Kategorie: ‘Politik’
Im Betrugsprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel im Wert von mehr als neun Millionen Euro hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei der ursprünglich vier Angeklagten verurteilt. Ein Apotheker aus München erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen versuchten Betrugs. Ein Mediziner und Geschäftsführer eines Nürnberger Unternehmens wurde wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung im Fall des Mediziners wurde bereits Revision eingelegt.
Zu Beginn des Verfahrens hatte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vier Männer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Im Laufe des Prozesses konnte sich dieser schwere Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten wurde deshalb gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Geschäftsmodell, bei dem apothekenpflichtige und hochpreisige Medikamente für schwerkranke Patientinnen und Patienten über ein Nürnberger Unternehmen vertrieben worden sein sollen. Nach Auffassung des Gerichts wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Apothekenpflicht umgangen. Die Arzneimittel seien direkt an die Kunden abgegeben, aber dennoch über eine Apotheke bei den Krankenkassen abgerechnet worden. Genau diese Abrechnungen summierten sich auf mehr als neun Millionen Euro.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieses Modell nicht gesetzeskonform war, da der beteiligte Apotheker keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die abgegebenen Arzneimittel gehabt habe. Damit sei eine Abrechnung gegenüber den Krankenkassen unzulässig gewesen. Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Einziehung der mehr als neun Millionen Euro beim Apotheker an.
Insgesamt zeigt das Urteil, dass der ursprüngliche Verdacht des Bandenbetrugs zwar nicht bestätigt wurde, das Gericht aber dennoch erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben bei der Arzneimittelabgabe und Abrechnung festgestellt hat.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/01/21/bewaehrungsstrafe-fuer-apotheker
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-162069/
(zuletzt aufgerufen am 21.01.2026)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Politik
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20. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Im Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung möchte die Bundesregierung sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern einrichten. Diese Zentren sollen die Notfallversorgung in Deutschland flächendeckend, besser vernetzt und sektorenübergreifend organisieren. Ziel ist es, das bestehende Notfallsystem zu entlasten und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung zu lenken. Auch die Ausgabe von Medikamenten soll direkt vor Ort ermöglicht werden. Vorgesehen ist dafür, dass die INZ mit nahegelegenen Apotheken zusammenarbeiten. Falls dies nicht möglich ist, soll eine Apotheke aus der Umgebung eine zweite Offizin auf dem Gelände des jeweiligen Zentrums betreiben können. Dafür wären vereinfachte gesetzliche Vorgaben vorgesehen.
Kritik an diesen Plänen kommt jedoch von mehreren Seiten. Die ABDA warnt davor, durch zusätzliche Versorgungsangebote unnötige Parallelstrukturen zu schaffen und den bestehenden Apothekennotdienst zu schwächen. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilt diese Bedenken. In seiner Stellungnahme erklärt der Verband, dass der Aufbau neuer Apothekenstrukturen für die Notdienstversorgung erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern würde. Gleichzeitig würden diese Einrichtungen nur zu begrenzten Zeiten geöffnet sein und nicht zur regulären Versorgung beitragen. Zudem bestehe die Gefahr, bereits etablierte und funktionierende Strukturen im Notdienst zu gefährden.
Demgegenüber gibt es Überlegungen, die Arzneimittelversorgung moderner und digitaler zu gestalten. So kann sich die „Freie Allianz der Länder KVen“, ein Zusammenschluss von acht Kassenärztlichen Vereinigungen, eine enge Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Bereitschaftspraxen und Arzneimittelversendern vorstellen. Ergänzt werden könnte dies durch moderne Abgabeautomaten direkt an den Standorten der Notfallzentren. Laut einem LinkedIn-Beitrag eines Geschäftsführers habe dazu bereits ein konstruktives Gespräch mit dem CEO von Redcare Pharmacy stattgefunden.
Damit zeigt sich: Während die Bundesregierung die Versorgung in Notfällen verbessern will, ist noch offen, ob dies über klassische Apothekenstrukturen oder durch neue digitale Modelle erfolgen soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-am-abgabeautomaten-161129/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/01/abgabeautomaten-im-notdienst-kven-liebaeugeln-mit-arzneimittelversendern
(zuletzt aufgerufen am 10.12.2025)
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24. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Hartmannbund kritisiert die elektronische Patientenakte (ePA) als bislang nur unzureichend nutzbar und bemängelt eine schleppende Einführung. Obwohl die ePA in Politik und Gesundheitswesen als zentraler Meilenstein der Digitalisierung gilt, bleibe der erhoffte Nutzen im Versorgungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten bislang aus. Die Folge sei spürbare Ernüchterung: In ihrer aktuellen Form biete die ePA kaum praktische Vorteile und wirke vor allem wie eine digitale Ablage, die analoge Prozesse lediglich kopiert.
Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund und Vorstandsmitglied, fordert deshalb einen Kurswechsel: Die Diskussion über alle Eventualitäten dürfe nicht länger den Fortschritt bremsen, denn entscheidend sei jetzt eine konsequente, schnelle Umsetzung. Fertige Module und Ideen lägen nach Angaben des Verbandes längst vor, würden aber nicht zügig in die Versorgung gebracht. Stillstand gefährde zudem die Glaubwürdigkeit der gesamten Digitalisierung.
Der Ärzteverband warnt, die ePA könne zu einem „Datenfriedhof“ werden: ein unsortiertes Archiv, das weder in der Versorgung noch in der Forschung sinnvoll genutzt werden kann. Um echten Mehrwert zu schaffen, müsse sich die ePA zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug entwickeln. Dazu gehören automatisierte Integrationen von Laborbefunden, Bildgebung und Medikationsplänen, außerdem übersichtliche Verlaufsdarstellungen, Kumulativbefunde, Trendansichten sowie eine leistungsfähige Suchfunktion. Perspektivisch seien auch KI-gestützte Analysen denkbar.
Wichtig sei zudem, Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien und aktuelle Medikation jederzeit verfügbar zu machen und die ePA aktiv unterstützen zu lassen, etwa durch Warnhinweise bei Wechselwirkungen oder nötigen Dosisanpassungen. Für Patientinnen und Patienten fordert der Hartmannbund eine klar strukturierte Oberfläche, einfache Zugänge und präventive Empfehlungen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die ePA werde derzeit faktisch vor allem ambulant genutzt, während viele Krankenhäuser technisch abgehängt seien. Daher fordert der Verband verbindliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen an Praxis- und Krankenhaussoftware sowie mehr Datenharmonisierung durch die Gematik, etwa bei Labordaten. Ziel ist eine beschleunigte Weiterentwicklung der ePA bei gleichzeitig niedrigeren regulatorischen Hürden.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-auf-dem-weg-zum-datenfriedhof-160718/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/aerzte-fordern-tempo-bei-der-epa/#
(zuletzt aufgerufen 24.11)
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24. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.
Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.
Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.
Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:
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Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.
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Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.
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Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.
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(Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)
Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg
(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)
https://www.aerzteblatt.de/news/arzte-sollen-pharmazeutische-dienstleistungen-in-apotheken-verordnen-03eafc5b-5204-4bc5-b65c-8d317b408eb7
(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Politik
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20. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.
Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.
Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.
(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)
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11. September 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Georg Kippels (CDU), hat die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Apothekenreform bekräftigt. Bei der Klausurtagung des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) in Willich betonte Kippels, die Bundesregierung nehme die gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen „sehr ernst“. Apotheken vor Ort seien ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung und müssten wirtschaftlich gestärkt werden.
Der Staatssekretär zeigte Verständnis für die Forderung nach einer schnellen Honorarerhöhung, die ABDA-Präsident Thomas Preis im Gespräch erneut betonte. Apotheken könnten ihre wirtschaftliche Lage nicht eigenständig beeinflussen, daher müsse das Ministerium eine tragfähige Geschäftsgrundlage für die rund 17.000 Apotheken in Deutschland schaffen. Kippels bekräftigte, dass das Fixhonorar für Apotheken erhöht und dynamisiert werden solle, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht – ein konkreter Hinweis auf die bevorstehende Umsetzung.
Darüber hinaus sprach sich Kippels deutlich gegen eine zunehmende Kommerzialisierung der Arzneimittelversorgung durch internationale Versandhändler und rein verkaufsorientierte Gesundheitsangebote aus. Eine solche Entwicklung stehe im Widerspruch zum Versorgungsauftrag der Apotheken vor Ort.
Kritisch äußerte sich Kippels auch zum Retax-Verhalten der Krankenkassen. Sanktionen bei Formfehlern auf Rezepten, wie etwa die Nicht-Erstattung von 5.700 Euro in einem konkreten Fall, seien unverhältnismäßig und müssten dringend überprüft werden.
Zu den konkreten Inhalten der Apothekenreform äußerte sich Kippels nicht, sondern verwies auf die Rede von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die beim Deutschen Apothekertag 2025 in Düsseldorf weitere Details bekannt geben soll.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/kippels-kommerzialisierung-der-arzneimittelversorgung-verhindern/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kippels-apothekenkapitel-wird-umgesetzt-158651/
(zuletzt aufgerufen 08.09)
erstellt 11.09
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Politik
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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bewertet die jüngsten Entwicklungen im Handelsabkommen zwischen der EU und den USA als nur teilweise positiv. Zwar seien durch die Ende Juli vereinbarte Absichtserklärung höhere Sonderzölle auf Arzneimittel abgewendet worden, dennoch bleibe die Lage für die Branche angespannt. BPI-Vorsitzender Oliver Kirst warnt vor anhaltender Unsicherheit und neuen Belastungen für pharmazeutische Unternehmen.
Erstmals unterliegen Arzneimittel nun einem Zollregime: Für Generika, Wirkstoffe und Vorprodukte gilt künftig der MFN-Satz (Meistbegünstigungszollsatz), während für alle übrigen Pharma-Produkte ein Zollsatz von 15 Prozent vorgesehen ist. Da die Vereinbarung bislang lediglich politisch bindend ist, fehlen noch konkrete rechtliche Regelungen. Laut Kirst führt dies zu Unsicherheit bei kurzfristigen Geschäftsentscheidungen und schafft mittelfristig das Risiko neuer Handelsbarrieren.
Der BPI fordert einen fairen Umgang zwischen den Handelspartnern und betont, dass Arzneimittel, Medizinprodukte und deren Vorprodukte vollständig aus politischen Handelskonflikten herausgehalten werden müssten. Hinter jeder wirtschaftlichen Entscheidung stünden letztlich Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche Versorgung angewiesen seien.
Darüber hinaus bezieht sich die Erklärung auch auf weitere EU-Regelwerke wie die Entwaldungsverordnung (EUDR), die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CS3D). Der BPI unterstützt deren nachhaltige Zielsetzungen, warnt jedoch davor, dass diese Regelungen zu versteckten Handelshemmnissen werden und Unternehmen zusätzlich belasten könnten.
Insgesamt sieht der Verband zwar einen ersten Schritt zur Entspannung, fordert aber klare rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Handelsbeziehungen, um die pharmazeutische Versorgungssicherheit langfristig sicherzustellen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-unterliegen-erstmals-einem-harten-zollregime-158468/
https://www.bpi.de/newsroom/news-details/transatlantisches-handelsabkommen-vorlaeufig-15-prozent-hoechstsatz-und-generika-zum-mfn-satz-rechtliche-unsicherheit-bleibt
(zuletzt aufgerufen 29.08)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten, Politik
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Apotheker und Sozialverbände in Deutschland lehnen Pläne der EU-Kommission ab, gedruckte Beipackzettel für Medikamente künftig schrittweise durch digitale Varianten per QR-Code und Smartphone zu ersetzen. Hintergrund ist eine geplante Reform des europäischen Arzneimittelrechts, mit der die Versorgungssicherheit verbessert und der Pharmasektor wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Digitale Beipackzettel sollen helfen, Lieferengpässe flexibler zu managen, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Zudem bieten sie Vorteile wie mehrsprachige Inhalte, barrierefreie Formate für Sehbehinderte sowie die Möglichkeit, Bilder und Videos einzubinden.
Trotz dieser Vorteile warnen Kritiker vor negativen Folgen einer vollständigen Digitalisierung. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, betont, elektronische Packungsbeilagen könnten die gedruckten nur ergänzen, nicht ersetzen. Jeder müsse sich barrierefrei über Medikamente informieren können, insbesondere in Notfällen. Viele ältere Menschen hätten keinen Zugang zu digitalen Geräten. Zudem dürften Apotheken und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden, etwa durch den Ausdruck digitaler Beipackzettel.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, spricht sich für ein „gedruckt und digital“-Modell aus. Alle Patientinnen und Patienten müssten weiterhin einen rechtlichen Anspruch auf eine Papierbeilage haben, damit niemand ausgeschlossen werde. Gleichzeitig erkennt sie die Vorteile digitaler Formate an – insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen, die auf barrierefreie elektronische Informationen angewiesen sind.
In mehreren EU-Staaten, darunter Frankreich, warnen bereits Verbraucher- und Patientenschützer vor dem möglichen Verschwinden der gedruckten Packungsbeilage, das ihrer Ansicht nach zu einer Digitalkluft im Gesundheitswesen führen könnte.
https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-abschaffung-von-beipackzetteln-fur-medikamente-a706f1cc-6bae-4e00-b04e-676abcaa81db
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warnungen-vor-dem-ende-gedruckter-beipackzettel-157993/
(zuletzt aufgerufen 07.08)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Rx-Preisbindung bestätigt, das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 bekräftigt. Diese besagt, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben werden muss, wodurch ausländische Versandapotheken künftig Boni und Rabatte gewähren dürfen. Der Deutschland-Chef des Pharmagroßhändlers Phoenix, Marcus Freitag, warnt vor gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung: Durch die Freigabe werde die wirtschaftliche Basis vieler Vor-Ort-Apotheken gefährdet, was letztlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohe. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung durch Apotheken zu sichern, die mit ihren Beratungsleistungen und Notdiensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.
Auch Thomas Preis, Präsident der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußert Kritik. Er bedauert, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seiner Klage gegen einen niederländischen Versandhändler gescheitert ist, und betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung laut Fünftem Sozialgesetzbuch weiterhin gilt. Arzneimittel seien keine gewöhnliche Handelsware, sondern beratungsintensive Produkte mit Risiken, weshalb Rabatte und Boni in der Arzneimittelversorgung nichts zu suchen hätten. Sollte die Preisbindung weiter in Frage gestellt werden, müsse die Politik gemeinsam mit den Apothekern schnelle Lösungen finden. Insgesamt zeigt die Entscheidung die anhaltende Spannung zwischen Wettbewerbsfreiheit im europäischen Markt und dem deutschen Apothekensystem mit seiner gesetzlich gesicherten Preisstabilität.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-urteil-gefaehrdet-grundfesten-der-versorgung-157574/
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/preis-zum-bgh-urteil-rabatte-und-boni-gehoeren-nicht-in-die-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung/
(zuletzt aufgerufen 17.07)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten, Politik
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Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde vor rund sechs Monaten zunächst in Testgebieten und seit Ende April bundesweit eingeführt. Beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK) in Berlin zogen Experten aus der Medizin und Zivilgesellschaft eine nicht einheitliche Zwischenbilanz. Dr. Florian Fuhrmann von der gematik, die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, äußerte Zufriedenheit mit dem bisherigen Verlauf. Seine Beurteilung wurde von zwei Ärzten gestützt.
Kritik kam unter anderem von Dr. Sybille Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie bemängelte fehlende Funktionen wie eine Volltextsuche, da aktuell nur PDF-Dateien hochgeladen werden können, was die Arbeit erschwert. Zudem seien noch rund 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte von der ePA ausgeschlossen, da ihnen die notwendigen Module in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) fehlen oder noch nicht freigeschaltet wurden.
Auch Bianca Kastl vom Chaos Computer Club (CCC) äußerte sich kritisch und bezeichnete den Start als „ausbaufähig“. Der CCC hatte bereits zuvor auf Sicherheitslücken hingewiesen.
Ab dem 1. Oktober soll die Nutzung der ePA verpflichtend für alle Arztpraxen sein. Problematisch ist, dass es in Deutschland rund 130 PVS-Anbieter gibt, deren Systeme nicht alle mit der ePA kompatibel sind. Die gematik plant daher eine Konformitätsbewertung – nur zertifizierte Systeme sollen künftig abrechnungsfähig sein.
Fuhrmann sieht die ePA in fünf Jahren im medizinischen Alltag fest verankert. Langfristig könne auch Künstliche Intelligenz integriert werden, um Informationen automatisch zu bündeln – vorausgesetzt, der Gesetzgeber schafft passende Rahmenbedingungen.
https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-zwischenbilanz-nach-sechs-monaten-mit-der-epa-1352865.html
(zuletzt aufgerufen 27.06)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenhaus, Patienten, Politik
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