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SmartMed

Schlagwort: ‘Arzt’

Start des „fit4translation“-Projekts

19. Januar 2024 | von

An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.

Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.

Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.

 

Quellen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148271/Digitalanwendungen-Projekt-will-Innovationen-in-Versorgung-bringen

https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-medizinische-informatik/alle-beitraege-aus-news/news/fit4translation-geht-im-rahmen-der-medizininformatik-initiative-an-den-start/

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung

19. Januar 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.

Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.

 

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte

27. Dezember 2023 | von

Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.

Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.

Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)

Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor dem Zusammenbruch der ambulanten Versorgung

10. November 2023 | von

Seit Mitte Oktober wird unter dem Begriff „#Praxen Kollaps“ auf den drohenden Verlust von flächendeckender und wohnortnaher ambulanter Versorgung hingewiesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mehrere Aktionen gestartet, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Die Praxen stünden am Rande ihrer Belastungsgrenze während die Bundesregierung nichts unternehme, um gegenzusteuern, sondern vielmehr im Gegenteil einen Mangel an Wertschätzung für die Arbeit der Praxen an den Tag lege.

Besonders im Fokus der Aktionen steht eine Petition, die beim Bundestag eingereicht wurde. In der Petition wird unter anderem die Abschaffung des Budgets, eine sinnvolle Digitalisierung und weniger Bürokratie gefordert. Um das Anliegen vor dem Bundestag persönlich vortragen zu können, werden 50.000 Unterschriften benötigt.

 

Quellen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/146670/Petition-zur-Staerkung-der-ambulanten-Versorgung-KBV-Vorstand-ruft-zur-Unterstuetzung-auf

(zuletzt aufgerufen am 09.11.2023)

E-Patientenakte für alle ab 2025

25. Oktober 2023 | von

Aktuell müssen Patienten bei ihrer Krankenkasse per Opt-In die elektronische Patientenakte beantragen. Etwa 1 Prozent der Versicherten haben dies bisher getan. Laut dem Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen jedoch alle Versicherten ab 2025 automatisch eine E-Patientenakte erhalten. Wer keine E-Patientenakte haben wolle, müsse widersprechen.

Dieser Beschluss sorgte für Kritik und eine Petition für die Beibehaltung der Opt-In Variante wurde erstellt. Die Petition erhielt über 50.000 Unterschriften und wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses besprochen.

Die Kritik an der E-Patientenakte sei die Abschaffung der Schweigepflicht und fehlender Datenschutz. Dem kam das Bundesgesundheitsministerium entgegen und wies auf die verschlüsselte Übertragung der Daten hin. Es wurde auch betont, dass die Schweigepflicht weiterhin bestehe und Strafen drohen, wenn Ärzte sich nicht daran hielten.

Quellen: https://www.heise.de/news/Petition-gegen-Opt-out-Patientenakte-Gesundheitsministerium-laesst-Fragen-offen-9329301.html

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970564

(zuletzt aufgerufen am 11.10.2023)

Gesundheitscheck-Up in Apotheken

25. Oktober 2023 | von

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass künftig Apotheken auch Vorsorgeuntersuchungen durchführen sollen. Dazu gehöre Blutdruckmessen oder Cholesterin- und Zuckerwerte bestimmen.

Dieser Plan stieß auf geteilte Meinungen. Der Bundesvorsitzende des deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, kritisiert die Pläne und betont, dass beispielsweise ein erhöhter Blutdruckwert zur Zeit der Messung nicht gleich eine Krankheit bedeute. Dies würde eher eine Angst im Patienten hervorrufen, statt ihm zu helfen.

Apotheker hingegen hätten eine grundsätzliche Bereitschaft, die Untersuchungen durchzuführen, jedoch könne es personaltechnisch womöglich nicht realisiert werden. Zudem müsse man genau betrachten, welche Untersuchungen man in den Apotheken anbieten wolle.

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/vorsorgestreit-gesundheitscheck-apotheke-lauterbach-100.html

(letzter Zugriff am 20.10.2023)

Referentenentwurf des Digitalisierungsgesetzes von Karl Lauterbach

24. Juli 2023 | von

Das geplante Digitalgesetz von Karl Lauterbach zielt darauf ab, den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil ist die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Möglichkeit, die ab 2025 genutzt werden kann, es sei denn, es wird explizit widersprochen. Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, technische Voraussetzungen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement zu schaffen und die ePA entsprechend technisch auszurüsten. Hierbei soll auch eine digitale Medikationsübersicht in der ePA enthalten sein. Des Weiteren sollen Digitale Gesundheitsanwendungen besser in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. Die assistierte Telemedizin wird gestärkt, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, insbesondere in schwer zu versorgenden Regionen. Zudem wird die bisherige 30%-Begrenzung für die Telemedizin aufgehoben.

Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html (Zugriff am 24.07.2023)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/14/das-digitalgesetz-wegbereiter-fuer-das-interprofessionelle-medikationsmanagement (Zugriff am 24.07.2023)

Pilotprojekt für bessere Versorgung in Pflegeheimen

06. September 2022 | von

In einem Pilotprojekt der AOK-Initiative „Stadt. Land. Gesund. für eine bessere ländliche Gesundheitsversorgung“ der AOK Nordost in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen bei Pflegeheimbewohnern vollständig via Videokonferenz durchgeführt werden. Die AOK Nordost arbeitet in diesem sechsmonatigen Projekt zusammen mit Pflegeheimen, Ärzten und dem Telemedizinanbieter Medkitdoc an der Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Hierbei wird das Problem des hohen Bedarfs an intensiver und kontinuierlicher ärztlicher Betreuung durch die in der Pflege noch wenig genutzten Möglichkeiten der Digitalisierung angegangen. Über Medkitdoc können die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden, indem verschiedene zertifizierte Medizingeräte zum Einsatz kommen. Die erhobenen Daten wie EKG und Blutsauerstoff werden über eine App während der Videokonferenz an den behandelnden Arzt weitergeleitet. Herz- und Lungengeräusche können ebenfalls mittels eines Stethoskops abgehört werden. Das Projekt könnte vor allem für Pflegeheimen auf dem Land, auf dem es immer weniger Ärzte gibt, von Bedeutung sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137000/Mit-Telemedizin-gegen-Aerztemangel-in-Pflegeheimen (Zugriff am: 02.09.2022)

E-Rezepteinführung: Das Drei-Phasen-Ausrollmodell

31. August 2022 | von

Nachdem in den letzten Wochen laut Gematik über 30.000 E-Rezepte abgerechnet wurden, ist nun die erste Stufe zur Einführung des Tests abgeschlossen. Somit ist für KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel die Technik hinter dem e-Rezept ausreichend getestet und funktionstüchtig. Jedoch sei die Einführung noch längst nicht in Sicht. Als nächstes müssen die Bedingungen in der Praxis erprobt werden. Diese weitere Testphase soll in 100.000 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken stattfinden. In einem Drei-Phasen-Modell soll dabei der Fokus auf der Versorgung und dem Aufwand liegen. Innerhalb der ersten Phase werden nach Absprache mit den zuständigen KVen in Zusammenarbeit mit den Ärzten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein die entsprechenden Systeme intensiv getestet, indem alle Rezepte als e-Rezepte ausgestellt werden. Insbesondere soll der komplette Prozess getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies beinhaltet die Verordnung in der Praxis, die Sendung auf einen gematik-Server, der Abruf der e-Rezepte durch Apotheken und die Abrechnung des Rezeptes über die Krankenkasse. Bei Erfolg wird der Test zuerst auf sechs weitere KVen und danach, in der dritten Phase, auf das restliche Bundesgebiet ausgeweitet werden. Weiterhin sei auch wichtig, dass sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen über die neuen Prozesse informiert werden. Bei 450 Millionen Rezepte im Jahr müsse die Fehlerquote minimiert werden, da selbst ein kleiner Prozentteil immense negative Auswirkungen haben könne. Laut Angaben der gematik sind schätzungsweise  90% aller von der gematik als ‚E-Rezept-ready‘ eingestuften Apotheken in Deutschland technisch in der Lage, elektronische Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten. (Diese Schätzung basiert auf dem TI-Dashboard der gematik, welches 10.846 Apotheken als „E-Rezept-ready“ eingestuft.)

 

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136046/90-Prozent-der-Apotheken-aufs-E-Rezept-vorbereitet

https://www.kbv.de/html/59178.php

Zugriff auf beide am 15.08. 2022

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/e-rezept-start-fuer-apotheken-ab-1-september-die-kommenden-wochen-nutzen 

Zugriff auf beide am 31.08.2022

 

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/