Kategorien
Seiten
-

SmartMed

Archiv für Mai 2026

Digitalisierung als Schlüssel für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit

30. Mai 2026 | von

Mit dem Aktionsplan „AMTS 2026–2029“ startet das Bundesministerium für Gesundheit die inhaltliche Umsetzung eines neuen Programms zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Digitale Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte mit Medikationsplan sollen helfen, den Medikationsprozess sicherer, strukturierter und übersichtlicher zu gestalten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte zur Auftaktsitzung der Koordinierungsgruppe AMTS, dass moderne Arzneimittel und Therapien zwar immer bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten, die gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente jedoch Risiken mit sich bringt. Unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen könnten in vielen Fällen vermieden werden, wenn mehr Aufmerksamkeit für Medikationsrisiken bestehe und ein besserer Überblick über die aktuelle Medikation geschaffen werde. Laut Warken führen Medikationsfehler jährlich zu schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen.

Die Koordinierungsgruppe AMTS untersucht daher, wie digitale Instrumente die Abläufe im Medikationsprozess verändern und welche Verbesserungen sich daraus für die Patientensicherheit ableiten lassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Nutzung von Gesundheitsdaten, insbesondere Routinedaten aus der Versorgung. Diese sollen künftig dazu beitragen, Entwicklungen in der Arzneimitteltherapiesicherheit kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten.

Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere, Frauen und hochbetagte Menschen sollen stärker berücksichtigt werden, da hier teilweise noch Forschungslücken bestehen. Die Koordinierungsgruppe setzt sich interprofessionell aus Vertreterinnen und Vertretern von BMG, Ärzteschaft, Apothekerschaft, Pflege, Krankenhäusern, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften und gesetzlicher Krankenversicherung zusammen. Damit wird die Bedeutung gemeinsamer Zusammenarbeit für eine sichere Arzneimitteltherapie hervorgehoben.

https://www.aerzteblatt.de/news/arzneimitteltherapiesicherheit-umsetzung-des-neuen-aktionsplans-beginnt-362fa4e8-76c2-4b83-8c61-0778143eca74

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/auftakttreffen-der-koordinierungsgruppe-amts/

(zuletzt aufgerufen 29.05.2026)

Apothekenreform erweitert Gesundheitsleistungen vor Ort

28. Mai 2026 | von

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG, wird das Aufgabenspektrum von Apotheken deutlich erweitert. Ziel der Reform ist es, die Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken zu stärken, insbesondere in ländlichen Regionen, und Apotheken stärker als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen einzubinden. Dadurch sollen sie künftig nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern auch bestimmte präventive, diagnostische und unterstützende Gesundheitsleistungen anbieten können.

Zu den neuen Möglichkeiten gehören Impfungen mit sämtlichen Totimpfstoffen für volljährige Kundinnen und Kunden, patientennahe Schnelltests auf bestimmte Erreger wie Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, RSV und Rotaviren sowie venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken. Diese sollen unter anderem die assistierte Telemedizin unterstützen und bei der Kontrolle von Blutwerten im Rahmen des Medikationsmanagements helfen. Auch pharmazeutische Dienstleistungen werden ausgeweitet, etwa zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Adipositas und tabakassoziierten Erkrankungen.

Ein besonders sensibler Punkt ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Diese soll nicht allgemein erlaubt sein, sondern nur in bestimmten Fällen, etwa bei dringender Anschlussversorgung bekannter Patientinnen und Patienten oder bei bestimmten unkomplizierten Erkrankungen. Die Apotheke wird dadurch nicht zum Ersatz für ärztliche Diagnostik oder Therapieentscheidungen.

Für Arztpraxen bedeutet die Reform neue Schnittstellen. Patienten könnten künftig mit Apothekenbefunden, Impfnachweisen oder Fragen zur Dauermedikation in die Praxis kommen. Dadurch entstehen Chancen zur Entlastung, aber auch zusätzlicher Abstimmungs- und Dokumentationsbedarf. Kritiker aus der Ärzteschaft warnen vor einer Verwischung ärztlicher Kompetenzen. Entscheidend wird daher sein, dass Kommunikation, Dokumentation und Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen klar geregelt werden.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Reformpaket-beschlossen-Apotheker-ruecken-zu-Hausaerzten-in-zweiter-Reihe-auf-463136.html

(zuletzt aufgerufen 22.05)

https://www.praktischarzt.de/magazin/apothekenreform/

(zuletzt aufgerufen 26.05)

Geplanter Beschlagnahmeschutz für Daten der elektronischen Patientenakte

20. Mai 2026 | von

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) ausdrücklich unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung zu stellen. Hintergrund ist eine Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer, die auf bestehende datenschutzrechtliche und rechtliche Unsicherheiten hingewiesen hatten.

Nach aktueller Rechtslage gilt laut § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung ausdrücklich ein Beschlagnahmeverbot für die elektronische Gesundheitskarte. Für die elektronische Patientenakte fehlt jedoch bisher eine klare gesetzliche Regelung. Zwar wird teilweise vertreten, dass der Schutz auch die ePA umfasst, doch sehen KBV, BÄK und BPtK darin erhebliche Rechtsunsicherheiten. Besonders problematisch ist, dass sich die Daten der ePA meist nicht im direkten Gewahrsam von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen oder anderen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen befinden, sondern bei den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter der ePA. Dadurch könnte der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht im digitalen Raum geschwächt werden.

Die drei Organisationen hatten sich deshalb im Februar mit einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gewandt und eine eindeutige gesetzliche Klarstellung gefordert. Justizministerin Stefanie Hubig unterstützt diese Forderung und teilte mit, dass ihr Ministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit an einer entsprechenden Regelung arbeite. Ziel ist es, eindeutig festzulegen, dass sensible Gesundheitsdaten in der ePA, wie Diagnosen, Befunde und Behandlungsdaten, vor einer Beschlagnahmung durch Strafverfolgungsbehörden geschützt sind.

Damit soll das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen auch bei digital gespeicherten Gesundheitsdaten verfassungsrechtlich abgesichert werden.

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/05-13/ministerium-plant-beschlagnahmeschutz-fuer-inhalte-der-elektronischen-patientenakte

(zuletzt aufgerufen 13.05)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/justizministerin-verspricht-beschlagnahmeschutz-fuer-epa-165323/

(zuletzt aufgerufen 18.05)

Assistierte Telemedizin in Apotheken soll ab Juli 2026 starten

11. Mai 2026 | von

Die assistierte Telemedizin in Apotheken kann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 starten. Hintergrund ist ein Schiedsspruch zur Vergütung dieser neuen Leistung, nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zuvor nicht in allen Punkten einigen konnten. Die Entscheidung der Schiedsstelle muss allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden. Zudem muss auch die DAV-Mitgliederversammlung dem Vertrag noch zustimmen.

Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV, begrüßte den Schiedsspruch und zeigte sich zuversichtlich, dass Apotheken ihren Kundinnen und Kunden die assistierte Telemedizin ab Juli anbieten können. Sie betonte, dass diese Leistung vielen Menschen helfen könne, lange Wege zur Arztpraxis zu vermeiden. Gleichzeitig zeige die neue Aufgabe, wie wichtig und nah Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verankert seien.

Ein konkretes Beispiel für assistierte Telemedizin ist ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Apotheken könnten dafür ihre Beratungsräume nutzen, sodass Patientinnen und Patienten in einer vertraulichen und sicheren Umgebung per Video mit einer Arztpraxis kommunizieren können. Damit wird Digitalisierung im Gesundheitswesen direkt in der Apotheke erlebbar.

Der DAV und der GKV-Spitzenverband hatten sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bereits auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin verständigt. Dafür musste der Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V ergänzt werden. Da jedoch bei der Vergütung keine vollständige Einigung erzielt wurde, entschied die Schiedsstelle über die offenen Punkte. Die mündliche Verhandlung fand Mitte April 2026 statt. Nun liegt die Vereinbarung dem Bundesgesundheitsministerium vor, das sie innerhalb eines Monats beanstanden kann.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/assistierte-telemedizin-schiedsstelle-macht-weg-frei/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/05/08/assistierte-telemedizin-ab-juli-in-apotheken

(zuletzt aufgerufen 08.05.2026)