Die Apotheken in Deutschland, insbesondere in Nordrhein, fordern von der Politik dringend eine finanzielle Soforthilfe sowie eine dynamische Anpassung des Apothekenhonorars. Thomas Preis, Präsident der ABDA und Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, betont die existenzbedrohende Lage vieler Apotheken. Ohne eine sofortige Erhöhung des Fixhonorars und eine regelmäßige Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung drohe der Verlust der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Auch die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein warnt vor den Konsequenzen der aktuellen starren Vergütungsstruktur. Die steigenden Kosten und Anforderungen lassen sich mit dem seit über zehn Jahren unveränderten Apothekenhonorar nicht mehr decken. Laut TGL-Vorsitzenden Sebastian Berges und Constantin Biederbick gefährden die finanziellen Engpässe die Fähigkeit der Apotheken, konkurrenzfähige Gehälter zu zahlen. Infolgedessen wandert qualifiziertes Personal in andere Branchen ab.
Die Apothekenleiter fordern daher nicht nur kurzfristige Unterstützung, sondern eine langfristige, strukturelle Reform. Eine dynamische Honoraranpassung sei essenziell, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern und die Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu gewährleisten.
Gemeinsam mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen appellieren die Apotheker an die künftige Bundesregierung, grundlegende Probleme im Gesundheitswesen anzugehen und einen Politikwechsel einzuleiten. Ziel ist der Erhalt einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/avnr-und-tgl-fixum-muss-sofort-rauf-153950/seite/2/?cHash=7cd0e037fe7985f2550172d42f1a87fe
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/tgl-soforthilfe-reicht-auf-dauer-nicht/#
(zuletzt aufgerufen 20.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Pflege
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ABDA-Präsident Thomas Preis fordert im Zuge der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD, die Stabilisierung der Arzneimittelversorgung durch Vor-Ort-Apotheken als zentrales Thema in der Gesundheitspolitik zu verankern. Die Apotheken sehen sich mit gravierenden Herausforderungen konfrontiert: Lieferengpässe, eine dramatisch sinkende Apothekenzahl und eine seit zwölf Jahren ausbleibende Anpassung des Apothekenhonorars führen zu einer massiven Unterfinanzierung. Preis warnt, dass die Zahl der Apotheken 2024 mit 17.041 einen historischen Tiefstand erreicht hat – ein Rückgang von 530 Betrieben im Vergleich zum Vorjahr.
Besonders kritisch sieht Preis die Idee, das Bundesgesundheitsministerium in ein sogenanntes „Super-Ministerium“ zu integrieren. Angesichts des demografischen Wandels, medizinischen Fortschritts und der Digitalisierung müsse die Gesundheitspolitik weiterhin eigenständig und vorrangig behandelt werden. Nur so könne die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln langfristig gesichert bleiben.
Zudem fordert die ABDA ein Sofortprogramm zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken sowie eine Anhebung des Apothekenhonorars. Die aktuelle Vergütung – 8,35 Euro pro abgegebener Packung, abzüglich eines Zwangsrabatts – reiche längst nicht mehr aus, um die stark gestiegenen Betriebs- und Personalkosten zu decken.
Die ABDA strebt außerdem an, mit der neuen Regierung schnell über eine Ausweitung der Aufgabenbereiche der Apotheken zu sprechen. Geplant ist ein stärkeres Engagement im Bereich Prävention, Pflege, Impfen und Patientensteuerung – doch dies sei nur mit wirtschaftlich gesicherten Apotheken möglich.
Preis betont die Rolle der Apotheken als erste Ansprechpartner im Gesundheitswesen und fordert eine stärkere politische Anerkennung ihrer Bedeutung: Für eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung brauche es gestärkte Apotheken – auch als Teil eines funktionierenden Sozialstaats.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/preis-will-eigenstaendiges-gesundheitsministerium-153593/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/preis-gesundheit-nicht-als-unterabteilung/
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/koalitionsbildung-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung-muss-zentrales-thema-sein/
(zuletzt aufgerufen 04.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Politik
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12. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.
Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/europaeische-plattform-zur-ueberwachung-von-arzneimittelengpaessen-esmp-in-betrieb#:~:text=Die%20Europ%C3%A4ische%20Arzneimittelagentur%20EMA%20hat,mit%20vollem%20Funktionsumfang%20gestartet%20ist
(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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04. Dezember 2024 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten 2023 mit 54 Milliarden Euro einen neuen Höchststand, was einen Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren bedeutet. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der Verordnungen lediglich um 13,2 Prozent, von 651,5 Millionen auf 737,3 Millionen. Die Hauptursache für diese Ausgabensteigerung sind die Preise patentgeschützter Arzneimittel. Diese Medikamente machen mehr als die Hälfte der gesamten Arzneimittelausgaben aus, obwohl ihr Anteil an der tatsächlichen Versorgung immer weiter sinkt. 2023 deckten sie nur noch 6,7 Prozent der verordneten Tagesdosen ab, 2014 waren es noch 11,4 Prozent, was einen Rückgang von über 40 Prozent bedeutet.
Die Preise patentgeschützter Arzneimittel sind im Vergleich zu vor zehn Jahren stark gestiegen. Eine Packung eines solchen Arzneimittels kostete 2023 im Durchschnitt 587,72 Euro, mehr als dreimal so viel wie 2014 (190,06 Euro). Im Gegensatz dazu stiegen die Preise für Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist und die als Generika erhältlich sind, im gleichen Zeitraum nur um 31 Prozent auf 34,85 Euro pro Packung.
Dieser Trend führt dazu, dass immer mehr Geld für die Versorgung einer kleineren Zahl von Patienten aufgewendet wird. Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), betonte, dass trotz gesetzlicher Anpassungen wie dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der starke Anstieg der Markteintrittspreise patentgeschützter Arzneimittel nicht wirksam gebremst werden konnte. Schröder fordert daher eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV sicherzustellen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155996/Neuer-Hoechstwert-bei-den-Arzneimittelausgaben
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-arzneimittelausgaben-erneut-stark-gestiegen-151579/
https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/rekordwert-bei-den-gkv-arzneimittelkosten/
(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)
Kategorie: Allgemein, Patienten, Pflege, Politik
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04. Dezember 2024 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Vier Verbände der Gesundheitsindustrie (BPI, BVMed, IHO und VDGH) warnen vor einer geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Ethanol könnte als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft werden, was gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung hätte. Ethanol ist unverzichtbar in Desinfektionsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln, da es wirksam, sicher und biologisch abbaubar ist. Es wird zur Herstellung, Stabilisierung und Konservierung von Arzneimitteln sowie in Produktionsprozessen eingesetzt.
Eine CMR-Einstufung würde den Einsatz stark einschränken und langwierige Konformitätsverfahren für Produkte auslösen. Besonders betroffen wären Desinfektionsmittel, die essenziell für die Hygiene und Infektionskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind. Die Verbände kritisieren, dass die Bewertung der ECHA auf Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol basiert, obwohl die Anwendungen in der Medizin und Hygiene sicher und gut reguliert sind.
Die Verbände fordern, die geplante Einstufung zu verhindern, um eine Verschlechterung der Hygiene und Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Ethanol bleibt in Pandemiezeiten und darüber hinaus eine zentrale Säule des Infektionsschutzes. Die Einstufung würde dem Ziel der Biozid- und CLP-Verordnungen, die menschliche Gesundheit zu schützen, widersprechen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herstellung-wichtiger-arzneimittel-gefaehrdet-151424/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/neue-auflagen-fuer-ethanol-verbaende-schlagen-alarm/
https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/ethanol-ist-im-medizinischen-bereich-unverzichtbar-163681/
(zuletzt aufgerufen 18.11.2024)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Krankenhaus, Pflege, Politik
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04. Dezember 2024 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Rat der EU hat eine neue Abwasserrichtlinie verabschiedet, die den Ausbau kommunaler Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe vorschreibt. Diese zusätzliche Reinigungsebene soll Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände, antibiotikaresistente Erreger, Viren und Mikroplastik aus dem Abwasser entfernen. Zur Finanzierung verpflichtet die Richtlinie Pharma- und Kosmetikhersteller, mindestens 80 % der Kosten zu tragen. In Deutschland werden die Gesamtkosten auf etwa 9 Milliarden Euro für den Ausbau und 1 Milliarde Euro jährlich für den Betrieb geschätzt. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser fördern.
Die Richtlinie wird von Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA) als wichtiger Schritt für den Gewässerschutz unterstützt. Sie betonen jedoch die erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen und fordern eine realistische und rechtssichere Umsetzung.
Pharmahersteller und ihre Verbände, darunter Pro Generika, der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), üben starke Kritik. Sie sehen die Kostenverteilung als einseitig und ungerecht, da andere Schadstoffquellen wie die Landwirtschaft oder der Verkehr nicht zur Finanzierung herangezogen werden, obwohl sie ebenfalls Schadstoffe in die Gewässer eintragen. Besonders Generika-Hersteller fühlen sich unverhältnismäßig belastet, da die Schadstoffe hauptsächlich durch die Nutzung von Medikamenten und nicht durch deren Herstellung entstehen.
Die Pharmaverbände warnen vor gravierenden Folgen: Die hohen finanziellen Belastungen könnten über die nächsten 20 Jahre Arzneimittelengpässe verschärfen und den Pharmastandort Deutschland schwächen. Sie fordern eine gerechtere Kostenverteilung, die auch andere Verursacher einbezieht, sowie Entlastungsmaßnahmen für die Branche, um eine stabile Arzneimittelversorgung und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/rat-der-eu-beschliesst-neue-abwasserrichtlinie-151156/
(zuletzt aufgerufen 05.11.2024)
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/11/06/rat-der-eu-beschliesst-neue-abwasserrichtlinie
(zuletzt aufgerufen 06.11.2024)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Politik
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31. Oktober 2024 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Das Medizinforschungsgesetz wurde am 27. September 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Dabei werden neue ethische und administrative Verfahren eingeführt, um klinische Studien effizienter zu gestalten. Zudem werden spezielle Ethikkommissionen eingerichtet und Forschungsanreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen. Ziel ist es, Deutschland als Standort für medizinische Forschung zu stärken und den Zugang zu innovativen Therapien zu verbessern.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich besorgt über das Medizinforschungsgesetz (MFG) und warnte vor drastischen Preissteigerungen bei Arzneimitteln. Sie kritisierte besonders die Einführung von Geheimpreisen, die das Kostenwachstum der GKV weiter anheizen könnten, da bereits jetzt zweistellige Zuwachsraten bei den Arzneimittelausgaben verzeichnet werden. Reimann betonte, dass die abgeschwächten Regelungen für Erstattungsbeträge die Kosten für neue, patentgeschützte Medikamente noch weiter erhöhen könnten. Eine Analyse der AOK zeigt, dass die Arzneimittelausgaben in den letzten zehn Jahren um über 65 % gestiegen sind, was maßgeblich auf patentgeschützte Medikamente zurückzuführen ist.
Reimann fordert wirksame Steuerungsinstrumente und eine Reform des AMNOG-Verfahrens, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Sie kritisierte, dass mit den neuen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird, das Pharmaprofite über die nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten stellt.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/medizinforschungsgesetz-brat-27-09-24.html
https://www.verbandsbuero.de/aok-warnt-geheimpreise-treiben-arzneimittelkosten-in-die-hoehe/
(zuletzt aufgerufen 27.09.2024)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Politik
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31. Oktober 2024 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Lieferengpässe bei Medikamenten sind weiterhin ein großes Problem im Apothekenalltag, und die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus. Rund 500 verschreibungspflichtige Medikamente sind derzeit nicht lieferbar, und der tatsächliche Umfang ist laut der ABDA noch größer. Die Apothekerschaft fordert daher dringend Maßnahmen, um Apotheken eine pragmatischere Versorgung zu ermöglichen. Der Personalaufwand, um Lieferprobleme zu bewältigen, sei immens und erzeuge über fünf Millionen zusätzliche Arbeitsstunden.
Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) forderte die Apothekerschaft, dass Apotheken mehr Handlungsspielraum beim Austausch von Arzneimitteln erhalten, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte zu reduzieren. Die während der Pandemie geltenden Austauschregeln sollen wieder eingeführt oder erweitert werden, und die Dokumentationspflichten, insbesondere gegenüber Krankenkassen, sollen reduziert werden.
Lieferengpässe bei Medikamenten belasten Apothekenteams stark, die wöchentlich 20 bis 30 Stunden für deren Verwaltung aufwenden müssen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betreffen diese Engpässe vor allem günstige Generika in ganz Europa. Die aktuell rund 500 Medikamente sind mit etwa 850 Produkten auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet. Eine Analyse zeigt, dass jeder dritte Engpass länger als ein Jahr anhält. Mehr als die Hälfte der Erstmeldungen schätzt eine Dauer von drei Monaten bis einem Jahr, während bei 36 Prozent aller Meldungen der Engpass über ein Jahr dauert.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesregierung-soll-apotheken-effiziente-versorgung-ermoeglichen-150604/
(zuletzt aufgerufen 11.10.2024)
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/lieferengpaesse-jeder-dritte-dauert-laenger-als-ein-jahr/
(zuletzt aufgerufen 12.10.2024)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Pflege, Politik
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24. Mai 2021 | von
Ellerkamp, Jasmin
Wiederholungsrezepte sollen auf Basis der gesetzlichen Grundlage zusammen mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. So sei die Erstellung von Mehrfachverordnungen erlaubt, die eine Erstabgabe und maximal drei wiederholende Abgaben vorsehen. Dadurch soll die kontinuierliche Versorgung von Patienten erleichtert werden. Die Verordnungen bleiben bis zu 365 Tage gültig. Wichtig sei, dass Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen Einlösefristen angeben müssen, um Fehlanwendungen und Missbrauch zu verhindern.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/g-ba-trifft-vorbereitungen-fuer-wiederholungsrezepte, 24. Mai 2021
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten
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