Kategorie: ‘Krankenkasse’
Der Verband Pro Generika fordert eine Ausweitung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig zu sichern. Anlass ist die positive Entwicklung bei Kinderarzneimitteln in der Erkältungssaison 2025/26. Laut Verband habe sich die Versorgung dort deutlich stabilisiert, nachdem der Preis für Kinderfiebersaft um 67 Cent pro Flasche erhöht worden war. Diese Preisanpassung habe es den Herstellern ermöglicht, in zusätzliche Wirkstoffbestände, neue Lieferanten für Flaschen und Verpackungen sowie in zusätzliche Abfüllkapazitäten zu investieren.
Während sich die Lage bei Kinderarzneimitteln verbessert habe, bleibe die Versorgung bei anderen versorgungskritischen Wirkstoffen wie Antibiotika, Diabetesmedikamenten und Krebsarzneien angespannt. Deshalb schlägt Pro Generika vor, die bei Kinderarzneimitteln erfolgreiche Anreizlogik auf weitere Generika zu übertragen. Der Verband betont, dass es dabei nicht um Subventionen gehe, sondern um funktionierende Marktanreize, die eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ermöglichen.
Im Mittelpunkt steht ein „Masterplan für Versorgungssicherheit“, der drei Versorgungslagen unterscheidet: desolat, wacklig und angespannt. Für jede Lage werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. In einer desolaten Lage sollen Rabattverträge sofort ausgesetzt und zeitweise sogar verboten werden. Außerdem wird eine deutliche Preisanhebung von bis zu 100 Prozent gefordert. In einer wackligen Lage sollen keine neuen Rabattverträge mehr geschlossen, stattdessen Open-House-Modelle genutzt und die Preise moderat um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei einer angespannten Versorgungslage spricht sich der Verband für flexiblere Vorratspflichten, angepasste Zuschlagskriterien, Änderungen am Festbetragssystem und eine stärkere Verantwortung der Krankenkassen aus.
Die Kosten des Maßnahmenpakets beziffert Pro Generika auf etwa 310 bis 610 Millionen Euro. Ziel ist eine stabile Arzneimittelversorgung, ohne die gesetzliche Krankenversicherung unnötig zu belasten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/masterplan-zur-arzneimittelversorgung-163452/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/03/09/pro-generika-masterplan-gegen-lieferengpaesse
(zuletzt aufgerufen am 09.03.2026)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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24. Februar 2026 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Aktuell kommt es bei Versicherten der AOK und Barmer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung der Gesundheits-ID. Nach Angaben der Gematik liegt die Ursache in einer Störung des von T-Systems International GmbH betriebenen sektoralen Identity Providers (IDP). Betroffen sind vor allem die Anmeldung in der E-Rezept-App sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Zeitweise war sogar von einem „Totalausfall“ die Rede. Der alternative Einlöseweg für E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) — Ausdruck oder App mit PIN — blieb jedoch zunächst nutzbar.
Zusätzlich kam es in Apotheken zu weiteren technischen Problemen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). So konnten elektronische Gesundheitskarten von AOK- und teilweise auch Barmer-Versicherten zeitweise nicht korrekt eingelesen werden. Auch die Aktualisierung und Prüfung von Versichertendaten war gestört. Davon betroffen waren unter anderem das Versichertenstammdatenmanagement, die Nutzung von KIM-Nachrichten sowie weitere Funktionen rund um das E-Rezept. Teilweise konnten E-Rezepte nicht erstellt, verändert, eingelöst oder gelöscht werden.
Die Gematik teilte im Laufe des Tages mit, dass technische Redundanzmechanismen aktiviert wurden, damit Apotheken E-Rezepte trotz der Störung teilweise weiter bearbeiten konnten. Gegen 17:50 Uhr wurde schließlich Entwarnung gegeben: Die Störung sei behoben und es bestünden keine aktuellen Einschränkungen mehr beim Einlesen der eGK, beim Abruf von Versichertendaten oder beim Einlösen von E-Rezepten für die betroffenen Versicherten. Dennoch könne es vereinzelt noch Nachwirkungen geben.
Die Vorfälle zeigen, wie störanfällig die digitale Gesundheitsinfrastruktur weiterhin ist. Besonders problematisch ist dies, weil mit der AOK und der Barmer die größten gesetzlichen Krankenkassen betroffen waren. Zusammen versichern sie mehr als 35 Millionen Menschen in Deutschland.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/e-rezeptausfall-aok-karten-nicht-einlesbar/
(zuletzt aufgerufen 10.02.2026)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/totalausfall-bei-gesundheits-id-fuer-barmer-und-aok-versicherte-162742/
(zuletzt aufgerufen am 12.02.2026)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Patienten
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Im Betrugsprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel im Wert von mehr als neun Millionen Euro hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei der ursprünglich vier Angeklagten verurteilt. Ein Apotheker aus München erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen versuchten Betrugs. Ein Mediziner und Geschäftsführer eines Nürnberger Unternehmens wurde wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung im Fall des Mediziners wurde bereits Revision eingelegt.
Zu Beginn des Verfahrens hatte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vier Männer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Im Laufe des Prozesses konnte sich dieser schwere Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten wurde deshalb gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Geschäftsmodell, bei dem apothekenpflichtige und hochpreisige Medikamente für schwerkranke Patientinnen und Patienten über ein Nürnberger Unternehmen vertrieben worden sein sollen. Nach Auffassung des Gerichts wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Apothekenpflicht umgangen. Die Arzneimittel seien direkt an die Kunden abgegeben, aber dennoch über eine Apotheke bei den Krankenkassen abgerechnet worden. Genau diese Abrechnungen summierten sich auf mehr als neun Millionen Euro.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieses Modell nicht gesetzeskonform war, da der beteiligte Apotheker keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die abgegebenen Arzneimittel gehabt habe. Damit sei eine Abrechnung gegenüber den Krankenkassen unzulässig gewesen. Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Einziehung der mehr als neun Millionen Euro beim Apotheker an.
Insgesamt zeigt das Urteil, dass der ursprüngliche Verdacht des Bandenbetrugs zwar nicht bestätigt wurde, das Gericht aber dennoch erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben bei der Arzneimittelabgabe und Abrechnung festgestellt hat.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/01/21/bewaehrungsstrafe-fuer-apotheker
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-162069/
(zuletzt aufgerufen am 21.01.2026)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Politik
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20. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Im Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung möchte die Bundesregierung sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern einrichten. Diese Zentren sollen die Notfallversorgung in Deutschland flächendeckend, besser vernetzt und sektorenübergreifend organisieren. Ziel ist es, das bestehende Notfallsystem zu entlasten und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung zu lenken. Auch die Ausgabe von Medikamenten soll direkt vor Ort ermöglicht werden. Vorgesehen ist dafür, dass die INZ mit nahegelegenen Apotheken zusammenarbeiten. Falls dies nicht möglich ist, soll eine Apotheke aus der Umgebung eine zweite Offizin auf dem Gelände des jeweiligen Zentrums betreiben können. Dafür wären vereinfachte gesetzliche Vorgaben vorgesehen.
Kritik an diesen Plänen kommt jedoch von mehreren Seiten. Die ABDA warnt davor, durch zusätzliche Versorgungsangebote unnötige Parallelstrukturen zu schaffen und den bestehenden Apothekennotdienst zu schwächen. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilt diese Bedenken. In seiner Stellungnahme erklärt der Verband, dass der Aufbau neuer Apothekenstrukturen für die Notdienstversorgung erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern würde. Gleichzeitig würden diese Einrichtungen nur zu begrenzten Zeiten geöffnet sein und nicht zur regulären Versorgung beitragen. Zudem bestehe die Gefahr, bereits etablierte und funktionierende Strukturen im Notdienst zu gefährden.
Demgegenüber gibt es Überlegungen, die Arzneimittelversorgung moderner und digitaler zu gestalten. So kann sich die „Freie Allianz der Länder KVen“, ein Zusammenschluss von acht Kassenärztlichen Vereinigungen, eine enge Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Bereitschaftspraxen und Arzneimittelversendern vorstellen. Ergänzt werden könnte dies durch moderne Abgabeautomaten direkt an den Standorten der Notfallzentren. Laut einem LinkedIn-Beitrag eines Geschäftsführers habe dazu bereits ein konstruktives Gespräch mit dem CEO von Redcare Pharmacy stattgefunden.
Damit zeigt sich: Während die Bundesregierung die Versorgung in Notfällen verbessern will, ist noch offen, ob dies über klassische Apothekenstrukturen oder durch neue digitale Modelle erfolgen soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-am-abgabeautomaten-161129/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/01/abgabeautomaten-im-notdienst-kven-liebaeugeln-mit-arzneimittelversendern
(zuletzt aufgerufen am 10.12.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Patienten, Politik
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15. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die bisherigen politischen Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe in Deutschland haben nach Einschätzung des Pharmaverbands Pro Generika nur teilweise Wirkung gezeigt. Zwar habe sich die Versorgung mit Kinderarzneimitteln seit dem Lieferengpassbekämpfungsgesetz von 2023 verbessert, bei versorgungskritischen Medikamenten habe sich die Lage jedoch nicht entspannt. Besonders betroffen seien Antibiotika und ambulante Krebsmedikamente. Laut Pro Generika sei die Zahl der als kritisch eingestuften Wirkstoffe, die trotzdem nicht verfügbar sind, sogar gestiegen.
Als problematisch bewertet der Verband vor allem, dass europäische Hersteller bei Ausschreibungen für Antibiotika und Krebsmedikamente nur bei etwa der Hälfte der Wirkstoffe den Zuschlag erhalten hätten. Dadurch seien Investitionen in den Ausbau oder Neubau von Produktionsstätten in Europa ausgeblieben. Gleichzeitig bleibe Deutschland bei vielen Wirkstoffen stark von Herstellern in China und Indien abhängig. Das IGES-Institut nennt neben dieser Abhängigkeit auch Produktionsprobleme und eine hohe Nachfrage als Ursachen für die Engpässe.
Positiv sei laut Pro Generika, dass die 2023 eingeführten Lockerungen bei Preisvorgaben für Kinderarzneimittel Wirkung gezeigt hätten. So seien etwa Rabattverträge und Festbeträge für Kinderarzneien teilweise aufgehoben worden, außerdem müssten größere Vorräte vorgehalten werden. Nach Angaben des Verbands sei dadurch die Zahl der Engpässe bei Kinderarzneimitteln gesunken. Dennoch würden rund 60 Prozent dieser Medikamente weiterhin nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Am Beispiel von Paracetamol-Fiebersäften erklärte Pro Generika, dass die gelockerten Preisregeln zwar eine kostendeckende Produktion ermöglichten, aber noch nicht ausreichten, um neue Anbieter für den Markt zu gewinnen.
Insgesamt fordert Pro Generika deshalb, die Entlastungen auch auf versorgungskritische Arzneimittel auszuweiten. Dies sei nach Ansicht des Verbands finanzierbar, da die bisherigen Mehrkosten des Gesetzes deutlich unter den ursprünglich erwarteten Ausgaben lägen.
https://www.aerzteblatt.de/news/pharmaverband-sieht-mehr-engpasse-bei-versorgungskritischen-medikamenten-0e114a9c-7614-4313-b43f-96adaa6370ab
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/lieferengpaesse-eine-entspannung-ist-nicht-in-sicht/#
(zuletzt aufgerufen am 04.12.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Patienten
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30. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.
Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.
Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.
Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung
(zuletzt aufgerufen 27.11)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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30. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte müssen damit Diagnosen, Behandlungen und Medikationen von gesetzlich Versicherten zentral in der ePA hinterlegen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu vereinfachen, Therapien zu verbessern und medizinische Informationen schneller verfügbar zu machen. Die Nutzung der ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsdaten wie Laborwerte, Untersuchungsbefunde oder Medikamentenpläne jederzeit einsehbar zu machen – sofern der Patient zustimmt.
Bereits seit Januar wurden für rund 70 Millionen der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten durch die Krankenkassen angelegt. Nur wer aktiv widersprochen hat, besitzt keine ePA. Für Privatversicherte gilt dieser automatische Prozess nicht: Bislang bieten lediglich fünf von 36 privaten Krankenversicherern eine freiwillige ePA an.
Die Einführung wurde zuvor regional getestet und anschließend bundesweit ausgeweitet. Bislang konnten Ärzte die ePA freiwillig nutzen; nun gilt die gesetzliche Pflicht. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung allerdings weiterhin freiwillig. Ein späterer Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte. Zudem entscheiden Patienten selbst, welche Ärzte Einblick erhalten. Die Zugriffsrechte lassen sich über die ePA-App zeitlich und inhaltlich begrenzen.
Die Bundesregierung betont die Sicherheit der Daten: Nur berechtigte Personen können auf die ePA zugreifen, nicht einmal die Krankenkassen. Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis wird der Zugriff temporär ermöglicht. Da freigegebene Informationen jedoch allen behandelnden Berechtigten sichtbar werden, bietet ein internes Zugriffsprotokoll Transparenz: Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen oder hinzugefügt hat.
Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorangebracht und die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html#:~:text=Ab%20heute%20sind%20%C3%84rzte%20und,und%20damit%20zentral%20zug%C3%A4nglich%20machen.
(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)
https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-was-sie-zur-epa-wissen-muessen-957439.html
(zuletzt aufgerufen 27.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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In Potsdam, Berlin und München haben Polizei und Staatsanwaltschaft zeitgleich mehrere Objekte durchsucht, da mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) im Raum stehen. Im Fokus der Ermittlungen stehen vier Apotheken in Potsdam sowie die Geschäftsräume eines Abrechnungsdienstleisters in München. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei Verdächtige, denen illegaler Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgeworfen wird. Einer der Beschuldigten ist laut den Ermittlern ein ehemaliger Mitarbeiter der genannten Apotheken und der Polizei bereits bekannt. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Abrechnungsunterlagen, Zahlungsbelege sowie potenziell missbräuchlich nutzbare Wirkstoffe. Die Behörden prüfen derzeit, in welchem Umfang verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne gültige Rezepte verkauft wurden und ob es Hinweise auf manipulierte Abrechnungen gibt. Angaben über das gesamte Ausmaß des mutmaßlichen Delikts liegen bislang nicht vor, da die Auswertung der Beweismittel noch andauert. Die Durchsuchungen stehen vor dem Hintergrund eines erheblichen Anstiegs von Betrugsfällen im deutschen Gesundheitswesen. Laut dem aktuellen Bericht des GKV-Spitzenverbands „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ beläuft sich der Schaden durch bekannt gewordene Fälle allein in den Jahren 2022 und 2023 auf mehr als 200 Millionen Euro – der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Apotheken stehen dabei besonders im Fokus: Nahezu 86 Millionen Euro entfallen auf missbräuchliche Abrechnungen von Arznei- und Verbandsmitteln. In diesem Bereich meldeten die gesetzlichen Krankenkassen etwa 2.100 externe und 1.000 interne Verdachtsfälle. Von insgesamt 4.257 Ermittlungsverfahren wurden 2.055 abgeschlossen, wobei in 812 Fällen konkrete Schäden nachgewiesen werden konnten. Zwar gelang es den Krankenkassen, rund 37 Millionen Euro zurückzufordern, dennoch verbleiben Verluste in Höhe von etwa 50 Millionen Euro. Die aktuellen Ermittlungen sollen klären, ob das Netzwerk um die betroffenen Potsdamer Apotheken in ähnlichem Umfang den Arzneimittelverkauf manipuliert hat. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Verdächtigen strafrechtliche Konsequenzen, während die involvierten Apotheken mit erheblichen berufs- und zulassungsrechtlichen Sanktionen rechnen müssten.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/staatsanwaltschaft-vier-apotheken-durchsucht/
https://www.aerzteblatt.de/news/medikamentenhandel-durchsuchungen-in-mehreren-stadten-32df1ad7-618f-4e7f-a9a8-3763aebc3c8b
(zuletzt aufgerufen 21.05.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Politik
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Der AMNOG-Report 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, dass eine kleine Anzahl neuer, patentgeschützter Medikamente die Kosten für Medikamente in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich steigert. Trotz des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches die Preise neuer Medikamente an deren Zusatznutzen koppelt, stiegen die Ausgaben 2024 um 10,2 Prozent – während die Einnahmen nur um 5,7 Prozent wuchsen. Besonders auffällig sind einige wenige, hochpreisige Präparate: 35 Prozent der Ausgaben entfallen auf die Top-10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel. Ein Prozent dieser umsatzstärksten Medikamente verursacht 10,8 Prozent der Gesamtausgaben. Zwischen 2019 und 2024 erhöhten sich die DAK-Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 26 Prozent, während sie für Generika nur um 11 Prozent zunahmen. Die Kosten für sogenannte Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ein großer Teil der Ausgaben resultiert aus Neueinführungen seit 2021, die laut Report häufig zusätzliche Kosten verursachen, ohne bestehende Medikamente zu ersetzen. DAK-Chef Andreas Storm warnt vor einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden könnte. Daher fordert die DAK eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert, mehr Transparenz im AMNOG-System und dynamische Preisabschläge, die an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst sind. Das Ziel ist es, Innovationen bezahlbar und zugänglich zu halten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittelausgaben-steigen-trotz-aller-massnahmen-155922/
(zuletzt aufgerufen 13.05.2025)
https://www.zm-online.de/news/detail/arzneimittelausgaben-steigen-weiterhin-stark
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Krankenhaus, Krankenkasse, Patienten, Politik
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12. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Gematik wird vorgeworfen, Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu spät ernst genommen zu haben. Sicherheitsforscher wiesen bereits im August 2024 auf die Lücken hin, durch die mit einer SMC-B (Praxisausweis) und einem Konnektor ein unberechtigter Zugriff auf die ePA möglich war. Zunächst wurde der Angriff als unwahrscheinlich eingestuft, doch als bekannt wurde, dass auf Kleinanzeigen gültige Praxisidentitäten und SMC-Bs verkauft wurden, berief die Gematik eine Taskforce ein. Unklar bleibt, ob die Sicherheitslücken vor dem bundesweiten Rollout vollständig geschlossen werden. In Modellregionen haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA.
In Deutschland gibt es immer wieder Fälle von unzutreffenden Diagnosen in Patientenakten, die Betroffenen teils unbekannt sind. Sophie Riedinger, Social Media & Affiliate Marketing Expertin, fand zum Beispiel eine Diagnose einer „depressiven Episode“ (ICD-Code F329) in ihrer Akte, obwohl sie nie wegen einer Depression in Behandlung war. Über ähnliche Fälle wurde auch in sozialen Medien berichtet, etwa von Personen, die angeblich an Epilepsie oder Diabetes Typ 1 litten, ohne es zu wissen. Diese falschen Diagnosen entstehen häufig durch Abrechnungspraktiken im Gesundheitssystem, bei denen Diagnosen verwendet werden, um Behandlungen und zusätzliche Gelder von Krankenkassen zu erhalten. Das Problem tritt vor allem auf, wenn Menschen Versicherungen abschließen wollen. So führte Riedingers Diagnose dazu, dass sie 2024 von allen privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurde.
Versicherungsmakler Bastian Kunkel erklärt, dass solche falschen Diagnosen oft zu Ablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen, da Versicherungen die Patientenakten anfordern und diese fehlerhaften Diagnosen sofort als Risiko werten. Obwohl Ärzte solche Fehler meist direkt mit Patienten klären, wissen viele Betroffene oft nichts von den falschen Diagnosen, da sie ihre Akten nicht einsehen. Besonders bei gesetzlichen Krankenkassen ist es schwierig, Einsicht zu bekommen.
Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard eingeführt, um mehr Transparenz und Effizienz zu bieten. Doch auch hier bleiben Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und der Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu korrigieren. Patienten sind in der Regel auf die Kooperation ihrer Ärzte angewiesen, um Fehler zu beheben – was teuer und langwierig sein kann.
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Gematik-hielt-Sicherheitsluecke-fuer-akzeptabel-10259471.html
https://www.spiegel.de/gesundheit/patientenakte-ploetzlich-hatte-ich-eine-depressive-episode-nicht-naeher-bezeichnet-a-f905e22a-16bc-4df0-b0b0-8a177128cfa0
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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