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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronischer Arztbrief’

Digitalisierung: Politische Sprüche passen nicht zu der Realität

19. November 2019 | von

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierungsansprüche des Gesetzgebers zu kompliziert ist. Zwar halten rund 60% der Arztpraxen den elektronischen Arztbrief für eine sinnvolle Anwendung, jedoch sind mit ihm ein erhöhter zeitlicher und finanzieller Aufwand sowie neue Haftungsrisiken verbunden. Weiterhin kann es, wie bei dem elektronischen Rezept, zu unpraktischen Zwischenlösungen kommen. Hierbei ist es vorgesehen, dass der Arzt das Rezept elektronisch übermitteln kann. Sollte der Patient jedoch keinen Smartphone besitzen, muss ihm der QR-Code ausgedruckt mitgeben werden. So käme es zu keiner echten Digitalisierung.

Weiterhin schätzen 60% der 2000 befragten Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Sicherheitslücken als starkes Hemmnis für die Digitalisierung ein. Hierbei müsse, wie auch von den Landesdatenschützern gefordert, per Gesetz Klarheit geschaffen werden.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitalisierung-in-der-arztpraxis-politische-sprueche-passen-nicht-zur-realitaet/, 19. November 2019

Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz

29. Mai 2015 | von

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • digitales Stammdatenmanagement
  • Notfalldatenmanagement
  • Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
  • elektronischer Arztbrief
  • Vergütung von Telekonsilen

Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.

Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015

Erstes Telematiksystem für den elektronischen Entlassbrief auditiert

24. April 2015 | von

Ein erstes System für den elektronischen Entlassbrief über das KV-Connect konnte nun erfolgreich von der KV Telematik GmbH (KVTG) auditiert werden.

Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG betonte den wichtigen Fortschritt: So könne Sektor übergreifend kommuniziert werden, nicht nur im Bereich der niedergelassenen Ärzte, sondern auch zwischen den Stationen Ambulanz und stationärer Betreuung.

Weitere Praxisverwaltungssysteme seien bereits für das E-Arztbrief-Audit angemeldet, so die KVTG.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 20.04.2015

Medizin-IT ist für das E-Health-Gesetz bereit

24. April 2015 | von

Das kommende E-Health-Gesetz sieht vor, dass Praxen und Kliniken bis Mitte des Jahres so an die telematischen Infrastrukturen angeschlossen sind, dass ein Abgleich der Stammdaten möglich ist. Auf der ConhIT präsentierten Unternehmen der Medizin-IT ihre Hard- und Softwareprodukte für den telematischen Fortschritt.

Zum einen wurden einfache Methoden vorgestellt, die einen Online-Anschluss für Kliniken oder Praxen innerhalb einer Stunde ermöglichen, wie zum Beispiel mittels dlan-Adapter. Hier wird ein weiteres Netz, unabhängig der existierenden Praxisvernetzung, für den Online-Abgleich der Stammdaten der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen. Andererseits stellen viele Unternehmen Möglichkeiten, wie etwa Apps für das Medikationsmanagement bereit. Auch der elektronische Arztbrief wurde thematisiert: Die erweiterte Spezifikation zur Fallakte ermöglicht nun eine digitale Patientenzustimmung.

Quelle:
heise online, 15.04.2015

Datenaustausch trotz Gesetz weiter unklar

17. April 2015 | von

Naumann, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) bemängelte die unklare Regulierung des Datenaustauschs im neuen E-Health-Gesetz. Für Naumann sei die Regelung, dass es ein Interoperabilitätsverzeichnis geben soll unzureichend. Es würden keine klaren Vorgaben gemacht, dabei gebe es über 50 verschiedene Möglichkeiten ein Dokument in ein anderes System zu übertragen. Definiert sei nicht, wie die elektronischen Dokumente auszusehen haben.

Wichtige Regelungen, die noch ausstehen, seien laut Naumann eine einheitliche Syntax und Semantik. Außerdem fehle eine Regelung zur Signation, Codierung und Datenübertragung.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 09.04.2015

Ärztenetze für Pilotprojekt des elektronischen Arztbriefs gesucht

20. März 2015 | von

Für das Pilotprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zum Test des elektronischen Arztbriefs würden laut KV Telematik GmbH (KVTG) mehr als tausend Ärzte gesucht.

Die Anforderung an die Teilnahme sei der Versand oder Empfang von mindestens 50 elektronischen Arztbriefen im Zeitraum von zwei Monaten. Als technische Voraussetzung muss eine der KVTG auditierte Software verfügbar sein.

Für jeden Teilnehmer ist eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro vorgesehen und zusätzliche 350 Euro für eine regelkonforme Teilnahme am Projekt.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 12.03.2015

Zertifikat für die Übertragung des Arztbriefs

12. März 2015 | von

Für die Übertragung des elektronischen Arztbriefs über den Kommunikationskanal KV Connect sei nun laut der KV Telematik GmbH (KVTG) ein Zertifikat vergeben worden und ermögliche eine sichere Kommunikation. Welche Anforderungen KV Connect für Softwarehersteller hat, sei seit September vergangenen Jahres veröffentlicht.

Das Audit zur Überprüfung von Implementierung und Interoperabilität hätte man im Februar erhalten, so die KVTG.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 06.03.2015

KV-Safenet oder Telematikinfrastruktur

12. März 2015 | von

Nach Aussagen der gematik soll ab Herbst 2016 die Telematikinfrastruktur (TI) in Betrieb genommen werden. Einen Testlauf im vergangenen Jahr sei laut gematik erfolgreich verlaufen.

Kriedel, Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der gematik, gab bekannt dass es keine parallele Existenz von KV-Safenet und TI geben wird. Das aktuell existente KVSafenet werde nach Etablierung einer TI in diese überführt werden. Das solle Ärzte aber nicht daran hindern den elektronischen Arztbrief über das KV-Safenet zu nutzen, die spätere Einbindung stelle keinerlei Probleme dar.

Quelle:
Deutsches Ärzteblatt, 06.03.2015

Feldtest für den elektronischen Arztbrief

02. Februar 2015 | von

Die KV Telematik GmbH (KVTG) hat in Zusammenarbeit mit Softwareunternehmen und KVen einen elektronischen Arztbrief entwickelt, der nun im Feldtest erprobt werden soll. Weiter erklärte der Geschäftsführer der KVTG, suche man nun interessierte und engagierte Ärztenetze mit einer „verlässlichen Kooperationsstruktur“.

Mindestens 15 Hausärzte, Fachärzte oder Physiotherapeuten würden für dieses Experiment gesucht. Ziel ist es, die Nutzung des elektronischen Arztbriefes so zu optimieren, dass dieser ab 2016 einsetzbar ist und dann auch über das e-Health-Gesetz gefördert wird.

Quelle:
ehealth.com, 30.01.2015

Elektronischer Arztbrief im Testverfahren

07. November 2014 | von

Ziel des Projekts „eArztbrief“ der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sei, laut KVWL-Vorstand Kriedel, die Praxistauglichkeit des Briefes sicherzustellen. Mit Hilfe des elektronischen Arztbriefes wolle man die Vernetzung und Kommunikation verbessern, so der Vorstand. An dem Projekt würden etwa 300 Ärzte und Kliniken teilnehmen, die ersten hätten bereits begonnen.

Der Brief enthalte eine Kopfzeile und ein nicht änderbares PDF. In der nächsten Stufe solle der elektronische Brief direkt in die Patientenakte miteinfließen, gab Kriedel bekannt.

Bewähre sich das Programm, so ziehe man in Betracht nächstes Jahr auch das elektronische Einweisungs- und Entlassungsmanagement zu testen.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 23.10.2014