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Kategorie: ‘Krankenkasse’

E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte

27. Dezember 2023 | von

Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.

Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.

Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)

Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor dem Zusammenbruch der ambulanten Versorgung

10. November 2023 | von

Seit Mitte Oktober wird unter dem Begriff „#Praxen Kollaps“ auf den drohenden Verlust von flächendeckender und wohnortnaher ambulanter Versorgung hingewiesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mehrere Aktionen gestartet, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Die Praxen stünden am Rande ihrer Belastungsgrenze während die Bundesregierung nichts unternehme, um gegenzusteuern, sondern vielmehr im Gegenteil einen Mangel an Wertschätzung für die Arbeit der Praxen an den Tag lege.

Besonders im Fokus der Aktionen steht eine Petition, die beim Bundestag eingereicht wurde. In der Petition wird unter anderem die Abschaffung des Budgets, eine sinnvolle Digitalisierung und weniger Bürokratie gefordert. Um das Anliegen vor dem Bundestag persönlich vortragen zu können, werden 50.000 Unterschriften benötigt.

 

Quellen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/146670/Petition-zur-Staerkung-der-ambulanten-Versorgung-KBV-Vorstand-ruft-zur-Unterstuetzung-auf

(zuletzt aufgerufen am 09.11.2023)

E-Patientenakte für alle ab 2025

25. Oktober 2023 | von

Aktuell müssen Patienten bei ihrer Krankenkasse per Opt-In die elektronische Patientenakte beantragen. Etwa 1 Prozent der Versicherten haben dies bisher getan. Laut dem Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen jedoch alle Versicherten ab 2025 automatisch eine E-Patientenakte erhalten. Wer keine E-Patientenakte haben wolle, müsse widersprechen.

Dieser Beschluss sorgte für Kritik und eine Petition für die Beibehaltung der Opt-In Variante wurde erstellt. Die Petition erhielt über 50.000 Unterschriften und wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses besprochen.

Die Kritik an der E-Patientenakte sei die Abschaffung der Schweigepflicht und fehlender Datenschutz. Dem kam das Bundesgesundheitsministerium entgegen und wies auf die verschlüsselte Übertragung der Daten hin. Es wurde auch betont, dass die Schweigepflicht weiterhin bestehe und Strafen drohen, wenn Ärzte sich nicht daran hielten.

Quellen: https://www.heise.de/news/Petition-gegen-Opt-out-Patientenakte-Gesundheitsministerium-laesst-Fragen-offen-9329301.html

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970564

(zuletzt aufgerufen am 11.10.2023)

E-Rezept nun auch für Privatversicherte verfügbar

27. September 2023 | von

Laut einer Mitteilung der Gematik wurde ein Verfahren entwickelt, um für Privatversicherte ein E-Rezept auszustellen. Für diese gab es bislang keine Option, ein E-Rezept zu erhalten, da sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen.

Das Ersatzverfahren, namens Online Check-In, ist ein smartphonebasiertes Verfahren, bei dem Arztpraxen die Krankenversicherungsnummer und weitere Daten per GesundheitsID erhalten. Ist der Online Check-In erfolgt, können Arztpraxen E-Rezepte ausstellen. Diese werden dann in der Gematik-App angezeigt und können in der Apotheke eingelöst werden. Dies erfolgt entweder per E-Rezept-App, Gematik-App oder auf einem Ausdruck.

Nach dem Einlösen des E-Rezepts erhalten Privatversicherte einen Kostenbeleg entweder in der Gematik-App oder als Ausdruck.

 

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/09/21/erstes-e-rezept-fuer-privatversicherte-eingeloest

(letzter Aufruf 27.09.2023)

Abbau bürokratischer und organisatorischer Hürden bei der Datennutzung

26. Juni 2023 | von

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant die Einführung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abzubauen und deren Nutzbarkeit zu verbessern.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle soll technisch und organisatorisch unabhängig von den Datenhaltern sein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu beraten. Zudem soll sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.

Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verfahren vor, mit dem Daten des Forschungsdatenzentrums und Daten der klinischen Krebsregister künftig datenschutzkonform und rechtssicher miteinander verknüpft werden können. Hierfür ist eine Genehmigung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle erforderlich. Auch das Forschungsdatenzentrum und die zuständigen Krebsregister müssen ihre Zustimmung zur Datenweitergabe geben.

Des Weiteren sollen Krankenkassen befugt sein, die Gesundheitsdaten auszuwerten und zu analysieren. Diese automatisierte Verarbeitung der vorhandenen Daten bei den Kassen soll ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den genannten Zwecken zulässig sein. Allerdings ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Die Versicherten sollen rechtzeitig von den Kranken- und Pflegekassen über die Datenauswertung und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144028/Gesetz-soll-Huerden-bei-Nutzung-von-Gesundheitsdaten-abbauen (Zugriff am 26.06.2023)

EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen

09. März 2023 | von

Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.

Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.

Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.

Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.

Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141467/Lauterbach-Elektronische-Patientenakte-ab-Ende-2024-fuer-alle-verbindlich

(letzter Aufruf 06.03.2023)

 

Schleswig-Holstein steigt aus der Testphase des E-Rezepts aus

21. Oktober 2022 | von

Schon im August hat die Kassenärztliche Vereinigung in Kiel angekündigt, dass sie aus dem E-Rezept-Test-Projekt aussteigen will. Grund dafür sind Bedenken wegen des Datenschutzes. So werden datenlose Transfer-QR-Codes schon als Gesundheitsdaten eingestuft und dürfen folglich nicht per Mail weiterverschickt werden.

Eine Alternative gibt es laut der KV derzeit nicht. Die Gematik-App könne aus verschiedenen Gründen nicht genutzt werden. Einerseits gäbe es zu wenige NFC-fähige Gesundheitskarten. Anderseits besäßen nur wenige Patienten den benötigten Smartphone-Typ. Eine weitere Hürde in der Einrichtung der App stellt das Verbot des Video-Ident-Verfahrens dar.  Das Video-Ident-Verfahren bot Patienten die Möglichkeit, sich bei den Krankenkassen zu identifizieren, indem sie mit ihrer Handykamera zeitgleich ihre Ausweispapiere und ihr Gesicht erfassten. Aufgrund einer Sicherheitslücke, die durch den Chaos Computer Club aufgedeckt wurde, hat die Gematik eben dieses Identifikationsverfahren verboten.

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/schleswig-holstein-zieht-sich-aus-e-rezept-test-zurueck-135131/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-schleswig-holstein-steigt-aus/

https://www.spiegel.de/netzwelt/krankenkassen-muessen-video-identifizierung-abschalten-a-2aed6892-55cd-4aab-aa33-a8e6dee848df

(Zugriff am 12.10.2022)

E-Rezepteinführung: Das Drei-Phasen-Ausrollmodell

31. August 2022 | von

Nachdem in den letzten Wochen laut Gematik über 30.000 E-Rezepte abgerechnet wurden, ist nun die erste Stufe zur Einführung des Tests abgeschlossen. Somit ist für KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel die Technik hinter dem e-Rezept ausreichend getestet und funktionstüchtig. Jedoch sei die Einführung noch längst nicht in Sicht. Als nächstes müssen die Bedingungen in der Praxis erprobt werden. Diese weitere Testphase soll in 100.000 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken stattfinden. In einem Drei-Phasen-Modell soll dabei der Fokus auf der Versorgung und dem Aufwand liegen. Innerhalb der ersten Phase werden nach Absprache mit den zuständigen KVen in Zusammenarbeit mit den Ärzten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein die entsprechenden Systeme intensiv getestet, indem alle Rezepte als e-Rezepte ausgestellt werden. Insbesondere soll der komplette Prozess getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies beinhaltet die Verordnung in der Praxis, die Sendung auf einen gematik-Server, der Abruf der e-Rezepte durch Apotheken und die Abrechnung des Rezeptes über die Krankenkasse. Bei Erfolg wird der Test zuerst auf sechs weitere KVen und danach, in der dritten Phase, auf das restliche Bundesgebiet ausgeweitet werden. Weiterhin sei auch wichtig, dass sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen über die neuen Prozesse informiert werden. Bei 450 Millionen Rezepte im Jahr müsse die Fehlerquote minimiert werden, da selbst ein kleiner Prozentteil immense negative Auswirkungen haben könne. Laut Angaben der gematik sind schätzungsweise  90% aller von der gematik als ‚E-Rezept-ready‘ eingestuften Apotheken in Deutschland technisch in der Lage, elektronische Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten. (Diese Schätzung basiert auf dem TI-Dashboard der gematik, welches 10.846 Apotheken als „E-Rezept-ready“ eingestuft.)

 

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136046/90-Prozent-der-Apotheken-aufs-E-Rezept-vorbereitet

https://www.kbv.de/html/59178.php

Zugriff auf beide am 15.08. 2022

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/e-rezept-start-fuer-apotheken-ab-1-september-die-kommenden-wochen-nutzen 

Zugriff auf beide am 31.08.2022

 

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/

Das Test-E-Rezept

25. März 2022 | von

Das Test-E-Rezept wurde auf zahlreiche Forderungen aus der Fach-Community nach einer Simulation des Praxisalltags ohne Patientinnen und Patienten hin entwickelt und soll als Motivation der Praxen dienen, innerhalb der Testphase das E-Rezept auszutesten. In Zusammenarbeit mit der Gematik stellt die Techniker Krankenkasse (TK) die notwendigen Daten zur Verfügung. Mithilfe des Test-E-Rezepts können Praxen nun die organisatorischen und technischen Abläufe erproben, indem sie für die fiktive Person Max Mustermann das E-Rezept ausstellen. Hierbei legen Ärztinnen und Ärzte mit den fiktiven Testaten ein E-Rezept an, erstellen eine Signatur und geben in dem Freitext der Verordnung das Wort „Test“ an. Mithilfe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der zugehörigen PIN findet die Autorisierung statt, bevor das Rezept ausgedruckt werden kann. Im gemeinsamen Testverlauf mit einer Apotheke kann das Rezept anschließend zu der Apotheke gebracht und in das Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Allerdings werden in diesen Übungsabläufen Abrechnungen und die Ausgabe von Medikamenten ausgeschlossen. Im letzten Schritt wird das Rezept wieder freigegeben und gelöscht.

Quelle: https://www.pharma-relations.de/news/das-test-e-rezept-ist-da (Zugriff am: 14.03.2022)