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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronische Gesundheitskarte (eGK)’

Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt

24. November 2020 | von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020

Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte

06. November 2020 | von

Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020

Start der elektronischen Patientenakte als „erweiterter Feldtest“

26. Oktober 2020 | von

Laut Lars Gottwald, Leiter des Business Teams bei der gematik, soll der Start der elektronischen Patientenakte zum Jahresbeginn 2021 als „erweiterter Feldtest“ beginnen. Gottwald ist zuversichtlich, dass seitens der gematik alle notwendigen technischen Voraussetzungen bis dahin abgeschlossen sein könnten. Der Feldtest solle im 2. Quartal 2021 ausgeweitet werden.

Im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte solle auch die elektronische Gesundheitskarte weiterentwickelt werden. Laut Christian Klose, Unterabteilungsleiter „Telematik, Gematik und E-Health“ im Bundesgesundheitsministeriums, soll eine „Patientenkurzakte“ mit Basisdaten auf der Karte gespeichert werden können. Diese solle nur von Ärzten bearbeitet werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117432/Elektronische-Patientenakte-startet-als-erweiterter-Feldtest, 26. Oktober 2020

E-Rezept soll ab Anfang 2022 verpflichtend werden

07. April 2020 | von

Das Bundesgesundheitsministerium will am 1. April 2020 im Bundeskabinett das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verabschieden. Dieses Gesetz legt fest, dass ab dem 1. Januar 2022 ein elektronisches Rezept bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingeführt sein muss. Hierbei bleibe die freie Apothekenwahl des Versicherten in jedem Fall bestehen. Der Gesetzesentwurf geht ebenfalls davon aus, dass die Kosten für die Sozialversicherung weiter steigen werden. Wenn nur 20 Prozent der gesetzlich Versicherten die elektronische Gesundheitskarte im ersten Jahr nutzten, könnten die Mehrausgaben der Krankenkassen bei ungefähr 90 Millionen Euro liegen.

Weiterhin enthält das Gesetz die Frist, dass die gematik bis zum 30. Juni 2021 Festlegungen für ein Zugriffsmanagement für andere medizinische Berufe erarbeiten muss.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111529/Bun%C2%ADdes%C2%ADge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADter%C2%ADium-will-E-Rezept-verpflichtend-ab-Anfang-2022, 7. April 2020

D-Trust wird von Gematik mit Schlüsselerzeugung für die elektronische Patientenakte beauftragt

25. Februar 2020 | von

D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei, wird im Auftrag der gematik die kryptografischen Schlüssel für die elektronische Patientenakte bereitstellen. Der Schlüssel von D-Trust ergänzt den auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Schlüssel vom jeweiligen Schlüsselgenerierungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte soll mit beiden Schlüsseln abgesichert werden. Beide Schlüsseldienste greifen auf geprüfte Hardware-Sicherheitsmodule zu, die Nutzeranfragen Ende-zu-Ende verschlüsselt bearbeiten.

Sollte jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte führen, kämen auf die Bundesdruckerei hohe Anforderungen an Verfügbarkeit und Performance zu.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Gematik-beauftragt-D-Trust-mit-Schluesselerzeugung-4663612.html, 25. Februar 2020

Sicherheitslücken beschädigen das Vertrauen in die elektronische Patientenakte schwer

10. Januar 2020 | von

Nachdem es Hackern des Chaos Computer Clubs (CCC) gelungen ist, sich Zugang zu dem Telematiknetzwerk zu verschaffen, steht die Gematik unter großem Druck. Der Vertrauensverlust auf Patienten- und Ärzteseite wiegt schwer.  Das Bundesgesundheitsministerium sei empört und hält die Schwachstellen für nicht hinnehmbar.

Dem CCC war es ohne besondere Informatikkenntnisse gelungen, Ärztechipkarten in einen Käseladen schicken zu lassen. Im Fall der elektronischen Gesundheitskarte ist es schon zum wiederholten Male gelungen sich durch die groben Mängel in den Zugangsprozessen Identitäten zu erschleichen. CCC machte Nachlässigkeit, mangelnde Prüfung und Verantwortungsdiffusion bei den Beteiligten als Ursachen aus. Charité-Professorin und Expertin für Gesundheits-IT Sylvia Thun merkte an, dass dies keine neue Erkenntnis ist, sondern mangelnde Authentifizierungsmechanismen schon seit 2004 bekannt sein.

Quelle: https://www.gruenderszene.de/health/kolumne-elektronische-patientenakte-gematik-ccc?interstitial, 10. Januar 2020

Das Gesundheitsdatennetz weist laut Hackern Sicherheitslücken auf

06. Januar 2020 | von

Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben Sicherheitslücken in dem digitalen Gesundheitsdatennetzwerk gefunden. So sei unter anderem ein Datenleck bei den Anbietern elektronischer Chipkarten gefunden worden, sodass die persönlichen Daten von 168 Ärzten, die zuvor einen Antrag auf einen elektronischen Arztausweis gestellt haben, frei im Internet zugänglich waren. Das Datenleck sei mittlerweile geschlossen.

Weiterhin war es den Hackern des CCC möglich einen Arztausweis, einen Praxisausweis und eine elektronische Gesundheitskarte, sowie einen Konnektor über einen Dritten zu bestellen. Somit könne ein Zugang zu der Telematikinfrastruktur hergestellt werden, der eigentlich nur  befugten Teilnehmern zustehen sollte.

Bei diesen Sicherheitslücken handelt es sich laut dem CCC nicht um Probleme einzelner Anbieter, sondern um strukturelle Sicherheitslücken bei der Herausgabe der Chipkarten.

Die Gematik GmbH will die Ausgabe von Ausweisen stoppen, bis eine Prüfung der Schwachstellen abgeschlossen ist. Hierfür möchte sie mit dem CCC in Kontakt bleiben.

Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ccc-hacker-finden-sicherheitsluecken-in-der-telematikinfrastruktur-a-1302902.html, 6. Januar 2020

Zulassung von Anbietern des elektronischen Heilberufausweises

27. Dezember 2019 | von

Die Bundesärztekammer hat einen weiteren Anbieter des elektronischen Heilberufausweises der Generation 2 (HBA G2) zugelassen. Der HBA G2 besitze alle Grundfunktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung, die dafür notwendig sind, dass Ärzte unter anderem elektronische Arztbriefe, E-Rezepte oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen können.  Weiterhin können Ärtze mit der HBA G2 auf Gesundheitsdaten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert sind. Laut Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung der Gesund­heitsversorgung“ der BÄK, werde insbesondere die Möglichkeit der Mehrfachsignatur zu einer Verringerung des Aufwands führen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108313/Weiterer-Anbieter-des-elektronischen-Heilberufsausweises-zugelassen, 27. Dezember 2019

Patientenakte auf Smartphones mittels NFC-Gesundheitskarte

16. Dezember 2019 | von

Versicherte sollen mit ihrem Smartphone mithilfe ihrer Gesundheitskarte auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Eine Authentifizierung per NFC-Funkschnittstelle soll dies ermöglichen. Gesundheitskarten mit solch einer Schnittstelle werden seit dieser Woche von Krankenkassen ausgegeben. Die Schnittstelle soll es ermöglichen die Gesundheitskarte mit dem Smartphone zu verbinden und ein virtuelles Abbild der Karte auf dem Gerät zu speichern.

Die Funktion wird nach Gesprächen mit Apple für IOS und Android zur Verfügung stehen. Apple und Unternehmen, die die Akten für die großen deutschen Krankenkassen entwickeln, führen bereits Tests für die virtuelle Gesundheitskarte durch.

Quelle: https://healthcare-startups.de/nfc-gesundheitskarte-der-weg-fuer-patientenakte-auf-smartphones-ist-fast-frei/, 16. Dezember 2019

Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Pflege

03. Dezember 2019 | von

Eine Digitalisierung der ambulanten und stationären Pflege könnte dazu beitragen, das Pflegepersonal zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat sektorenübergreifende Handlungsempfehlungen formuliert, die für eine erfolgreiche Digitalisierung entscheidend seien. Laut dem bvitg müsste die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die höchste Priorität haben. Weiterhin seien Zugriffsrechte auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte sowie Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte für das Pflegepersonal unerlässlich. Weil die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Pflege eine vollständige und strukturierte Dokumentation sei, müssen papiergebundene Verfahren durch elektronische Prozesse abgelöst werden. Ein weiterer Punkt sei die Stärkung der Telepflege, beispielsweise zur Onlinebetreuung von pflegenden Angehörigen. Um die Akzeptanz der Beteiligten zu fördern, müssen zudem auch Schulungsmaßnahmen angeboten werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107545/Handlungsempfehlungen-fuer-eine-erfolgreiche-Digitalisierung-der-Pflege, 3. Dezember 2019