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Schlagwort: ‘Telemedizin’

Apothekenreform erweitert Gesundheitsleistungen vor Ort

28. Mai 2026 | von

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG, wird das Aufgabenspektrum von Apotheken deutlich erweitert. Ziel der Reform ist es, die Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken zu stärken, insbesondere in ländlichen Regionen, und Apotheken stärker als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen einzubinden. Dadurch sollen sie künftig nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern auch bestimmte präventive, diagnostische und unterstützende Gesundheitsleistungen anbieten können.

Zu den neuen Möglichkeiten gehören Impfungen mit sämtlichen Totimpfstoffen für volljährige Kundinnen und Kunden, patientennahe Schnelltests auf bestimmte Erreger wie Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, RSV und Rotaviren sowie venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken. Diese sollen unter anderem die assistierte Telemedizin unterstützen und bei der Kontrolle von Blutwerten im Rahmen des Medikationsmanagements helfen. Auch pharmazeutische Dienstleistungen werden ausgeweitet, etwa zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Adipositas und tabakassoziierten Erkrankungen.

Ein besonders sensibler Punkt ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Diese soll nicht allgemein erlaubt sein, sondern nur in bestimmten Fällen, etwa bei dringender Anschlussversorgung bekannter Patientinnen und Patienten oder bei bestimmten unkomplizierten Erkrankungen. Die Apotheke wird dadurch nicht zum Ersatz für ärztliche Diagnostik oder Therapieentscheidungen.

Für Arztpraxen bedeutet die Reform neue Schnittstellen. Patienten könnten künftig mit Apothekenbefunden, Impfnachweisen oder Fragen zur Dauermedikation in die Praxis kommen. Dadurch entstehen Chancen zur Entlastung, aber auch zusätzlicher Abstimmungs- und Dokumentationsbedarf. Kritiker aus der Ärzteschaft warnen vor einer Verwischung ärztlicher Kompetenzen. Entscheidend wird daher sein, dass Kommunikation, Dokumentation und Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen klar geregelt werden.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Reformpaket-beschlossen-Apotheker-ruecken-zu-Hausaerzten-in-zweiter-Reihe-auf-463136.html

(zuletzt aufgerufen 22.05)

https://www.praktischarzt.de/magazin/apothekenreform/

(zuletzt aufgerufen 26.05)

Assistierte Telemedizin in Apotheken soll ab Juli 2026 starten

11. Mai 2026 | von

Die assistierte Telemedizin in Apotheken kann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 starten. Hintergrund ist ein Schiedsspruch zur Vergütung dieser neuen Leistung, nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zuvor nicht in allen Punkten einigen konnten. Die Entscheidung der Schiedsstelle muss allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden. Zudem muss auch die DAV-Mitgliederversammlung dem Vertrag noch zustimmen.

Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV, begrüßte den Schiedsspruch und zeigte sich zuversichtlich, dass Apotheken ihren Kundinnen und Kunden die assistierte Telemedizin ab Juli anbieten können. Sie betonte, dass diese Leistung vielen Menschen helfen könne, lange Wege zur Arztpraxis zu vermeiden. Gleichzeitig zeige die neue Aufgabe, wie wichtig und nah Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verankert seien.

Ein konkretes Beispiel für assistierte Telemedizin ist ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Apotheken könnten dafür ihre Beratungsräume nutzen, sodass Patientinnen und Patienten in einer vertraulichen und sicheren Umgebung per Video mit einer Arztpraxis kommunizieren können. Damit wird Digitalisierung im Gesundheitswesen direkt in der Apotheke erlebbar.

Der DAV und der GKV-Spitzenverband hatten sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bereits auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin verständigt. Dafür musste der Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V ergänzt werden. Da jedoch bei der Vergütung keine vollständige Einigung erzielt wurde, entschied die Schiedsstelle über die offenen Punkte. Die mündliche Verhandlung fand Mitte April 2026 statt. Nun liegt die Vereinbarung dem Bundesgesundheitsministerium vor, das sie innerhalb eines Monats beanstanden kann.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/assistierte-telemedizin-schiedsstelle-macht-weg-frei/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/05/08/assistierte-telemedizin-ab-juli-in-apotheken

(zuletzt aufgerufen 08.05.2026)

 

Lohmann & Rauscher steigt in Telemedizin ein

15. März 2025 | von

Der Medizinproduktehersteller Lohmann & Rauscher (L&R) hat die Mehrheit der Anteile an OnlineDoctor übernommen, einem führenden Telemedizin-Startup, das digitale Hautdiagnosen durch Hautärzte anbietet. OnlineDoctor bleibt als eigenständige Tochtergesellschaft unter dem gleichen Namen bestehen, und die beiden Mitgründer, Dr. Philipp Wustrow und Dr. Tobias Wolf, bleiben als Geschäftsführer und Gesellschafter aktiv. Der Kaufpreis wurde nicht bekannt gegeben.

L&R geht mit dieser Übernahme erstmals in den Bereich der Telemedizin und will seine Position als vielseitiger Lösungsanbieter im Gesundheitssystem stärken, insbesondere durch den Ausbau digitaler Services und Künstlicher Intelligenz (KI). Die Akquisition ist Teil einer größeren Wachstumsstrategie, die auf Digitalisierung und technologische Innovation setzt. OnlineDoctor hat sich als Marktführer in der Dermatologie-Software etabliert und arbeitet mit rund 800 Hautärzten sowie 300 Apotheken und Krankenhäusern in der Schweiz zusammen.

Für OnlineDoctor bedeutet die Partnerschaft mit L&R langfristige Wachstums- und Innovationsmöglichkeiten, da der neue Mehrheitsinhaber den digitalen Gesundheitsmarkt weiter vorantreiben möchte. Die Akquisition wird als strategischer Schritt betrachtet, um das Potenzial von OnlineDoctor im Bereich der digitalen Medizinprodukte zu maximieren. Die Zusammenarbeit wird insbesondere durch die zunehmende Bedeutung digitaler Diagnosen und der Pandemiebeschleunigung von Telemedizin unterstützt.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/medizinproduktehersteller-lr-uebernimmt-onlinedoctor/

https://www.organisator.ch/de/management/2025-02-26/lr-uebernimmt-st-galler-telemedizin-unternehmen-onlinedoctor/

(zuletzt aufgerufen 26.02.2025)

Hürden bei der TI-Anbindung für Betriebsärzte und Pflegeeinrichtungen

15. März 2025 | von

Die Betriebsärzte sehen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) als eine wichtige Chance, stärker in die Vorsorge und Versorgung von Patienten eingebunden zu werden. Die Finanzierungsvereinbarung für die TI-Anbindung der Arbeitsmediziner wurde Anfang des Jahres zwischen dem GKV-Spitzenverband und verschiedenen arbeitsmedizinischen Verbänden getroffen. Ab dem 1. April 2025 können Fachärzte für Arbeitsmedizin Pauschalen für den Anschluss an die TI beantragen, wenn sie bestimmte Anwendungen wie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen. Diese Regelung wird insbesondere für kleinere Arbeitsmedizin-Praxen („Einbeiner“) eine wichtige Unterstützung bieten.

Trotz dieser Fortschritte gibt es jedoch noch Herausforderungen. Der Opt-in-Modus der ePA wird von den Arbeitsmedizinern als Hemmschuh gesehen, da er die Nutzung der ePA verlangsamt. VDBW-Präsidentin Susanne Liebe betont die Bedeutung der Arbeitsmedizin im Bereich der Prävention, da mehr als 46 Millionen Erwerbstätige betreut werden, von denen viele keinen Hausarzt haben.

Zudem müssen bis zum 1. Juli 2025 etwa 36.000 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen werden. Doch eine Umfrage zeigt, dass viele Einrichtungen noch nicht ausreichend vorbereitet sind: Nur 33% haben einen SMC-B Ausweis beantragt und erhalten. Es gibt einen erheblichen Schulungs- und Servicebedarf, um diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/TI-Anbindung-In-der-Betriebsmedizin-mit-Hindernissen-456561.html

(zuletzt aufgerufen 23.02.2025)

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Umfrage-zur-TI-Anbindung-Pflegeeinrichtungen-sind-noch-nicht-startklar–456927.html

(zuletzt aufgerufen 03.03.2025)

Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?

02. Mai 2024 | von

Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.

Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.

Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.

Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundesregierung-beschliesst-medizinforschungsgesetz-pm-27-03-2024.html 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/ 

zuletzt aufgerufen am 05.04.2024

Beschluss zwei neuer Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

22. Januar 2024 | von

Am 14.12.2023 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) vom Bundestag verabschiedet. Ziel der beiden Gesetze ist es, durch Digitalisierung die Gesundheitsversorgung und die Forschung in Deutschland zu verbessern.

Das DigiG soll den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzte vereinfachen. Dabei stehe die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt, die Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden muss. Auch das E-Rezept solle weiterentwickelt werden. Zudem habe das Digital-Gesetz als Ziel, Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu machen.

Mithilfe des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Gesundheitsdaten für die Forschung gesammelt werden. Für die Nutzung dieser Daten schaffe man eine zentrale Datennutzungs- und Koordinierungsstelle, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Außerdem gilt für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte künftig das Opt-Out-Verfahren.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-digitalgesetze-pm-14-12-23

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesundheitsdatennutzungsgesetz.html

(zuletzt aufgerufen am 22.01.2024)

Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung

19. Januar 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.

Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.

 

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenreform

27. Dezember 2023 | von

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20.12.2023 die konkreten Pläne zur Apothekenreform veröffentlicht. Die Hauptthemen dabei sind Honorierung, Telepharmazie und die Entbürokratisierung bestimmter Vorgaben.

Das Ziel sei es, die Landapotheken zu stärken. Dafür wird beispielsweise die Vergütung von in der Nacht und am Wochenende geleisteten Notdiensten erhöht. Jedoch soll der prozentuale Zuschlag auf die Apothekenaufpreise von 3% auf 2% gesenkt werden, was besonders Apotheken mit hochpreisigen Medikamenten treffen würde.

Eine weitere Idee des BMG ist, dass Apotheken von einer erfahrenen PTA geführt werden und die Beratung durch Apotheker per Telemedizin gewährleistet werden soll. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, kritisiert diesen Ansatz. Es gäbe keine Berufsgruppe, die die Expertise von Apothekerinnen und Apothekern ersetzen könne. Zudem kämen Haftungsfragen hinzu, wenn keine Fachkraft bei Beratung zur Verfügung stehe.

Quellen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-bmg-eckpunkte-144436/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148272/Apothekenreform-ABDA-warnt-vor-Zerfall-der-Arzneimittelversorgung

(zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)

Deutschlandweites Telemedizin Netzwerk gestartet

27. Oktober 2023 | von

Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) hat unter Beteiligung der Uniklinik der RWTH Aachen ein deutschlandweites Telemedizin Netzwerk namens „Universitäres Telemedizinnetzwerk“ (UTN) gestartet.

Telemedizin wurde besonders zu Zeiten der COVID-19 Pandemie vermehrt von Ärztinnen und Ärzten genutzt, um weiterhin in Kontakt mit den Patientinnen und Patienten zu bleiben. Auch die Forschung war von der Pandemie betroffen und wurde teilweise telemedizinisch fortgeführt.

Das Hauptziel des Projektes sei nun, die bereits bestehenden telemedizinischen Strukturen an Universitätskliniken zu vereinheitlichen und eine einfache Nutzung an Universitätskliniken zu ermöglichen. Langfristig gesehen solle eine telemedizinische Infrastruktur aufgebaut werden.

Als erstes Anwendungsbeispiel des Netzwerks erfolge die Erfassung der Langzeitfolgen von COVID-19 und deren Risikofaktoren. Dabei läge der Fokus vor allem auf dem Zeitraum nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Quelle: https://www.ukaachen.de/alle-beitraege-aus-news/news/deutschlandweites-telemedizin-netzwerk-gestartet/

(zuletzt aufgerufen am 27.10.2023)

Pilotprojekt für bessere Versorgung in Pflegeheimen

06. September 2022 | von

In einem Pilotprojekt der AOK-Initiative „Stadt. Land. Gesund. für eine bessere ländliche Gesundheitsversorgung“ der AOK Nordost in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen bei Pflegeheimbewohnern vollständig via Videokonferenz durchgeführt werden. Die AOK Nordost arbeitet in diesem sechsmonatigen Projekt zusammen mit Pflegeheimen, Ärzten und dem Telemedizinanbieter Medkitdoc an der Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Hierbei wird das Problem des hohen Bedarfs an intensiver und kontinuierlicher ärztlicher Betreuung durch die in der Pflege noch wenig genutzten Möglichkeiten der Digitalisierung angegangen. Über Medkitdoc können die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden, indem verschiedene zertifizierte Medizingeräte zum Einsatz kommen. Die erhobenen Daten wie EKG und Blutsauerstoff werden über eine App während der Videokonferenz an den behandelnden Arzt weitergeleitet. Herz- und Lungengeräusche können ebenfalls mittels eines Stethoskops abgehört werden. Das Projekt könnte vor allem für Pflegeheimen auf dem Land, auf dem es immer weniger Ärzte gibt, von Bedeutung sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137000/Mit-Telemedizin-gegen-Aerztemangel-in-Pflegeheimen (Zugriff am: 02.09.2022)