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ApoVWG: Kritik von Hausärzten, KBV und BÄK an erweiterten Apothekenbefugnissen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Apotheken deutlich ab. Zwar unterstützt der Verband das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, das Apothekennetz zu sichern und Fachkräfte zu gewinnen. Die geplante Ausweitung der Aufgaben von Apotheken wird jedoch als problematisch angesehen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Möglichkeit, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Dadurch werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip geschwächt, bei dem Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, während Apothekerinnen und Apotheker prüfen und abgeben. Nach Ansicht des Verbands gefährdet dies vor allem bei chronisch kranken Menschen die Arzneimitteltherapiesicherheit, weil notwendige Therapieanpassungen, Wechselwirkungen oder Komplikationen ärztliche Begleitung erfordern. Zudem seien zentrale Begriffe wie „akute Erkrankung“ oder der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Gesetzentwurf unklar. Hinzu komme ein möglicher wirtschaftlicher Fehlanreiz, da Apotheken an jeder Abgabe verdienen würden.
Auch die erweiterten Möglichkeiten für Impfungen und Tests in Apotheken lehnt der Verband ab. Prävention und Früherkennung sollten in der hausärztlichen Praxis gebündelt werden, da dort die gesamte Krankengeschichte dokumentiert ist und eine koordinierte Versorgung stattfinden könne. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen fordert der Verband deshalb eine Informationspflicht der Apotheken gegenüber den behandelnden Hausärzten sowie eine Einbindung in die Standardanweisungen.
Gleichzeitig regt der Hausärzteverband an zu prüfen, ob Hausärzte in klar begrenzten Fällen Medikamente direkt in der Praxis abgeben dürfen, etwa in Notfällen, bei Hausbesuchen oder akuten Infektionsbehandlungen.
Auch KBV und Bundesärztekammer äußerten im Gesundheitsausschuss deutliche Kritik. Sie warnen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die ABDA hingegen verteidigt die Reform und sieht darin eine sinnvolle Stärkung der Apotheken.
(zuletzt aufgerufen 04.03.2026)
(zuletzt aufgerufen am 05.03.2026)
Ausgabe von über 100.000 Heilberufsausweisen an Ärzte
Ende Juli wurde die Marke von 100.000 Heilberufsausweisen geknackt. Der Heilberufsausweis wird unter anderem für die Umsetzung des vorgesehenen Starts der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Implementierung der elektronischen Patientenakte benötigt. Es gebe jedoch deutliche Unterschiede im Ausstattungsgrad bezogen auf den Versorgungsbereich der Ärzte. So wäre der Ausstattungsgrad im stationären Bereich deutlich geringer als im ambulanten. Dies liege laut der Bundesärztekammer aber daran, dass nicht jeder Arzt zwingend einen Ausweis benötigt, weil er zum Beispiel im Versorgungsalltag keinen unmittelbaren Zugriff auf Patientendaten benötige.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126144/Mehr-als-100-000-elektronische-Heilberufsausweise-an-Aerzte-ausgegeben, 16. August 2021
Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte
Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundesärztekammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.
Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019
Notfalldatensatz überzeugt auch im Praxistest
Zwischen Mai und Dezember 2016 haben 31 niedergelassene und sieben Klinikärzte aus der Region Münster und Umgebung gut 2500 Notfalldatensätze auf Wunsch von Patienten angelegt. Ziel dieses Projektes war es, herauszufinden ob sich das Anlegen dieser Daten gut in den Praxisalltag integrieren lässt.
Das erste Fazit zog das Uniklinikum Münster nun anlässlich eines Besuchs von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Sowohl bei den teilnehmenden Patienten, als auch bei den Ärzten sei das Projekt mehrheitlich gut angekommen, so Dr. Christian Juhra, Leiter der UKM-Stabstelle Telemedizin. Ab 2018 sollen die Datensätze laut E-Health Gesetz auf der eGK gespeichert werden, in dem Pionierprojekt in Münster erfolgte die Datensammlung zunächst noch auf Papier.
Quelle:
www.aerztezeitung.de, 13.04.2017
Vorwurf an die Ärztekammer Hessen
Die Ärztekammer Hessen hat mit Vorwürfen zu kämpfen, die Einführung der neuen Gesundheitskarte zu bremsen.
In anderen Regionen sind Ärzte bereits mit dem E- Arztausweis, dem sogenannten elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) ausgestattet, während die Hessische Ärztekammer dies für ihre Ärzte noch nicht ermöglicht. Laut des LÄK-Präsidenten Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach liege dies an der nicht vorhandenen, aber benötigten Infrastruktur.
Quelle:
www.aerztezeitung.de, 16.09.2016
Sinnvolle Telemedizin-Projekte
Mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers „Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinsicher Patientenversorgung“ präsentiert die Bundesärztekammer (BÄK) einige für die Patienten sinnvolle Telemedizinische-Verfahren.
Laut Vorsitzenden des Telematik-Ausschusses der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, müsse man zwischen angebotsgetriebenen Anwendungen und medizinisch sinnvollen Anwendungen unterscheiden. Ziel der telematischen Verfahren müsse immer eine hochwertige Patientenversorgung sein. Hier müsse man vor allem demographische Veränderungen und dem zunehmenden Ärztemangel entgegen wirken.
Folgende Verfahren wurden als nützlich eingestuft:
- Telekonsile, die die innerärztliche Kommunikation verbessern und Zugang zu Expertenwissen stellen, wie Teletumorkonferenzen in der interdisziplinären Versorgung oder Telekonsile in der Notfall- und Palliativversorgung
- Telemonitoring und -casemanagement chronisch Kranker, um Ärztemangel entgegen zu wirken
- Systeme der psychotherapeutischen Versorgung
- Verfahren zu Überbrückung von Versorgungslücken
Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.05.2015
Notfalldatenmanagement noch immer nicht geklärt
Vor allem in der Notfallbehandlung kann die elektronische Gesundheitskarte von hohem Nutzen sein. Neben der Eigenanamnese des Patienten könnte die eGK relevante Untersuchungsbefunde unmittelbar zur Verfügung stellen, die auch einen entscheidenden Einfluss auf die Versorgung der Patienten haben können. Zur Umsetzung fehlt zum einen jedoch eine funktionsfähige und sichere Telematikinfrastruktur, zum anderen ist die Frage welche medizinischen Daten gespeichert werden sollen noch ungeklärt.
Um dieser Frage nachzugehen bediente sich die Bundesärztekammer (BÄK) in einem mehrstufigen Prozess verschiedener Expertenmeinungen, um einen wissenschaftlich validierten Notfalldatensatz zu beschreiben, wobei vor allem die Gebrauchstauglichkeit und der Nutzen der Daten im Vordergrund stand.
Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der zugehörigen Quellenangabe.
Quelle:
ärzteblatt, 08.05.2015
Milliardengrab: Elektronische Gesundheitskarte
Noch immer seien nicht alle Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. In das Projekt seien bereits fast eine Milliarde Euro geflossen und noch immer würden sich die Beteiligten nicht einig werden.
Für den anstehenden Test der eGK sei man sich immer noch nicht einig, ob das der KVB geforderte KV-SafeNet oder die IT-Lösung der Gematik verwendet werden solle. Christian Zahn des Kassenverbands sehe das Projekt in Gefahr, werde nicht bald eine Lösung gefunden.
Quelle:
Spiegel Online, 18.06.2014
heise online, 18.06.2014
Arzneimitteltherapiesicherheit: Genuine Aufgabe der Ärzte
Trotz Vorteile des modernen Kommunikationsmanagements sehe die Ärzteschaft keine Unterstützung durch das neue Versichertenstammdatenmanagement mit der eGK.
Die neue eGK dürfe nicht zu mehr Bürokratieaufwand führen, sondern müsse sich in den Alltag eingliedern. Es sei klar, dass eine gesetzlich erzwungene Umsetzung der Telematik Infrastruktur nicht erfolgreich sein könne, sondern nur auf freiwilliger Basis funktioniere. Deshalb lehne die Ärzteschaft ab, einen quartalsmäßigen Datencheck vorzunehmen.
Die Einführung einer Online-Medikationsdatei und die Speicherung von Diagnosen werde von den Ärzten abgelehnt, denn die Arzneimitteltherapiesicherheit müsse in der Hand der Ärzteschaft bleiben.
Quelle:
DAZ online, 02.06.2014
heise online, 02.06.2014
Verbände der Leistungserbringer streiten Blockadevorwürfe ab
Die im März geäußerten Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den Leistungserbringern, diese würden das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte boykottieren, wiesen diese nun in einem offenen Brief zurück.
Verbände der Leistungserbringer wie der Bundesärztekammer (BÄK), dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und weiteren Organisationen erklärten in dem Brief, dass eine sichere Infrastruktur aus Sicht der Versorgungssicherheit seit vielen Jahren für notwendig erachtet würde.
Quelle:
ehealth.com, 14.05.2014