Schlagwort: ‘Medikamentenversorgung’
GKV-Arzneimittelausgaben erreichen neuen Höchststand
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155996/Neuer-Hoechstwert-bei-den-Arzneimittelausgaben
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-arzneimittelausgaben-erneut-stark-gestiegen-151579/
https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/rekordwert-bei-den-gkv-arzneimittelkosten/
(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)
Verbände warnen: Ethanol unverzichtbar für Medizin und Hygiene
Vier Verbände der Gesundheitsindustrie (BPI, BVMed, IHO und VDGH) warnen vor einer geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Ethanol könnte als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft werden, was gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung hätte. Ethanol ist unverzichtbar in Desinfektionsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln, da es wirksam, sicher und biologisch abbaubar ist. Es wird zur Herstellung, Stabilisierung und Konservierung von Arzneimitteln sowie in Produktionsprozessen eingesetzt.
Eine CMR-Einstufung würde den Einsatz stark einschränken und langwierige Konformitätsverfahren für Produkte auslösen. Besonders betroffen wären Desinfektionsmittel, die essenziell für die Hygiene und Infektionskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind. Die Verbände kritisieren, dass die Bewertung der ECHA auf Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol basiert, obwohl die Anwendungen in der Medizin und Hygiene sicher und gut reguliert sind.
Die Verbände fordern, die geplante Einstufung zu verhindern, um eine Verschlechterung der Hygiene und Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Ethanol bleibt in Pandemiezeiten und darüber hinaus eine zentrale Säule des Infektionsschutzes. Die Einstufung würde dem Ziel der Biozid- und CLP-Verordnungen, die menschliche Gesundheit zu schützen, widersprechen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herstellung-wichtiger-arzneimittel-gefaehrdet-151424/
(zuletzt aufgerufen 18.11.2024)
EU-Rat beschließt neue Abwasserrichtlinie
Der Rat der EU hat eine neue Abwasserrichtlinie verabschiedet, die den Ausbau kommunaler Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe vorschreibt. Diese zusätzliche Reinigungsebene soll Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände, antibiotikaresistente Erreger, Viren und Mikroplastik aus dem Abwasser entfernen. Zur Finanzierung verpflichtet die Richtlinie Pharma- und Kosmetikhersteller, mindestens 80 % der Kosten zu tragen. In Deutschland werden die Gesamtkosten auf etwa 9 Milliarden Euro für den Ausbau und 1 Milliarde Euro jährlich für den Betrieb geschätzt. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser fördern.
Die Richtlinie wird von Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA) als wichtiger Schritt für den Gewässerschutz unterstützt. Sie betonen jedoch die erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen und fordern eine realistische und rechtssichere Umsetzung.
Pharmahersteller und ihre Verbände, darunter Pro Generika, der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), üben starke Kritik. Sie sehen die Kostenverteilung als einseitig und ungerecht, da andere Schadstoffquellen wie die Landwirtschaft oder der Verkehr nicht zur Finanzierung herangezogen werden, obwohl sie ebenfalls Schadstoffe in die Gewässer eintragen. Besonders Generika-Hersteller fühlen sich unverhältnismäßig belastet, da die Schadstoffe hauptsächlich durch die Nutzung von Medikamenten und nicht durch deren Herstellung entstehen.
Die Pharmaverbände warnen vor gravierenden Folgen: Die hohen finanziellen Belastungen könnten über die nächsten 20 Jahre Arzneimittelengpässe verschärfen und den Pharmastandort Deutschland schwächen. Sie fordern eine gerechtere Kostenverteilung, die auch andere Verursacher einbezieht, sowie Entlastungsmaßnahmen für die Branche, um eine stabile Arzneimittelversorgung und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/rat-der-eu-beschliesst-neue-abwasserrichtlinie-151156/
(zuletzt aufgerufen 05.11.2024)
(zuletzt aufgerufen 06.11.2024)
Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat
Das Medizinforschungsgesetz wurde am 27. September 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Dabei werden neue ethische und administrative Verfahren eingeführt, um klinische Studien effizienter zu gestalten. Zudem werden spezielle Ethikkommissionen eingerichtet und Forschungsanreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen. Ziel ist es, Deutschland als Standort für medizinische Forschung zu stärken und den Zugang zu innovativen Therapien zu verbessern.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich besorgt über das Medizinforschungsgesetz (MFG) und warnte vor drastischen Preissteigerungen bei Arzneimitteln. Sie kritisierte besonders die Einführung von Geheimpreisen, die das Kostenwachstum der GKV weiter anheizen könnten, da bereits jetzt zweistellige Zuwachsraten bei den Arzneimittelausgaben verzeichnet werden. Reimann betonte, dass die abgeschwächten Regelungen für Erstattungsbeträge die Kosten für neue, patentgeschützte Medikamente noch weiter erhöhen könnten. Eine Analyse der AOK zeigt, dass die Arzneimittelausgaben in den letzten zehn Jahren um über 65 % gestiegen sind, was maßgeblich auf patentgeschützte Medikamente zurückzuführen ist.
Reimann fordert wirksame Steuerungsinstrumente und eine Reform des AMNOG-Verfahrens, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Sie kritisierte, dass mit den neuen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird, das Pharmaprofite über die nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten stellt.
https://www.verbandsbuero.de/aok-warnt-geheimpreise-treiben-arzneimittelkosten-in-die-hoehe/
(zuletzt aufgerufen 27.09.2024)
Bundesregierung soll Apotheken effiziente Versorgung ermöglichen
Lieferengpässe bei Medikamenten sind weiterhin ein großes Problem im Apothekenalltag, und die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus. Rund 500 verschreibungspflichtige Medikamente sind derzeit nicht lieferbar, und der tatsächliche Umfang ist laut der ABDA noch größer. Die Apothekerschaft fordert daher dringend Maßnahmen, um Apotheken eine pragmatischere Versorgung zu ermöglichen. Der Personalaufwand, um Lieferprobleme zu bewältigen, sei immens und erzeuge über fünf Millionen zusätzliche Arbeitsstunden.
Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) forderte die Apothekerschaft, dass Apotheken mehr Handlungsspielraum beim Austausch von Arzneimitteln erhalten, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte zu reduzieren. Die während der Pandemie geltenden Austauschregeln sollen wieder eingeführt oder erweitert werden, und die Dokumentationspflichten, insbesondere gegenüber Krankenkassen, sollen reduziert werden.
Lieferengpässe bei Medikamenten belasten Apothekenteams stark, die wöchentlich 20 bis 30 Stunden für deren Verwaltung aufwenden müssen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betreffen diese Engpässe vor allem günstige Generika in ganz Europa. Die aktuell rund 500 Medikamente sind mit etwa 850 Produkten auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet. Eine Analyse zeigt, dass jeder dritte Engpass länger als ein Jahr anhält. Mehr als die Hälfte der Erstmeldungen schätzt eine Dauer von drei Monaten bis einem Jahr, während bei 36 Prozent aller Meldungen der Engpass über ein Jahr dauert.
(zuletzt aufgerufen 11.10.2024)
(zuletzt aufgerufen 12.10.2024)
Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte werden getroffen
Wiederholungsrezepte sollen auf Basis der gesetzlichen Grundlage zusammen mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. So sei die Erstellung von Mehrfachverordnungen erlaubt, die eine Erstabgabe und maximal drei wiederholende Abgaben vorsehen. Dadurch soll die kontinuierliche Versorgung von Patienten erleichtert werden. Die Verordnungen bleiben bis zu 365 Tage gültig. Wichtig sei, dass Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen Einlösefristen angeben müssen, um Fehlanwendungen und Missbrauch zu verhindern.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/g-ba-trifft-vorbereitungen-fuer-wiederholungsrezepte, 24. Mai 2021
Frankreich will Verkauf von Medikamenten über Internetplattform zulassen
Die französische Regierung kündigt an, den Verkauf nicht rezeptpflichtiger Medikamente über Internetplattformen zuzulassen. Französische Apotheken haben schon heute das Recht Bestellungen über das Internet anzunehmen. Jedoch müssen die Medikamente physisch vorhanden sein. Nach der neuen Regelung soll der Verkauf auch über Sammelstellen abgewickelt werden können, sodass diese Einschränkung weg fällt. Einzige Bedingung, dass die Sammelstellen unter der Kontrolle eines Apothekers stehen.
Der französische Apothekerverband befürchtet, dass dadurch Versandhändler wie Amazon ein zentrales Depot aufbauen könnten, über das sie selber Medikamente vertreiben. Das Gesundheitsministerium betont, dass dies nicht vorgesehen sei, sondern das Gesetz die Versorgung ländlicher Regionen sichern soll.
Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/arzneimittel-amazon-13524225.html, 14. Februar 2020
Diabetespraxis testet das E-Rezept
Die Techniker Krankenkasse (TK) erprobt den Praxisbetrieb des E-Rezepts seit einigen Monaten in einer großen Diabetespraxis. Die Patienten könnten dort ihre Verordnungen als E-Rezept auf ihr Smartphone erhalten. Hierzu müsse nur die App „LifeTime“ installiert werden. Die Diabetespraxis wurde bewusst als Kooperationspartner ausgewählt, weil Diabetespatienten häufig Rezepte benötigen, ein Arztbesuch hierfür jedoch nicht immer zwingend notwendig sei.
Interessierte Patienten müssten sich aktiv einschreiben und könnten dann bei jeder Verordnung bestimmen, ob sie es in Papier- oder elektronischen Form erhalten möchten. Bei der Wahl des E-Rezepts erhalte der Patient einen QR-Code und ein Bild des Rezepts. Das Bild sei nicht zwingend notwendig, wurde sich jedoch von den Patienten gewünscht um erkennen zu können, was genau verschrieben wurde. Der Code könne vorab an teilnehmende Apotheken geschickt werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente bei der Abholung vorrätig sind. Laut Dr. Verheyen öffnet der QR-Code in der Apotheke einen sicheren VPN-Tunnel direkt in die Praxissoftware des verschreibenden Arztes und zum hinterlegten Rezept.
Die Krankenkasse möchte durch das Projekt Erfahrungswerte sammeln und dadurch herausfinden, welcher Mehrwert sich für die Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben könnte.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/krankenkasse-testet-mit-diabetespraxis-das-elektronische-rezept/, 25. Oktober 2019
Die digitale Kommunikation kommt nur schleppend voran
Die digitale Kommunikation komme laut Jörg Debatin, Vorsitzender der Initiative Gesundheitswirtschaft, nur langsam voran, weil bislang Plattformen für die Anwendung und ein regulatorischer Rahmen fehlten. Der Staat müsse klären wie die Arzt-Patienten-Kommunikation im Detail aussehen soll und wie die digitale Kommunikation vergütet werden soll.
Bereits vorhandene Insellösungen anderer Länder seien in Deutschland wegen den Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems nicht umsetzbar. Durch die Digitalisierung könne das Gesundheitssystem deutlich effektiver werden. Beispielsweise könne eine automatische Medikamentenverteilung Fehlerquoten und den Zeiteinsatz des Pflegepersonals senken. Letztendlich geht es laut Debatin darum, „mehr Gesundheit mit weniger Ressourcen“ zu erreichen.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/981573/e-health-laeuft-digitalisierung-patienten-alltag-vorbei.html?sh=541&h=-547068136, 19. Februar 2019
Spahn will E-Rezept bis 2020 einführen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist der Meinung, dass erst das elektronische Rezept die Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt mache. Deshalb werde er den Rahmen dafür schaffen, dass Ärzte Medikamente auch Patienten verschreiben können, die eine Videosprechstunde besucht haben.
Die entsprechenden Regelungen sollen laut Bundesgesundheitsministerium in der, für das kommende Jahr geplanten, Novellierung des Arzneimittelgesetzes enthalten sein. Spahn will Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen ebenfalls dazu verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Arzneimittelrezepte auch ausschließlich in elektronischer Form eingesetzt werden können. Dafür hätten sie sieben Monate Zeit, nachdem die Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten ist.
Quellen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/11/13/spahn-fernverordnungsverbot-faellt-e-rezept-bis-2020, 20. November 2018
https://www.tagesschau.de/inland/digitales-rezept-103.html, 20. November 2018