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Schlagwort: ‘Apothekerschaft’

Apothekenreform erweitert Gesundheitsleistungen vor Ort

28. Mai 2026 | von

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG, wird das Aufgabenspektrum von Apotheken deutlich erweitert. Ziel der Reform ist es, die Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken zu stärken, insbesondere in ländlichen Regionen, und Apotheken stärker als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen einzubinden. Dadurch sollen sie künftig nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern auch bestimmte präventive, diagnostische und unterstützende Gesundheitsleistungen anbieten können.

Zu den neuen Möglichkeiten gehören Impfungen mit sämtlichen Totimpfstoffen für volljährige Kundinnen und Kunden, patientennahe Schnelltests auf bestimmte Erreger wie Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, RSV und Rotaviren sowie venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken. Diese sollen unter anderem die assistierte Telemedizin unterstützen und bei der Kontrolle von Blutwerten im Rahmen des Medikationsmanagements helfen. Auch pharmazeutische Dienstleistungen werden ausgeweitet, etwa zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Adipositas und tabakassoziierten Erkrankungen.

Ein besonders sensibler Punkt ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Diese soll nicht allgemein erlaubt sein, sondern nur in bestimmten Fällen, etwa bei dringender Anschlussversorgung bekannter Patientinnen und Patienten oder bei bestimmten unkomplizierten Erkrankungen. Die Apotheke wird dadurch nicht zum Ersatz für ärztliche Diagnostik oder Therapieentscheidungen.

Für Arztpraxen bedeutet die Reform neue Schnittstellen. Patienten könnten künftig mit Apothekenbefunden, Impfnachweisen oder Fragen zur Dauermedikation in die Praxis kommen. Dadurch entstehen Chancen zur Entlastung, aber auch zusätzlicher Abstimmungs- und Dokumentationsbedarf. Kritiker aus der Ärzteschaft warnen vor einer Verwischung ärztlicher Kompetenzen. Entscheidend wird daher sein, dass Kommunikation, Dokumentation und Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen klar geregelt werden.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Reformpaket-beschlossen-Apotheker-ruecken-zu-Hausaerzten-in-zweiter-Reihe-auf-463136.html

(zuletzt aufgerufen 22.05)

https://www.praktischarzt.de/magazin/apothekenreform/

(zuletzt aufgerufen 26.05)

Assistierte Telemedizin in Apotheken soll ab Juli 2026 starten

11. Mai 2026 | von

Die assistierte Telemedizin in Apotheken kann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 starten. Hintergrund ist ein Schiedsspruch zur Vergütung dieser neuen Leistung, nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zuvor nicht in allen Punkten einigen konnten. Die Entscheidung der Schiedsstelle muss allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden. Zudem muss auch die DAV-Mitgliederversammlung dem Vertrag noch zustimmen.

Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV, begrüßte den Schiedsspruch und zeigte sich zuversichtlich, dass Apotheken ihren Kundinnen und Kunden die assistierte Telemedizin ab Juli anbieten können. Sie betonte, dass diese Leistung vielen Menschen helfen könne, lange Wege zur Arztpraxis zu vermeiden. Gleichzeitig zeige die neue Aufgabe, wie wichtig und nah Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verankert seien.

Ein konkretes Beispiel für assistierte Telemedizin ist ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Apotheken könnten dafür ihre Beratungsräume nutzen, sodass Patientinnen und Patienten in einer vertraulichen und sicheren Umgebung per Video mit einer Arztpraxis kommunizieren können. Damit wird Digitalisierung im Gesundheitswesen direkt in der Apotheke erlebbar.

Der DAV und der GKV-Spitzenverband hatten sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bereits auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin verständigt. Dafür musste der Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V ergänzt werden. Da jedoch bei der Vergütung keine vollständige Einigung erzielt wurde, entschied die Schiedsstelle über die offenen Punkte. Die mündliche Verhandlung fand Mitte April 2026 statt. Nun liegt die Vereinbarung dem Bundesgesundheitsministerium vor, das sie innerhalb eines Monats beanstanden kann.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/assistierte-telemedizin-schiedsstelle-macht-weg-frei/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/05/08/assistierte-telemedizin-ab-juli-in-apotheken

(zuletzt aufgerufen 08.05.2026)

 

Apothekenreform soll neue pharmazeutische Dienstleistungen stärken

20. Februar 2026 | von

Mit dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte das Bundesgesundheitsministerium die Kompetenzen von Apotheken deutlich ausweiten. Nach Angaben der ABDA sollen fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister weiter zu stärken.

Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Ärztinnen und Ärzte künftig alle pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen können sollen. Zudem ist vorgesehen, die Impfkompetenz der Apotheken auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene auszuweiten. Auch bei der Arzneimittelabgabe sollen Apotheken mehr Spielraum erhalten. So könnten sie in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa zur kurzfristigen Anschlussversorgung mit der kleinsten verfügbaren Packungsgröße, wenn das Arzneimittel zuvor bereits über längere Zeit verordnet wurde. Geplant ist außerdem ein sogenannter „Pharmacy first“-Ansatz für akute, in der Regel unkomplizierte Erkrankungen, bei denen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel eigenständig abgeben dürfen. Systemisch wirkende Antibiotika sollen davon jedoch ausgeschlossen bleiben.

Weitere geplante Leistungen betreffen das Medikationsmanagement bei neu verordneter oder komplexer Dauermedikation, Präventionsangebote zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sowie eine intensivere Einweisung in die richtige Anwendung von Arzneimitteln, etwa bei Injektionen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Therapietreue, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Prävention zu verbessern.

Falls das Gesetz in Kraft tritt, soll die Bundesapothekerkammer innerhalb von zwei Monaten Arbeitsanweisungen für die neuen Leistungen entwickeln. Die Vergütung und Anspruchsberechtigung sollen anschließend zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geregelt werden. Insgesamt bewertet die ABDA die geplanten Neuerungen positiv, da sie evidenzbasiert seien und Apotheken ermöglichen würden, ihre pharmazeutische Expertise noch stärker in die Patientenversorgung einzubringen.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-steckt-hinter-den-neuen-pdl-161566/

(zuletzt aufgerufen 01.01.2026)

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/griese-mammen-was-steckt-hinter-den-neuen-pdl/

(zuletzt aufgerufen am 12.01.2026)

DAPI-Vorstand bestätigt: Hubmann bleibt Vorsitzender

13. November 2025 | von

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat einen neuen Vorstand gewählt und Dr. Hans-Peter Hubmann (61) einstimmig für weitere vier Jahre als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Hubmann steht dem DAPI bereits seit 2021 vor und bleibt damit auch in der kommenden Amtsperiode die zentrale Führungsperson des Instituts. Er betont die Rolle des DAPI bei der Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Durch Publikationen und Gutachten trage das Institut zur Verbesserung der sicheren Arzneimittelanwendung bei. Zusätzlich unterstützten die Auswertungen und Analysen des DAPI Apothekerkammern und -verbände, etwa bei der Vorbereitung von Verhandlungen, bei Schulungen oder bei Veranstaltungen. Hubmann zeigt sich erfreut, das Institut weiterhin leiten zu dürfen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bleibt unverändert: Cathrin Burs (62), Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, wurde ebenfalls mit allen Stimmen im Amt bestätigt. Neben ihr gehören weiterhin Thomas Benkert (69), Ehrenpräsident der Bundesapothekerkammer, sowie Dr. Peter Froese (65), Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA), dem Vorstand an.
Neu in das Gremium rückt Prof. Dr. Martin Schulz (66) auf. Er ist Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und zugleich Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Schulz war zuvor bereits als einer der beiden Geschäftsführer des DAPI tätig und übernimmt nun zusätzlich Verantwortung im Vorstand. Im Gegenzug scheidet Dr. Sebastian Schmitz (66), Hauptgeschäftsführer der ABDA, aus dem DAPI-Vorstand aus, da er nicht erneut kandidierte.
Zum Hintergrund: Das DAPI ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Getragen wird es derzeit von 15 Landesapothekerkammern und 15 Landesapothekerverbänden. Darüber hinaus unterstützen rund 250 Einzelmitglieder die Arbeit des Instituts durch jährliche Mitgliedsbeiträge.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/11/10/hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/dr-hans-peter-hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt/

(zuletzt aufgerufen 10.11)

 

erstellt 13.11

Apotheken sollen eine größere Rolle bei Prävention, Früherkennung und Versorgung erhalten

24. Oktober 2025 | von

Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.

Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.

Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.

Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:

  1. Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.

  2. Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.

  3. Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.

  4. (Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)

Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

https://www.aerzteblatt.de/news/arzte-sollen-pharmazeutische-dienstleistungen-in-apotheken-verordnen-03eafc5b-5204-4bc5-b65c-8d317b408eb7

(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)

Apothekenreform 2025: BMG legt Entwurf für mehr Versorgungskompetenz und neue Regeln vor

20. Oktober 2025 | von

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.

Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.

Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

Apotheker warnen vor neuem Medikamentenmangel im Winter

19. September 2025 | von

Deutschland ist nach Einschätzung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erneut schlecht auf den kommenden Winter vorbereitet. Laut ABDA-Präsident Thomas Preis sind derzeit mehr als 500 Medikamente offiziell als schwer verfügbar gemeldet, bei einigen bestehe sogar ein Versorgungsmangel. Besonders betroffen seien Antibiotika-Säfte für Kinder, das Asthma-Mittel Salbutamol sowie Medikamente gegen ADHS. Bei Fieber-, Erkältungs- und Hustensäften sei die Versorgung hingegen weitgehend gesichert.
Preis kritisiert, dass das Thema Lieferengpässe mittlerweile zu einem Dauerthema in Apotheken geworden sei. Der Hauptgrund liege in der Abhängigkeit von Produktionsstandorten außerhalb Europas. „Deutschland war früher die Apotheke der Welt, jetzt steht die Apotheke der Welt in China oder Indien“, sagte Preis. Produktionsprobleme in diesen Ländern wirkten sich unmittelbar auf die Arzneimittelversorgung in Europa und Deutschland aus.
Neben den Apothekern warnt auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) vor den Folgen der Engpässe. Sie seien besonders belastend für ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen, betonte SoVD-Vorstandsvorsitzender Michael Engelmeier. Er fordert, die im März gestartete Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der Arzneimittelproduktion in Europa dringend fortzusetzen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.
Zudem verlangt der SoVD mehr Handlungsspielraum für Apotheken, damit bürokratische Hürden abgebaut und Patienten im Notfall schneller versorgt werden können. Die Lage habe sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft, so Preis. Auch in der Wintersaison 2024/25 rechnen Apotheken und Ärzte erneut mit massiven Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten – ein Problem, das laut ABDA dringend politische Lösungen erfordert.

 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/apotheken-medikamente-engpass-100.html

(zuletzt aufgerufen 14.09)

https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-medikamentenmangel-57152a3d-d67a-445a-b4a6-10801a8cd5ca

(zuletzt aufgerufen 15.09)

Kippels bekräftigt Umsetzung der Apothekenreform und warnt vor weiterer Kommerzialisierung

11. September 2025 | von

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Georg Kippels (CDU), hat die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Apothekenreform bekräftigt. Bei der Klausurtagung des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) in Willich betonte Kippels, die Bundesregierung nehme die gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen „sehr ernst“. Apotheken vor Ort seien ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung und müssten wirtschaftlich gestärkt werden.
Der Staatssekretär zeigte Verständnis für die Forderung nach einer schnellen Honorarerhöhung, die ABDA-Präsident Thomas Preis im Gespräch erneut betonte. Apotheken könnten ihre wirtschaftliche Lage nicht eigenständig beeinflussen, daher müsse das Ministerium eine tragfähige Geschäftsgrundlage für die rund 17.000 Apotheken in Deutschland schaffen. Kippels bekräftigte, dass das Fixhonorar für Apotheken erhöht und dynamisiert werden solle, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht – ein konkreter Hinweis auf die bevorstehende Umsetzung.
Darüber hinaus sprach sich Kippels deutlich gegen eine zunehmende Kommerzialisierung der Arzneimittelversorgung durch internationale Versandhändler und rein verkaufsorientierte Gesundheitsangebote aus. Eine solche Entwicklung stehe im Widerspruch zum Versorgungsauftrag der Apotheken vor Ort.
Kritisch äußerte sich Kippels auch zum Retax-Verhalten der Krankenkassen. Sanktionen bei Formfehlern auf Rezepten, wie etwa die Nicht-Erstattung von 5.700 Euro in einem konkreten Fall, seien unverhältnismäßig und müssten dringend überprüft werden.
Zu den konkreten Inhalten der Apothekenreform äußerte sich Kippels nicht, sondern verwies auf die Rede von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die beim Deutschen Apothekertag 2025 in Düsseldorf weitere Details bekannt geben soll.

 

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/kippels-kommerzialisierung-der-arzneimittelversorgung-verhindern/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kippels-apothekenkapitel-wird-umgesetzt-158651/

(zuletzt aufgerufen 08.09)

 

erstellt 11.09

BGH kippt Preisbindung – Apotheken schlagen Alarm

20. Juli 2025 | von

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/preis-zum-bgh-urteil-rabatte-und-boni-gehoeren-nicht-in-die-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung/

(zuletzt aufgerufen 17.07)

EuGH: Polnisches Apothekenverbot verstößt gegen EU-Recht

23. Juni 2025 | von

Am 19. Juni 2025 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das Werbeverbot für Apotheken in Polen, das seit 2012 besteht, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-200/24). Apotheken können nach dem polnischen Arzneimittelgesetz nur eingeschränkt über ihren Standort und ihre Öffnungszeiten informiert werden. Eine kommerzielle Kommunikation, vor allem im Internet, ist verboten und mit Geldstrafe belegt. Eine Verletzung mehrerer Grundfreiheiten der EU, wie der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wurde von der Europäischen Kommission festgestellt. Diese Einschätzung wurde vom EuGH bestätigt und die Klage der Kommission wurde vollständig zurückgewiesen. Da die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr reglementierten Berufen wie Apothekern grundsätzlich erlaubt, ihre Dienstleistungen online zu bewerben, hält das Gericht das allgemeine Werbeverbot für eine unzulässige Einschränkung. Die nationalen Vorschriften können zwar bestimmte Inhalte festlegen, aber sie dürfen nicht zu einem allgemeinen Verbot führen.

Der EuGH wies die Argumentation Polens zurück, dass das Verbot nur auf Apotheker und Apothekerinnen anwendbar sei, die in einer Apotheke tätig seien. Da die Regelung auf mehr als zwei Drittel der Apotheker in Polen Anwendung findet, ist sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Auch der Zugang ausländischer Apotheker zum polnischen Markt werde durch das Verbot behindert und ihre Chancen, sich potenziellen Kunden bekannt zu machen, würden eingeschränkt.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit der Apotheker konnte Polen ebenfalls keine überzeugende Begründung für das Verbot vorbringen. Der EuGH wies darauf hin, dass berufsrechtliche Vorschriften kein generelles Werbeverbot bewirken dürfen.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C20024-werbeverbot-apotheken-polen

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbeverbot-fuer-apotheken-verstoesst-gegen-eu-recht-156830/

(zuletzt aufgerufen 19.06)