Archiv für März 2026
Elektronische Patientenakte und abrechnungsfähige Leistungen für Bundespolizisten ab 2025/2026
Ab dem 1. April 2026 steht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Damit ist die Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der vollständig an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Bereits seit dem 1. April 2025 können für diese Patientengruppe die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das elektronische Rezept und die elektronische Ersatzbescheinigung genutzt werden. Die Einführung der TI-Anwendungen erfolgt insgesamt schrittweise, da neben der Ausgabe der eGK auch technische Voraussetzungen für einzelne Anwendungen geschaffen werden müssen.
Sonstige Kostenträger sind Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten medizinischer Leistungen für bestimmte Personengruppen übernehmen. Im Fall der Bundespolizei sollen rund 45.000 Polizeivollzugsbeamte mit einer eGK ausgestattet werden. Dadurch können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschiedene TI-Anwendungen nutzen und die dazugehörigen Leistungen abrechnen, etwa die Anlage eines Notfalldatensatzes über die GOP 01640.
Für die ePA sind derzeit drei Gebührenordnungspositionen (GOP) relevant. Die GOP 01648 betrifft die Erstbefüllung der ePA und kann abgerechnet werden, wenn zuvor noch kein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut Dokumente in die ePA eingestellt hat. Sie ist sektorenübergreifend nur einmal pro Patient berechnungsfähig und noch bis zum 30. Juni 2026 abrechenbar. Die GOP 01647 gilt für eine weitere Befüllung der ePA, wenn ein persönlicher oder videogestützter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Sie kann einmal pro Behandlungsfall als Zuschlag abgerechnet werden. Die GOP 01431 ist für eine weitere Befüllung ohne Arzt-Patienten-Kontakt vorgesehen, etwa wenn Daten ohne direkten Kontakt eingestellt werden. Sie ist jedoch nur in Verbindung mit bestimmten GOP abrechnungsfähig und darf nicht neben einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale im selben Arztfall angesetzt werden.
(zuletzt aufgerufen am 27.03.2026)
Masterplan von Pro Generika: Neue Anreize gegen Arzneimittel-Lieferengpässe
Der Verband Pro Generika fordert eine Ausweitung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig zu sichern. Anlass ist die positive Entwicklung bei Kinderarzneimitteln in der Erkältungssaison 2025/26. Laut Verband habe sich die Versorgung dort deutlich stabilisiert, nachdem der Preis für Kinderfiebersaft um 67 Cent pro Flasche erhöht worden war. Diese Preisanpassung habe es den Herstellern ermöglicht, in zusätzliche Wirkstoffbestände, neue Lieferanten für Flaschen und Verpackungen sowie in zusätzliche Abfüllkapazitäten zu investieren.
Während sich die Lage bei Kinderarzneimitteln verbessert habe, bleibe die Versorgung bei anderen versorgungskritischen Wirkstoffen wie Antibiotika, Diabetesmedikamenten und Krebsarzneien angespannt. Deshalb schlägt Pro Generika vor, die bei Kinderarzneimitteln erfolgreiche Anreizlogik auf weitere Generika zu übertragen. Der Verband betont, dass es dabei nicht um Subventionen gehe, sondern um funktionierende Marktanreize, die eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ermöglichen.
Im Mittelpunkt steht ein „Masterplan für Versorgungssicherheit“, der drei Versorgungslagen unterscheidet: desolat, wacklig und angespannt. Für jede Lage werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. In einer desolaten Lage sollen Rabattverträge sofort ausgesetzt und zeitweise sogar verboten werden. Außerdem wird eine deutliche Preisanhebung von bis zu 100 Prozent gefordert. In einer wackligen Lage sollen keine neuen Rabattverträge mehr geschlossen, stattdessen Open-House-Modelle genutzt und die Preise moderat um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei einer angespannten Versorgungslage spricht sich der Verband für flexiblere Vorratspflichten, angepasste Zuschlagskriterien, Änderungen am Festbetragssystem und eine stärkere Verantwortung der Krankenkassen aus.
Die Kosten des Maßnahmenpakets beziffert Pro Generika auf etwa 310 bis 610 Millionen Euro. Ziel ist eine stabile Arzneimittelversorgung, ohne die gesetzliche Krankenversicherung unnötig zu belasten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/masterplan-zur-arzneimittelversorgung-163452/
(zuletzt aufgerufen am 09.03.2026)
ApoVWG: Kritik von Hausärzten, KBV und BÄK an erweiterten Apothekenbefugnissen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Apotheken deutlich ab. Zwar unterstützt der Verband das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, das Apothekennetz zu sichern und Fachkräfte zu gewinnen. Die geplante Ausweitung der Aufgaben von Apotheken wird jedoch als problematisch angesehen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Möglichkeit, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Dadurch werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip geschwächt, bei dem Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, während Apothekerinnen und Apotheker prüfen und abgeben. Nach Ansicht des Verbands gefährdet dies vor allem bei chronisch kranken Menschen die Arzneimitteltherapiesicherheit, weil notwendige Therapieanpassungen, Wechselwirkungen oder Komplikationen ärztliche Begleitung erfordern. Zudem seien zentrale Begriffe wie „akute Erkrankung“ oder der „aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft“ im Gesetzentwurf unklar. Hinzu komme ein möglicher wirtschaftlicher Fehlanreiz, da Apotheken an jeder Abgabe verdienen würden.
Auch die erweiterten Möglichkeiten für Impfungen und Tests in Apotheken lehnt der Verband ab. Prävention und Früherkennung sollten in der hausärztlichen Praxis gebündelt werden, da dort die gesamte Krankengeschichte dokumentiert ist und eine koordinierte Versorgung stattfinden könne. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen fordert der Verband deshalb eine Informationspflicht der Apotheken gegenüber den behandelnden Hausärzten sowie eine Einbindung in die Standardanweisungen.
Gleichzeitig regt der Hausärzteverband an zu prüfen, ob Hausärzte in klar begrenzten Fällen Medikamente direkt in der Praxis abgeben dürfen, etwa in Notfällen, bei Hausbesuchen oder akuten Infektionsbehandlungen.
Auch KBV und Bundesärztekammer äußerten im Gesundheitsausschuss deutliche Kritik. Sie warnen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die ABDA hingegen verteidigt die Reform und sieht darin eine sinnvolle Stärkung der Apotheken.
(zuletzt aufgerufen 04.03.2026)
(zuletzt aufgerufen am 05.03.2026)