Am 26. März 2025 ist die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) in Kraft getreten. Ziel des EHDS ist es, den sicheren Austausch und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten innerhalb der EU zu erleichtern. Die Verordnung wird schrittweise eingeführt, wobei die EU-Mitgliedstaaten bis 2027 Zeit haben, die Vorgaben umzusetzen. Ab 2029 soll die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für die meisten Kategorien angewendet werden, und 2031 ist eine Ausweitung auf weitere Daten wie Genomdaten geplant.
Die ABDA begleitete das Gesetzgebungsverfahren seit 2022 und erreichte Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, insbesondere im Bereich des Berufsgeheimnisses und des Gesundheitsdatenschutzes. Die ABDA wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundsätze der Verordnung bei der praktischen Umsetzung eingehalten werden.
Wichtige Inhalte der Verordnung beinhalten die Vereinheitlichung elektronischer Rezepte in ein gemeinsames europäisches Format. Das Digitalisierungsgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die bereits 2024 in Kraft traten, berücksichtigen die Anbindung an den EHDS. Der EHDS stellt einen wesentlichen Teil der Europäischen Gesundheitsunion dar und wurde aus der EU-Datenstrategie entwickelt.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/europaeischer-gesundheitsdatenraum-ehds-verordnung-tritt-morgen-in-kraft/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-gesundheitsdatenverordnung-ab-heute-in-kraft-154073/
(zuletzt aufgerufen 26.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Patienten, Politik
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Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.
Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Elektronische-Patientenakte-Wo-die-Schwachstellen-sind-456884.html
https://www.kbv.de/html/1150_73620.php
(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten
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24. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.
Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/aerzte-nicht-jeder-schnupfen-gehoert-in-die-epa/
https://www.kbv.de/html/1150_74089.php
(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten, Politik
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13. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich und wird frühestens im April 2025 erfolgen. Ursprünglich war der Start für Mitte Februar vorgesehen, jedoch führten Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen zu einer Verschiebung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits im November 2024 darauf hingewiesen, dass Softwarehersteller mehr Zeit für die Einführung benötigen.
Für den Rollout müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Daher sei eine „frühestmögliche bundesweite Nutzung“ erst im zweiten Quartal 2025 realistisch, so das BMG. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP), der als Teil der ePA vorgesehen ist, wird entsprechend später eingeführt.
Die Gematik-Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), wurden über die Verzögerung informiert. Ein weiteres Update, das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“, ist für Juli 2025 geplant. Dieses Update soll die Stabilisierung und Optimierung des Systems unterstützen und den TI-Messenger für eine verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten enthalten. Trotz der Verzögerungen arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Umsetzung der ePA.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-medikationsplan-erst-im-fruehjahr-2026-153125/
(zuletzt aufgerufen 11.02.2025)
https://www.kbv.de/html/1150_73808.php
(zuletzt aufgerufen 13.02.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Pflege, Politik
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12. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Gematik wird vorgeworfen, Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu spät ernst genommen zu haben. Sicherheitsforscher wiesen bereits im August 2024 auf die Lücken hin, durch die mit einer SMC-B (Praxisausweis) und einem Konnektor ein unberechtigter Zugriff auf die ePA möglich war. Zunächst wurde der Angriff als unwahrscheinlich eingestuft, doch als bekannt wurde, dass auf Kleinanzeigen gültige Praxisidentitäten und SMC-Bs verkauft wurden, berief die Gematik eine Taskforce ein. Unklar bleibt, ob die Sicherheitslücken vor dem bundesweiten Rollout vollständig geschlossen werden. In Modellregionen haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA.
In Deutschland gibt es immer wieder Fälle von unzutreffenden Diagnosen in Patientenakten, die Betroffenen teils unbekannt sind. Sophie Riedinger, Social Media & Affiliate Marketing Expertin, fand zum Beispiel eine Diagnose einer „depressiven Episode“ (ICD-Code F329) in ihrer Akte, obwohl sie nie wegen einer Depression in Behandlung war. Über ähnliche Fälle wurde auch in sozialen Medien berichtet, etwa von Personen, die angeblich an Epilepsie oder Diabetes Typ 1 litten, ohne es zu wissen. Diese falschen Diagnosen entstehen häufig durch Abrechnungspraktiken im Gesundheitssystem, bei denen Diagnosen verwendet werden, um Behandlungen und zusätzliche Gelder von Krankenkassen zu erhalten. Das Problem tritt vor allem auf, wenn Menschen Versicherungen abschließen wollen. So führte Riedingers Diagnose dazu, dass sie 2024 von allen privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurde.
Versicherungsmakler Bastian Kunkel erklärt, dass solche falschen Diagnosen oft zu Ablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen, da Versicherungen die Patientenakten anfordern und diese fehlerhaften Diagnosen sofort als Risiko werten. Obwohl Ärzte solche Fehler meist direkt mit Patienten klären, wissen viele Betroffene oft nichts von den falschen Diagnosen, da sie ihre Akten nicht einsehen. Besonders bei gesetzlichen Krankenkassen ist es schwierig, Einsicht zu bekommen.
Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard eingeführt, um mehr Transparenz und Effizienz zu bieten. Doch auch hier bleiben Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und der Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu korrigieren. Patienten sind in der Regel auf die Kooperation ihrer Ärzte angewiesen, um Fehler zu beheben – was teuer und langwierig sein kann.
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Gematik-hielt-Sicherheitsluecke-fuer-akzeptabel-10259471.html
https://www.spiegel.de/gesundheit/patientenakte-ploetzlich-hatte-ich-eine-depressive-episode-nicht-naeher-bezeichnet-a-f905e22a-16bc-4df0-b0b0-8a177128cfa0
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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12. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.
Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/europaeische-plattform-zur-ueberwachung-von-arzneimittelengpaessen-esmp-in-betrieb#:~:text=Die%20Europ%C3%A4ische%20Arzneimittelagentur%20EMA%20hat,mit%20vollem%20Funktionsumfang%20gestartet%20ist
(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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07. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans in digitale Praxis- oder Krankenhausverwaltungssysteme kann es zu Übertragungsfehlern kommen, die die Patientensicherheit gefährden. Besonders kritisch ist dies bei Medikamenten wie Methotrexat (MTX), das sowohl in der Rheumatherapie als auch in der Krebstherapie eingesetzt wird. Während es bei Autoimmunerkrankungen in der Regel wöchentlich eingenommen wird, ist in der Onkologie oft eine tägliche Dosierung erforderlich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet von Fällen, in denen eine wöchentliche Einnahme fälschlicherweise als tägliche interpretiert wurde. Der Fehler entstand, weil Dosierungsangaben wie „1-0-0-0“ im Standardfeld hinterlegt waren, während der Wochentag der Einnahme lediglich im Hinweisfeld stand. Da dieses nicht immer korrekt übertragen wurde, kam es zu gefährlichen Fehlmedikationen.
Um solche Risiken zu minimieren, empfiehlt die KBV, Dosierangaben für nicht täglich einzunehmende Medikamente nicht im klassischen Schema („morgens – mittags – abends – zur Nacht“) einzutragen. Stattdessen sollte die vollständige Dosierungsinformation zentral und eindeutig in einem Hinweisfeld dokumentiert werden.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen. Dieser kann auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Eine optimierte Praxissoftware und eine sorgfältigere Dokumentation sind essenziell, um Übertragungsfehler zu vermeiden und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/medikationsplan-ueberdosierung-wegen-uebertragungsfehler/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/02/07/kbv-informiert-ueber-dosierungsfehler-durch-pvs
(zuletzt aufgerufen 07.02.2025)
Kategorie: Allgemein, Krankenhaus, Patienten, Pflege
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01. Februar 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.
Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.
Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.
Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Kurz-vor-Start-erstes-Aktensystem-zugelassen-10241211.html
(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)
https://www.kbv.de/html/69298.php
(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.
Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.
Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.
Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156956/Elektronische-Patientenakte-Testphase-startet-mit-Hindernissen
(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/elekronische-patientenakte-epa-test-modellregionen-100.html
(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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