Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni informiert die Bundesapothekerkammer, dass Apotheken gut auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten bei hohen Temperaturen vorbereitet sind. Hitzewellen können sowohl die Wirkung als auch die Haltbarkeit von Medikamenten beeinflussen. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, warnt davor, dass sich bei anhaltender Hitze die Wirkung von Arzneimitteln im Körper verändern kann, wodurch eine individuelle Dosisanpassung notwendig werden könne. Zugleich könnten Medikamente durch falsche Lagerung bei zu hohen Temperaturen unbrauchbar werden.
Besonders betroffen sind Medikamente wie Entwässerungsmittel, Blutdrucksenker und Schlaf- oder Abführmittel, da sie den Flüssigkeitshaushalt und die Thermoregulation des Körpers beeinflussen. Bei starkem Schwitzen kann die Wirkung verstärkt auftreten. Auch bei arzneimittelhaltigen Pflastern kann durch die stärkere Hautdurchblutung bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut gelangen, was das Risiko für Nebenwirkungen erhöht.
Für Apotheken gilt, dass Arzneimittel bei höchstens 25 Grad gelagert werden dürfen. Die meisten Medikamente überstehen einen Transport nach Hause an warmen Tagen gut, sollten aber dauerhaft nicht über 25 Grad gelagert werden. Kühlpflichtige Medikamente, wie Insuline, müssen laut Verpackung zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Einmal überhitzte Medikamente sollten nicht mehr verwendet werden – auch nach dem Abkühlen nicht, da viele Schäden unsichtbar bleiben. Manche Veränderungen, wie das Schmelzen von Zäpfchen, sind jedoch sichtbar. Andere, wie veränderte Dosiergenauigkeit bei Asthmasprays, können unbemerkt bleiben, wenn diese in der direkten Sonne gelagert wurden. Apotheken bieten hierzu eine persönliche Beratung an, um Risiken vorzubeugen.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/apotheken-informieren-zu-arzneimitteln-bei-hitzewellen/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheken-informieren-zu-arzneimitteln-bei-hitzewellen-156440/
(zuletzt aufgerufen 03.06.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten
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In Potsdam, Berlin und München haben Polizei und Staatsanwaltschaft zeitgleich mehrere Objekte durchsucht, da mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) im Raum stehen. Im Fokus der Ermittlungen stehen vier Apotheken in Potsdam sowie die Geschäftsräume eines Abrechnungsdienstleisters in München. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei Verdächtige, denen illegaler Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgeworfen wird. Einer der Beschuldigten ist laut den Ermittlern ein ehemaliger Mitarbeiter der genannten Apotheken und der Polizei bereits bekannt. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Abrechnungsunterlagen, Zahlungsbelege sowie potenziell missbräuchlich nutzbare Wirkstoffe. Die Behörden prüfen derzeit, in welchem Umfang verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne gültige Rezepte verkauft wurden und ob es Hinweise auf manipulierte Abrechnungen gibt. Angaben über das gesamte Ausmaß des mutmaßlichen Delikts liegen bislang nicht vor, da die Auswertung der Beweismittel noch andauert. Die Durchsuchungen stehen vor dem Hintergrund eines erheblichen Anstiegs von Betrugsfällen im deutschen Gesundheitswesen. Laut dem aktuellen Bericht des GKV-Spitzenverbands „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ beläuft sich der Schaden durch bekannt gewordene Fälle allein in den Jahren 2022 und 2023 auf mehr als 200 Millionen Euro – der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Apotheken stehen dabei besonders im Fokus: Nahezu 86 Millionen Euro entfallen auf missbräuchliche Abrechnungen von Arznei- und Verbandsmitteln. In diesem Bereich meldeten die gesetzlichen Krankenkassen etwa 2.100 externe und 1.000 interne Verdachtsfälle. Von insgesamt 4.257 Ermittlungsverfahren wurden 2.055 abgeschlossen, wobei in 812 Fällen konkrete Schäden nachgewiesen werden konnten. Zwar gelang es den Krankenkassen, rund 37 Millionen Euro zurückzufordern, dennoch verbleiben Verluste in Höhe von etwa 50 Millionen Euro. Die aktuellen Ermittlungen sollen klären, ob das Netzwerk um die betroffenen Potsdamer Apotheken in ähnlichem Umfang den Arzneimittelverkauf manipuliert hat. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Verdächtigen strafrechtliche Konsequenzen, während die involvierten Apotheken mit erheblichen berufs- und zulassungsrechtlichen Sanktionen rechnen müssten.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/staatsanwaltschaft-vier-apotheken-durchsucht/
https://www.aerzteblatt.de/news/medikamentenhandel-durchsuchungen-in-mehreren-stadten-32df1ad7-618f-4e7f-a9a8-3763aebc3c8b
(zuletzt aufgerufen 21.05.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Politik
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Der AMNOG-Report 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, dass eine kleine Anzahl neuer, patentgeschützter Medikamente die Kosten für Medikamente in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich steigert. Trotz des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches die Preise neuer Medikamente an deren Zusatznutzen koppelt, stiegen die Ausgaben 2024 um 10,2 Prozent – während die Einnahmen nur um 5,7 Prozent wuchsen. Besonders auffällig sind einige wenige, hochpreisige Präparate: 35 Prozent der Ausgaben entfallen auf die Top-10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel. Ein Prozent dieser umsatzstärksten Medikamente verursacht 10,8 Prozent der Gesamtausgaben. Zwischen 2019 und 2024 erhöhten sich die DAK-Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 26 Prozent, während sie für Generika nur um 11 Prozent zunahmen. Die Kosten für sogenannte Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ein großer Teil der Ausgaben resultiert aus Neueinführungen seit 2021, die laut Report häufig zusätzliche Kosten verursachen, ohne bestehende Medikamente zu ersetzen. DAK-Chef Andreas Storm warnt vor einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden könnte. Daher fordert die DAK eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert, mehr Transparenz im AMNOG-System und dynamische Preisabschläge, die an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst sind. Das Ziel ist es, Innovationen bezahlbar und zugänglich zu halten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittelausgaben-steigen-trotz-aller-massnahmen-155922/
(zuletzt aufgerufen 13.05.2025)
https://www.zm-online.de/news/detail/arzneimittelausgaben-steigen-weiterhin-stark
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Krankenhaus, Krankenkasse, Patienten, Politik
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Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat entschieden, aus Gewissensgründen seinen Beruf aufzugeben und seine Approbation zurückzugeben. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2024. Zwar wurde Kersten kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, doch das Gericht stellte eindeutig fest, dass Apotheker gesetzlich verpflichtet sind, zugelassene Arzneimittel wie die „Pille danach“ auszugeben – selbst bei persönlichen Einwänden. Ein Recht auf Prüfung oder die Ablehnung aus Gewissensgründen existiere laut Gerichtsauslegung nicht. Als Teil ihrer gesetzlichen Aufgabe zur gesundheitlichen Versorgung und aufgrund des Kontrahierungszwangs (§ 43 AMG) dürfen Apotheker ihre privaten Überzeugungen nicht über ihre beruflichen Verpflichtungen stellen. Kersten hatte sich seit Jahren geweigert, die „Pille danach“ zu verkaufen, da er sie als potenziell lebensbeendend ansieht. Trotz Schließung seiner Apotheke im Jahr 2018 blieb er weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. Doch nach dem Urteil des OVG, das seine berufliche Tätigkeit faktisch unmöglich machte, beantragte Kersten im Mai 2025 die Rücknahme seiner Approbation. Zuständig für diesen Vorgang ist jedoch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und nicht die Apothekerkammer. Kersten kritisiert die fehlende Berücksichtigung seiner Gewissensfreiheit. Auch wenn er im berufsrechtlichen Verfahren freigesprochen wurde, halte er die Begründung des Gerichts für problematisch. Da er die Abgabe der „Pille danach“ nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sieht er keine Möglichkeit, seinen Beruf weiter auszuüben, und zieht daraus endgültig die Konsequenzen.
https://de.catholicnewsagency.com/news/19929/pille-danach-berliner-apotheker-kann-beruf-nach-gerichtsurteil-nicht-mehr-ausuben
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-will-wegen-pille-danach-approbation-abgeben-156027/
(zuletzt aufgerufen 19.05.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Politik
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In ihrer ersten Rede im Bundestag hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU die zentralen Ziele ihrer Gesundheitspolitik vorgestellt, wobei die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung höchste Priorität einnimmt. Sie unterstrich die Notwendigkeit, Medikamente wieder zuverlässig verfügbar zu machen, um das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem zu stärken. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist der Neustart des Pharmadialogs, diesmal mit einem klaren Schwerpunkt auf der Versorgungssicherheit. Die Reaktionen aus der Branche sind positiv: Pro Generika, der Verband der Generikahersteller, begrüßt das klare Engagement der Ministerin. Geschäftsführer Bork Bretthauer lobte besonders ihre Dialogbereitschaft und ihr Verständnis für die Sorgen der Menschen. Er betonte, dass eine zuverlässige Arzneimittelversorgung Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gesundheitssystem sei und bot der Ministerin aktive Unterstützung an. Bretthauer hob hervor, dass Ministerin Warken als Erste seit Langem die Versorgungssicherheit von Medikamenten zur politischen Priorität erklärt habe. Pro Generika zeigt sich offen für eine enge Zusammenarbeit und betont die Dringlichkeit gemeinsamer Lösungsansätze zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Mit ihrer Ansprache setze Warken ein klares Signal: Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten ist unverzichtbar und soll künftig durch verstärkten Dialog mit allen Akteuren in der Branche verbessert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/arzneimittelversorgung-pharmabranche-begruesst-warkens-fokus/
https://www.progenerika.de/presse/bundestagsrede-amtsantritt-warken/#:~:text=Ministerin%20Warken%20priorisiert%20stabile%20Versorgung&text=15.05.2025%20%2F%20Mit%20ihrer%20Antrittsrede,Arzneimitteln%20wird%20zur%20politischen%20Priorit%C3%A4t
(zuletzt aufgerufen 15.05.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Politik
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Die Wiedereinführung von Skonti wurde im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert. Apotheker bewerten die Maßnahme als unkomplizierte und preiswerte Entlastung, während der pharmazeutische Großhandel Bedenken äußert. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) warnt in einem Papier vor Risiken für die Arzneimittelversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Branche. Die als „finanzneutral“ deklarierte Skonto-Freigabe würde etwa 15.000 Euro jährlich pro Apotheke umverteilen – insgesamt 255 Millionen Euro bei rund 17.000 Apotheken. Dies entspräche etwa 82 % des prognostizierten Branchenergebnisses 2024 (310 Mio. €). Der Großhandel befürchtet Leistungsrückgänge wie reduzierte Lieferungen oder Engpässe bei Medikamenten. Der Phagro unterstreicht die Abhängigkeit der Apotheken von einer leistungsstarken Großhandelsstruktur. Die geplante Regelung sei nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern auch sachlich irreführend: Es handle sich nicht um klassische Skonti, sondern um uneingeschränkte Rabatte, die Apotheken begünstigten. Ein Skontoverbot habe nie bestanden; seit dem BGH-Urteil vom 28. Februar 2024 seien Nachlässe auf den variablen Großhandelszuschlag weiter zulässig. Der Großhandel appelliert an die Politik, die Arzneimittelversorgung nicht zu beeinträchtigen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/04/10/phagro-sieht-arzneimittelversorgung-gefaehrdet
https://www.phagro.de/pressemitteilungen/unbegrenzte-rabatte-auf-den-grosshandelspreis-politik-gefaehrdet-die-arzneimittelversorgung/
(zuletzt aufgerufen 10.04.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Politik
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Die Apotheken in Deutschland, insbesondere in Nordrhein, fordern von der Politik dringend eine finanzielle Soforthilfe sowie eine dynamische Anpassung des Apothekenhonorars. Thomas Preis, Präsident der ABDA und Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, betont die existenzbedrohende Lage vieler Apotheken. Ohne eine sofortige Erhöhung des Fixhonorars und eine regelmäßige Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung drohe der Verlust der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Auch die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein warnt vor den Konsequenzen der aktuellen starren Vergütungsstruktur. Die steigenden Kosten und Anforderungen lassen sich mit dem seit über zehn Jahren unveränderten Apothekenhonorar nicht mehr decken. Laut TGL-Vorsitzenden Sebastian Berges und Constantin Biederbick gefährden die finanziellen Engpässe die Fähigkeit der Apotheken, konkurrenzfähige Gehälter zu zahlen. Infolgedessen wandert qualifiziertes Personal in andere Branchen ab.
Die Apothekenleiter fordern daher nicht nur kurzfristige Unterstützung, sondern eine langfristige, strukturelle Reform. Eine dynamische Honoraranpassung sei essenziell, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern und die Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu gewährleisten.
Gemeinsam mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen appellieren die Apotheker an die künftige Bundesregierung, grundlegende Probleme im Gesundheitswesen anzugehen und einen Politikwechsel einzuleiten. Ziel ist der Erhalt einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/avnr-und-tgl-fixum-muss-sofort-rauf-153950/seite/2/?cHash=7cd0e037fe7985f2550172d42f1a87fe
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/tgl-soforthilfe-reicht-auf-dauer-nicht/#
(zuletzt aufgerufen 20.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Politik
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ABDA-Präsident Thomas Preis fordert im Zuge der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD, die Stabilisierung der Arzneimittelversorgung durch Vor-Ort-Apotheken als zentrales Thema in der Gesundheitspolitik zu verankern. Die Apotheken sehen sich mit gravierenden Herausforderungen konfrontiert: Lieferengpässe, eine dramatisch sinkende Apothekenzahl und eine seit zwölf Jahren ausbleibende Anpassung des Apothekenhonorars führen zu einer massiven Unterfinanzierung. Preis warnt, dass die Zahl der Apotheken 2024 mit 17.041 einen historischen Tiefstand erreicht hat – ein Rückgang von 530 Betrieben im Vergleich zum Vorjahr.
Besonders kritisch sieht Preis die Idee, das Bundesgesundheitsministerium in ein sogenanntes „Super-Ministerium“ zu integrieren. Angesichts des demografischen Wandels, medizinischen Fortschritts und der Digitalisierung müsse die Gesundheitspolitik weiterhin eigenständig und vorrangig behandelt werden. Nur so könne die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln langfristig gesichert bleiben.
Zudem fordert die ABDA ein Sofortprogramm zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken sowie eine Anhebung des Apothekenhonorars. Die aktuelle Vergütung – 8,35 Euro pro abgegebener Packung, abzüglich eines Zwangsrabatts – reiche längst nicht mehr aus, um die stark gestiegenen Betriebs- und Personalkosten zu decken.
Die ABDA strebt außerdem an, mit der neuen Regierung schnell über eine Ausweitung der Aufgabenbereiche der Apotheken zu sprechen. Geplant ist ein stärkeres Engagement im Bereich Prävention, Pflege, Impfen und Patientensteuerung – doch dies sei nur mit wirtschaftlich gesicherten Apotheken möglich.
Preis betont die Rolle der Apotheken als erste Ansprechpartner im Gesundheitswesen und fordert eine stärkere politische Anerkennung ihrer Bedeutung: Für eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung brauche es gestärkte Apotheken – auch als Teil eines funktionierenden Sozialstaats.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/preis-will-eigenstaendiges-gesundheitsministerium-153593/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/preis-gesundheit-nicht-als-unterabteilung/
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/koalitionsbildung-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung-muss-zentrales-thema-sein/
(zuletzt aufgerufen 04.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Politik
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12. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.
Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/europaeische-plattform-zur-ueberwachung-von-arzneimittelengpaessen-esmp-in-betrieb#:~:text=Die%20Europ%C3%A4ische%20Arzneimittelagentur%20EMA%20hat,mit%20vollem%20Funktionsumfang%20gestartet%20ist
(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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