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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronische Gesundheitskarte (eGK)’

EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen

09. März 2023 | von

Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.

Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.

Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.

Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.

Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141467/Lauterbach-Elektronische-Patientenakte-ab-Ende-2024-fuer-alle-verbindlich

(letzter Aufruf 06.03.2023)

 

Pilotprojekt „E-Rezept“ gestoppt

06. November 2022 | von

Am 03.11. 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ihren Ausstieg aus dem Roll-Out bekannt gegeben und damit die Testphase des E-Rezepts vorerst gestoppt. Grund dafür ist eine Datenschutzlücke in der eGK, deren Einsatz für den nächsten Schritt des Roll-Outs vorgesehen war. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat sich gegen die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für das E-Rezept ausgesprochen, da die Rezeptdaten auch ohne Freigabe des Karteninhabers eingesehen werden können. Somit entfällt die Grundlage des Pilotprojekts, da die eGK zur Authentifizierung und Identifizierung der Patienten benötigt wird. Westfalen-Lippe ist die einzige Pilotregion, in welcher das E-Rezept im großen Stil eingeführt werden sollte. Nun gilt das Pilotprojekt „E-Rezept“ vorerst als gescheitert.

Quellen: Bundesweit einziges Pilotprojekt „E-Rezept“ in Westfalen-Lippe gestoppt – Nachrichten – WDR

KV steigt aus: E-Rezept-Rollout vorerst gescheitert (aerzteblatt.de)

Weiterer Dämpfer für das E-Rezept: Letzte Testregion steigt aus Testphase aus | heise online

(Zugriff am 04.11.2022)

E-Rezept: Datenschützer gegen eGK-Verfahren

21. Oktober 2022 | von

Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar.  Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.

Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-datenschuetzer-gegen-egk-verfahren/print.html

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/10/05/e-rezept-abruf-via-egk-wie-geht-es-weiter

(Zugriff am 21.10.22)

Familienfunktion der E-Rezept-App

31. August 2022 | von

Im August hat die App zum E-Rezept eine neue Funktion erhalten. Seither können die E-Rezepte aller Familienmitglieder verwaltet werden. Um auf die Daten von Angehörigen zugreifen zu können, werden die Zugangsdaten, also die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN, benötigt. Weiterhin existiert die Möglichkeit, dass beispielsweise beide Elternteile ein Profil für ihr Kind anlegen und beide die Rezepte des Kindes empfangen. Diese neue Option in der App kann auch für pflegende Angehörige eine große Erleichterung bieten.

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles/detail/familienfunktion-jetzt-verfuegbar (Zugriff am 31.08.2022)

E-Rezept mit eGK

31. August 2022 | von

Die Gesellschaftsversammlung der gematik vom 29.07.2022 hat eine zusätzliche Option zum sicheren Einlösen von verschreibungspflichtigen Medikamenten beschlossen. Dies soll mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich sein. Zurzeit existieren schon zwei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Einerseits mit Hilfe der E-Rezept-App, welche von der Seite https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app heruntergeladen werden kann. Andererseits durch einen Papierausdruck des Rezeptcodes.

Diese Erweiterung der eGK soll voraussichtlich Anfang September im Fachportal der gematik erscheinen. Sowohl an der Verfügbarkeit der neuen Funktion als auch an einer Nutzungsmöglichkeit für Versand- und Onlineapotheken wird gearbeitet.

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-e-rezept-mit-karte-beschlossene-sache (Zugriff am 31.08.2022)

E-Rezept-App der Gematik ab Juli verfügbar

31. Mai 2021 | von

Ab dem 1. Juli 2021 können Versicherte die kostenlose E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Das E-Rezept startet hierbei zunächst in einer Testphase in der Region Berlin-Brandenburg, soll im 4. Quartal aber bundesweit eingeführt werden. Den angemeldeten Nutzern sei es laut der Gematik von Anfang an möglich, E-Rezepte von Ärzten zu empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einzusehen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden. Ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6 sei jedoch die Voraussetzung. Diese Funktion wird für die Anmeldung in der App benötigt, da hier die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden muss. Im Laufe des zweiten Halbjahres plant die Gematik eine Funktion einzuführen, bei der bis zu drei Apotheken gleichzeitig bezüglich der Medikamentenverfügbarkeit angefragt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123977/Neue-E-Rezept-App-der-Gematik-steht-ab-Juli-bereit, 31. Mai 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021

Bereits drei von vier Apotheken an Telematik-Infrastruktur angeschlossen

29. März 2021 | von

Die ABDA hat in einer Pressekonferenz berichtet, dass die Apotheken bereits gut auf das kommende E-Rezept vorbereitet seien, da bereits 14.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Einlösung von E-Rezepten. Bereits 90 Prozent aller Apotheken besitzen die notwendige Institutionskarte (SMC-B). Deshalb geht die ABDA davon aus, dass zu Beginn des E-Rezepts am 1. Juli 2021 alle Apotheken in der Lage sein werden, E-Rezepte zu verarbeiten. Apotheker Ralf König geht jedoch davon aus, dass die Apotheken nicht direkt mit E-Rezepten geflutet werden, da die Ärzte wohl erst zum Jahreswechsel für das E-Rezept bereit wären. Zudem werden laut König ca. 90 Prozent der E-Rezepte als Ausdruck vorgelegt werden, weil für die Nutzung der Gematik-App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte nötig ist, die Versicherte von ihren Krankenkassen erhalten sollen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/26/abda-mehrheit-der-apotheken-ist-schon-an-telematik-infrastruktur-angeschlossen, 29. März 2021

Bundeswehr führt elektronische Patientenakte ein

08. Februar 2021 | von

Die Bundeswehr möchte ihren Soldaten eine elektronische Patientenakte Bundeswehr (ePABw) zur Verfügung stellen. Die ePABw soll hierbei dem Vorbild der zivilen ePA folgen, die Datenhoheit soll allerdings beim Dienstherren anstatt des Patienten liegen. Dies ermögliche einrichtungsübergreifende Kommunikation. Weiterhin besitze die ePABw nur einen temporären Charakter, weil in den kommenden Jahren eine elektronische Gesundheitskarte der Bundeswehr (eGABw) umgesetzt werden soll.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120741/Bundeswehr-will-Soldaten-elektronische-Patientenakte-zur-Verfuegung-stellen, 8. Februar 2021

Kein Anspruch auf Versicherungsnachweis in Papierform

01. Februar 2021 | von

Das Bundessozialgericht entschied in der vergangenen Woche, dass Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die von dem Kläger beanstandete mangelnde Datensicherheit wurde von dem Bundessozialgericht zurückgewiesen. Das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als SDGVO konform. Das Risiko eines Datenvorfalls unterliege hierbei gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises. Um das Risiko eines Datenvorfalls zu minimieren, könne der Versicherte die Karte in einer RFID-Sicherheitshülle aufbewahren. Die Versicherer sollten die Daten verschlüsselt in einem sicheren Cloudspeicher aufbewahren. Weiterhin sollten die Daten nur auf einem versiegelten Server bearbeitet werden. Hierbei biete die Sealed Cloud einen besonderen Schutz, weil sie die Daten zur Verarbeitung auf einen versiegelten Server überträgt.

Quelle: https://www.pressebox.de/pressemitteilung/uniscon-gmbh-the-web-privacy-company/Elektronische-Gesundheitskarte-Confidential-Computing-schuetzt-Patientendaten/boxid/1041680, 1. Februar 2021