Kategorien
Seiten
-

SmartMed

Schlagwort: ‘Medikamentenversorgung’

Masterplan von Pro Generika: Neue Anreize gegen Arzneimittel-Lieferengpässe

22. März 2026 | von

Der Verband Pro Generika fordert eine Ausweitung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig zu sichern. Anlass ist die positive Entwicklung bei Kinderarzneimitteln in der Erkältungssaison 2025/26. Laut Verband habe sich die Versorgung dort deutlich stabilisiert, nachdem der Preis für Kinderfiebersaft um 67 Cent pro Flasche erhöht worden war. Diese Preisanpassung habe es den Herstellern ermöglicht, in zusätzliche Wirkstoffbestände, neue Lieferanten für Flaschen und Verpackungen sowie in zusätzliche Abfüllkapazitäten zu investieren.

Während sich die Lage bei Kinderarzneimitteln verbessert habe, bleibe die Versorgung bei anderen versorgungskritischen Wirkstoffen wie Antibiotika, Diabetesmedikamenten und Krebsarzneien angespannt. Deshalb schlägt Pro Generika vor, die bei Kinderarzneimitteln erfolgreiche Anreizlogik auf weitere Generika zu übertragen. Der Verband betont, dass es dabei nicht um Subventionen gehe, sondern um funktionierende Marktanreize, die eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ermöglichen.

Im Mittelpunkt steht ein „Masterplan für Versorgungssicherheit“, der drei Versorgungslagen unterscheidet: desolat, wacklig und angespannt. Für jede Lage werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. In einer desolaten Lage sollen Rabattverträge sofort ausgesetzt und zeitweise sogar verboten werden. Außerdem wird eine deutliche Preisanhebung von bis zu 100 Prozent gefordert. In einer wackligen Lage sollen keine neuen Rabattverträge mehr geschlossen, stattdessen Open-House-Modelle genutzt und die Preise moderat um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei einer angespannten Versorgungslage spricht sich der Verband für flexiblere Vorratspflichten, angepasste Zuschlagskriterien, Änderungen am Festbetragssystem und eine stärkere Verantwortung der Krankenkassen aus.

Die Kosten des Maßnahmenpakets beziffert Pro Generika auf etwa 310 bis 610 Millionen Euro. Ziel ist eine stabile Arzneimittelversorgung, ohne die gesetzliche Krankenversicherung unnötig zu belasten.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/masterplan-zur-arzneimittelversorgung-163452/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/03/09/pro-generika-masterplan-gegen-lieferengpaesse

(zuletzt aufgerufen am 09.03.2026)

Urteil im Millionenprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel

27. Januar 2026 | von

Im Betrugsprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel im Wert von mehr als neun Millionen Euro hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei der ursprünglich vier Angeklagten verurteilt. Ein Apotheker aus München erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen versuchten Betrugs. Ein Mediziner und Geschäftsführer eines Nürnberger Unternehmens wurde wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung im Fall des Mediziners wurde bereits Revision eingelegt.

Zu Beginn des Verfahrens hatte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vier Männer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Im Laufe des Prozesses konnte sich dieser schwere Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten wurde deshalb gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Geschäftsmodell, bei dem apothekenpflichtige und hochpreisige Medikamente für schwerkranke Patientinnen und Patienten über ein Nürnberger Unternehmen vertrieben worden sein sollen. Nach Auffassung des Gerichts wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Apothekenpflicht umgangen. Die Arzneimittel seien direkt an die Kunden abgegeben, aber dennoch über eine Apotheke bei den Krankenkassen abgerechnet worden. Genau diese Abrechnungen summierten sich auf mehr als neun Millionen Euro.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieses Modell nicht gesetzeskonform war, da der beteiligte Apotheker keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die abgegebenen Arzneimittel gehabt habe. Damit sei eine Abrechnung gegenüber den Krankenkassen unzulässig gewesen. Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Einziehung der mehr als neun Millionen Euro beim Apotheker an.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass der ursprüngliche Verdacht des Bandenbetrugs zwar nicht bestätigt wurde, das Gericht aber dennoch erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben bei der Arzneimittelabgabe und Abrechnung festgestellt hat.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/01/21/bewaehrungsstrafe-fuer-apotheker

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-162069/

(zuletzt aufgerufen am 21.01.2026)

Apothekenreform bietet Chancen stößt aber auch auf Kritik

23. Januar 2026 | von

Die Bundesapothekerkammer (BAK) bewertet den Regierungsentwurf zur Apothekenreform grundsätzlich positiv, sieht jedoch auch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht von BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann zeigt der Entwurf Anerkennung für den apothekerlichen Heilberuf und eröffnet neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Apotheken. Besonders die stärkere Ausrichtung auf pharmazeutische Leistungen wie Beratung, Medikationsanalysen und die Betreuung chronisch kranker Menschen wertet die BAK als grundlegenden Wandel. Diese Leistungen seien keine Zusatzangebote, sondern zentrale Aufgaben moderner Pharmazie. Damit sie im Alltag wirksam umgesetzt werden können, müssten sie jedoch dauerhaft, ausreichend und möglichst unbürokratisch vergütet werden.

Hoffmann betonte beim Fortbildungskongress Pharmacon, dass Apotheken weit mehr seien als reine Abgabestellen für Medikamente. Sie entlasteten Arztpraxen und Krankenhäuser, dienten als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem und seien vielerorts der letzte verbliebene Gesundheitsstandort. Gerade bei chronischen Erkrankungen, Mehrfachmedikation und beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung müssten Apotheken deshalb systematisch eingebunden werden. Ein Medikationsplan ohne die fachliche Expertise von Apothekerinnen und Apothekern bleibe unvollständig.

Zugleich kritisiert die BAK die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung des Apothekensystems. Zwischen dem gesetzlichen Versorgungsauftrag und der wirtschaftlichen Realität bestehe mittlerweile eine große Lücke. Die Politik müsse deshalb für verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen sorgen und die im Koalitionsvertrag angekündigte Planungssicherheit tatsächlich umsetzen.

Deutliche Ablehnung äußert die BAK gegenüber der geplanten PTA-Vertretung, auch wenn diese nur befristet erprobt werden soll. Die Leitung einer Apotheke müsse stets in der Verantwortung approbierter Apothekerinnen oder Apotheker bleiben. Hoffmann warnt, dass jede Aufweichung dieser Regelung die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährden und langfristig auch das Fremdbesitzverbot unter Druck setzen könnte. Insgesamt sieht die BAK in der Reform zwar Chancen, fordert aber klare politische Entscheidungen zugunsten einer starken und wohnortnahen Apothekenversorgung.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/chance-fuer-die-apotheken-wenn-die-politik-liefert-161973/

(zuletzt aufgerufen 18.01.2026)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenreform/hoffmann-leistungen-auskoemmlich-und-buerokratiearm-vergueten/

(zuletzt aufgerufen am 19.01.2026)

Arzneimittelversorgung in Notfallzentren bleibt umstritten

20. Dezember 2025 | von

Im Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung möchte die Bundesregierung sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern einrichten. Diese Zentren sollen die Notfallversorgung in Deutschland flächendeckend, besser vernetzt und sektorenübergreifend organisieren. Ziel ist es, das bestehende Notfallsystem zu entlasten und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung zu lenken. Auch die Ausgabe von Medikamenten soll direkt vor Ort ermöglicht werden. Vorgesehen ist dafür, dass die INZ mit nahegelegenen Apotheken zusammenarbeiten. Falls dies nicht möglich ist, soll eine Apotheke aus der Umgebung eine zweite Offizin auf dem Gelände des jeweiligen Zentrums betreiben können. Dafür wären vereinfachte gesetzliche Vorgaben vorgesehen.

Kritik an diesen Plänen kommt jedoch von mehreren Seiten. Die ABDA warnt davor, durch zusätzliche Versorgungsangebote unnötige Parallelstrukturen zu schaffen und den bestehenden Apothekennotdienst zu schwächen. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilt diese Bedenken. In seiner Stellungnahme erklärt der Verband, dass der Aufbau neuer Apothekenstrukturen für die Notdienstversorgung erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern würde. Gleichzeitig würden diese Einrichtungen nur zu begrenzten Zeiten geöffnet sein und nicht zur regulären Versorgung beitragen. Zudem bestehe die Gefahr, bereits etablierte und funktionierende Strukturen im Notdienst zu gefährden.

Demgegenüber gibt es Überlegungen, die Arzneimittelversorgung moderner und digitaler zu gestalten. So kann sich die „Freie Allianz der Länder KVen“, ein Zusammenschluss von acht Kassenärztlichen Vereinigungen, eine enge Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Bereitschaftspraxen und Arzneimittelversendern vorstellen. Ergänzt werden könnte dies durch moderne Abgabeautomaten direkt an den Standorten der Notfallzentren. Laut einem LinkedIn-Beitrag eines Geschäftsführers habe dazu bereits ein konstruktives Gespräch mit dem CEO von Redcare Pharmacy stattgefunden.

Damit zeigt sich: Während die Bundesregierung die Versorgung in Notfällen verbessern will, ist noch offen, ob dies über klassische Apothekenstrukturen oder durch neue digitale Modelle erfolgen soll.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-am-abgabeautomaten-161129/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/01/abgabeautomaten-im-notdienst-kven-liebaeugeln-mit-arzneimittelversendern

(zuletzt aufgerufen am 10.12.2025)

Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Fortschritte nur bei Kindermedikamenten

15. Dezember 2025 | von

Die bisherigen politischen Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe in Deutschland haben nach Einschätzung des Pharmaverbands Pro Generika nur teilweise Wirkung gezeigt. Zwar habe sich die Versorgung mit Kinderarzneimitteln seit dem Lieferengpassbekämpfungsgesetz von 2023 verbessert, bei versorgungskritischen Medikamenten habe sich die Lage jedoch nicht entspannt. Besonders betroffen seien Antibiotika und ambulante Krebsmedikamente. Laut Pro Generika sei die Zahl der als kritisch eingestuften Wirkstoffe, die trotzdem nicht verfügbar sind, sogar gestiegen.

Als problematisch bewertet der Verband vor allem, dass europäische Hersteller bei Ausschreibungen für Antibiotika und Krebsmedikamente nur bei etwa der Hälfte der Wirkstoffe den Zuschlag erhalten hätten. Dadurch seien Investitionen in den Ausbau oder Neubau von Produktionsstätten in Europa ausgeblieben. Gleichzeitig bleibe Deutschland bei vielen Wirkstoffen stark von Herstellern in China und Indien abhängig. Das IGES-Institut nennt neben dieser Abhängigkeit auch Produktionsprobleme und eine hohe Nachfrage als Ursachen für die Engpässe.

Positiv sei laut Pro Generika, dass die 2023 eingeführten Lockerungen bei Preisvorgaben für Kinderarzneimittel Wirkung gezeigt hätten. So seien etwa Rabattverträge und Festbeträge für Kinderarzneien teilweise aufgehoben worden, außerdem müssten größere Vorräte vorgehalten werden. Nach Angaben des Verbands sei dadurch die Zahl der Engpässe bei Kinderarzneimitteln gesunken. Dennoch würden rund 60 Prozent dieser Medikamente weiterhin nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Am Beispiel von Paracetamol-Fiebersäften erklärte Pro Generika, dass die gelockerten Preisregeln zwar eine kostendeckende Produktion ermöglichten, aber noch nicht ausreichten, um neue Anbieter für den Markt zu gewinnen.

Insgesamt fordert Pro Generika deshalb, die Entlastungen auch auf versorgungskritische Arzneimittel auszuweiten. Dies sei nach Ansicht des Verbands finanzierbar, da die bisherigen Mehrkosten des Gesetzes deutlich unter den ursprünglich erwarteten Ausgaben lägen.

 

https://www.aerzteblatt.de/news/pharmaverband-sieht-mehr-engpasse-bei-versorgungskritischen-medikamenten-0e114a9c-7614-4313-b43f-96adaa6370ab

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/lieferengpaesse-eine-entspannung-ist-nicht-in-sicht/#

(zuletzt aufgerufen am 04.12.2025)

Informationskampagne soll elektronische Patientenakte bekannter machen

15. Dezember 2025 | von

Fast alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügen inzwischen über eine elektronische Patientenakte (ePA). Dennoch fühlen sich viele Menschen über deren Funktionen, Vorteile und den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten noch nicht ausreichend informiert. Um die Bekanntheit der ePA zu steigern und mögliche Vorbehalte abzubauen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 1. Dezember eine neue digitale Informationskampagne unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ gestartet.

Nach Angaben des Ministeriums richtet sich die Kampagne an alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Über eine eigens eingerichtete Website sollen Bürgerinnen und Bürger mithilfe von häufig gestellten Fragen, Videos und weiteren Informationsangeboten verständlich über die elektronische Patientenakte aufgeklärt werden. Zusätzlich veröffentlicht das BMG Inhalte auf seinen Social-Media-Kanälen, die auf die Kampagnenseite verweisen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die ePA als zentrales Element einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Sie betont, dass Versicherte mit der ePA einen direkten Überblick über wichtige Gesundheitsdaten erhalten, während Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser besser miteinander vernetzt werden können. Dadurch könnten doppelte Untersuchungen vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten reduziert werden. Zugleich versichert das Ministerium, dass die Versicherten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die ePA kann seit Mitte Januar 2025 von gesetzlich Versicherten genutzt werden, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 sind zudem Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA im Behandlungsalltag zu verwenden und sie mit gesetzlich festgelegten Informationen wie Befunden oder Arztbriefen zu befüllen. Darüber hinaus plant das BMG weitere Ausbaustufen der ePA. Künftig sollen unter anderem ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen, strukturierte Laborberichte und eine elektronische Patientenkurzakte hinzukommen. Die Kampagne soll dazu beitragen, das Vertrauen in dieses digitale Instrument weiter zu stärken.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-wirbt-mit-online-kampange-fuer-epa-160901/

https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-startet-informationskampagne-zur-elektronischen-patientenakte-259fc8a2-062a-41da-aab0-f621312be132

(zuletzt aufgerufen am 01.12.2025)

Apothekenreform 2025: BMG legt Entwurf für mehr Versorgungskompetenz und neue Regeln vor

20. Oktober 2025 | von

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.

Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.

Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

Apotheker warnen vor neuem Medikamentenmangel im Winter

19. September 2025 | von

Deutschland ist nach Einschätzung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erneut schlecht auf den kommenden Winter vorbereitet. Laut ABDA-Präsident Thomas Preis sind derzeit mehr als 500 Medikamente offiziell als schwer verfügbar gemeldet, bei einigen bestehe sogar ein Versorgungsmangel. Besonders betroffen seien Antibiotika-Säfte für Kinder, das Asthma-Mittel Salbutamol sowie Medikamente gegen ADHS. Bei Fieber-, Erkältungs- und Hustensäften sei die Versorgung hingegen weitgehend gesichert.
Preis kritisiert, dass das Thema Lieferengpässe mittlerweile zu einem Dauerthema in Apotheken geworden sei. Der Hauptgrund liege in der Abhängigkeit von Produktionsstandorten außerhalb Europas. „Deutschland war früher die Apotheke der Welt, jetzt steht die Apotheke der Welt in China oder Indien“, sagte Preis. Produktionsprobleme in diesen Ländern wirkten sich unmittelbar auf die Arzneimittelversorgung in Europa und Deutschland aus.
Neben den Apothekern warnt auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) vor den Folgen der Engpässe. Sie seien besonders belastend für ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen, betonte SoVD-Vorstandsvorsitzender Michael Engelmeier. Er fordert, die im März gestartete Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der Arzneimittelproduktion in Europa dringend fortzusetzen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.
Zudem verlangt der SoVD mehr Handlungsspielraum für Apotheken, damit bürokratische Hürden abgebaut und Patienten im Notfall schneller versorgt werden können. Die Lage habe sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft, so Preis. Auch in der Wintersaison 2024/25 rechnen Apotheken und Ärzte erneut mit massiven Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten – ein Problem, das laut ABDA dringend politische Lösungen erfordert.

 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/apotheken-medikamente-engpass-100.html

(zuletzt aufgerufen 14.09)

https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-medikamentenmangel-57152a3d-d67a-445a-b4a6-10801a8cd5ca

(zuletzt aufgerufen 15.09)

Apotheker fordern stabile Systeme: E-Rezept kämpft mit häufigen Ausfällen

11. August 2025 | von

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert die anhaltenden Störungen und Ausfälle beim elektronischen Rezept (E-Rezept). Dessen Zuverlässigkeit sei so schlecht, dass es „der Deutschen Bahn den Rang ablaufe“, sagte ABDA-Chef Thomas Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Während Zugausfälle lediglich ärgerlich seien, könnten nicht abrufbare E-Rezepte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patienten haben.
Nach Angaben von Preis kam es allein in den vergangenen zwei Wochen an fünf Tagen zu Komplettausfällen oder massiven Beeinträchtigungen des E-Rezept-Systems oder der zugrunde liegenden Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch seien Zehntausende Patienten betroffen gewesen, die ihre Medikamente nicht oder nur verzögert erhielten.
Preis betonte, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens grundsätzlich notwendig sei, die derzeitige Unzuverlässigkeit jedoch nicht akzeptabel. Die zuständige Gematik, die die digitale Infrastruktur verwaltet, müsse dringend dafür sorgen, dass Apotheken und Arztpraxen in einem stabilen System arbeiten können. Zudem fordert die ABDA, dass Apotheken bei Systemausfällen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Patienten weiterhin zeitnah mit Arzneimitteln versorgen zu können.
Die Gematik wies die Kritik teilweise zurück. Einschränkungen, die die gesamte Infrastruktur betreffen, kämen nur selten vor. Man räume jedoch ein, dass einzelne Komponenten oder Dienste zuletzt wiederholt beeinträchtigt gewesen seien. Die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems hätten „oberste Priorität“, und es werde kontinuierlich daran gearbeitet, den Betrieb des E-Rezepts zu verbessern.
Seit der Einführung des E-Rezepts im Januar 2024 häufen sich die technischen Probleme, was nicht nur Apotheker, sondern auch Patientenschutzorganisationen zunehmend beunruhigt.

 

https://www.zeit.de/news/2025-08/08/apotheker-klagen-ueber-ausfaelle-im-system-fuer-e-rezepte

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/e-rezept-apotheker-stoerung-totalausfall-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-rezept-ausfaelle-100.html

(zuletzt aufgerufen 08.08)

Apotheker und Sozialverbände warnen vor Abschaffung gedruckter Beipackzettel

07. August 2025 | von

Apotheker und Sozialverbände in Deutschland lehnen Pläne der EU-Kommission ab, gedruckte Beipackzettel für Medikamente künftig schrittweise durch digitale Varianten per QR-Code und Smartphone zu ersetzen. Hintergrund ist eine geplante Reform des europäischen Arzneimittelrechts, mit der die Versorgungssicherheit verbessert und der Pharmasektor wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Digitale Beipackzettel sollen helfen, Lieferengpässe flexibler zu managen, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Zudem bieten sie Vorteile wie mehrsprachige Inhalte, barrierefreie Formate für Sehbehinderte sowie die Möglichkeit, Bilder und Videos einzubinden.
Trotz dieser Vorteile warnen Kritiker vor negativen Folgen einer vollständigen Digitalisierung. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, betont, elektronische Packungsbeilagen könnten die gedruckten nur ergänzen, nicht ersetzen. Jeder müsse sich barrierefrei über Medikamente informieren können, insbesondere in Notfällen. Viele ältere Menschen hätten keinen Zugang zu digitalen Geräten. Zudem dürften Apotheken und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden, etwa durch den Ausdruck digitaler Beipackzettel.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, spricht sich für ein „gedruckt und digital“-Modell aus. Alle Patientinnen und Patienten müssten weiterhin einen rechtlichen Anspruch auf eine Papierbeilage haben, damit niemand ausgeschlossen werde. Gleichzeitig erkennt sie die Vorteile digitaler Formate an – insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen, die auf barrierefreie elektronische Informationen angewiesen sind.
In mehreren EU-Staaten, darunter Frankreich, warnen bereits Verbraucher- und Patientenschützer vor dem möglichen Verschwinden der gedruckten Packungsbeilage, das ihrer Ansicht nach zu einer Digitalkluft im Gesundheitswesen führen könnte.

 

https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-abschaffung-von-beipackzetteln-fur-medikamente-a706f1cc-6bae-4e00-b04e-676abcaa81db

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warnungen-vor-dem-ende-gedruckter-beipackzettel-157993/

(zuletzt aufgerufen 07.08)