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SmartMed

Schlagwort: ‘Datenschutz’

E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte

27. Dezember 2023 | von

Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.

Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.

Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)

Bundesweiter Start des E-Rezepts

26. Juni 2023 | von

Ab dem 1. Juli wird das E-Rezept deutschlandweit eingeführt, nachdem es bereits seit September letzten Jahres in Westfalen-Lippe im Einsatz ist. Laut Gesundheitsminister Lauterbach können Patienten das E-Rezept bequem mit ihrer Versichertenkarte abrufen, ohne eine PIN eingeben zu müssen. Alternativ steht die Smartphone-App „E-Rezept“ zur Verfügung, die einen QR-Code zur schnellen Ablesung des Rezepts bereithält.

Gemäß Statistiken der Gematik wurden deutschlandweit bereits über zwei Millionen E-Rezepte eingelöst. Etwa drei Viertel aller deutschen Apotheken und die meisten Arztpraxen sind bereits technisch auf das E-Rezept vorbereitet.

Das E-Rezept soll das traditionelle Papierformat der Krankenkassen bald ersetzen, obwohl eine verpflichtende Nutzung erst im kommenden Jahr erwartet wird.

Quellen: https://www.nordkurier.de/wirtschaft/das-e-rezept-kommt-zum-1-juli-das-mussen-sie-jetzt-wissen-1703904

https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/E-Rezept-startet-zum-1-Juli-Was-aendert-sich-fuer-Patienten,elektronischesrezept100.html (letzter Zugriff am 22.06.2023)

 

Abbau bürokratischer und organisatorischer Hürden bei der Datennutzung

26. Juni 2023 | von

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant die Einführung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abzubauen und deren Nutzbarkeit zu verbessern.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle soll technisch und organisatorisch unabhängig von den Datenhaltern sein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu beraten. Zudem soll sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.

Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verfahren vor, mit dem Daten des Forschungsdatenzentrums und Daten der klinischen Krebsregister künftig datenschutzkonform und rechtssicher miteinander verknüpft werden können. Hierfür ist eine Genehmigung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle erforderlich. Auch das Forschungsdatenzentrum und die zuständigen Krebsregister müssen ihre Zustimmung zur Datenweitergabe geben.

Des Weiteren sollen Krankenkassen befugt sein, die Gesundheitsdaten auszuwerten und zu analysieren. Diese automatisierte Verarbeitung der vorhandenen Daten bei den Kassen soll ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den genannten Zwecken zulässig sein. Allerdings ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Die Versicherten sollen rechtzeitig von den Kranken- und Pflegekassen über die Datenauswertung und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144028/Gesetz-soll-Huerden-bei-Nutzung-von-Gesundheitsdaten-abbauen (Zugriff am 26.06.2023)

EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen

09. März 2023 | von

Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.

Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.

Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.

Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.

Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141467/Lauterbach-Elektronische-Patientenakte-ab-Ende-2024-fuer-alle-verbindlich

(letzter Aufruf 06.03.2023)

 

Pilotprojekt „E-Rezept“ gestoppt

06. November 2022 | von

Am 03.11. 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ihren Ausstieg aus dem Roll-Out bekannt gegeben und damit die Testphase des E-Rezepts vorerst gestoppt. Grund dafür ist eine Datenschutzlücke in der eGK, deren Einsatz für den nächsten Schritt des Roll-Outs vorgesehen war. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat sich gegen die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für das E-Rezept ausgesprochen, da die Rezeptdaten auch ohne Freigabe des Karteninhabers eingesehen werden können. Somit entfällt die Grundlage des Pilotprojekts, da die eGK zur Authentifizierung und Identifizierung der Patienten benötigt wird. Westfalen-Lippe ist die einzige Pilotregion, in welcher das E-Rezept im großen Stil eingeführt werden sollte. Nun gilt das Pilotprojekt „E-Rezept“ vorerst als gescheitert.

Quellen: Bundesweit einziges Pilotprojekt „E-Rezept“ in Westfalen-Lippe gestoppt – Nachrichten – WDR

KV steigt aus: E-Rezept-Rollout vorerst gescheitert (aerzteblatt.de)

Weiterer Dämpfer für das E-Rezept: Letzte Testregion steigt aus Testphase aus | heise online

(Zugriff am 04.11.2022)

Schleswig-Holstein steigt aus der Testphase des E-Rezepts aus

21. Oktober 2022 | von

Schon im August hat die Kassenärztliche Vereinigung in Kiel angekündigt, dass sie aus dem E-Rezept-Test-Projekt aussteigen will. Grund dafür sind Bedenken wegen des Datenschutzes. So werden datenlose Transfer-QR-Codes schon als Gesundheitsdaten eingestuft und dürfen folglich nicht per Mail weiterverschickt werden.

Eine Alternative gibt es laut der KV derzeit nicht. Die Gematik-App könne aus verschiedenen Gründen nicht genutzt werden. Einerseits gäbe es zu wenige NFC-fähige Gesundheitskarten. Anderseits besäßen nur wenige Patienten den benötigten Smartphone-Typ. Eine weitere Hürde in der Einrichtung der App stellt das Verbot des Video-Ident-Verfahrens dar.  Das Video-Ident-Verfahren bot Patienten die Möglichkeit, sich bei den Krankenkassen zu identifizieren, indem sie mit ihrer Handykamera zeitgleich ihre Ausweispapiere und ihr Gesicht erfassten. Aufgrund einer Sicherheitslücke, die durch den Chaos Computer Club aufgedeckt wurde, hat die Gematik eben dieses Identifikationsverfahren verboten.

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/schleswig-holstein-zieht-sich-aus-e-rezept-test-zurueck-135131/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-schleswig-holstein-steigt-aus/

https://www.spiegel.de/netzwelt/krankenkassen-muessen-video-identifizierung-abschalten-a-2aed6892-55cd-4aab-aa33-a8e6dee848df

(Zugriff am 12.10.2022)

E-Rezept: Datenschützer gegen eGK-Verfahren

21. Oktober 2022 | von

Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar.  Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.

Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-datenschuetzer-gegen-egk-verfahren/print.html

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/10/05/e-rezept-abruf-via-egk-wie-geht-es-weiter

(Zugriff am 21.10.22)

Quellcodes des E-Rezepts von der Gematik veröffentlicht

09. August 2021 | von

Die Gematik folgt ihrem “Weg der Transparenz gegenüber der breiten Öffentlichkeit und der Fachcommunity“ und hat die Quellcodes der E-Rezept-App als Open Source auf GitHub veröffentlicht. Das Unternehmen möchte dadurch das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur stärken und in den Austausch gehen. Florian Hartge, CPO und Verantwortlicher für Produktionsprozesse, erwartet eine konstruktive Kritik von Experten. Die E-Rezept-App kann seit Juli heruntergeladen und genutzt werden. Sie soll den Patienten einen datenschutzkonformen und sichereren Zugang zu ihren Rezeptdaten ermöglichen und eine einfache Einlösung ermöglichen.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/gematik-veroeffentlicht-e-rezept-app-codes/, 9. August 2021

Neue EU-Verordnung: Ärzte fürchten unkontrollierten Zugriff auf Patientendaten

02. August 2021 | von

Europäische Ärzte fordern, eine Verordnung zu ändern, die den Ermittlungsbehörden der Mitgliedsländer Zugriff auf in der Cloud gespeicherten persönliche Daten gibt. Weil Cloud-Anbieter zum Beispiel auch Patientenakten speichern, sei dies höchst bedenklich. Die Verordnung würde es erlauben, dass Unternehmen in Deutschland Daten ihrer Kunden an Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten herausgeben müssten, selbst wenn die verfolgte Tat in Deutschland gar keine Straftat ist. Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Ständigen Ausschusses der Ärzte der Europäischen Union (CPME), fordert gesetzliche Vorkehrungen, die einen besonderen Schutz der Gesundheitsdaten gewährleisten. Sollte die Verordnung ohne solche Vorkehrungen angenommen werden, drohen die Ärzte, sich aus den anstehenden Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte, zu verabschieden, um den Schutz der Patientendaten sicherzustellen.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/geplante-eu-verordnung-aerzte-befuerchten-unkontrollierten.684.de.html?dram:article_id=501105, 2. August 2021

Umgehung der Gematik-App durch Versandapotheken

28. Juni 2021 | von

Obwohl für den Versand von E-Rezept-Token aus der Gematik-App hohe Sicherheitsanforderungen gelten, dürfen Drittanbieter-Apps die Codes einlesen und auch ohne Authentifizierung der Nutzer weiterleiten. Dies will sich die Versandapotheke DocMorris zu nutzen machen. Regulär schicke der Arzt die Verordnung an die Gematik-App. Um dort die Verordnungsdaten einzusehen oder das Rezept weiter zu senden, muss eine Authentifizierung über eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion erfolgen. Wer sich den E-Rezept-Token allerdings in der Praxis ausdrucken lässt, kann dieses Verfahren einfach umgehen, indem der Token des Ausdrucks abgescannt wird. DocMorris schätzt hierbei, dass bis zu 90 Prozent der Patienten ihr E-Rezept als Ausdruck erhalten. DocMorris stehe in einem engen Austausch mit der Gematik, um eine möglichst nahtlose ‚Customer-Journey‘ zu gewährleisten.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/umgehung-der-gematik-app-so-will-docmorris-e-rezepte-abstauben/, 28. Juni 2021