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Schlagwort: ‘Arzneimittel’

Masterplan von Pro Generika: Neue Anreize gegen Arzneimittel-Lieferengpässe

22. März 2026 | von

Der Verband Pro Generika fordert eine Ausweitung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig zu sichern. Anlass ist die positive Entwicklung bei Kinderarzneimitteln in der Erkältungssaison 2025/26. Laut Verband habe sich die Versorgung dort deutlich stabilisiert, nachdem der Preis für Kinderfiebersaft um 67 Cent pro Flasche erhöht worden war. Diese Preisanpassung habe es den Herstellern ermöglicht, in zusätzliche Wirkstoffbestände, neue Lieferanten für Flaschen und Verpackungen sowie in zusätzliche Abfüllkapazitäten zu investieren.

Während sich die Lage bei Kinderarzneimitteln verbessert habe, bleibe die Versorgung bei anderen versorgungskritischen Wirkstoffen wie Antibiotika, Diabetesmedikamenten und Krebsarzneien angespannt. Deshalb schlägt Pro Generika vor, die bei Kinderarzneimitteln erfolgreiche Anreizlogik auf weitere Generika zu übertragen. Der Verband betont, dass es dabei nicht um Subventionen gehe, sondern um funktionierende Marktanreize, die eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ermöglichen.

Im Mittelpunkt steht ein „Masterplan für Versorgungssicherheit“, der drei Versorgungslagen unterscheidet: desolat, wacklig und angespannt. Für jede Lage werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. In einer desolaten Lage sollen Rabattverträge sofort ausgesetzt und zeitweise sogar verboten werden. Außerdem wird eine deutliche Preisanhebung von bis zu 100 Prozent gefordert. In einer wackligen Lage sollen keine neuen Rabattverträge mehr geschlossen, stattdessen Open-House-Modelle genutzt und die Preise moderat um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei einer angespannten Versorgungslage spricht sich der Verband für flexiblere Vorratspflichten, angepasste Zuschlagskriterien, Änderungen am Festbetragssystem und eine stärkere Verantwortung der Krankenkassen aus.

Die Kosten des Maßnahmenpakets beziffert Pro Generika auf etwa 310 bis 610 Millionen Euro. Ziel ist eine stabile Arzneimittelversorgung, ohne die gesetzliche Krankenversicherung unnötig zu belasten.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/masterplan-zur-arzneimittelversorgung-163452/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/03/09/pro-generika-masterplan-gegen-lieferengpaesse

(zuletzt aufgerufen am 09.03.2026)

Apothekenreform soll neue pharmazeutische Dienstleistungen stärken

20. Februar 2026 | von

Mit dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte das Bundesgesundheitsministerium die Kompetenzen von Apotheken deutlich ausweiten. Nach Angaben der ABDA sollen fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister weiter zu stärken.

Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass Ärztinnen und Ärzte künftig alle pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen können sollen. Zudem ist vorgesehen, die Impfkompetenz der Apotheken auf alle Totimpfstoffe für Erwachsene auszuweiten. Auch bei der Arzneimittelabgabe sollen Apotheken mehr Spielraum erhalten. So könnten sie in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa zur kurzfristigen Anschlussversorgung mit der kleinsten verfügbaren Packungsgröße, wenn das Arzneimittel zuvor bereits über längere Zeit verordnet wurde. Geplant ist außerdem ein sogenannter „Pharmacy first“-Ansatz für akute, in der Regel unkomplizierte Erkrankungen, bei denen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel eigenständig abgeben dürfen. Systemisch wirkende Antibiotika sollen davon jedoch ausgeschlossen bleiben.

Weitere geplante Leistungen betreffen das Medikationsmanagement bei neu verordneter oder komplexer Dauermedikation, Präventionsangebote zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sowie eine intensivere Einweisung in die richtige Anwendung von Arzneimitteln, etwa bei Injektionen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Therapietreue, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Prävention zu verbessern.

Falls das Gesetz in Kraft tritt, soll die Bundesapothekerkammer innerhalb von zwei Monaten Arbeitsanweisungen für die neuen Leistungen entwickeln. Die Vergütung und Anspruchsberechtigung sollen anschließend zwischen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geregelt werden. Insgesamt bewertet die ABDA die geplanten Neuerungen positiv, da sie evidenzbasiert seien und Apotheken ermöglichen würden, ihre pharmazeutische Expertise noch stärker in die Patientenversorgung einzubringen.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-steckt-hinter-den-neuen-pdl-161566/

(zuletzt aufgerufen 01.01.2026)

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/griese-mammen-was-steckt-hinter-den-neuen-pdl/

(zuletzt aufgerufen am 12.01.2026)

Urteil im Millionenprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel

27. Januar 2026 | von

Im Betrugsprozess um unzulässig abgerechnete Arzneimittel im Wert von mehr als neun Millionen Euro hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei der ursprünglich vier Angeklagten verurteilt. Ein Apotheker aus München erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen versuchten Betrugs. Ein Mediziner und Geschäftsführer eines Nürnberger Unternehmens wurde wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung im Fall des Mediziners wurde bereits Revision eingelegt.

Zu Beginn des Verfahrens hatte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vier Männer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Im Laufe des Prozesses konnte sich dieser schwere Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten wurde deshalb gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Geschäftsmodell, bei dem apothekenpflichtige und hochpreisige Medikamente für schwerkranke Patientinnen und Patienten über ein Nürnberger Unternehmen vertrieben worden sein sollen. Nach Auffassung des Gerichts wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Apothekenpflicht umgangen. Die Arzneimittel seien direkt an die Kunden abgegeben, aber dennoch über eine Apotheke bei den Krankenkassen abgerechnet worden. Genau diese Abrechnungen summierten sich auf mehr als neun Millionen Euro.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieses Modell nicht gesetzeskonform war, da der beteiligte Apotheker keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die abgegebenen Arzneimittel gehabt habe. Damit sei eine Abrechnung gegenüber den Krankenkassen unzulässig gewesen. Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Einziehung der mehr als neun Millionen Euro beim Apotheker an.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass der ursprüngliche Verdacht des Bandenbetrugs zwar nicht bestätigt wurde, das Gericht aber dennoch erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben bei der Arzneimittelabgabe und Abrechnung festgestellt hat.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/01/21/bewaehrungsstrafe-fuer-apotheker

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-162069/

(zuletzt aufgerufen am 21.01.2026)

Elektronische Patientenakte nach einem Jahr mit gemischter Bilanz

23. Januar 2026 | von

Ein Jahr nach dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Opt-out-Verfahren fällt die Bilanz gemischt aus. Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA für gesetzlich Versicherte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Nach einer Pilotphase in ausgewählten Regionen begann am 29. April 2025 der bundesweite Roll-out. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen.

Im Versorgungsalltag zeigt sich vor allem bei Leistungserbringern eine zunehmende Nutzung. Für Apotheken ist die elektronische Medikationsliste (eML) dabei besonders wichtig. Sie enthält chronologisch alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel eines Versicherten. Nach Angaben der gematik wurden allein in einer Woche rund 24,8 Millionen Medikationslisten geöffnet. Insgesamt nutzten in den vergangenen zwölf Wochen etwa 117.000 Einrichtungen die ePA, darunter rund 10.500 Apotheken. Auch die Zahl der hochgeladenen Dokumente steigt: In einer Woche wurden etwa 2,2 Millionen Dokumente in die Akten eingestellt.

Aus Sicht der Apothekerschaft liegt der größte Nutzen der ePA künftig im elektronischen Medikationsplan. Laut einer Umfrage im Auftrag der ABDA unter 500 Apothekeninhaberinnen und -inhabern erwarten viele einen Mehrwert vor allem dann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert wird und Apotheken selbst Bearbeitungsmöglichkeiten erhalten. Auch eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit wird als wichtiger Vorteil gesehen.

Weniger positiv ist die Nutzung durch die Versicherten selbst. Zwar kennen viele Menschen die ePA, doch nur ein kleiner Teil verwendet sie aktiv. Ein Grund dafür ist der komplizierte Anmeldeprozess mit hohen Sicherheitsanforderungen. Sowohl Krankenkassen als auch die Pharmabranche sehen darin ein Hindernis. Während die Kassenseite den erfolgreichen Start betont, kritisiert die Pharmabranche, dass die Vorteile der ePA im Alltag vieler Patientinnen und Patienten bislang noch nicht ausreichend ankommen.

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/ein-jahr-elektronische-patientenakte-epa/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-jahr-epa-eine-bilanz-161911/

(zuletzt aufgerufen am 15.01.2026)

Arzneimittelversorgung in Notfallzentren bleibt umstritten

20. Dezember 2025 | von

Im Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung möchte die Bundesregierung sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern einrichten. Diese Zentren sollen die Notfallversorgung in Deutschland flächendeckend, besser vernetzt und sektorenübergreifend organisieren. Ziel ist es, das bestehende Notfallsystem zu entlasten und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung zu lenken. Auch die Ausgabe von Medikamenten soll direkt vor Ort ermöglicht werden. Vorgesehen ist dafür, dass die INZ mit nahegelegenen Apotheken zusammenarbeiten. Falls dies nicht möglich ist, soll eine Apotheke aus der Umgebung eine zweite Offizin auf dem Gelände des jeweiligen Zentrums betreiben können. Dafür wären vereinfachte gesetzliche Vorgaben vorgesehen.

Kritik an diesen Plänen kommt jedoch von mehreren Seiten. Die ABDA warnt davor, durch zusätzliche Versorgungsangebote unnötige Parallelstrukturen zu schaffen und den bestehenden Apothekennotdienst zu schwächen. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilt diese Bedenken. In seiner Stellungnahme erklärt der Verband, dass der Aufbau neuer Apothekenstrukturen für die Notdienstversorgung erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern würde. Gleichzeitig würden diese Einrichtungen nur zu begrenzten Zeiten geöffnet sein und nicht zur regulären Versorgung beitragen. Zudem bestehe die Gefahr, bereits etablierte und funktionierende Strukturen im Notdienst zu gefährden.

Demgegenüber gibt es Überlegungen, die Arzneimittelversorgung moderner und digitaler zu gestalten. So kann sich die „Freie Allianz der Länder KVen“, ein Zusammenschluss von acht Kassenärztlichen Vereinigungen, eine enge Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Bereitschaftspraxen und Arzneimittelversendern vorstellen. Ergänzt werden könnte dies durch moderne Abgabeautomaten direkt an den Standorten der Notfallzentren. Laut einem LinkedIn-Beitrag eines Geschäftsführers habe dazu bereits ein konstruktives Gespräch mit dem CEO von Redcare Pharmacy stattgefunden.

Damit zeigt sich: Während die Bundesregierung die Versorgung in Notfällen verbessern will, ist noch offen, ob dies über klassische Apothekenstrukturen oder durch neue digitale Modelle erfolgen soll.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-am-abgabeautomaten-161129/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/01/abgabeautomaten-im-notdienst-kven-liebaeugeln-mit-arzneimittelversendern

(zuletzt aufgerufen am 10.12.2025)

Apotheken müssen ePA-Nachweis bis Jahresende erbringen

20. Dezember 2025 | von

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) technisch nutzen zu können. Das bedeutet, dass sie zumindest in der Lage sein müssen, auf die ePA zuzugreifen. Um weiterhin die volle Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale) zu erhalten, müssen sie diesen Nachweis bis spätestens zum 31. Dezember 2025 im NNF-Portal erbringen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, droht ab dem 1. Januar 2026 eine Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent, selbst wenn nur ein einzelnes TI-Modul nicht nachgewiesen wurde.

Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin haben rund 10 Prozent der Apotheken diesen Nachweis bislang noch nicht erbracht. In den meisten Fällen wird die Meldung automatisch über das Apothekenverwaltungssystem (AVS) an das NNF übermittelt. Dennoch müssen die Apotheken selbst im NNF-Portal prüfen, ob die Übermittlung tatsächlich erfolgt ist. Sollte die automatische Meldung fehlen, kann der Nachweis auch manuell im Portal eingetragen werden.

Derzeit sind die Nutzungsmöglichkeiten der ePA für Apotheken noch eingeschränkt. Sie verfügen bislang nur über Leserechte und können selbst keine Einträge in die Akte vornehmen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird aktuell automatisch mit Daten aus E-Rezepten befüllt, ohne dass Apotheken aktiv etwas ergänzen müssen. Ab dem kommenden Jahr soll sich das ändern: Dann ist die Einführung des elektronischen Medikationsplans vorgesehen. Außerdem sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Angaben wie OTC-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder nicht elektronisch verordnete Medikamente händisch in die Medikationsliste einzutragen.

Die Berufsverbände raten Apotheken daher nicht nur zur fristgerechten Nachweiserbringung, sondern auch dazu, sich fachlich und praktisch mit der ePA und insbesondere mit der elektronischen Medikationsliste vertraut zu machen. Die ePA soll in Zukunft weiter ausgebaut und stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert werden.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/09/epa-nutzung-bis-zum-jahresende-nachweisen

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/50-prozent-kuerzung-ohne-ti-nachweis/

(zuletzt aufgerufen am 09.12.2025)

Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Fortschritte nur bei Kindermedikamenten

15. Dezember 2025 | von

Die bisherigen politischen Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe in Deutschland haben nach Einschätzung des Pharmaverbands Pro Generika nur teilweise Wirkung gezeigt. Zwar habe sich die Versorgung mit Kinderarzneimitteln seit dem Lieferengpassbekämpfungsgesetz von 2023 verbessert, bei versorgungskritischen Medikamenten habe sich die Lage jedoch nicht entspannt. Besonders betroffen seien Antibiotika und ambulante Krebsmedikamente. Laut Pro Generika sei die Zahl der als kritisch eingestuften Wirkstoffe, die trotzdem nicht verfügbar sind, sogar gestiegen.

Als problematisch bewertet der Verband vor allem, dass europäische Hersteller bei Ausschreibungen für Antibiotika und Krebsmedikamente nur bei etwa der Hälfte der Wirkstoffe den Zuschlag erhalten hätten. Dadurch seien Investitionen in den Ausbau oder Neubau von Produktionsstätten in Europa ausgeblieben. Gleichzeitig bleibe Deutschland bei vielen Wirkstoffen stark von Herstellern in China und Indien abhängig. Das IGES-Institut nennt neben dieser Abhängigkeit auch Produktionsprobleme und eine hohe Nachfrage als Ursachen für die Engpässe.

Positiv sei laut Pro Generika, dass die 2023 eingeführten Lockerungen bei Preisvorgaben für Kinderarzneimittel Wirkung gezeigt hätten. So seien etwa Rabattverträge und Festbeträge für Kinderarzneien teilweise aufgehoben worden, außerdem müssten größere Vorräte vorgehalten werden. Nach Angaben des Verbands sei dadurch die Zahl der Engpässe bei Kinderarzneimitteln gesunken. Dennoch würden rund 60 Prozent dieser Medikamente weiterhin nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Am Beispiel von Paracetamol-Fiebersäften erklärte Pro Generika, dass die gelockerten Preisregeln zwar eine kostendeckende Produktion ermöglichten, aber noch nicht ausreichten, um neue Anbieter für den Markt zu gewinnen.

Insgesamt fordert Pro Generika deshalb, die Entlastungen auch auf versorgungskritische Arzneimittel auszuweiten. Dies sei nach Ansicht des Verbands finanzierbar, da die bisherigen Mehrkosten des Gesetzes deutlich unter den ursprünglich erwarteten Ausgaben lägen.

 

https://www.aerzteblatt.de/news/pharmaverband-sieht-mehr-engpasse-bei-versorgungskritischen-medikamenten-0e114a9c-7614-4313-b43f-96adaa6370ab

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/lieferengpaesse-eine-entspannung-ist-nicht-in-sicht/#

(zuletzt aufgerufen am 04.12.2025)

KBV verlängert Vergütung der ePA Erstbefüllung bis Ende Juni 2026

30. November 2025 | von

Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.

Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.

Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.

Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).

https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung

(zuletzt aufgerufen 27.11)

DAPI-Vorstand bestätigt: Hubmann bleibt Vorsitzender

13. November 2025 | von

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat einen neuen Vorstand gewählt und Dr. Hans-Peter Hubmann (61) einstimmig für weitere vier Jahre als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Hubmann steht dem DAPI bereits seit 2021 vor und bleibt damit auch in der kommenden Amtsperiode die zentrale Führungsperson des Instituts. Er betont die Rolle des DAPI bei der Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Durch Publikationen und Gutachten trage das Institut zur Verbesserung der sicheren Arzneimittelanwendung bei. Zusätzlich unterstützten die Auswertungen und Analysen des DAPI Apothekerkammern und -verbände, etwa bei der Vorbereitung von Verhandlungen, bei Schulungen oder bei Veranstaltungen. Hubmann zeigt sich erfreut, das Institut weiterhin leiten zu dürfen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bleibt unverändert: Cathrin Burs (62), Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, wurde ebenfalls mit allen Stimmen im Amt bestätigt. Neben ihr gehören weiterhin Thomas Benkert (69), Ehrenpräsident der Bundesapothekerkammer, sowie Dr. Peter Froese (65), Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA), dem Vorstand an.
Neu in das Gremium rückt Prof. Dr. Martin Schulz (66) auf. Er ist Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und zugleich Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Schulz war zuvor bereits als einer der beiden Geschäftsführer des DAPI tätig und übernimmt nun zusätzlich Verantwortung im Vorstand. Im Gegenzug scheidet Dr. Sebastian Schmitz (66), Hauptgeschäftsführer der ABDA, aus dem DAPI-Vorstand aus, da er nicht erneut kandidierte.
Zum Hintergrund: Das DAPI ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Getragen wird es derzeit von 15 Landesapothekerkammern und 15 Landesapothekerverbänden. Darüber hinaus unterstützen rund 250 Einzelmitglieder die Arbeit des Instituts durch jährliche Mitgliedsbeiträge.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/11/10/hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/dr-hans-peter-hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt/

(zuletzt aufgerufen 10.11)

 

erstellt 13.11

Apothekenreform 2025: BMG legt Entwurf für mehr Versorgungskompetenz und neue Regeln vor

20. Oktober 2025 | von

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.

Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.

Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)