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SmartMed

Archiv für Dezember 2025

Arzneimittelversorgung in Notfallzentren bleibt umstritten

20. Dezember 2025 | von

Im Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung möchte die Bundesregierung sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern einrichten. Diese Zentren sollen die Notfallversorgung in Deutschland flächendeckend, besser vernetzt und sektorenübergreifend organisieren. Ziel ist es, das bestehende Notfallsystem zu entlasten und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung zu lenken. Auch die Ausgabe von Medikamenten soll direkt vor Ort ermöglicht werden. Vorgesehen ist dafür, dass die INZ mit nahegelegenen Apotheken zusammenarbeiten. Falls dies nicht möglich ist, soll eine Apotheke aus der Umgebung eine zweite Offizin auf dem Gelände des jeweiligen Zentrums betreiben können. Dafür wären vereinfachte gesetzliche Vorgaben vorgesehen.

Kritik an diesen Plänen kommt jedoch von mehreren Seiten. Die ABDA warnt davor, durch zusätzliche Versorgungsangebote unnötige Parallelstrukturen zu schaffen und den bestehenden Apothekennotdienst zu schwächen. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilt diese Bedenken. In seiner Stellungnahme erklärt der Verband, dass der Aufbau neuer Apothekenstrukturen für die Notdienstversorgung erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern würde. Gleichzeitig würden diese Einrichtungen nur zu begrenzten Zeiten geöffnet sein und nicht zur regulären Versorgung beitragen. Zudem bestehe die Gefahr, bereits etablierte und funktionierende Strukturen im Notdienst zu gefährden.

Demgegenüber gibt es Überlegungen, die Arzneimittelversorgung moderner und digitaler zu gestalten. So kann sich die „Freie Allianz der Länder KVen“, ein Zusammenschluss von acht Kassenärztlichen Vereinigungen, eine enge Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Bereitschaftspraxen und Arzneimittelversendern vorstellen. Ergänzt werden könnte dies durch moderne Abgabeautomaten direkt an den Standorten der Notfallzentren. Laut einem LinkedIn-Beitrag eines Geschäftsführers habe dazu bereits ein konstruktives Gespräch mit dem CEO von Redcare Pharmacy stattgefunden.

Damit zeigt sich: Während die Bundesregierung die Versorgung in Notfällen verbessern will, ist noch offen, ob dies über klassische Apothekenstrukturen oder durch neue digitale Modelle erfolgen soll.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-am-abgabeautomaten-161129/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/01/abgabeautomaten-im-notdienst-kven-liebaeugeln-mit-arzneimittelversendern

(zuletzt aufgerufen am 10.12.2025)

Apotheken müssen ePA-Nachweis bis Jahresende erbringen

20. Dezember 2025 | von

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) technisch nutzen zu können. Das bedeutet, dass sie zumindest in der Lage sein müssen, auf die ePA zuzugreifen. Um weiterhin die volle Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale) zu erhalten, müssen sie diesen Nachweis bis spätestens zum 31. Dezember 2025 im NNF-Portal erbringen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, droht ab dem 1. Januar 2026 eine Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent, selbst wenn nur ein einzelnes TI-Modul nicht nachgewiesen wurde.

Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin haben rund 10 Prozent der Apotheken diesen Nachweis bislang noch nicht erbracht. In den meisten Fällen wird die Meldung automatisch über das Apothekenverwaltungssystem (AVS) an das NNF übermittelt. Dennoch müssen die Apotheken selbst im NNF-Portal prüfen, ob die Übermittlung tatsächlich erfolgt ist. Sollte die automatische Meldung fehlen, kann der Nachweis auch manuell im Portal eingetragen werden.

Derzeit sind die Nutzungsmöglichkeiten der ePA für Apotheken noch eingeschränkt. Sie verfügen bislang nur über Leserechte und können selbst keine Einträge in die Akte vornehmen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird aktuell automatisch mit Daten aus E-Rezepten befüllt, ohne dass Apotheken aktiv etwas ergänzen müssen. Ab dem kommenden Jahr soll sich das ändern: Dann ist die Einführung des elektronischen Medikationsplans vorgesehen. Außerdem sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Angaben wie OTC-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder nicht elektronisch verordnete Medikamente händisch in die Medikationsliste einzutragen.

Die Berufsverbände raten Apotheken daher nicht nur zur fristgerechten Nachweiserbringung, sondern auch dazu, sich fachlich und praktisch mit der ePA und insbesondere mit der elektronischen Medikationsliste vertraut zu machen. Die ePA soll in Zukunft weiter ausgebaut und stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert werden.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/09/epa-nutzung-bis-zum-jahresende-nachweisen

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/50-prozent-kuerzung-ohne-ti-nachweis/

(zuletzt aufgerufen am 09.12.2025)

Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Fortschritte nur bei Kindermedikamenten

15. Dezember 2025 | von

Die bisherigen politischen Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe in Deutschland haben nach Einschätzung des Pharmaverbands Pro Generika nur teilweise Wirkung gezeigt. Zwar habe sich die Versorgung mit Kinderarzneimitteln seit dem Lieferengpassbekämpfungsgesetz von 2023 verbessert, bei versorgungskritischen Medikamenten habe sich die Lage jedoch nicht entspannt. Besonders betroffen seien Antibiotika und ambulante Krebsmedikamente. Laut Pro Generika sei die Zahl der als kritisch eingestuften Wirkstoffe, die trotzdem nicht verfügbar sind, sogar gestiegen.

Als problematisch bewertet der Verband vor allem, dass europäische Hersteller bei Ausschreibungen für Antibiotika und Krebsmedikamente nur bei etwa der Hälfte der Wirkstoffe den Zuschlag erhalten hätten. Dadurch seien Investitionen in den Ausbau oder Neubau von Produktionsstätten in Europa ausgeblieben. Gleichzeitig bleibe Deutschland bei vielen Wirkstoffen stark von Herstellern in China und Indien abhängig. Das IGES-Institut nennt neben dieser Abhängigkeit auch Produktionsprobleme und eine hohe Nachfrage als Ursachen für die Engpässe.

Positiv sei laut Pro Generika, dass die 2023 eingeführten Lockerungen bei Preisvorgaben für Kinderarzneimittel Wirkung gezeigt hätten. So seien etwa Rabattverträge und Festbeträge für Kinderarzneien teilweise aufgehoben worden, außerdem müssten größere Vorräte vorgehalten werden. Nach Angaben des Verbands sei dadurch die Zahl der Engpässe bei Kinderarzneimitteln gesunken. Dennoch würden rund 60 Prozent dieser Medikamente weiterhin nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Am Beispiel von Paracetamol-Fiebersäften erklärte Pro Generika, dass die gelockerten Preisregeln zwar eine kostendeckende Produktion ermöglichten, aber noch nicht ausreichten, um neue Anbieter für den Markt zu gewinnen.

Insgesamt fordert Pro Generika deshalb, die Entlastungen auch auf versorgungskritische Arzneimittel auszuweiten. Dies sei nach Ansicht des Verbands finanzierbar, da die bisherigen Mehrkosten des Gesetzes deutlich unter den ursprünglich erwarteten Ausgaben lägen.

 

https://www.aerzteblatt.de/news/pharmaverband-sieht-mehr-engpasse-bei-versorgungskritischen-medikamenten-0e114a9c-7614-4313-b43f-96adaa6370ab

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/lieferengpaesse-eine-entspannung-ist-nicht-in-sicht/#

(zuletzt aufgerufen am 04.12.2025)

Informationskampagne soll elektronische Patientenakte bekannter machen

15. Dezember 2025 | von

Fast alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügen inzwischen über eine elektronische Patientenakte (ePA). Dennoch fühlen sich viele Menschen über deren Funktionen, Vorteile und den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten noch nicht ausreichend informiert. Um die Bekanntheit der ePA zu steigern und mögliche Vorbehalte abzubauen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 1. Dezember eine neue digitale Informationskampagne unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ gestartet.

Nach Angaben des Ministeriums richtet sich die Kampagne an alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Über eine eigens eingerichtete Website sollen Bürgerinnen und Bürger mithilfe von häufig gestellten Fragen, Videos und weiteren Informationsangeboten verständlich über die elektronische Patientenakte aufgeklärt werden. Zusätzlich veröffentlicht das BMG Inhalte auf seinen Social-Media-Kanälen, die auf die Kampagnenseite verweisen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die ePA als zentrales Element einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Sie betont, dass Versicherte mit der ePA einen direkten Überblick über wichtige Gesundheitsdaten erhalten, während Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser besser miteinander vernetzt werden können. Dadurch könnten doppelte Untersuchungen vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten reduziert werden. Zugleich versichert das Ministerium, dass die Versicherten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die ePA kann seit Mitte Januar 2025 von gesetzlich Versicherten genutzt werden, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 sind zudem Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA im Behandlungsalltag zu verwenden und sie mit gesetzlich festgelegten Informationen wie Befunden oder Arztbriefen zu befüllen. Darüber hinaus plant das BMG weitere Ausbaustufen der ePA. Künftig sollen unter anderem ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen, strukturierte Laborberichte und eine elektronische Patientenkurzakte hinzukommen. Die Kampagne soll dazu beitragen, das Vertrauen in dieses digitale Instrument weiter zu stärken.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-wirbt-mit-online-kampange-fuer-epa-160901/

https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-startet-informationskampagne-zur-elektronischen-patientenakte-259fc8a2-062a-41da-aab0-f621312be132

(zuletzt aufgerufen am 01.12.2025)