtigungen des E-Rezept-Systems oder der zugrunde liegenden Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch seien Zehntausende Patienten betroffen gewesen, die ihre Medikamente nicht oder nur verzögert erhielten.
Preis betonte, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens grundsätzlich notwendig sei, die derzeitige Unzuverlässigkeit jedoch nicht akzeptabel. Die zuständige Gematik, die die digitale Infrastruktur verwaltet, müsse dringend dafür sorgen, dass Apotheken und Arztpraxen in einem stabilen System arbeiten können. Zudem fordert die ABDA, dass Apotheken bei Systemausfällen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Patienten weiterhin zeitnah mit Arzneimitteln versorgen zu können.
Die Gematik wies die Kritik teilweise zurück. Einschränkungen, die die gesamte Infrastruktur betreffen, kämen nur selten vor. Man räume jedoch ein, dass einzelne Komponenten oder Dienste zuletzt wiederholt beeinträchtigt gewesen seien. Die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems hätten „oberste Priorität“, und es werde kontinuierlich daran gearbeitet, den Betrieb des E-Rezepts zu verbessern.
Seit der Einführung des E-Rezepts im Januar 2024 häufen sich die technischen Probleme, was nicht nur Apotheker, sondern auch Patientenschutzorganisationen zunehmend beunruhigt.

 

https://www.zeit.de/news/2025-08/08/apotheker-klagen-ueber-ausfaelle-im-system-fuer-e-rezepte

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/e-rezept-apotheker-stoerung-totalausfall-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-rezept-ausfaelle-100.html

(zuletzt aufgerufen 08.08)

Apotheker und Sozialverbände warnen vor Abschaffung gedruckter Beipackzettel

07. August 2025 | von

Apotheker und Sozialverbände in Deutschland lehnen Pläne der EU-Kommission ab, gedruckte Beipackzettel für Medikamente künftig schrittweise durch digitale Varianten per QR-Code und Smartphone zu ersetzen. Hintergrund ist eine geplante Reform des europäischen Arzneimittelrechts, mit der die Versorgungssicherheit verbessert und der Pharmasektor wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Digitale Beipackzettel sollen helfen, Lieferengpässe flexibler zu managen, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Zudem bieten sie Vorteile wie mehrsprachige Inhalte, barrierefreie Formate für Sehbehinderte sowie die Möglichkeit, Bilder und Videos einzubinden.
Trotz dieser Vorteile warnen Kritiker vor negativen Folgen einer vollständigen Digitalisierung. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, betont, elektronische Packungsbeilagen könnten die gedruckten nur ergänzen, nicht ersetzen. Jeder müsse sich barrierefrei über Medikamente informieren können, insbesondere in Notfällen. Viele ältere Menschen hätten keinen Zugang zu digitalen Geräten. Zudem dürften Apotheken und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden, etwa durch den Ausdruck digitaler Beipackzettel.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, spricht sich für ein „gedruckt und digital“-Modell aus. Alle Patientinnen und Patienten müssten weiterhin einen rechtlichen Anspruch auf eine Papierbeilage haben, damit niemand ausgeschlossen werde. Gleichzeitig erkennt sie die Vorteile digitaler Formate an – insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen, die auf barrierefreie elektronische Informationen angewiesen sind.
In mehreren EU-Staaten, darunter Frankreich, warnen bereits Verbraucher- und Patientenschützer vor dem möglichen Verschwinden der gedruckten Packungsbeilage, das ihrer Ansicht nach zu einer Digitalkluft im Gesundheitswesen führen könnte.

 

https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-abschaffung-von-beipackzetteln-fur-medikamente-a706f1cc-6bae-4e00-b04e-676abcaa81db

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warnungen-vor-dem-ende-gedruckter-beipackzettel-157993/

(zuletzt aufgerufen 07.08)

 

ePA: Kritik, Fortschritte und Zukunftsperspektiven

30. Juni 2025 | von

Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde vor rund sechs Monaten zunächst in Testgebieten und seit Ende April bundesweit eingeführt. Beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK) in Berlin zogen Experten aus der Medizin und Zivilgesellschaft eine nicht einheitliche Zwischenbilanz. Dr. Florian Fuhrmann von der gematik, die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, äußerte Zufriedenheit mit dem bisherigen Verlauf. Seine Beurteilung wurde von zwei Ärzten gestützt.

Kritik kam unter anderem von Dr. Sybille Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie bemängelte fehlende Funktionen wie eine Volltextsuche, da aktuell nur PDF-Dateien hochgeladen werden können, was die Arbeit erschwert. Zudem seien noch rund 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte von der ePA ausgeschlossen, da ihnen die notwendigen Module in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) fehlen oder noch nicht freigeschaltet wurden.

Auch Bianca Kastl vom Chaos Computer Club (CCC) äußerte sich kritisch und bezeichnete den Start als „ausbaufähig“. Der CCC hatte bereits zuvor auf Sicherheitslücken hingewiesen.

Ab dem 1. Oktober soll die Nutzung der ePA verpflichtend für alle Arztpraxen sein. Problematisch ist, dass es in Deutschland rund 130 PVS-Anbieter gibt, deren Systeme nicht alle mit der ePA kompatibel sind. Die gematik plant daher eine Konformitätsbewertung – nur zertifizierte Systeme sollen künftig abrechnungsfähig sein.

Fuhrmann sieht die ePA in fünf Jahren im medizinischen Alltag fest verankert. Langfristig könne auch Künstliche Intelligenz integriert werden, um Informationen automatisch zu bündeln – vorausgesetzt, der Gesetzgeber schafft passende Rahmenbedingungen.

https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-zwischenbilanz-nach-sechs-monaten-mit-der-epa-1352865.html

(zuletzt aufgerufen 27.06)

Apotheken in Not: Forderung nach Reform und Unterstützung

12. März 2025 | von

ABDA-Präsident Thomas Preis fordert im Zuge der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD, die Stabilisierung der Arzneimittelversorgung durch Vor-Ort-Apotheken als zentrales Thema in der Gesundheitspolitik zu verankern. Die Apotheken sehen sich mit gravierenden Herausforderungen konfrontiert: Lieferengpässe, eine dramatisch sinkende Apothekenzahl und eine seit zwölf Jahren ausbleibende Anpassung des Apothekenhonorars führen zu einer massiven Unterfinanzierung. Preis warnt, dass die Zahl der Apotheken 2024 mit 17.041 einen historischen Tiefstand erreicht hat – ein Rückgang von 530 Betrieben im Vergleich zum Vorjahr.

Besonders kritisch sieht Preis die Idee, das Bundesgesundheitsministerium in ein sogenanntes „Super-Ministerium“ zu integrieren. Angesichts des demografischen Wandels, medizinischen Fortschritts und der Digitalisierung müsse die Gesundheitspolitik weiterhin eigenständig und vorrangig behandelt werden. Nur so könne die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln langfristig gesichert bleiben.

Zudem fordert die ABDA ein Sofortprogramm zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken sowie eine Anhebung des Apothekenhonorars. Die aktuelle Vergütung – 8,35 Euro pro abgegebener Packung, abzüglich eines Zwangsrabatts – reiche längst nicht mehr aus, um die stark gestiegenen Betriebs- und Personalkosten zu decken.

Die ABDA strebt außerdem an, mit der neuen Regierung schnell über eine Ausweitung der Aufgabenbereiche der Apotheken zu sprechen. Geplant ist ein stärkeres Engagement im Bereich Prävention, Pflege, Impfen und Patientensteuerung – doch dies sei nur mit wirtschaftlich gesicherten Apotheken möglich.

Preis betont die Rolle der Apotheken als erste Ansprechpartner im Gesundheitswesen und fordert eine stärkere politische Anerkennung ihrer Bedeutung: Für eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung brauche es gestärkte Apotheken – auch als Teil eines funktionierenden Sozialstaats.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/preis-will-eigenstaendiges-gesundheitsministerium-153593/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/preis-gesundheit-nicht-als-unterabteilung/

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/koalitionsbildung-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung-muss-zentrales-thema-sein/

(zuletzt aufgerufen 04.03.2025)

Start der elektronische Patientenakte 3.0

01. Februar 2025 | von

Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.

Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.

Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Kurz-vor-Start-erstes-Aktensystem-zugelassen-10241211.html

(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)

https://www.kbv.de/html/69298.php

(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)

Holpriger Start der ePA-Testphase: Technische Probleme, Verzögerungen und Kritik

15. Januar 2025 | von

Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.

Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.

Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.

Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156956/Elektronische-Patientenakte-Testphase-startet-mit-Hindernissen

(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/elekronische-patientenakte-epa-test-modellregionen-100.html

(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)