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SmartMed

Archiv für Mai 2021

E-Rezept-App der Gematik ab Juli verfügbar

31. Mai 2021 | von

Ab dem 1. Juli 2021 können Versicherte die kostenlose E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Das E-Rezept startet hierbei zunächst in einer Testphase in der Region Berlin-Brandenburg, soll im 4. Quartal aber bundesweit eingeführt werden. Den angemeldeten Nutzern sei es laut der Gematik von Anfang an möglich, E-Rezepte von Ärzten zu empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einzusehen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden. Ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6 sei jedoch die Voraussetzung. Diese Funktion wird für die Anmeldung in der App benötigt, da hier die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden muss. Im Laufe des zweiten Halbjahres plant die Gematik eine Funktion einzuführen, bei der bis zu drei Apotheken gleichzeitig bezüglich der Medikamentenverfügbarkeit angefragt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123977/Neue-E-Rezept-App-der-Gematik-steht-ab-Juli-bereit, 31. Mai 2021

Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte werden getroffen

24. Mai 2021 | von

Wiederholungsrezepte sollen auf Basis der gesetzlichen Grundlage zusammen mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. So sei die Erstellung von Mehrfachverordnungen erlaubt, die eine Erstabgabe und maximal drei wiederholende Abgaben vorsehen. Dadurch soll die kontinuierliche Versorgung von Patienten erleichtert werden. Die Verordnungen bleiben bis zu 365 Tage gültig. Wichtig sei, dass Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen Einlösefristen angeben müssen, um Fehlanwendungen und Missbrauch zu verhindern.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/g-ba-trifft-vorbereitungen-fuer-wiederholungsrezepte, 24. Mai 2021

Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

17. Mai 2021 | von

Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.

Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021

KBV: Digitalisierungsfristen sind kaum einzuhalten

10. Mai 2021 | von

Laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind die Umsetzungsfristen für kommende digitale Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) wahrscheinlich nicht einzuhalten. So sollen laut Gesetzgeber mehrere TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept, in der zweiten Jahreshälfte starten. Laut Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, gebe es einen Verzug bei der notwendigen technischen Ausstattung der Praxen. So gebe es bei dem elektronischen Heilberufsausweis Lieferfristen von bis zu acht Wochen. Dadurch werden nicht alle Ärzte einen Ausweis bis zum 1. Juli zur Verfügung haben, weshalb die Forderung des Gesetzgebers ins Leere laufen wird. Deshalb fordert die KBV, dass der Gesetzgeber dies zur Kenntnis nimmt und die Sanktionen aufhebt und die Fristen entsprechend verlängert. Ebenso solle die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nochmal verschoben werden, sodass Ergebnisse und festgestellte Mängel der Feldtests berücksichtigt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123455/Aktuelle-Digitalisierungsfristen-laut-KBV-kaum-zu-halten, 10. Mai 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021