Kategorie: ‘Politik’
Ermittlungen gegen Apotheken wegen Verdachts auf Arzneimittelgesetz-Verstöße
In Potsdam, Berlin und München haben Polizei und Staatsanwaltschaft zeitgleich mehrere Objekte durchsucht, da mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) im Raum stehen. Im Fokus der Ermittlungen stehen vier Apotheken in Potsdam sowie die Geschäftsräume eines Abrechnungsdienstleisters in München. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei Verdächtige, denen illegaler Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgeworfen wird. Einer der Beschuldigten ist laut den Ermittlern ein ehemaliger Mitarbeiter der genannten Apotheken und der Polizei bereits bekannt. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Abrechnungsunterlagen, Zahlungsbelege sowie potenziell missbräuchlich nutzbare Wirkstoffe. Die Behörden prüfen derzeit, in welchem Umfang verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne gültige Rezepte verkauft wurden und ob es Hinweise auf manipulierte Abrechnungen gibt. Angaben über das gesamte Ausmaß des mutmaßlichen Delikts liegen bislang nicht vor, da die Auswertung der Beweismittel noch andauert. Die Durchsuchungen stehen vor dem Hintergrund eines erheblichen Anstiegs von Betrugsfällen im deutschen Gesundheitswesen. Laut dem aktuellen Bericht des GKV-Spitzenverbands „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ beläuft sich der Schaden durch bekannt gewordene Fälle allein in den Jahren 2022 und 2023 auf mehr als 200 Millionen Euro – der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Apotheken stehen dabei besonders im Fokus: Nahezu 86 Millionen Euro entfallen auf missbräuchliche Abrechnungen von Arznei- und Verbandsmitteln. In diesem Bereich meldeten die gesetzlichen Krankenkassen etwa 2.100 externe und 1.000 interne Verdachtsfälle. Von insgesamt 4.257 Ermittlungsverfahren wurden 2.055 abgeschlossen, wobei in 812 Fällen konkrete Schäden nachgewiesen werden konnten. Zwar gelang es den Krankenkassen, rund 37 Millionen Euro zurückzufordern, dennoch verbleiben Verluste in Höhe von etwa 50 Millionen Euro. Die aktuellen Ermittlungen sollen klären, ob das Netzwerk um die betroffenen Potsdamer Apotheken in ähnlichem Umfang den Arzneimittelverkauf manipuliert hat. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Verdächtigen strafrechtliche Konsequenzen, während die involvierten Apotheken mit erheblichen berufs- und zulassungsrechtlichen Sanktionen rechnen müssten.
(zuletzt aufgerufen 21.05.2025)
Hohe Arzneikosten gefährden GKV – DAK fordert Reformen
Der AMNOG-Report 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, dass eine kleine Anzahl neuer, patentgeschützter Medikamente die Kosten für Medikamente in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich steigert. Trotz des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches die Preise neuer Medikamente an deren Zusatznutzen koppelt, stiegen die Ausgaben 2024 um 10,2 Prozent – während die Einnahmen nur um 5,7 Prozent wuchsen. Besonders auffällig sind einige wenige, hochpreisige Präparate: 35 Prozent der Ausgaben entfallen auf die Top-10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel. Ein Prozent dieser umsatzstärksten Medikamente verursacht 10,8 Prozent der Gesamtausgaben. Zwischen 2019 und 2024 erhöhten sich die DAK-Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 26 Prozent, während sie für Generika nur um 11 Prozent zunahmen. Die Kosten für sogenannte Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ein großer Teil der Ausgaben resultiert aus Neueinführungen seit 2021, die laut Report häufig zusätzliche Kosten verursachen, ohne bestehende Medikamente zu ersetzen. DAK-Chef Andreas Storm warnt vor einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden könnte. Daher fordert die DAK eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert, mehr Transparenz im AMNOG-System und dynamische Preisabschläge, die an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst sind. Das Ziel ist es, Innovationen bezahlbar und zugänglich zu halten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittelausgaben-steigen-trotz-aller-massnahmen-155922/
(zuletzt aufgerufen 13.05.2025)
https://www.zm-online.de/news/detail/arzneimittelausgaben-steigen-weiterhin-stark
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
Arzneimittelgesetz steht über Gewissensentscheidung – Apotheker zieht Konsequenz
Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat entschieden, aus Gewissensgründen seinen Beruf aufzugeben und seine Approbation zurückzugeben. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2024. Zwar wurde Kersten kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, doch das Gericht stellte eindeutig fest, dass Apotheker gesetzlich verpflichtet sind, zugelassene Arzneimittel wie die „Pille danach“ auszugeben – selbst bei persönlichen Einwänden. Ein Recht auf Prüfung oder die Ablehnung aus Gewissensgründen existiere laut Gerichtsauslegung nicht. Als Teil ihrer gesetzlichen Aufgabe zur gesundheitlichen Versorgung und aufgrund des Kontrahierungszwangs (§ 43 AMG) dürfen Apotheker ihre privaten Überzeugungen nicht über ihre beruflichen Verpflichtungen stellen. Kersten hatte sich seit Jahren geweigert, die „Pille danach“ zu verkaufen, da er sie als potenziell lebensbeendend ansieht. Trotz Schließung seiner Apotheke im Jahr 2018 blieb er weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. Doch nach dem Urteil des OVG, das seine berufliche Tätigkeit faktisch unmöglich machte, beantragte Kersten im Mai 2025 die Rücknahme seiner Approbation. Zuständig für diesen Vorgang ist jedoch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und nicht die Apothekerkammer. Kersten kritisiert die fehlende Berücksichtigung seiner Gewissensfreiheit. Auch wenn er im berufsrechtlichen Verfahren freigesprochen wurde, halte er die Begründung des Gerichts für problematisch. Da er die Abgabe der „Pille danach“ nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sieht er keine Möglichkeit, seinen Beruf weiter auszuüben, und zieht daraus endgültig die Konsequenzen.
https://de.catholicnewsagency.com/news/19929/pille-danach-berliner-apotheker-kann-beruf-nach-gerichtsurteil-nicht-mehr-ausuben
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-will-wegen-pille-danach-approbation-abgeben-156027/
(zuletzt aufgerufen 19.05.2025)
Pharmabranche begrüßt Warkens Fokus auf Versorgungssicherheit
In ihrer ersten Rede im Bundestag hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU die zentralen Ziele ihrer Gesundheitspolitik vorgestellt, wobei die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung höchste Priorität einnimmt. Sie unterstrich die Notwendigkeit, Medikamente wieder zuverlässig verfügbar zu machen, um das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem zu stärken. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist der Neustart des Pharmadialogs, diesmal mit einem klaren Schwerpunkt auf der Versorgungssicherheit. Die Reaktionen aus der Branche sind positiv: Pro Generika, der Verband der Generikahersteller, begrüßt das klare Engagement der Ministerin. Geschäftsführer Bork Bretthauer lobte besonders ihre Dialogbereitschaft und ihr Verständnis für die Sorgen der Menschen. Er betonte, dass eine zuverlässige Arzneimittelversorgung Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gesundheitssystem sei und bot der Ministerin aktive Unterstützung an. Bretthauer hob hervor, dass Ministerin Warken als Erste seit Langem die Versorgungssicherheit von Medikamenten zur politischen Priorität erklärt habe. Pro Generika zeigt sich offen für eine enge Zusammenarbeit und betont die Dringlichkeit gemeinsamer Lösungsansätze zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Mit ihrer Ansprache setze Warken ein klares Signal: Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten ist unverzichtbar und soll künftig durch verstärkten Dialog mit allen Akteuren in der Branche verbessert werden.
(zuletzt aufgerufen 15.05.2025)
Start der ePA: Apotheken setzen auf Chancen und bessere Kooperation
Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beginnt am 29. April 2025, zunächst in einer freiwilligen Phase bis zum 1. Oktober. Die Apothekerschaft befürwortet diesen schrittweisen Start, da so die Nutzerakzeptanz und die Umsetzungsqualität gewährleistet werden können. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erkennt besonders im elektronischen Medikationsplan (eMP) großes Potenzial für eine bessere Patientenversorgung. DAV-Vorstand Dr. Jan-Niklas Francke kritisierte jedoch, dass der Starttermin ohne vorherige Abstimmung mit der Apothekerschaft oder anderen gematik-Gesellschaftern festgelegt wurde. Er bemängelt die mangelnde fachliche Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsministerium und Leistungserbringern in der letzten Legislaturperiode. Dennoch bereiten sich alle 17.000 Apotheken auf den Start vor. In der ersten Phase zeigt die ePA nur E-Rezepte in der Medikationsliste – Angaben zur Selbstmedikation kommen später. Erst mit dem vollständigen eMP, der auch durch Apotheken gepflegt werden könne, entstehe ein echter Mehrwert. Francke sieht darin einen möglichen „Game Changer“ für den Apothekenalltag und die Patientenversorgung. Laut DAV sind eine stabile Telematikinfrastruktur und schnelle Software-Updates in Apotheken entscheidend für den Erfolg. Die Apotheken sind startbereit und wünschen sich eine verbesserte Kooperation mit dem künftigen Bundesgesundheitsministerium.
(zuletzt aufgerufen 16.04.2025)
Skonto-Freigabe: Streit zwischen Apothekern und Großhandel
Die Wiedereinführung von Skonti wurde im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert. Apotheker bewerten die Maßnahme als unkomplizierte und preiswerte Entlastung, während der pharmazeutische Großhandel Bedenken äußert. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) warnt in einem Papier vor Risiken für die Arzneimittelversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Branche. Die als „finanzneutral“ deklarierte Skonto-Freigabe würde etwa 15.000 Euro jährlich pro Apotheke umverteilen – insgesamt 255 Millionen Euro bei rund 17.000 Apotheken. Dies entspräche etwa 82 % des prognostizierten Branchenergebnisses 2024 (310 Mio. €). Der Großhandel befürchtet Leistungsrückgänge wie reduzierte Lieferungen oder Engpässe bei Medikamenten. Der Phagro unterstreicht die Abhängigkeit der Apotheken von einer leistungsstarken Großhandelsstruktur. Die geplante Regelung sei nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern auch sachlich irreführend: Es handle sich nicht um klassische Skonti, sondern um uneingeschränkte Rabatte, die Apotheken begünstigten. Ein Skontoverbot habe nie bestanden; seit dem BGH-Urteil vom 28. Februar 2024 seien Nachlässe auf den variablen Großhandelszuschlag weiter zulässig. Der Großhandel appelliert an die Politik, die Arzneimittelversorgung nicht zu beeinträchtigen.
(zuletzt aufgerufen 10.04.2025)
US-Zölle alarmieren Pharmabranche: Sorge um Versorgung und Produktion
Die von US-Präsident Donald Trump geplanten Zölle in Höhe von 20% auf EU-Waren haben in Politik und Wirtschaft erhebliche Bedenken hervorgerufen. Zwar bleiben Medikamente vorerst befreit, doch die Pharmaindustrie warnt vor potenziellen Folgen für die Produktion. Bereits jetzt fallen Vorprodukte wie sterile Schläuche, die für die Medikamentenherstellung benötigt werden, unter die Abgaben. Claus Michelsen vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) sieht die Gefahr, dass ein Handelskonflikt die deutsche Produktion beeinträchtigen sowie die Arzneimittelversorgung und Arbeitsplätze gefährden könnte. Auch andere Branchenexperten üben Kritik. Sula Lockl vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) befürchtet Planungsunsicherheit und sinkende Investitionen. ABDA-Präsident Thomas Preis unterstreicht die Wichtigkeit des US-Marktes für die europäische Pharmabranche und verweist auf bereits vorhandene Lieferprobleme. Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland plädiert für eine widerstandsfähigere Versorgung und weniger Abhängigkeit von den USA. Laut VFA exportierte Deutschland 2024 Pharmaprodukte im Wert von 27 Mrd. Euro in die USA – etwa ein Viertel der Gesamtausfuhren. Gleichzeitig importierte Deutschland Arzneimittel im Wert von 12,2 Mrd. Euro sowie rund 12 % der benötigten Vorprodukte aus den USA. Bundeswirtschaftsminister Habeck und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigten Gegenmaßnahmen an, signalisierten aber auch Gesprächsbereitschaft. Ziel sei es, Handelsbarrieren zu verringern statt zu verschärfen. Die Pharmaindustrie drängt nun auf politische Entscheidungen, um die europäische Produktion zu stärken.
(zuletzt aufgerufen 03.04.2025)
Start des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS)
Am 26. März 2025 ist die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) in Kraft getreten. Ziel des EHDS ist es, den sicheren Austausch und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten innerhalb der EU zu erleichtern. Die Verordnung wird schrittweise eingeführt, wobei die EU-Mitgliedstaaten bis 2027 Zeit haben, die Vorgaben umzusetzen. Ab 2029 soll die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für die meisten Kategorien angewendet werden, und 2031 ist eine Ausweitung auf weitere Daten wie Genomdaten geplant.
Die ABDA begleitete das Gesetzgebungsverfahren seit 2022 und erreichte Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, insbesondere im Bereich des Berufsgeheimnisses und des Gesundheitsdatenschutzes. Die ABDA wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundsätze der Verordnung bei der praktischen Umsetzung eingehalten werden.
Wichtige Inhalte der Verordnung beinhalten die Vereinheitlichung elektronischer Rezepte in ein gemeinsames europäisches Format. Das Digitalisierungsgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die bereits 2024 in Kraft traten, berücksichtigen die Anbindung an den EHDS. Der EHDS stellt einen wesentlichen Teil der Europäischen Gesundheitsunion dar und wurde aus der EU-Datenstrategie entwickelt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-gesundheitsdatenverordnung-ab-heute-in-kraft-154073/
(zuletzt aufgerufen 26.03.2025)
Apotheken fordern Soforthilfe und Honoraranpassung
Die Apotheken in Deutschland, insbesondere in Nordrhein, fordern von der Politik dringend eine finanzielle Soforthilfe sowie eine dynamische Anpassung des Apothekenhonorars. Thomas Preis, Präsident der ABDA und Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, betont die existenzbedrohende Lage vieler Apotheken. Ohne eine sofortige Erhöhung des Fixhonorars und eine regelmäßige Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung drohe der Verlust der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Auch die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein warnt vor den Konsequenzen der aktuellen starren Vergütungsstruktur. Die steigenden Kosten und Anforderungen lassen sich mit dem seit über zehn Jahren unveränderten Apothekenhonorar nicht mehr decken. Laut TGL-Vorsitzenden Sebastian Berges und Constantin Biederbick gefährden die finanziellen Engpässe die Fähigkeit der Apotheken, konkurrenzfähige Gehälter zu zahlen. Infolgedessen wandert qualifiziertes Personal in andere Branchen ab.
Die Apothekenleiter fordern daher nicht nur kurzfristige Unterstützung, sondern eine langfristige, strukturelle Reform. Eine dynamische Honoraranpassung sei essenziell, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern und die Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu gewährleisten.
Gemeinsam mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen appellieren die Apotheker an die künftige Bundesregierung, grundlegende Probleme im Gesundheitswesen anzugehen und einen Politikwechsel einzuleiten. Ziel ist der Erhalt einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/tgl-soforthilfe-reicht-auf-dauer-nicht/#
(zuletzt aufgerufen 20.03.2025)